OP
FledermausSheriff
Geowizard
goldensurfer schrieb:Sorry für's off-topic, aber bei Deinem Posting fiel mir ganz spontan das hier ein.
Die Leute von den Abwasserverbänden sind offenbach alle NACH 1978 geboren

goldensurfer schrieb:Sorry für's off-topic, aber bei Deinem Posting fiel mir ganz spontan das hier ein.
Danke für die Erläuterung, sehr interessant.slowfox schrieb:Regenüberlaufbecken RÜB werden in Mischsystemen eingesetzt. Beim Mischsystem werden Abwasser (häuslich, gewerblich, industriell) und ....
äh, war der Hauptaufreger nicht, dass einfach ein Gullideckel geöffnet wurde, um Zugang zu dem verrohrten Bach (oder whatever) zu bekommen? Das halte ich nämlich für gefährlich und zwar weniger für diejenigen, die den Eingang nutzen, als für andere, die evtl. in den nicht gesicherten Zugang stürzen könnten. (Bevor hier wieder die "Must Du eben aufpassen"-Fraktion sich meldet: Als Fahrradfahrer kann man ein solches Loch leicht übersehen!).Chris Race schrieb:Jetzt kommt natürlich der Punkt zum Tragen, dass ich die besagte Location nicht kenne. Die Sache mit dem unterirdischen Bachdurchlauf rührt von meiner eigenen Erfahrung als Owner her (GC28X5Z) und zumindest für die Örtlichkeit kann ich sagen, dass dort keine Abwässer (mehr) durchfließen. Ich war mehrmals dort drin, das Wasser war glasklar, absolut geruchsfrei und es waren keine Köttel oder dergleichen erkennbar. Ganz ehrlich: Wäre dem so gewesen, wäre ich auch nicht reingegangen - nicht wegen der Gefahr, sondern wegen dem Geruch.
Ich sehe in dem Zeitungsartikel ganz eindeutig den Hauptaufreger bei "gefährliche Gase, tödliche Gefahr bei Regen"ColleIsarco schrieb:äh, war der Hauptaufreger nicht, dass einfach ein Gullideckel geöffnet wurde, um Zugang zu dem verrohrten Bach (oder whatever) zu bekommen?
Mal Hand auf's Herz und ebenfalls unter der Rubrik "Ganz ehrlich".Zappo schrieb:....mal wieder ein Beitrag mit dem Anfang "ganz ehrlich"......
[...]
Ganz ehrlich....mir fehlt da ein wenig die Toleranz. .
. Wenn auf dem Hauptzugangsweg der Zutritt verboten ist gilt das auch für eventuelle "Nebenwege"Nun ist das Final kein öffentlicher Raum
StGB §111Aber kann der Owner etwas dafür ? Ist der Owner dafür verantwortlich, wenn ein Cacher nicht in der Lage ist, seinen Verstand einzuschalten ? NEIN !
Ja. Eindeutig überdimensioniertq.treiber schrieb:StGB §111 ist eindeutig
Danke für den Link....genau DA war ich auch schon ein paarmal dabei. Allerdings in der 70/80ern - und mit ungefütterten Handschuhen, geliehener undichter Regenkombi und mit Hertie-Tüten um die Stiefel. Und mit der RD 250 - sicher ein wenig ungeeignet. Mich friert heute noch.q.treiber schrieb:Sofern die Bereifung zugelassen ist kann an im Winter auch mit dem Motorrad durch den Schwarzwald fahren: http://tam.belchenstuermer.de/?s=dlwf ....