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"Besitzrechtsansprüche" an (m)einen Cache

adorfer

Geoguru
Christian und die Wutze schrieb:
Diskutieren wir hier eigentlich über einen hypothetischen Fall, oder war Reisebüro XY schon mal bei einem Cache, dessen Owner nicht gefragt wurde?
Es ändert sich ja leider nichts... alles wilder Forenspekulatius... erstaunlich, dass wir noch nicht auf der Wiese sind.
Wilder_Forenspekulatius_001.sized.jpg
 

ime

Geomaster
IANAL, aber ich versuch auf die Eingangsfrage und die ToU nochmals kurz sachlich einzugehen:

Eine Cachebeschreibung ist kein Cache.
Verlinkt werden kann nur auf die Cachebeschreibung.

Die kommerzielle Nutzung deiner Cachebeschreibung steht dir und Groundspeak frei, die dieses Recht weiterverkaufen etc. dürfen (du aber auch!).
Eine kommerzielle Nutzung durch Dritte ist ohne deine Zustimmung nur zulässig, wenn sich der Drittnutzer die Reche von Groundspeak geholt hat.

Die kommerzielle Nutzung der Cachedose steht nur dir und den von dir Ermächtigten zu. Voraussetzung für die Durchsetzung dieses Rechts ist praktischerweise, dass er legal (mit Zustimmung des Verfügungsberechtigten über das Grundstück) gelegt wurde.

HTH,
i.
 
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