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Landgericht Hamburg erlaubt Screenscrapping bei Easyjet

pfeffer

Geowizard
Bin heute über diesen Artikel gestolpert - dachte, vielleicht interessiert das jemanden hier. Der Artikel hat die Überschrift "Easyjet muss lesen lassen".

EDIT: ahh - es gibt die Meldung auch ausführlicher bei heise: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Easyjet-unterliegt-in-Screen-Scraping-Rechtsstreit-1101397.html


Gruß,
Pfeffer.
 

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  • ScreenScrapping EasyJet erlaubt FAZ 13-10-2010 S 21.jpg
    ScreenScrapping EasyJet erlaubt FAZ 13-10-2010 S 21.jpg
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greiol

Geoguru
Ein interessantes Urteil. Wie so oft scheint es auf die Menge anzukommen, denn es ging nur um unwesentliche Datenmengen. Das gezielte Abfragen einzelner Caches resp. Flugangebote könnte damit wohl zulässig sein. Spannend wäre die Frage ob ein Umkreisspidern (von Flugdaten ;) ) eine systematische Abfrage ist. Und dann bezog sich das natürlich noch auf die Infos die öffentlich einsehbar sind. Ein notwendiger Login um bestimmte Informationen abrufen zu können, könnte der öffentlichen Einsehbarkeit entgegen stehen.

Aber zumindest für Flugdaten hätten wir somit geklärt, dass man screenscrapen darf.
 
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