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T5 und Lost-Place

darkstain

Geocacher
Hi

Ich hab nen schönen Nacht-Kletter-Lost-Place vor mir, es geht auf einen alten Portalkran. Total spannende Sache.. war schon mal oben, jedoch den Cache nicht gefunden, daher muss ich nochmal..

Rechtlich ist die Sache wohl wieder Essig, die Firma gibt's wohl nicht mehr, das Gelände ist stillgelegt und es gibt auch kein "Betreten Verboten". Es sind wohl auch Angler öfters mal da (wenns wärmer ist) die da nachts Angeln. Jedoch ist am Objekt selber klar ein Schild "Betreten der Anlage verboten für Nicht-Authorisierte" oder so ähnlich.

Nur, wen könnte das in Realität interessieren? Die vorbeifahrende Polizeistreife, die mich irgendwie sieht, trotz abgedunkelter (roter) Lampe? Ein Arbeiter auf einem angrenzenden Grundstück einer anderen Firma? Ein Angler?

Ich bezweifel stark, dass der Besitzer des Grundstücks nachts vor Ort sein wird. Wäre schon doofer Zufall.
Und ist hier doe Konsequenz hier dann die gleiche wie bei anderen LP, also wenn man ein Haus betritt.. also weil es ein alter Kran ist?

Dann frag ich mich nocht, wie ich mich verhalten bei den zwingend auftretenden, unangenehmen Fragen. Soll man überhaupt das Hobby GC erwähnen, bringt einem das irgendeinen Vorteil, ausser dass der Owner mitreingezogen wird? Oder ist es eh Usus, dass man das hobby verschweigt.. bin da nicht so trittsicher, was das Verhalten betrifft. Ich weiß nur, dass es beim Gutsknecht (den wohl bestimmt der eine oder andere kennt) sehr schlecht ausging und die Leute gerade so noch davonkamen.. Es wurde auch auch klar offengelegt, warum sie dort waren und der Owner musste anschliessend auch entsprechend handeln
 

Schnueffler

Geoguru
Welche Vorteile erdenkst du dir denn, wenn du sagst, dass du einen Cache suchst? Meinst du, dass man das Ganze dann dulden würde, weil jeder weiß, dass Geocacher sehr verantwortungsbewusst und sichere Kleterter sind? Wohl eher nicht. Also kann man dann auch direkt das Thema Geocaching verschweigen.
 

radioscout

Geoking
In einer solchen Situation ist es wahrscheinlich am besten, die Wahrheit zu sagen denn es ist nicht unwahrscheinlich, daß der Eigentümer bereits von dem "Cache" weiß.
Und wenn man ihn nicht "veräppelt" wird er sicherlich eher auf eine Anzeige verzichten und es bei einer Ermahnung belassen.
 

fockel007

Geocacher
Ist wohl eher Situationsabhängig.
bei den Kollegen in Blau, kommt es meist besser mit der Wahrheit, ohne Anzeige vom Eigentümer passiert erst mal gar nix, außer Platzverweis, Ermahnung und Personalienaufnahme (daher Ausweis mitführen, erspart den Weg zum Revier).
Beim Besitzer: bei deinem praktischen Beispiel bringt leugnen nix, mit Kamera klettert nachts da kaum einer rauf. Ansonsten LP+ Tag+ Kamera+ nicht militante, diskrete Aufmachung + Fotos auf der Kamera vom Objekt. logische Erklärung LP Fotografie und Interesesse am Gebäude + Location. Wenn du dann auch brav warst und nix mitgenommen und das Gespräch angenehm mit dem Besitzer verläuft passiert auch wieder nix, eventuell bekommst du dann auch die Highlights des LP's mit einer Führung und Hintergrundinfos Gesicht. Andernfalls geht es meist direkt runter vom Grundstück.
Wachschutz: hängt von der Motivation und dem Einsatzauftrag des Mitarbeiters ab :D .
Wachhund / Windschwein: :hilfe: (Achtung freilaufende Ironie)

Bei LP gilt besonders:
Take nothig but pictures, leave nothing but footprits.

Alles wie gesagt sehr Situationsabhängig, eine gute Portion Menschenkenntnis und Intuition kann nie schaden. Je näher man bei der Wahrheit bleibt desto weniger verhedert man sich in den Lügen...
 

DaGuppie

Geocacher
Sehe es auch so, dass man sehr oft mit der Wahrheit am weitesten kommt. Jugendliche, die einen dabei erwischen ins cachen einzuweihen, halte ich aber zB für bedenklich.
 

robbi_kl

Geowizard
darkstain schrieb:
Und ist hier doe Konsequenz hier dann die gleiche wie bei anderen LP, also wenn man ein Haus betritt.. also weil es ein alter Kran ist?
Nein, die rechtlichen Konsequenzen sind nicht die gleichen, weil das Klettern an/auf einem Kran nicht den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen kann.
 

Mille1404

Geowizard
Bei mir ist es beim Klettern grundsätzlich das testen meiner neuen Ausrüstung und Rettungsmaßnahmen für den nächsten Urlaub. Gerade Rettungsübungen kann man immer ganz gut argumentieren. Ungewollte Situationen kommen schonmal vor.
Deshalb z.b. Am Kran um ungewolltetes zu üben.

Sollte mir allerdings irgendwann ein grün oder blauweisses männchen gegenüber stehen und er ist kein Fussballfan dann werde ich ihm definitiv die Wahrheit sagen.

Bin ich aber nicht zum Klettern unerwegs auf einem LP dann sage ich auch denen das ich mir nur das Gelände \ Gebäude anschaue.

Als uns einst die Polizei auf einem alten Industriegelände gegenüber stand haben wir dies auch behauptet und wurden nur freundlich gebeten das Gelände zu verlassen. Da wir auch alles brav gemacht haben wollten diese nicht einmal unsere Personalien haben.

Also. Ehrlich währt am längsten aber man muss nicht immer die Dose erwähnen.
 

robbi_kl

Geowizard
Mille1404 schrieb:
... aber man muss nicht immer die Dose erwähnen.
Warum würdest du dann beim Klettern eine Ausnahme machen? Die Unterscheidung zwischen "LP = Ich sage nicht, was ich hier mache" und "Klettern = Ich sage die Wahrheit" verstehe ich nicht.
 

Bursche

Geowizard
robbi_kl schrieb:
darkstain schrieb:
Und ist hier doe Konsequenz hier dann die gleiche wie bei anderen LP, also wenn man ein Haus betritt.. also weil es ein alter Kran ist?
Nein, die rechtlichen Konsequenzen sind nicht die gleichen, weil das Klettern an/auf einem Kran nicht den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen kann.
Das Arnsberger Amtsgericht sieht das anders:
http://neheim.blogspot.com/2010/09/fotologs-konnen-zur-vorladung-fuhren.html
http://neheim.blogspot.com/2010/10/selbst-write-notes-fuhrt-zur-vorladung.html
http://neheim.blogspot.com/2010/12/vertikal-limit-abschluss.html
http://www.derwesten.de/staedte/arnsberg/geocacher-landete-auf-der-anklagebank-id4084965.html
 

robbi_kl

Geowizard
Bursche schrieb:
Das Arnsberger Amtsgericht sieht das anders:
Nö, auch hier wurde niemand wegen des Kletterns verurteilt, sondern wegen des Betretens des (eingefriedeten) Grundstückes. Zitate aus den verlinkten Seiten:

"Ich soll vor mehr als zwei Jahren einen Zaun überklettert haben ..."

"Grundsätzlich war aber nicht das Klettern auf dem Turm das Problem, sondern nur das dafür nötige betreten des Grundstückes."

"Für den Richter stand zweifelsfrei fest, dass man solch’ verlassene Anlagen nicht betreten darf, auch wenn der Holzzaun vor sich hin gammele."

"Klar machte er aber auch, dass der Tatbestand des Hausfriedensbruchs auch dann erfüllt sei, wenn man ein fremdes Gelände betritt, an dem die Hinweisschilder fehlten."


Und mal ehrlich: Dass ein Turm oder ein Kran schon begrifflich nicht die Tatbestandsmerkmale des § 123 StGB erfüllen kann, wirst du doch nicht bestreiten wollen. Ein Turm oder ein Kran kann keine Wohnung, kein Geschäftsraum und kein befriedetes Besitztum sein. Der Turm oder der Kran kann sich aber natürlich auf einem solchen befriedeten Besitztum befinden.
 

hustelinchen

Geoguru
robbi_kl schrieb:
Nö, auch hier wurde niemand wegen des Kletterns verurteilt, sondern wegen des Betretens des (eingefriedeten) Grundstückes.

Genau so wars. Wobei ich nie verstanden habe, wieso die Höhe des Bußgeldes von 100-1000 Euro variierte. Also nicht jeder angeklagte Cacher die gleiche Summe zahlen musste.
 

adorfer

Geoguru
darkstain schrieb:
Oder ist es eh Usus, dass man das hobby verschweigt..
So sollte es sein.
Einige Leute schaffen es nicht, das gibt dann eine Polzeipressemitteilung (die müssen ja auch ab und an mal zeigen, dass sie etwas tun für's Steuergeld), und da steht dann nicht "Junge Leute beim Herumklettern auf altem Kran aufgegriffen". Sondern "Geocacher verabreden sich im Internet zum Herumklettern auf altem Kran".
Und das schafft es natürlich dann in den Lokalteil des örtlichen Käseblattes, Geocaching ist ja schließlich "in". (Ersteres eher nicht.)

Nein, es bringt Dir als "Ertappter" nichts, Geocaching zu erwähnen. Außer dass die Kreise größer werden und Du Chance auf eine besagte Erwähnung im Lokalteil erhältst.
Und dazu evtl. noch einen Staatsanwalt, der sich sagt "wehret den Anfängen, wenn wir jetzt nichts machen, dann kommen nächsten Monat ein Dutzend und nächstes Jahr 100 Leute, die herumkraxeln. Und wenn jemand herunterfällt, dann haftet womöglich die Kommune, weil Firmeninhaber erloschen und im Zweifelsfall die Verkehrssicherungspflicht bei der Stadtverwaltung liegt."

Sprich: Wenn man geschnappt wird und die Sache nicht so ganz legal ist: Schwanz ein klemmen, irgendwas von "Fotos bei Nacht machen" oder "dumme Wette" stammeln und Besserung geloben. Und wenn man erzählt bekommt, dass das alles sehr gefährlich sei: Nicht erzählen, dass man aber perfekte Ausrüstung habe und soetwas öfters mache... Sonst sieht der Polizeibeamte da evtl. noch einen "Serientäter" vor seinem geistigen Auge vor sich.
 

Mille1404

Geowizard
robbi_kl schrieb:
Mille1404 schrieb:
... aber man muss nicht immer die Dose erwähnen.
Warum würdest du dann beim Klettern eine Ausnahme machen? Die Unterscheidung zwischen "LP = Ich sage nicht, was ich hier mache" und "Klettern = Ich sage die Wahrheit" verstehe ich nicht.

Vielleicht liest du dir den Beitrag nochmal durch. Da steht nirgends Klettern Wahrheit, LP nicht.
Da steht, dass ich beim Klettern sage Ausrüstungstest und beim LP Gebäude/Gelände anschauen.
Und Grüne Männchen bekommen die Wahrheit.
 

robbi_kl

Geowizard
Mille1404 schrieb:
Vielleicht liest du dir den Beitrag nochmal durch.
Vielleicht liest du ihn dir auch noch mal durch.
Mille1404 schrieb:
Da steht nirgends Klettern Wahrheit, LP nicht.
Doch, genau das steht dort:
Mille1404 schrieb:
Sollte mir allerdings irgendwann ein grün oder blauweisses männchen gegenüber stehen und er ist kein Fussballfan dann werde ich ihm definitiv die Wahrheit sagen.
--> Der Polizei sagst du also die Wahrheit.
Mille1404 schrieb:
Bin ich aber nicht zum Klettern unerwegs auf einem LP dann sage ich auch denen das ich mir nur das Gelände \ Gebäude anschaue.
--> "auch denen" bezieht sich ja wohl auf die im vorherigen Satz erwähnte Polizei. Jetzt sagst du, dass du dir nur das Gelände/Gebäude anschaust. Insofern hast du da, beabsichtigt oder nicht, einen Unterschied zwischen LP und Klettern gemacht.
Mille1404 schrieb:
Und Grüne Männchen bekommen die Wahrheit.
Das widerspricht auch wieder dem hier:
Mille1404 schrieb:
Als uns einst die Polizei auf einem alten Industriegelände gegenüber stand haben wir dies auch behauptet ...
 

Mille1404

Geowizard
Gut, wir können jetzt noch mehr auseinander nehmen, oder das so stehen lassen, dass ich mich vielleicht etwas unklar ausgedrückt habe.

Was ich meinte ist denke ich klar und nachvollziehbar und jeder weiss was gemeint ist.

Gruß
 

Stramon

Geowizard
Mille1404 schrieb:
Was ich meinte ist denke ich klar und nachvollziehbar und jeder weiss was gemeint ist.
Nein, absolut nicht! Das ist aber wiederum egal, Hauptsache, es nimmt sich keiner ein Beispiel an dir und erzählt unnötiger Weise etwas von Geocaching.

Gruß Stramon
 

sax76

Geocacher
hustelinchen schrieb:
robbi_kl schrieb:
Nö, auch hier wurde niemand wegen des Kletterns verurteilt, sondern wegen des Betretens des (eingefriedeten) Grundstückes.

Genau so wars. Wobei ich nie verstanden habe, wieso die Höhe des Bußgeldes von 100-1000 Euro variierte. Also nicht jeder angeklagte Cacher die gleiche Summe zahlen musste.

Ich vermute mal, dass hängt vom Einkommen des Cachers ab, einem Hartz IV Empfänger tun 100 Euro weh, der Banker zahlt das aus der Portokasse.
 
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