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Fledermausschutz - Reviewer Note

Torsten007

Geocacher
Hallo zusammen,

es geht um einen meiner Caches. Er liegt an der A2 Richtung Hannover:
http://www.geocaching.com/seek/cache_details.aspx?guid=5d41bed7-20b5-4a65-87fb-0a4277a9470c

Ich habe dort im Listing klar kenntlich gemacht, sowie in einer Note, warum der Cache derzeit disabled ist und für wie lange. Der Reviewer hat nun, wie befürchtet, in einer Note klar gemacht, dass der Cache in den nächsten 14 Tagen wieder aktiv sein sollte. Ich möchte ihn aber eigentlich wegen des Fledermausschutzes bis Ende März disabled lassen.
Was meint ihr, wie sollte ich damit nun am Besten umgehen, bzw darauf reagieren?
Ich denke, am besten würde ich ihn anschreiben und noch eine Reviewer Note dazu schreiben?
Oder den Cache wieder enablen und dann wieder disablen?

Danke,
Torsten007
 

daniel354

Geocacher
Hi Torsten,

der Reviewer hat sicher ein Script laufen und wird sich nicht jeden einzelnen deaktivierten Cache anschauen. Daher empfehle ich, ihn direkt anzuschreiben (mit der GC Nummer und deiner email Adresse) um den Sachverhalt darzustellen. Sicher wird es keine Probleme geben.
 

moenk

Administrator
Teammitglied
Gar nicht drüber nachdenken. Hängt Deine Glückseligkeit von diesem Listing ab? Wenn die Gehilfen von GC das ins Archiv schubsen würd ich Größe zeigen. Hast Du das nötig denen einen Brille zu reichen?
 
moenk schrieb:
Gar nicht drüber nachdenken. Hängt Deine Glückseligkeit von diesem Listing ab? Wenn die Gehilfen von GC das ins Archiv schubsen würd ich Größe zeigen. Hast Du das nötig denen einen Brille zu reichen?

Falls das über ein enable/disable zu umgehen ist warum nicht? Ich habe heute über die Watchlist eine note zum Marathon Bonus reinbekommen, warum der disabled ist ist jedem klar der lesen kann.

Leider arbeiten das die rewiever offensichtlich nur über Skripts ab.Vieleicht erfolgt sogar die Archivierung automatisch. Sinnvoll für einen lohnbefreiten Arbeitssklaven von GS.

Warum sollte ich solche sinnbefreiten automatischen Mitteilungen nicht einfach durch eine ebenso sinnbefreite Handlung umgehen?

Dann sollte man allerdings in Erwägung ziehen den Cache auch woanders zu listen....

LG
 

TKKR

Geoguru
Sorg durch eine Mail an den Reviewer dafür dass er weiß, dass es um Fledermausschutz geht. Meines Wissens existiert eine Liste in der alle Fledermausschutzcaches eingetragen sind. Sobald Dein Cache dort drin steht hast Du Ruhe vor dem Script.

Das hat zudem den Vorteil, dass Dich der Reviewer notfalls informiert wenn DU nächstes Jahr vergisst Deinen Cache zu disablen.
 

ElliPirelli

Geoguru
Schön ist, daß Du den Cache deaktiviert hast.
Du solltest den Reviewer anschreiben, mit GC Code, am Besten noch Link zum Listing und Anwortemailadresse, daß er wegen Fledermausschutz deaktiviert ist.

Ich beobachte grad einen Cache, bei dem es mich erschreckt, wie viele den trotz Deaktivierung noch loggen. Der Owner hat inzwischen die Dose eingesammelt, aber selbst an dem Tag haben noch 3 Leute den Cache gefunden und geloggt. Und das, obwohl er ganz klar wegen Fledermausschutz gesperrt war.
Schade, daß einige weder lesen können noch sich Gedanken machen, wenn sie cachen gehen... :kopfwand:
 

Starglider

Geoguru
ElliPirelli schrieb:
Ich beobachte grad einen Cache, bei dem es mich erschreckt, wie viele den trotz Deaktivierung noch loggen. Der Owner hat inzwischen die Dose eingesammelt, aber selbst an dem Tag haben noch 3 Leute den Cache gefunden und geloggt. Und das, obwohl er ganz klar wegen Fledermausschutz gesperrt war.
Das der Status eines Caches gerne mal ignoriert wird beobachte ich auch bei ganz normalen Caches.
Bei einem meiner Caches der zu dem Zeitpunkt seit einer Woche deaktiviert war riefen mich sogar Leute an:

"Wir sind beim xxx an der ersten Station und finden nichts."
"Ja, der ist ja auch seit dem letzten Wochenende deaktiviert."
"Aber wir finden da nichts und suchen jetzt schon ne halbe Stunde."
"Da ist zur Zeit nichts zu finden. Wie gesagt, der ist deaktiviert."
"Aha" (<--- ungläubiger Tonfall)

Es gibt halt genug Owner die ihre Caches zwar deaktivieren aber eben nicht einsammeln (wäre ja Arbeit).
Das haben Herr und Frau Cacher inzwischen mitbekommen und man sucht einfach trotzdem. Oft wird diese Tatsache auch noch genüsslich im Fundlog breit getreten, so nach dem Motto "Ätsch, wir haben ihn trotzdem gefunden!". So werden dann noch andere darauf aufmerksam.
Man weiß ja auch das der Owner so ein Log nicht löschen darf wenn man erst im Logbuch steh.

Und selbst wenn der Owner schreibt er hätte einen Cache eingesammelt wird es noch einige geben die das nicht glauben oder nicht lesen. Es stimmt ja auch nicht immer.
So ist es für die Owner natürlich unmöglich die Fledermäuse effektiv zu schützen. Und das mal wieder wegen einigen wenigen Idioten.
 

OnkelFedja

Geocacher
Leider ist es gerade dieses massenhafte unnachdenkende Überrennen, das uns große Probleme macht, daher ist es inzwischen wohl besser, darüber nachzudenken, ob in Fledermausrevieren Caches überhaupt notwendig sind oder ob es erst ein Verbot durch die Naturschutzbehörden braucht, bisher setzen wir auf die Einsicht der Verstecker.
Die stark gestiegene Zahl aktiver Cacher bedeutet aber gleichfalls, dass sich Besuche in Höhlen häufen. Insbesondere dann, wenn in einer Höhle ein Cache liegt. Jeder einzelne Besuch führt jedoch zu einer Störung des Höhlenklimas. In den Wintermonaten werden Höhlen und ähnliche Orte u.a. von Fledermäusen als Überwinterungsquartier genutzt. Deshalb ist ein Betreten von Höhlen vom 01. Oktober bis 30. April in Deutschland gesetzlich verboten. Jeder Besuch einer Höhle in diesem Zeitraum löst einen Weckimpuls bei den Tieren aus. Bei zu häufigen Störungen kann es passieren, dass die Fledermäuse im folgenden Frühjahr keine Fettreserven mehr haben, um zum ersten Nahrungsflug zu starten.

Um dem Betretungsverbot nachzukommen ist es erforderlich, dass der Cache während der genannten Zeit durch dich als Owner disabled wird und du wirksam Logs verhinderst. Aus gleichem Grunde werden neue Caches in diesem Zeitraum selbstverständlich nicht veröffentlicht.

Das Gesagte gilt natürlich sinngemäß für Bunker, Burgruinen, Stollen etc.

Ich möchte Dich bitten, unter diesen Aspekten nochmals darüber nachzudenken, ob Du diesen Cache hier verstecken möchtest.
 

radioscout

Geoking
Starglider schrieb:
Das der Status eines Caches gerne mal ignoriert wird beobachte ich auch bei ganz normalen Caches.
Wunder das jemanden? Wer erinnert sich noch an diese ToU-widrige Datei mit den Beschreibungen aller Caches in .de, die (wahrscheinlich) nicht mehr aktualisiert wird, seit der Ersteller der Liste von Groundspeak an die ToU erinnert wurde? Und an die Proteste, weil der Ersteller an die ToU erinnert wurde?

Diese und ähnliche Listen ähnlicher Aktualität sind nach wie vor im Einsatz und in denen ist natürlich kein inaktiver Cache als inaktiv eingetragen.

Allerdings sollte, egal ob der Cache disabled ist oder nicht, niemand in der Schutzzeit z.B. in eine Höhle gehen.
 

radioscout

Geoking
OnkelFedja schrieb:
daher ist es inzwischen wohl besser, darüber nachzudenken, ob in Fledermausrevieren Caches überhaupt notwendig sind oder ob es erst ein Verbot durch die Naturschutzbehörden braucht, bisher setzen wir auf die Einsicht der Verstecker.
Ja, bitte.

Glaubst Du wirklich an die Einsicht der Owner? Als ich vor ein paar Tagen nach interessanten Caches in der Umgebung geschaut habe, waren noch alle "Fledermauscaches" offen. Und ich habe gerade eben mal zwei angeschaut, auch die sind nicht disabled und werden gerne gesucht.

Auch wenn das nur die Dosen weniger Owner sind, die sich nicht für den Naturschutz interessieren: diese Dosen fallen den zuständigen Leuten auf und bringen uns einem Verbot ein Stückchen näher.
 

Beleman

Geowizard
OnkelFedja schrieb:
Deshalb ist ein Betreten von Höhlen vom 01. Oktober bis 30. April in Deutschland gesetzlich verboten.
31. März wäre korrekt (m.E. wäre November bis April sinnvoller, aber so ist's nunmal), und touristisch erschlossene sowie fledermausfreie Höhlen sind ausgenommen.

Da gibt's bei Ownern und Einheimischen aber auch eine Menge echte Unwissenheit.
Im letzten Herbst habe ich zwischen allerlei Schimpfwörtern in einer Antwort auf meine (durch den Owner "aus optischen Gründen" gelöschten) Hinweislogs vom Owner eines neuen Höhlencaches (freigeschalten eine Woche vor Beginn der Schutzzeit ...) zu lesen bekommen, dass laut Jagdpächter und Gesetz Zutrittsverbot nur dann gilt, wenn mittels Schildern auf überwinternde Fledermäuse hingewiesen wird – und dass in besagter Höhle ohnehin nicht überwintert wird (was der hiesige Fledermausbeauftrage anders sieht und vor Jahren einen älteren Owner zur Archivierung eines älteren Caches veranlasst hat).
Die tatsächliche gesetzliche Lage hat weder den Owner interessiert (der seine Location gefährdet sah) noch eine Handvoll Cacher, die die Höhle nebst Cache noch im Oktober besucht haben und seltsamerweise dennoch eifrig geloggt haben, dass man mir ja doch irgendwie Recht gebe und den Cache im Winterhalbjahr doch disablen solle ...
Sprich: Jeder hat's gewusst, jeder hat sich 'rausgeredet oder hat ignoriert, und meines Wissens hat's auch einen angeschriebenen Reviewer nicht interessiert. Glücklicherweise hat der Owner doch halbherzig Einsicht gezeigt (oder eine Nachricht des besagten Fledermausbeauftragten bekommen, nachdem dieser zu Beginn und Ende der Schutzzeit online alle regionalen Fledermauscaches prüft) und den Cache deaktiviert.

Da ist nach wie vor Aufklärung angesagt und man braucht ein dickes Fell, wenn man Owner auf solche Probleme hinweist.
Es werden dennoch immer wieder bspw. Neulinge Höhlencaches legen ohne von irgendwelchen Regeln und Gesetzen zu wissen.
 
OP
Torsten007

Torsten007

Geocacher
Danke für die vielen Beiträge. Ich habe den Sachverhalt mit dem Reviewer geklärt, mein Cache ist ihm aus Versehen in die entsprechende Liste gerutscht.

Generell zum Thema: Auch ich finde es bedenklich, wie viele Caches in Höhlen etc auch über den Winter aktiv bleiben - wobei ich auch genauso wenig verstehen kann, eine solche Location im Winter aufzusuchen (aktiver Cache Hin oder Her), wenn es meist auch schon aus dem Listing hervorgeht.
Ein aktivierter Cache ist die eine Sache, aber jeder Cacher kann unabhängig davon ja auch einmal selber nachdenken, was er da macht...
 

OnkelFedja

Geocacher
radioscout schrieb:
...waren noch alle "Fledermauscaches" offen. Und ich habe gerade eben mal zwei angeschaut, auch die sind nicht disabled und werden gerne gesucht.
Bei solchen Sachen hätten wir manchmal gern diese Information, um wirken zu können, muß ja nicht sofort ein NA-Log sein, aber wir sehen auch nicht alles und sind letztlich auch nicht dafür verantwortlich, ob sich einzelne Owner/Cacher an die Richtlinien halten sondern können nur unterstützen, wo es uns bekannt wird, schön wäre dabei eben auch eine Unterstützung durch die Community/Sucher. Die Owner hast Du aber doch darauf hingewiesen, daß sie wohl vergessen haben, ihre Caches zu disablen, nachdem es Dir auffiel, oder? :)
 

lesserl

Geocacher
Hi,

ich hatte auch mal die Ehre, mich damit zu beschäftigen. Dabei kam ich zu folgender Erkenntnis: Das Disable-Log sollte das Wort "Fledermaussperre" enthalten, nach dem ein Reviewer-Skript filtert. Außerdem Angaben zu Dauer etc.

Ich verwende so einen Text und hatte nie Ärger deswegen:

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Fledermaussperre!

Um die Winterruhe von Fledermäusen zu wahren, ist dieser Cache vom 01. Oktober bis zum 31. März deaktiviert (BNatSchG § 39 Absatz 6).

Es ist keine Dose vor Ort.

Näheres zum Thema Fledermäuse und Winterschlaf findest du hier: http://www.fledermausschutz.de/index_256.html
-----

Zugleich setze ich im Listing eine -wie ich finde tolle- Grafik.
(Und zusätzlich den Text "Dieser Cache ist aus Fledermausschutzgründen gesperrt!" für paperless-Cacher mit ausgeblendeter Grafik.)

Gruß
Martin
 

lesserl

Geocacher
Hi,

das betrifft BNatSchG § 39 Absatz 6, also Bundesnaturschutzgesetz, daher gehe ich davon aus, dass das bundesweit gilt.

Dort steht bei Absatz 5 u.a.
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung bei den Verboten des Satzes 1 Nummer 2 und 3 für den Bereich eines Landes oder für Teile des Landes erweiterte Verbotszeiträume vorzusehen. Sie können die Ermächtigung nach Satz 3 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen.
Bei Absatz 6 steht da nix, bin aber kein Jurist.
Ob es auch noch zusätzliche Ländervorschriften gibt, müsste man für das jeweilige Gebiet prüfen. Das weiß ich leider nicht, würde mich aber bis zum besseren Wissen an das BNatSchG halten.

Gruß
Martin
 

adorfer

Geoguru
OnkelFedja schrieb:
Leider ist es gerade dieses massenhafte unnachdenkende Überrennen,
Deshalb ist ein Betreten von Höhlen vom 01. Oktober bis 30. April in Deutschland gesetzlich verboten.
Lüge! Oder darf sich jetzt jeder selbst seine Gesetze so zurechtbasteln, wie sie ihm gerade besser passen?
(Ich möchte ja nicht unterstellen, dass es nur unnachdenkendes Nachplappern war.)

Sorry, aber als Reviewer sollte man sich schon überlegen, was man so schreibt.
 

adorfer

Geoguru
-jha- schrieb:
OnkelFedja schrieb:
Leider ist es gerade dieses massenhafte unnachdenkende Überrennen,
Deshalb ist ein Betreten von Höhlen vom 01. Oktober bis 30. April in Deutschland gesetzlich verboten.
Lüge! Wer behauptet denn soetwas? Oder darf sich jetzt jeder selbst seine Gesetze so zurechtbasteln, wie sie ihm gerade besser passen?
(Ich möchte ja nicht unterstellen, dass es nur unnachdenkendes Nachplappern war.)

Sorry, aber als Reviewer sollte man sich schon überlegen, was man so schreibt.
 
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