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Info: Caches in Naturschutzgebieten

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Liebe Cacher-Gemeinde!

Es gibt eine neue Bekanntmachung zu den Caches in NSGs und FFHs:

- Caches in NSGs sind erlaubt bzw. werden geduldet, sofern weder für die Strecke, noch für Zwischenstationen oder das Final die Wege verlassen werden müssen
- das Listing soll einen entsprechenden Hinweis enthalten. Sinngemäß: "Dieser Cache liegt in einem NSG. Das Wegegebot muss beachtet werden und der Cache ist so gelegt, dass die Wege nie verlassen werden müssen!" oder ähnlich
- zusätzlich gilt auch außerhalb der NSGs:
Caches in Bunkern, Höhlen, Stollen oder anderen schutzbietenden Hohlräumen (natürlich keine Grill- oder Schutzhütten für Menschen) sind auf Grund des Tierschutzes nicht erlaubt. Caches außerhalb solcher Hohlräume werden geduldet, sofern im Listing explizit darauf hingewiesen wird, dass der Hohlraum nicht zu betreten ist und nicht betreten werden darf

- bei bereits bestehenden betroffenen Caches besteht weiterhin die Forderung, diese abzuändern bzw. zu entfernen

- wenn festgestellt wird, dass sich Cacher trotz entsprechender Anweisungen im Listing gesetzeswidrig verhalten, sollen auch Caches entfernt werden, die an sich gesetzeskonform sind

- Kontrollen (Patrouillie-Gänge in den Gebieten) werden ab diesem Wochende verstärkt in der gesamten StädteRegion stattfinden, mit dem Ziel Knöllchen zu verteilen
- die verschiedenen Plattformen (gc.com, oc.de etc.) werden durchsucht, um entsprechende Caches herauszufinden und vor Ort geziehlt zu kontrollieren
- entsprechende Caches werden ohne vorherige Vorwarnung eingesammelt

Nochmals besteht die Forderung an alle Cache-Owner, selbstverantwortlich darüber nachzudenken, ob ein Cache nach diesen Richtlinien gesetzeskonform ist und bei Bedarf die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Im Anhang findet sich zur Info ein Beispiel-Foto eines NGS-Schildes.
Die gesamte Region, die durch solche Schilder umgrenzt ist, ist ein NSG. Das Wege-Gebot gilt auch, wenn das extra Schild nicht darunter angebracht ist.

Diese Info leite ich lediglich von der zuständigen Behörde weiter. Nichts davon stellt meine persönliche Meinung dar oder wurde von mir hinzuinterpretiert.
Eine offizielle Information durch die Untere Landschaftsbehörde der StädteRegion Aachen, welche uns dann als Datei zur Verfügung gestellt wird, ist in Planung, jedoch noch nicht ausgefertigt. Daher dies als Vorabinfo.

Aqua
 

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