Mystphi
Geocacher
Moin moin,
vor kurzem wurde ein Mystery, dessen Final in einer öffentlichen Bücherhalle gelegt wurde, sofort nach der Veröffentlichung zwangsarchiviert. Begründung: Der Cache liege auf Privatgrund, und dafür müsse eine Erlaubnis des Eigentümers eingeholt werden.
Nun war es aber so, dass der Owner vorab bereits eine mündliche Erlaubnis der Bücherhallenleitung eingeholt hatte und dies sogar mit Angabe des Namens ins Listing übernommen hatte. Auf Rückfragen und dem Verweis auf die Nutzungsbedingungen von OC, nach denen Caches auf Privatgrund erlaubt sind, sofern der Eigentümer die Erlaubnis erteilt hat, wurde gefordert, dass eine schriftliche Einverständniserklärung "... mit Unterschrift und Stempel" beigebracht werden solle.
Dieser ganze Vorgang verunsichert mich nun doch zu tiefst. Kann dies nun als die neueste allgemeine Handhabe von OC zum Thema Privatgrund angesehen werden, oder ist dies lediglich ein Ausrutscher eines OC-Reviewers, der seinen Fehler nicht eingestehen kann / will? Auszug aus den Nutzunsbedingungen:
- Geocaches dürfen nur an Orten versteckt werden, die von der Öffentlichkeit betreten werden dürfen.
- Der Besitzer und/oder Eigentümer des Grundstücks muss das Legen des Geocaches gestattet haben.
Mit keinem Wort ist erwähnt, dass hier eine schriftliche Einverständniseklärung notwendig ist. Ja eigentlich ist nicht einmal gefordert, dass diese Einverständniserklärung überhaupt irgendwo erwähnt werden muss. Von daher hatte der Owner mit der Angabe der Ansprechperson eigentlich sogar schon mehr getan, als eigentlich gefordert wurde. Von daher finde ich es überaus irriierend, dass nun solch unrealistische Forderungen aufgestellt werden. Kann bitte jemand aus dem OC-Team hier mal für eine Klarstellung sorgen, was genau gefordert wird, wenn ein Cache auf (öffentlich zugänglichem) Privatgrund gelegt ist.
Viele Grüße
Gerald
PS: Der Cache hat dei Nummer OC8C4C (ist natürlich momentan nicht erreichbar, da gesperrt).
vor kurzem wurde ein Mystery, dessen Final in einer öffentlichen Bücherhalle gelegt wurde, sofort nach der Veröffentlichung zwangsarchiviert. Begründung: Der Cache liege auf Privatgrund, und dafür müsse eine Erlaubnis des Eigentümers eingeholt werden.
Nun war es aber so, dass der Owner vorab bereits eine mündliche Erlaubnis der Bücherhallenleitung eingeholt hatte und dies sogar mit Angabe des Namens ins Listing übernommen hatte. Auf Rückfragen und dem Verweis auf die Nutzungsbedingungen von OC, nach denen Caches auf Privatgrund erlaubt sind, sofern der Eigentümer die Erlaubnis erteilt hat, wurde gefordert, dass eine schriftliche Einverständniserklärung "... mit Unterschrift und Stempel" beigebracht werden solle.
Dieser ganze Vorgang verunsichert mich nun doch zu tiefst. Kann dies nun als die neueste allgemeine Handhabe von OC zum Thema Privatgrund angesehen werden, oder ist dies lediglich ein Ausrutscher eines OC-Reviewers, der seinen Fehler nicht eingestehen kann / will? Auszug aus den Nutzunsbedingungen:
- Geocaches dürfen nur an Orten versteckt werden, die von der Öffentlichkeit betreten werden dürfen.
- Der Besitzer und/oder Eigentümer des Grundstücks muss das Legen des Geocaches gestattet haben.
Mit keinem Wort ist erwähnt, dass hier eine schriftliche Einverständniseklärung notwendig ist. Ja eigentlich ist nicht einmal gefordert, dass diese Einverständniserklärung überhaupt irgendwo erwähnt werden muss. Von daher hatte der Owner mit der Angabe der Ansprechperson eigentlich sogar schon mehr getan, als eigentlich gefordert wurde. Von daher finde ich es überaus irriierend, dass nun solch unrealistische Forderungen aufgestellt werden. Kann bitte jemand aus dem OC-Team hier mal für eine Klarstellung sorgen, was genau gefordert wird, wenn ein Cache auf (öffentlich zugänglichem) Privatgrund gelegt ist.
Viele Grüße
Gerald
PS: Der Cache hat dei Nummer OC8C4C (ist natürlich momentan nicht erreichbar, da gesperrt).