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Definition und Handling des Begriffs "Privatgrund" auf OC

Mystphi

Geocacher
Moin moin,

vor kurzem wurde ein Mystery, dessen Final in einer öffentlichen Bücherhalle gelegt wurde, sofort nach der Veröffentlichung zwangsarchiviert. Begründung: Der Cache liege auf Privatgrund, und dafür müsse eine Erlaubnis des Eigentümers eingeholt werden.

Nun war es aber so, dass der Owner vorab bereits eine mündliche Erlaubnis der Bücherhallenleitung eingeholt hatte und dies sogar mit Angabe des Namens ins Listing übernommen hatte. Auf Rückfragen und dem Verweis auf die Nutzungsbedingungen von OC, nach denen Caches auf Privatgrund erlaubt sind, sofern der Eigentümer die Erlaubnis erteilt hat, wurde gefordert, dass eine schriftliche Einverständniserklärung "... mit Unterschrift und Stempel" beigebracht werden solle.

Dieser ganze Vorgang verunsichert mich nun doch zu tiefst. Kann dies nun als die neueste allgemeine Handhabe von OC zum Thema Privatgrund angesehen werden, oder ist dies lediglich ein Ausrutscher eines OC-Reviewers, der seinen Fehler nicht eingestehen kann / will? Auszug aus den Nutzunsbedingungen:

- Geocaches dürfen nur an Orten versteckt werden, die von der Öffentlichkeit betreten werden dürfen.
- Der Besitzer und/oder Eigentümer des Grundstücks muss das Legen des Geocaches gestattet haben.

Mit keinem Wort ist erwähnt, dass hier eine schriftliche Einverständniseklärung notwendig ist. Ja eigentlich ist nicht einmal gefordert, dass diese Einverständniserklärung überhaupt irgendwo erwähnt werden muss. Von daher hatte der Owner mit der Angabe der Ansprechperson eigentlich sogar schon mehr getan, als eigentlich gefordert wurde. Von daher finde ich es überaus irriierend, dass nun solch unrealistische Forderungen aufgestellt werden. Kann bitte jemand aus dem OC-Team hier mal für eine Klarstellung sorgen, was genau gefordert wird, wenn ein Cache auf (öffentlich zugänglichem) Privatgrund gelegt ist.

Viele Grüße
Gerald

PS: Der Cache hat dei Nummer OC8C4C (ist natürlich momentan nicht erreichbar, da gesperrt).
 

Oliver

Geowizard
Hallo Mystphi,

wir klären diesen Punkt seit gestern Abend bei uns im internen Forum - deshalb möchte ich jetzt nix näheres dazu schreiben. Deine Interpretation der (aktuellen) Nutzungsbedingungen ist aber nachvollziehbar.

Gib uns noch ein paar Tage Zeit, damit wir im Team eine Entscheidung treffen können.

Schöne Grüße,
Oliver
 
OP
Mystphi

Mystphi

Geocacher
Hallo Oliver,

alles klar! Ich bin gespannt auf Euer Resultat. Vielleicht noch diesen kleinen Gedanken zu diesem Thema:

Es wird sicher auch in Zukunft viele (gute) Cacheideen geben, die sich auf Privatgrund abspielen werden (und die möglicherweise wegen fehlender GPS-Nutzung keine Chance bei GC haben). Niemand stellt in Abrede, dass eine Erlaubnis des Eigners dazu notwendig ist. Hier sollte jedoch bei einer Entscheidung Fingerspitzengefühl zum Zuge kommen. Die verantwortlichen Personen eines Privatgrundes (gerade wenn es sich um größere Einrichtungen handelt) sind oft Manager, die ganz andere Sorgen haben, als sich um die Belange von uns popeligen Geocachern zu kümmern. Wir können da oft froh sein, wenn sich solche Leute überhaupt die Zeit für ein Gespräch mit uns nehmen. Wenn wir dann noch mit der aberwitzigen Bitte ankommen, sie mögen uns doch bitte die Erlaubnis noch schriftlich geben (ich stelle mir gerade vor, ich lege eine vorgefertigte Erklärung vor und sage: "Bitte unterschreiben Sie jetzt hier!"), dann kann ich mir gut vorstellen, dass anfängliches Vetrauen in die Sache in Misstrauen oder gar Ablehnung umkippt. Wir müssen doch froh sein, wenn uns solche Leute überhaupt eine Erlaubnis zu einem Cache erteilen, denn meist kann der Grundeigner keinen Nutzen daraus ziehen, sondern hat nur Zusatzaufwand (allein schon, sich mit der Sache auseinanderzusetzen). Deshalb meine ich, dass eine schriftliche Einverständniserklärung für viele Caches ein KO-Kriterium werden würde.

Macht das beste draus, und viele Grüße
Gerald
 

UF aus LD

Geowizard
Ich sehe folgendes Problem:
Eine mündliche, ich nenne es mal "Duldungs-Zustimmung", wird möglicherweise eher von einem Eigentümer abgegeben (mache es, ich werde die Dose nicht entfernen).
Eine schriftliche ausdrückliche Zustimmung/Erlaubnis des Grundstückseigentümers führt möglicherweise zu Haftungsproblemen (Stichwort Verkehrssicherungspflichten) und ich würde keinem Eigentümer raten eine solche abzugeben und würde meinerseits eine solche auch nicht abgeben.
Bin gespannt, wie ihr euch entscheidet.
Gruß Uwe
 
Status: Kann gesucht werden

Hinweis in OC8C4C schrieb:
09. August 2009 wittels hat eine Bemerkung geschrieben
Nach Rücksprache mit dem Team wird der Cache wieder freigegeben. Es reicht aus, wenn der Owner im Listing vermerkt, dass der Besitzer des Privatgrundes Bescheid weiß. Wir kontrollieren das nicht nach und glauben dem Cacher. Dies ist die Meinung des Teams.

Happy caching,

wittels

OC-Guide
 
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