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Die Staatsmacht

wittels schrieb:

War wohl schon am Dunkelwerden, als ich Anfang 2006 dort war. Entsprechend nebulös sind meine Erinnerungen. Aber wenn dem so ist, dann ist es nicht der erste Cache, den Mountainman ins Naturschutzgebiet pflanzt - und das geht eben nicht, wenn man den Weg verlassen muss, da beisst die (naturgeschützte) Maus kein' Faden ab.

Bei allem Ärger auf unserer Seite ist es doch bemerkenswert, welche Mühe sich der Forstbeamte gemacht hat, die Note zu platzieren.

Michael
 

mike_hd

Geowizard
Tja, wird noch so kommen wie in Ami-Land, wo Caches in Naturparks grundsätzlich verboten sind, bzw. genehmigt werden müssen.

Und dann gibt's noch mehr öde Micros ...
 

SigmaZero

Geocacher
Ich glaubs ja nicht. Ratet mal wer heute eine Mail von der Forstverwaltung in Oftersheim hatte. Es könnte Zufall sein, aber ich habe den ganzen Tag überlegt wie jemand der alle Nase lang mal in einem gammligen Hochsitz haust, einen Micro weit über seinem Kopf entdecken kann. Und das in der kurzen Zeit.
War übrigens auch Naturschutzgebiet.
Die Dose hing aber noch. Wurde nicht mit der Flinte runtergeballert :p

GC166PX
 

Joggl

Geomaster
Interessanter Name für einen Forstbeamten :)
Wundert mich dass man für das verlassen der Wege Strafen bekommt, nicht aber für das liegenlassen von Plastikdosen im Naturschutzgebiet. Btw. was für Forstarbeiten werden denn im Naturschutzgebiet gemacht? Dachte da lässt man alles vor sich hinwachsen?!

Ist das Log echt vom Forst? Ich weiss nicht.. irgendwie seltsam?!
 

Espunkt76

Geocacher
mein Bruder (Mountainman) befindet sich momentan in Urlaub. Ich hab ihm die Nachricht mal vorgelesen und ein "ach Du scheiß0e, kannst du meine caches mal rausnehmen" gehört, was nun auch erfolgt ist.

Mit diesem Herr Fuchs werde ich mich auch mal in Verbindung setzen um die Sache zu klären bevor es "Wellen schlägt" und weitere caches betroffen werden.

"Sehr geehrter Herr Fuchs,

da mir das Hobby Geocachen, sowie Naturschutz sehr am, Herzen liegt kann ich ihre "Entscheidung" verstehen. Gerne würde ich mich (stellvertretend für einige GeoCacher der Region) mit ihnen bei einem persönlichen Treffen über Geocaches in der Region unterhalten, die aus Naturschutzgründen "grenzwertig" sind um so eine Lösung zu dem Thema zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Munz"


Ich werde euch weiter auf dem laufenden halten.
 
Hallo.

Da kann man dem Herrn Fuchs ja nur gratulieren. Er hat sich die Mühe gemacht den richtigen Weg zu finden etwas zu unterbinden, was nicht richtig ist. Er hätte ja wirklich gleich die Strafe ins Haus flattern lassen können. Da er aber den Kontakt sucht, habe ich ihn eingeladen hier im Forum seine Meinung mit uns auszutauschen. Mal sehen ob er kommt.

Gruß
Thomas
 
mike_hd schrieb:
Tja, wird noch so kommen wie in Ami-Land, wo Caches in Naturparks grundsätzlich verboten sind, bzw. genehmigt werden müssen.

Und dann gibt's noch mehr öde Micros ...
Ich denk eher, das dann schnöde Micros verschwinden, denn wenn man etwas bewusster einen Cache legen muss, dann wird es sicher kein Micro.
 

jmsanta

Geoguru
dann nehmt doch alternativ §65 Absatz 5:
Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen der Absätze 1 und 2 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 4, des Absatzes 3 Nr. 1 und 3 und des Absatzes 4 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
http://www.naturschutzrecht.net/BNatSchGNov/bnatschg09.htm
 

mike_hd

Geowizard
Auch beim Landesnaturschutzgesetz http://www.naturschutzrecht.net/Gesetze/BW/LNatSchG_BW09.html
gibt es keinen § 80.

Und für das Verlassen von Wegen habe ich keine Bußgeldvorschrift gefunden.
Lediglich
Code:
3.     entgegen § 21 Abs. 3 Handlungen vornimmt, die zu einer Zerstörung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder zu einer Beeinträchtigung der wissenschaftlichen Forschung führen können,
wäre eine Ordungswidrigkeit.
Nur
Code:
19a.     entgegen § 37 Abs. 3 in der freien Landschaft außerhalb von Wegen Fahrrad fährt
ist explizit aufgeführt.

Denke mal, das man von diesem selbsternannten Herrn Fuchs nichts mehr hören wird.
 

SigmaZero

Geocacher
Hmm also ich weis nicht. Da steht doch Verlassen der Wege drin unter 4.6.

Liest sich nicht schlecht das Teil. Obs da Rabatte giebt? 1000m² abzuholzen scheint mir noch relativ preiswert.
 
da habe ich dann doch mehr gefunden:

Verwaltungsbehörden i.S. des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind die unteren Naturschutzbehörden.
Nach § 80 Abs. 5 NatSchG sind zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach
Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit §§ 33 und 73 Abs. 7 die Gemeinden, in Verbindung mit § 53 Abs. 3 auch die
Ortspolizeibehörden; die höheren Naturschutzbehörden sind zuständig, soweit sie eine vollziehbare Anordnung
erlassen haben.

Den Bußgeldkatalog lege ich unter Internal ab.

Gruß
Thomas
 

mike_hd

Geowizard
Code:
§ 56 Betreten der Flur

1Die Länder gestatten das Betreten der Flur auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung auf eigene Gefahr. 2Sie können weitergehende Vorschriften erlassen. 3Sie können auch das Betreten aus wichtigen Gründen, insbesondere aus solchen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Feldschutzes und der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, zum Schutz der Erholungsuchenden oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Grundstücksbesitzers einschränken sowie andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen. 4Die erlaubnisfreie Benutzung von oberirdischen Gewässern richtet sich nach den §§ 23 und 24 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie den Wassergesetzen der Länder.
 
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