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...`n bisschen übertrieben!!

BuriJacke

Geocacher
Hi,
mich würde interessieren, ob auch noch andere von euch Erfahrungen mit diesem "Sicherheitsdienst gemacht haben. :???:
Gruß
Kay
 

moenk

Administrator
Teammitglied
Ein Fall für SBA - wie niedlich, dass Dir da noch einer so lieb eine Note schreibt.
 

fabibr

Geomaster
Kann man sehen, wie man möchte, Problem ist halt, dass das Schloß Privatgelände ist und da haben die das Sagen.
Aber bring ihn doch einfach vor dem Schloß wieder an, dann ist er wenigstens noch am Ort und keiner kann einem was.

Gruß
 

rumo&rala

Geocacher
Also ich hatte bereits im Juni letzten Jahres ähnliche Erfahrungen gemacht und ihn von da an gemieden und auch nie geloggt.(Obwohl ich direkt um die Ecke wohne)

Angesichts Überwachungskameras, aktiver Überwachungsdienst, sowie Öffnungszeiten fand ich den Punkt eh sehr unglücklich gewählt. :/

Ich kann den Überwachungsdienst verstehen. Es stehen da ne Menge Autos und wie sollen die da Geocacher und Autoaufbrecher unterscheiden?

Ein befreundeter Aussenstehender, der von seiner Arbeit einen anderen Cache in Beobachtung hat, meinte letztens über die Cacher "manche sehen ja aus wie Terroristen".

Will meinen: Selbst für einweihte Aussenstehende wirken einige Geocacher wenig vertrauenserweckend. Wie soll da ein Sicherheitsdienst reagieren, der schließlich für die parkenden Autos verantwortlich ist? :???:
 

elrecke

Geocacher
Also ganz klare Regelung:

Stadtcache nur im Anzug :roll:
und nicht im Fleckentarndress mit Bundeswehrstiefeln...

Scherz beiseite, ich bin natürlich nicht neidisch auf die Erfahrung.
Und dies ist ja nun wirklich ein harmloser Cache, da gibt es ja ganz andere... ;)
 

Brainman

Geocacher
Sowas kann schon mal nach über 200 Logs passieren.
Und mit Sicherheit wurde bestimmt schonmal ein Cacher angesprochen was er denn da machen würde und hat bestimmt "frisch, fromm, fröhlich" vom schönen Geocachen berichtet.
 
rumo&rala schrieb:
Es stehen da ne Menge Autos und wie sollen die da Geocacher und Autoaufbrecher unterscheiden?

Mit der Ihnen zugekommenen Ausbildung. Irgendwelche hirntoten Security-Idioten sind sowieso nur massiv geschaeftsschaedigend. Ausserdem koennen ja jedem mal ein paar leere Filmdosen auf dem Parkdeck aus der Tasche fallen.

Juristisch stellt sich zwar die Frage, inwiefern man fuer Plazierung auf Privatgelaende belangt werden kann....

Aber als Cachender bei Wiederplazierung wohl sicherlich nicht, denn man kann ja guten Gewissens annehmen, dass die Dose zum Ort gehoert und Mitnahme einer Entwendung/Diebstahl gleichkommt?!

Einen Grundrechtseingriff wie geschildert liesse ich mir durch irgendwelche schwarzen Sherrifs nicht ohne juristisches Nachspiel bieten. Es schien bekannt, dass es sich nur ums Geocachen handelt, insofern waere der 'Jedermann-Paragraph' nichtanwendbar.

Munter bleiben, a*6+b

P.S.: Ups, da hatte ich doch glatt Oesterreichisches Recht zitiert [nun geloescht] .. lol

P.P.S: Hausfriedensbruch: "Ein Einverständnis des berechtigten Hausrechtsinhabers schließt bereits den Tatbestand aus. Eine generelle Zutrittserlaubnis, bei Gebäuden mit Publikumsandrang (z. B. Kaufhaus) genügt hierzu." ---- "Für das Eindringen in einen Raum genügt bereits, dass der Täter des Delikts unberechtigt einen Teil des Körpers in den befriedeten Bereich gelangen lässt. Ein Betreten mit dem gesamten Körper ist nicht notwendig; ausreichend ist schon der "Fuß in der Tür". Grundsätzlich nicht von dem strafrechtlichen Schutz umfasst werden Störungen, die noch außerhalb der Wohnung oder des Besitztums bzw. an dessen Rand stattfinden"
 

gooselk

Geocacher
Hallo,

also ich finds auch völlig übertrieben. Ein Hinweis, dass Geocaching nicht erwünscht ist, hätt's doch auch getan.

amalsechsplusb schrieb:
Einen Grundrechtseingriff wie geschildert liesse ich mir durch irgendwelche schwarzen Sherrifs nicht ohne juristisches Nachspiel bieten. Es schien bekannt, dass es sich nur ums Geocachen handelt, insofern waere der 'Jedermann-Paragraph' nichtanwendbar.

Da gebe ich dir recht. Als Voraussetzung für eine vorläufige Festnahme nach dem 'Jedermannsrecht' muss der Anfangsverdacht bestehen, dass eine Straftat begangen wurde. Da die Gorillas wussten worum es geht, waren tatsächlich nicht genug Anhaltspunkte für eine Straftat vorhanden. Da die 'Hausordnung' nicht verletzt wurde, ist auch ein Hausfriedensbruch auf einer, für die öffentliche Nutzung vorgesehen, Liegenschaft schwer zu rechtfertigen. Dennoch genießen die 'Herren' Hausrecht. Sie hätten die Betroffenen des Hauses verweisen können, mehr aber nicht.

und das:
Die Umstände hat MadKraut ja schon beschrieben, schon heftig das Gefühl wenn man wegen 'ner kleinen Filmdose plötzlich wie ein Verbrecher behandelt wird und der Cachekollege im Polizeigriff auf den Boden gedrückt wird. Völlig unverhältnismäßig der Einsatz der Security.

ist selbst WENN der Jedermann-Paragraph gegriffen hätte ein eindeutiger Verstoss gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot, denn nach der Ansprache folgte offensichtlich kein Fluchtversuch mehr, sondern die Betroffenen handelten kooperativ. Für mich ein Grund Anzeige wegen Nötigung, Freiheitsentzug und Körperverletzung zu erstatten.

So, jetzt hab ich meinem Ärger mal Luft gemacht. So viel wollte ich eigendlich gar nicht schreiben, aber es wundert mich immer wieder, für wen sich diese Schwarzmänner oftmals halten.

Gruß ... Lars
 
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