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Cachetour an Totensonntag?

Die Geocräsher

Geowizard
"Zickwolf: SoKo "Sargkover" @ Night" bitte nicht vor 21 Uhr beginnen. Sonntags dürfte allerdings weniger Muggelaufkommen wie bei der Gruppe gestern sein ! Trotzdem besser nicht vor halb 11 am Final aufkreuzen! 19 Uhr....ne, das geht definitiv nicht !

Die Geocräsher

(Es gibt Coins zu holen munkelt man )
 
A

Anonymous

Guest
Spiderman_p20 und wir haben uns dann entschieden einen Ausflug zu den OTAN zu machen.
Ein super toller Nachtcache, der bei diesem, doch sehr starken Schneefall, der absolute Oberhammer war. :schockiert: :D
Grüße an die Cachergemeinde
Team Poseidon
 
A

Anonymous

Guest
Also richtig schwer find ich den Cache auch nicht, aber die Atmosphäre "Schneesturm" hat diesen sehr schönen Cache noch etwas toller gemacht. :^^:
@Schluder: Von welchem Cache hast du denn geredet? Wir haben schon einige Caches von Tom gemacht...

Gruß
Patrick
 

pasternak

Geocacher
Hallo an alle Nachtcache-Freunde,
ich habe mich nun mal im Landeswaldgesetz eingelesen. Hier heißt es unter § 25:
Sechster Abschnitt Bestimmungen über das Betreten des Waldes
§ 25 Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zweck der Erholung ist jedermann gestattet.
Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Wald ist nur
auf Straßen und Wegen gestattet; die Pferde müssen gekennzeichnet sein.
Auf gekennzeichneten Wanderwegen und auf Fußwegen ist das Reiten nicht gestattet.
In Verdichtungsräumen, in Naturschutzgebieten, im Erholungswald und in Waldgebieten,
in denen durch regelmäßiges oder starkes Reitaufkommen erhebliche Schäden
oder erhebliche Beeinträchtigungen von Fußgängern entstehen würden, ist das
Reiten im Wald nur auf den dafür ausgewiesenen Waldwegen gestattet.
(2) Die Kennzeichnung neuer Wanderwege im Wald bedarf der Zustimmung des
Waldbesitzers.
(3) Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Wer den Wald betritt, hat
sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung
des Waldes nicht gestört, der Wald nicht beschädigt, gefährdet oder verunreinigt
sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.
(4) Ohne besondere Befugnis ist nicht zulässig das Betreten von
1. gesperrten Waldflächen und Waldwegen,
2. Forstkulturen, Pflanzgärten, forst- und jagdwirtschaftlichen Einrichtungen
sowie von Waldflächen, auf denen Holz eingeschlagen oder aufgearbeitet wird.
...
Zu Abs. 2: Fragwürdig ist hier, ob durch das Kennzeichnen mit Reflektoren ein neuer Wanderweg angelegt wurde. Wäre dies der Fall, so müsste die Zustimmung des Waldbesitzers eingeholt werden.
Da hier aber ausschließlich bestehende Wanderwege genutzt wurden, kann nicht von einem neuen Wanderweg ausgegangen werden!


Unter § 26 heißt es:
§ 26 Sperren von Waldflächen
(1) Der Waldbesitzer ist befugt, das Betreten von Naturverjüngungen und Dikkungen
zu untersagen.
(2) Der Waldbesitzer kann über die Fälle des Absatzes 1 hinaus den Zutritt zu
bestimmten Waldflächen ausschließen, untersagen, zeitlich beschränken oder auf
die Wege einschränken. Er bedarf hierfür der Genehmigung der Forstbehörde. Die
Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Waldfläche nur für eine bestimmte Frist gesperrt
werden soll und die Sperrung aus wichtigen Gründen der Waldbewirtschaftung,
des Forstschutzes, der Wildhege oder zum Schutz der Waldbesucher erforderlich ist
oder wenn es sich um eine Waldfläche von geringer Größe handelt, die für die Erholung
suchende Bevölkerung ohne Bedeutung ist. In allen übrigen Fällen entscheidet
die Forstbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Genehmigung kann widerrufen
oder eingeschränkt werden, soweit ihre Voraussetzungen entfallen sind. Ist eine
Waldfläche ohne Genehmigung gesperrt, so kann die Forstbehörde die Aufhebung
der Sperrung anordnen.
(3) Kulturzäune sind auf das zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft
notwendige Maß zu beschränken und sind, wenn sie nicht mehr benötigt
werden, zu entfernen.
zu Abs. 2: Verfügte einer der Jäger, welche nachts den Cachern in die Quere kamen, über eine entsprechende Genehmigung der Forstbehörde darüber, dass ein bestimmter Waldabschnitt gesperrt sei? Ist mir nicht bekannt!
Und schließlich unter § 50:
Elfter Abschnitt Bußgeldbestimmungen
§ 50 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. Waldflächen ohne Genehmigung der Forstbehörde sperrt oder entgegen einer
vollziehbaren Anordnung der Forstbehörde nach § 26 Abs. 2 eine Sperrung
nicht beseitigt, ...

Um ehrlich zu sein, ich bin über die Eigentumsverhältnisse des betreffenden Waldes nicht im Bilde. Ich gehe jedoch aufgrund der zahlreichen Wanderwege nicht davon aus, dass es sich um Privat- oder gar Bannwald handelt. Von daher dürften die Jäger keine rechtliche Handhabe haben.
Ich muss aber natürlich eingestehen, dass das Anbringen von Reflektoren und das Verstecken von Nachrichten im Unterholz (bis 40 m neben den Wegen) durchaus auch als Beschädigung des Waldes bzw. als Änderung der Wege angesehen werden kann. Von daher will ich es keinesfalls auf eine Konfrontation mit den Grünröcken ankommen lassen!
Ich bitte um Eure Meinung!
 
OP
o-helios

o-helios

Geowizard
Oh Himmel!
Ich gehe künftig wohl besser nur noch in Begleitung eines Rechtsanwaltes cachen.
Die Formulierungen sind teilweise so schwammig, daß Jäger und Cacher gleichermaßen Recht
haben.
Gibt es Musterurteile? :???:
 

JeClAn

Geocacher
Dem nach müssten wir ja über 90% aller Dosen wieder entfernen.

Ich denke mal es hängt auch mit der Jagdsasion ab. So wie ich den Logs entnehmen kann haben die dort eine extreme Wildschweinplage und müssen diese Viecher abschiessen. Ich kenne einige Bauern denen schon über bacht ein ganzes Feldabgefressen wurde.

Also ich kann auch etwas die Jäger verstehen. Aber nun der Ton macht die Musik und immerhin kommen wir ja nicht jeden Abend in den Wald.

Laß den Cache so wie er ist. Vielleicht kann man sich ja mit der Forstbehörde irgendwie einigen.

Den:
Sechster Abschnitt Bestimmungen über das Betreten des Waldes
§ 25 Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zweck der Erholung ist jedermann gestattet.

Also auch für uns Cacher
 

die_schnuffels

Geocacher
zu Abs. 2: Verfügte einer der Jäger, welche nachts den Cachern in die Quere kamen, über eine entsprechende Genehmigung der Forstbehörde darüber, dass ein bestimmter Waldabschnitt gesperrt sei? Ist mir nicht bekannt!

Eine reine Genehmigung reicht nicht ganz aus! Da ein Jäger in der Regel nicht der Waldbesitzer ist, sondern dort nur die "Jagd" gepachtet hat, kann er einen Wald auch nicht sperren.
Der Jäger hat uns ggü auch geäussert, dass er selbst ein kleines Waldstück in der Nähe besitzt. Also war das, wo er jagdte ja mal nicht "sein" Wald.

Das mit dem "etwas ins Unterholz" gehen, ist eher ein Problem. Da es sich ja um ein "Naturschutzgebiet" handelt, weiss ich nicht, in wie weit das abweichen von den Wegen erlaubt ist.

Da es ja auch "Nachtwanderer" gibt - also Muggels, die es schön finden nachts durch den Wald zu laufen (ohne was zu suchen) - und es denen nicht verboten ist, im Wald rumzulaufen dürfen wir das auch....
Im gegensatz zu früher! Also den Zeiten, denen die Jäger nachtrauerten. Vor Inkrafttreten des Landeswaldgesetzes war es nur erlaubt, den Wald von morgens (eine Stunde vor Sonnenaufgang) bis abends (eine Stunde nach Sonnenuntergang) zu betreten....

Zu der "Wildschweinplage": Die gibts zur Zeit in ganz Deutschland - daher sind auch die Jäger recht aktiv im Moment.... leider

Rolf
 
OP
o-helios

o-helios

Geowizard
die_schnuffels schrieb:
Da es ja auch "Nachtwanderer" gibt


Wir sind aber keine einfachen "Nachtwanderer", sondern haben teilweise sehr helle "Flakscheinwerfer" dabei. Wenn Theo einschaltet, ist das ganze Waldgebiet illuminiert. :D
Ich kann mir schon vorstellen, daß das aus Jägersicht die Ruhe in der Natur stört.
 

JeClAn

Geocacher
Nun es steht immerhin nicht im gestezt wie die Erholung im Wald aussehen muß.

Habe gerade probiert das Forstrevier in St. Wendel anzurufen. Leider hat der Revierförster nur Donnerstags Sprechstunde.

Vielleicht kommt man ja mit ihm auf einen gemeinsammen Nenner. Wenn ich es richtig verstanden habe ist er dann sogar in Elversberg zur Sprechstunde. Werde ihn mal besuchen und auf das Problem ansprechen.
 

die_schnuffels

Geocacher
Ich kann mir schon vorstellen, daß das aus Jägersicht die Ruhe in der Natur stört.

Ok, Theo's tragbare Flutlichtanlage haben wir noch nicht erlebt. Aber auch Nachtwanderer haben Lampen dabei, denn ohne "Beleuchtung" hält einen der Jäger noch für Wildschweine.... :hilfe:
 

JeClAn

Geocacher
die_schnuffels schrieb:
Habe gerade probiert das Forstrevier in St. Wendel anzurufen.

Aber Achtung.... nicht dass hier noch schlafende Wildschweine..... äh.... Hunde geweckt werden.


Will mir nur mal die rechtliche Seite erklären lassen. So wie mir nen Bekannter gesagt hat soll der Revierförster ganz in Ordnung sein. Der hat ja ausser der pacht nix mit den Jäger zu tun. Und danach wissen wir ob dieser Cache derzeitig überhaupt machbar ist. Langsam grippelt es schon.
 

pasternak

Geocacher
Natürlich war es nicht der Wald der Jäger! Wären sie die Eigentümer, könnten sie natürlich jeden von dessen Nutzung ausschließen! Aber der Eigentümer könnte die Sperrung in Absprache mit der Forstbehörde, von eben dieser, aufgrund von Hegearbeiten veranlasst haben! Für diesen Fall hätten die Jäger dann aber auch ein entsprechendes Schriftstück mit sich führen müssen.
Andererseits habe ich aber auch bereits geschildert, dass das Anbringen von Reflektoren und Abwege ins Unterholz wohl nicht so ganz "wasserdicht" sind. Von daher sollte ein Herantreten an die Forstbehörde wirklich mit äußerster Vorsicht und der gebotenen Zurückhaltung vorgenommen werden. Ich habe nämlich keine Lust deswegen verknackt zu werden! Man bedenke auch, dass auf diese Weise ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte, der schließlich dazu führte, dass sämtliche Waldcaches zu entfernen wären!
 

schnissje

Geocacher
Ich denke Pasternak hat Recht, man sollte wirklich erst mal nichts unternehmen um nicht unnötigen Aktionismus seitens der Jägerschaft zu verursachen. Was mich angeht, so würde ich gerne einen neuen Versuch den Cache zu suchen am 21.12. starten (ich kann leider vorher nicht mehr). Vielleicht kann man dann schon um 16:30 losgehen, weil das ja die längste Nacht des Jahres ist. Dann sind die Grünröcke möglicherweise noch nicht aktiv. Ich würde mich freuen, wenn sich wieder ein paar Mitcacher anschließen würden. Das Ganze natürlich nur, wenn sich bis dahin keine negativen Vorfälle mehr ereignet haben.

Ich habe heute einen Cache im Wildpark in Landsberg/Lech gehoben. Der liegt in unmittelbarer Nähe zum Wildschweingehege. Da konnte ich die Viecher mal wieder in Ruhe aus der Nähe betrachten. Mein lieber Scholli; da sind ganz schöne Kawenzmänner dabei. Da frage ich mich doch, was mir lieber ist: Oberlehrerhafte Grünröcke oder ein paar von diesen Schwarzkitteln? Ich denke, da würde ich die Grünröcke vorziehen.

Grüße an alle, Schnissje
 
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