• Willkommen im Geoclub - dem größten deutschsprachigen Geocaching-Forum. Registriere dich kostenlos, um alle Inhalte zu sehen und neue Beiträge zu erstellen.

60CS mit neuer CN V9 gestohlen, Garmin aber nicht kulant

.

Geocacher
Hallo Leute,

ich wollte hier mal meine Erfahrung mit Garmin bekannt geben.

Es begab sich am 3. September auf der Reise von Frankfurt/Main nach Lanzarote. Ich habe einen Koffer in die Obhut von Lufthansa gegeben, also eingecheckt. Der Flug wurde von Spanair durchgeführt.

Am Ziel angekommen, stellten wir in der Avis Tiefgarage fest, dass der Koffer geöffnet und durchwühlt wurde. Es fehlte nichts weiter, außer mein Garmin 60CS.

Alle Bemühungen scheiterten, blieb also nur die polizeiliche Anzeige gegen Unbekannt. Garmin Formular ausgefüllt und um Sperrung gebeten.

Nun habe ich aber im Januar dafür eine neue Vollversion der neuen City Nav. V9 erworben. Die Zweitlizenz ist bereits auf das 60CS meiner Liebsten registriert.
Also startete ich den Versuch, die verwirkte Lizenz des gesperrten Gerätes wieder zu erlangen.

Heute kam die negative Antwort:

Guten Tag,

ich habe von Garmin England die definitive Aussage, dass wir hier die Lizenz nicht zurücksetzen können, da diese beim Diebstahl des Gerätes mit gestohlen wurde. Eine Rücksetzung
oder Erstattung ist daher nicht möglich.

Allerdings können wir für Sie ein Formular aushändigen, mit welchem Sie einen Versicherungsanspruch ggf. geltend machen könnten für Gerät und Software. Wenn Sie möchten, kann ich dieses für Sie aus England anfordern.

Nun stehe ich allerdings auf einem ganz anderen Standpunkt, den ich bereits bei der Anfrage verdeutlicht habe.

Wenn ich eine Software legal als Vollversion kaufe, dann steht mir auch die Nutzung dieser Ware zu. Es kann nicht sein, dass die Nutzung eines eigenständig erworbenen Produktes von einem anderen Gerät abhängt.
Und die Aussage, die Lizenz sei mit gestohlen worden ist ja wohl komplett an den Haaren herbei gezogen!
Diejenigen, die sich schon mal mit der Lizenzierung einer Garmin Karte auseinander gesetzt haben, werde dies wohl bestätigen.
Der Hirnlose, der das Gerät geklaut hat kann damit nämlich "0" anfangen!
Denn die Lizenz lässt sich nicht aus dem Gerät auslesen.

Ich hab ja nicht die Software oder den Gutscheincode oder den 25stelligen Lizenzkey verloren, sondern nur ein Gerät welches die Karten nutzt.
 

JLacky

Geocacher
TJ 150 schrieb:
Der Hirnlose, der das Gerät geklaut hat kann damit nämlich "0" anfangen!
Wieso? Er kann damit alles anfangen was er will, wie mit jedem legal gekaufen Gerät auch. Er kann eseinschalten, damit navigieren, er kann sogar Karten draufspielen. Das einzige wo er halt aufpassen muss, ist das Registrieren von Karten bei GARMIN, da GARMIN ja jetzt weiss das das Gerät geklaut ist.

Denn die Lizenz lässt sich nicht aus dem Gerät auslesen.
Aber der 25-stellige Freischaltcode lässt sich auslesen, sofern die Karte auf dem Gerät ist. Und das reicht schon um weitere Kacheln auf das Gerät zu spielen, wenn sich der Dieb noch eine kostenlose Update-DVD der Karte besorgt.

Ich hab ja nicht die Software oder den Gutscheincode oder den 25stelligen Lizenzkey verloren, sondern nur ein Gerät welches die Karten nutzt.
Wie gesagt, wenn die Karte auf dem gerät war, hat der Deb auch den 25-stelligen Freischaltcode.

Ich verstehe aber Dein Ärger über GARMIN nicht? Wieso soll GARMIN Dir Deinen Verlust ersetzen. Das ist Aufgabe der Versicherung, und nicht des Herstellers eines gestohlenen Produktes. Also soll Dir die Versicherung auch eine neue Lizenz der Software zahlen, fertig.

mfg
JLacky
 
OP
?

.

Geocacher
Genau das würde mich auch interessieren.

Wie soll man bitteschön den Lizenzcode aus dem Gerät lesen können?
Und damit soll man dann auch noch eine Kopie zu laufen bekommen?

Da möcht ich gerne Beweise.

Fakt ist, dass ich das Gerät geklaut bekommen habe und nicht die Software oder irgend eine virtuelle Lizenz.

Die Software liegt hier, der Freischaltcode auch und ich habe diese käuflich erworben.
Frag mal einen Anwalt, da wird jeder sagen, dass einem die Nutzung einer gekauften Software zusteht. Zumindest hab ich diese Aussage nun schon von zwei unabhängigen Stellen so gehört.
 

movie_fan

Geoguru
na dann zieh vor gericht, wenns so klar ist...
is halt nur so die frage ob das net wegen geringfügigkeit abgewiesen wird...

ist halt so von garmin gemacht, das man 2 geräte freischalten kann und gut ist... würd mich auch mal interessieren ob man da gerichtlich gegen vorgehen kann... weil schön ist das sicher net.. aba nunja... solang es ihnen keiner verbeitet werden die es wohl machen...
 
A

Anonymous

Guest
Das ist doch eigentlich ein Fall für die Hausratversicherung. Die übernehmen üblicherweise Diebstahlschäden beim Reisegepäck - oder ?
Wenn die zahlt, gibt es nen neues Gerät und eine neue Karte mit Lizenz.
Schon probiert ?
 

Inder

Geowizard
Dir wurde das Gerät mit der installierten, lizensierten Software geklaut.

Ich glaube kaum, dass Microsoft Dir eine neue Lizenz für Betriebssystem, Office etc. spendiert, wenn Dein PC bei einem Einbruch geklaut wird.
 

DunkleAura

Geowizard
also ich selbst bin noch nie gereist, aber ich habe gehört dass es oftmals so reisegepäcks versicherungen gibt...

bei uns z.B. beim TCS dem pendant zu eurem ADAC...
oder wenn du mit visa bezahlt hast dass es dort vieleicht bei ist...

musste vieleicht mal prüfen...

nur als idee...
 

kiozen

Geomaster
TJ 150 schrieb:
Genau das würde mich auch interessieren.

Wie soll man bitteschön den Lizenzcode aus dem Gerät lesen können?
Und damit soll man dann auch noch eine Kopie zu laufen bekommen?

Da möcht ich gerne Beweise.

Schon mal überlegt wie der Unlock Wizard das macht wenn er Dir anbietet den Key vom Gerät zu lesen? Bei Geräten mit SD Karte liegt er sogar als Datei auf der SD Karte.

Oliver
 

Inder

Geowizard
kiozen schrieb:
Schon mal überlegt wie der Unlock Wizard das macht wenn er Dir anbietet den Key vom Gerät zu lesen? Bei Geräten mit SD Karte liegt er sogar als Datei auf der SD Karte.

Komisch. Bei mir liegt da nichts auf der Karte. Und der Unlock Wizard konnte heute mittag den Key nicht aus meinem 60CSx auslesen, obwohl eine lizensierte Topo V2 drauf ist.
Schon mal überlegt, ob diese Option vielleicht nur bei Geräten funktioniert, die ausschließlich mit lizensierter Software ausgeliefert werden?
 
A

Anonymous

Guest
So weit ich mich erinnern kann, ist eine Reisegepäckversicherung überflüssig, da die Hausratversicherung diese Schäden übernimmt. Hängt aber bestimmt vom Kleingedruckten ab.

Frage : wieso packst Du Dein GPSr überhaupt in den Koffer ? Wir fliegen mehrfach pro Jahr und gemeinsam mit der Kamera und dem PDA, kommt das GPS natürlich und sicherheitshalber ins Handgepäck. Dazu ist mir das gute Stück zu teuer und wichtig. Probleme gab es bisher noch nie ! Lediglich am Flughafen in Düsseldorf mußte ich die Akkus rausnehmen :roll: Sofort nach der Kontrolle waren sie wieder drin, schließlich mußte ich ja die Flugroute überwachen :wink:
 

kiozen

Geomaster
Inder schrieb:
Komisch. Bei mir liegt da nichts auf der Karte. Und der Unlock Wizard konnte heute mittag den Key nicht aus meinem 60CSx auslesen, obwohl eine lizensierte Topo V2 drauf ist.
Schon mal überlegt, ob diese Option vielleicht nur bei Geräten funktioniert, die ausschließlich mit lizensierter Software ausgeliefert werden?

Naja, wenn er nicht als Datei vorliegt sollte er im gmapsupp.img mit drinnen sein. Mit einem Hexeditor am Ende der Datei zu finden. Wobei ich nur das alte Format kenne. Keine Ahnung ob Garmin beim NT mal wieder alles durcheinander gewürfelt hat. Man weiß bei denen ja nie ... :D

Oliver
 
OP
?

.

Geocacher
Leute, es geht nicht darum wer den Schaden bezahlt und warum das 60CS im Gepäck war. Das Thema ist abgehakt.

Es geht ganz einfach darum, dass ich Geld in eine Ware investiert habe ( in dem Fall Software), die nun durch Willkür nicht mehr in vollem Umfang zu nutzen ist.

Aber sei´s drum. Sollte es mal jemandem genau so gehen, dann weiß man, dass man sich die Mühe sparen kann.

Ich hab mir bereits ein neues Equiment gekauft.
-Vista HCx mit CN V9 NT und Topo V2
-Nüvi 660T

... und eine Suche in ebay laufen. Vielleicht vertickt der Depp das Teil ja...
 
OP
?

.

Geocacher
Übrigens....

so viel zum Thema "25stelligen Code aus dem Gerät lesen und eine Kopie freischalten"

Das geht nämlich nicht!

freischaltungnichtmoeglich.jpg
 

Lakritz

Geowizard
TJ 150 schrieb:
Es geht ganz einfach darum, dass ich Geld in eine Ware investiert habe ( in dem Fall Software), die nun durch Willkür nicht mehr in vollem Umfang zu nutzen ist.
Ach, Diebstahl heißt jetzt Willkür... jaja, das ist sehr sinnig. :)
 
A

Anonymous

Guest
TJ 150 schrieb:
Ich hab mir bereits ein neues Equiment gekauft.
-Vista HCx mit CN V9 NT und Topo V2
-Nüvi 660T
Wenn ich einen solchen Frust gegenüber Garmin hätte, würde ich sicher kein neues Equipment für rund 1000,- Euro mehr dort kaufen. Schon aus Prinzip nicht. Also scheint sich der Frust ja in Grenzen zu halten.
Auf einen möglichen Termin vor Gericht bin ich wirklich hochgradig gespannt.
 
OP
?

.

Geocacher
Lakritz schrieb:
TJ 150 schrieb:
Es geht ganz einfach darum, dass ich Geld in eine Ware investiert habe ( in dem Fall Software), die nun durch Willkür nicht mehr in vollem Umfang zu nutzen ist.
Ach, Diebstahl heißt jetzt Willkür... jaja, das ist sehr sinnig. :)

Also noch mal, offenbar schreib ich hier chinesisch.

Ich habe ein Gerät gestohlen bekommen. Dies ist weg und futsch und von Garmin gesperrt. Punkt.

Fakt ist nun wohl auch, das der Dieb keine Chance hat, aus der einen Kachel, die auf dem Gerät war einen Nutzen zu ziehen oder sich gar durch einen beschafften Datenträger eine voll funktionsfähige Karte aus meiner Lizenz zu erstellen.

Erkundigt euch mal bei einem Juristen. Mit denen ich gesprochen habe stehen auf dem Standpunkt, was man gekauft hat, muss man auch nutzen können.
Der Typ hat keine Lizenz und kann sie auch nicht auslesen. Die Lizenz hab ich hier und auch den Datenträger. Und ich kann diese nun durch die Willkür des Herstellers nicht mehr nutzen.

So siehts aus.
 

Alferic

Geocacher
TJ 150 schrieb:
Erkundigt euch mal bei einem Juristen. Mit denen ich gesprochen habe stehen auf dem Standpunkt, was man gekauft hat, muss man auch nutzen können.

Und wenn man mir mir mein Auto oder sonstwas klaut kann ich es auch nicht mehr nutzen.
Aber die Versicherung gibt mir Geld, dass ich mir ein neues kaufen kann. Aber Volkswagen wird mir sicher kein neues Auto geben, nur wil ich nachweisen kann, dass ich mal einen VW gekauft habe.
 

kiozen

Geomaster
TJ 150 schrieb:
Übrigens....

so viel zum Thema "25stelligen Code aus dem Gerät lesen und eine Kopie freischalten"

Das geht nämlich nicht!

freischaltungnichtmoeglich.jpg

Rein aus Interesse: Wie sieht es mit der gmapsupp.img Datei auf der SD Karte aus?

Oliver
 
OP
?

.

Geocacher
Ich geb´s jetzt auf.

Das Gerät ist weg! DAS GERÄT, nicht die Software.
 
Oben