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SBA mit interessanter Antwort des Reviewers

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Sypher21

Geomaster
Eins vorweg, ich möchte keine direkte Angabe zum Cache machen! Ihr werdet diesen schon finden, bei Bedarf!

Ich habe vor kurzem eine Dose gesucht, die direkt am Bahngleis versteckt ist.
So kam ich leider nicht an einem SBA vorbei.

Die Antwort als Log des zuständigen Reviewers fiel allerdings für mich kurios aus:
Hallo Cache-Owner
Ich habe diesen Cache auf temporär nicht verfügbar gestellt, damit du nochmals abklären kannst ob die beim Verlegen vom Grundstückeigentümer eingeholte Erlaubnis heute noch Gültigkeit hat.
Falls dem so ist kann das Listing durch dich wieder aktiviert werden andernfalls sollte der Cache entfernt werden.
Freundliche Grüsse
XXXX - Reviewer

Wie auf dem Foto eindeutig zu erkennen ist, liegt die Dose direkt am Gleis unter der Schranke.
Mit Erlaubnis vom Grundstückseigentümer kann ich also auch Dosen auf's Gleis legen oder wie muss ich das verstehen?
 

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Guido-30

Geowizard
Der Owner hat ja beim einstellen des Caches bestätigt, dass die Erlaubnis des Grundstückseigentümers vorliegt, sofern der Cache auf Privatgelände liegt. In diesem Fall hat der Reviewer - wie ich finde nicht ganz grundlos - die Vermutung, dass diese Erlaubnis evtl. nicht bzw. nicht mehr vorliegt. Und bevor der Reviewer einen Cache archiviert, der doch OK ist, hat er halt diese Variante gewählt.
 

Starglider

Geoguru
Vorweg: Immer wieder interessant was manche Leute für ein gutes Versteck halten.
Ich würde die direkte Nähe von solchen beweglichen Teile meiden auch wenn es normalerweise ein deutliches akustisches Signal gibt bevor sich die Schranke in Bewegung setzt.

Der Reviewer gibt dem Cacheowner hier wohl einfach noch eine Gelegenheit für eine Gegendarstellung.
Vielleicht macht er das ja immer so.
Ich würde aber Geld darauf wetten das der Owner nicht nachweisen kann das eine Erlaunis vorliegt.
Soweit ich weiß hat die Deutsche Bahn AG irgendwann mal verkündet das sie generell keine Caches auf ihrem Gelände will. Zumindest las ich das mal in einer Archivierungsnachricht.

Wenn die Deutsche Bahn (oder die Gesellschaft der diese Strecke gehört) rein theoretisch erlauben würde das man eine Cachebox mitten auf das Gleis stellt wäre das wohl OK.
Lebensgefährliche Caches sind bei Groundspeak nicht verboten - sonst gäbe es ja das entsprechende Attribut nicht,
Wie gesagt rein theoretisch denn die würden das niemals erlauben.
 
OP
Sypher21

Sypher21

Geomaster
Nun ist er vom Owner archiviert.
da sich jemand am Ort dieses Caches gestört hat wird er geschlossen.
warum? .........

Ich hab wirklich nichts gegen Caches die gefährlich sind. Hier ist es jedem selbst überlassen sich in Gefahr zu begeben. Diese sind aber meist auch als solche markiert bzw über die T und D Wertung eindeutig zu erkennen.

Aber unter einen 1 / 1er Tradi stelle ich mir wirklich etwa anderes vor! Der Cache liegt lag direkt an einem Wanderweg mit Campingplatz & Co in der Nähe.

Hier muss einfach damit gerechnet werden, dass Familien mit Kinder vor Ort suchen.
 

rolf39

Geowizard
Die Dose war anscheinend direkt vom Weg, der durch die Schranke gesichert ist, erreichbar.
Bevor ein Zug kommt, schließt die Schranke, was durch Signal begleitet und relativ langsam erfolgt.
Wo ist da eine Gefahr, zumal der Cache nach dem Foto sogar bei geschlossener Schranke gut erreichbar war.
Ein Aufenthalt im Gleisbereich ist doch weder sinnvoll, noch erforderlich.
Aber ein Ziel hast du ja erreicht, der Cache ist weg.
Hast du eigentlich für deine Dosen die Genehmigung des jeweiligen Grundstückseigentümers?
 

raziel28

Geomaster
Sypher21 schrieb:
Ich habe vor kurzem eine Dose gesucht, die direkt am Bahngleis versteckt ist.
So kam ich leider nicht an einem SBA vorbei.

Echt? Also dem Foto zufolge finde ich den Cache nicht bedenklich. Vllt sollte man im vorliegenden Fall für den Cacher mit Eindeutigkeit arbeiten, damit er sich nicht unnötig in Gefahr begibt, die für diesen Cache nicht nötig wäre (gewesen wäre, er ist ja nun erstmal archiviert). Das kann man entweder mit weniger Tarnaufwand des Caches erreichen oder mit entsprechendem Listingtext.

Ansonsten, der Abstand zum Gleis ist ok, der Cache befindet sich ja im Bereich der Schranke, also dort, wo sich auch Passanten aufhalten, wenn ein Zug vorbei fährt. Die Eingleisigkeit legt zudem die Vermutung nahe, daß es sich hier um eine Güterlinie handelt u/o Züge hier nicht schnell fahren. (Luftverdrängung, Sog)

Also, ich hätte hier keinen SBA in Erwägung gezogen.
Aber wenn Du Dich schon aufschwingst, darüber entscheiden zu wollen, so kannst Du es letztlich dann auch dem Reviewer überlassen, was er daraus macht.
 

rolf39

Geowizard
Da der Reviewer aufmerksam gemacht wurde, war die Archivierung unvermeidlich und evtl. ein Abstandsproblem gelöst.
Eine schriftliche Genehmigung lag wohl kaum vor, wer sollte sie auch geben?
 

MadCatERZ

Geoguru
Das finde ich schon recht grenzwertig.
Gut, der Cache ist wohl vom Weg aus zu erreichen, aber - so bizarr es auch klingt - davon, dass jeder mitbekommt, dass die Schranke runtergeht, würde ich nicht ausgehen.
Dazu kommt dann die Abstandsregel zum Gleisbett, die es ja nicht ohne Grund gibt.
 
OP
Sypher21

Sypher21

Geomaster
raziel28 schrieb:
Sypher21 schrieb:
[...]
Also, ich hätte hier keinen SBA in Erwägung gezogen.
Aber wenn Du Dich schon aufschwingst, darüber entscheiden zu wollen, so kannst Du es letztlich dann auch dem Reviewer überlassen, was er daraus macht.

Genau, deswegen auch der SBA von mir.
Weil ich es laut Guidelines nicht für richtig gehalten habe, dass hier ein Cache liegt. Ich halte dies für zu gefährlich. Nicht für mich, sondern (unter anderem) für cachende Kinder.
Und nicht weil ich mich wichtig machen will. Jeder soll sein Hobby so leben, wie er will.

Außerdem geht es mir hier auch nicht um meinen SBA, sondern um die Frage, ob ich trotz der Guidelines einen Cache am Gleis auslegen kann, wenn ich die Erlaubnis des Grundstückeigentümers erhalte - mehr nicht. Der Rest ist meine Meinung.
Und diese muss nicht immer die Weisheit Gottes sein!
 

HowC

Geomaster
ich hätt da keinen Cache gelegt, weil mir der Gedanke missfällt dass Leute dort einen cache suchen und sehr wahrscheinlich von irgendwem beobachtet werden können.

Ich würd auch eher sagen dass das dort "ungefährlich" ist, aber ich habs auch schon erlebt wie unachtsam man beim Suchen manchmal ist, oder ich hab schon gesehen wie wenig ein Jugendlicher/Erwachsener/Cachesüchtiger mal schaut wenn dann jemand ruft: Hier ist er.

vielleicht ist auch das GPS ungenau, und man weiß nicht gleich auf welcher Seite man suchen soll........

und dann wird man bei der Ganzen Aktion noch beobachtet von Leuten die nichts von geocachen wissen und die weiß gott was denken.
Ach.... heutzutage ist es zwar sehr wenig relevant, aber früher hab ich immer gesagt: Ich möcht eigentlich nicht, dass Geocachen dadurch bekannt wird, dass da Leute auf Gleisanlagen rumspielen.
 

HowC

Geomaster
Abstandsregel zu Gleisanlagen gibts meines Wissens nur in Amerika.

die oben genannte Aussage, dass die Deutsche Bahn keine Caches auf ihrem Grund haben will, müßte eigentlich die meisten Folgefragen beantworten.
 
Ich frage mich ja eher, welcher Reviewer den vorher frei geschaltet hat.
Die Gleise wurden ja wohl nicht nach Platzierung der Dose verlegt oder?
 

Rupa

Geowizard
HowC schrieb:
Abstandsregel zu Gleisanlagen gibts meines Wissens nur in Amerika.

die oben genannte Aussage, dass die Deutsche Bahn keine Caches auf ihrem Grund haben will, müßte eigentlich die meisten Folgefragen beantworten.
Nein, die Aussage der Deutschen Bahn beantwortet in diesem Fall gar nichts, denn das Schienennetz gehört nicht der Deutsche Bahn AG (Privatunternehmen), sondern der DB Netz AG (Öffentliches Unternehmen), also uns allen. Die Deutsche Bahn zahlt für die Nutzung der Schienen an die DB Netz AG, wie jeder andere private Bahnbetreiber in DE auch.
 

rettsan_wf

Geocacher
das ist wieder typisch deutsch... gibt es eine Regel, so muss diese auch durchgesetzt werden, koste es was es wolle.

Ich sehe den Cache an dieser Stelle völlig ungefährlich. (...und genauso unattraktiv, ganz abgesehen davon)

Cachende Kinder, die einen GPSr bedienen können, sind auch bereits clever genut die Bedeutung einer Schranke richtig einzuschätzen denke ich... Wieso sollte jemand für den Ache auf die Idee kommen es wäre sinnvoll stundenlang IM Gleis zu stehen...???
 

moenk

Administrator
Teammitglied
Ohne Spoiler und Hint könnte man echt auf die Idee kommen dass man unter den Steinen suchen muss - gutes Argument übrigens, den Cache zu archivieren.
 

HowC

Geomaster
rettsan_wf schrieb:
Cachende Kinder, die einen GPSr bedienen können, sind auch bereits clever genut die Bedeutung einer Schranke richtig einzuschätzen denke ich... Wieso sollte jemand für den Ache auf die Idee kommen es wäre sinnvoll stundenlang IM Gleis zu stehen...???
legst du dafür deine Hand ins Feuer?

ich hab einen 14 jährigen schon fast als erledigt betrachtet gesehen, der auch so vernünftig mit dem GPS umgehen kann. den herannahenden Zug hat er nicht gehört. ich auch nicht aber ich war auch noch 100 Meter weiter weg
 

rs-sepl

Geowizard
Mit dem SBA-Log nach Frage der Genehmigung seitens der Grundstücksbesitzers kann man nahezu jeden Cache in hier ins Jenseits befördern. Was soll ein reviewer denn da machen? Natürlich ist das das Todesurteil.
Caches an Gleisen sind nicht verboten. Schlimm solche Denuzianten. :kopfwand: Soll ich jetzt bei allen T5ern SBA loggen, weil das gefährlich ist???
 

Kalleson

Geowizard
Also an dieser Stelle finde ich einen SBA weit über'S Ziel hinaus geschossen, Sypher!

Der vorgeschriebene Mindestabstand von 46m zu aktiven Gleisen gilt in den USA.

Wäre es hier nicht eher ausreichend gewesen, dem Owner eine Mail zu schreiben und auf die aus deiner Sicht vorhandene Problematik hinzuweisen?
Das wäre sicherlich der elegantere Weg gewesen.

Denn ich glaube nicht, dass der Owner sich der Bitte verweigert hätte, einen Verweis auf eventuelle Gefahren und den Hinweis darauf, dass "nicht auf/an den Gleisen" zu suchen ist, in das Listingaufzunehmen. ... Mit einem solchen Hinweis wäre er dann mit allen anderen "gefährlichen" Caches (an Abgründen, Lost Places, am Wasser, usw.) gleichgestellt gewesen.

Hätte sich der Owner dann verweigert oder nicht reagiert, hätte man immer noch einen SBA loggen können.

Aber dieses "Ich-logge-mal-eben-SBA-Verhalten", weil man meint es besser zu wissen und sich dabei noch auf eine in D nicht bzw. nur bedingt geltende Richtlinie zu berufen, finde ich bedenklicher als den Cache selbst!

Ich hoffe, dass dieses Verhalten nicht um sich greift.
 
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