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Ein Grund mehr gegen Caches im eigenen Wald

cahhi

Geowizard
The New Cachers schrieb:
Das kann man zwar wohl nicht so ohne weiteres Übertragen
Schätze ich auch. Der große Unterschied ist, dass man mit der Bahn einen Beförderungsvertrag geschlossen hat und um diesen in Anspruch nehmen zu können, es schlichtweg notwendig ist, den Bahnsteig zu betreten und dies im Prinzip ein erweiterter Vertragsbestandteil ist, man sich also bei Schäden an den Vertragsparnter - sprich die Bahn halten kann. Ich vermute sogar, dass im Falle dass man eine Privatbahn nutzt, man sich dann genauso an diese halten könnte/sollte/müsste.

Wenn jemand auf dem Bürgersteig oder im Wald verletzt wird, ohne eine explizite Vertragsbeziehung mit dem Grundstücksinhaber zu haben, dürfte die Übertragung der Haftung weiterhin funktionieren...

aber interessant sind solche Urteile (zumindes für den Laien) schon.
Ja. Zudem passt das Urteil gut mit dem zusammen, in dem ein Pauschalreiseveranstalter auch für den Zustand der Wasserrutsche im gebuchten Hotel haftbar gehalten wurde.
 

The New Cachers

Geowizard
cahhi schrieb:
The New Cachers schrieb:
Das kann man zwar wohl nicht so ohne weiteres Übertragen

Schätze ich auch. Der große Unterschied ist, dass man mit der Bahn einen Beförderungsvertrag geschlossen hat und um diesen in Anspruch nehmen zu können, es schlichtweg notwendig ist, den Bahnsteig zu betreten und dies im Prinzip ein erweiterter Vertragsbestandteil ist, man sich also bei Schäden an den Vertragsparnter - sprich die Bahn halten kann. Ich vermute sogar, dass im Falle dass man eine Privatbahn nutzt, man sich dann genauso an diese halten könnte/sollte/müsste.
Hm, ja, der Logik kann ich folgen.
 

Kappler

Geowizard
Speziell zu dem anfänglich angesprochenen Fall ist folgender Beitrag sehr interessant, der die Hintergründe etwas erhellt und von einer durchaus als kompetent zu sehenden Person stammt:

Urteilsgründe mit kritischer Urteilsbesprechung

Ich habe mir das jetzt zwar nicht im Einzelnen durchgelesen, aber demnach hätten der Waldbesitzer sowie sein Forstwirt durchaus große Chancen, mit ihrer Berufung vor dem BGH Erfolg zu haben, womit dann auf jeden Fall endlich etwas mehr Rechtssicherheit (in dieser oder jener Richtung) bei solchen Fällen bestehen würde.
 
OP
quercus

quercus

Geowizard
Kappler schrieb:
Speziell zu dem anfänglich angesprochenen Fall ist folgender Beitrag sehr interessant, der die Hintergründe etwas erhellt und von einer durchaus als kompetent zu sehenden Person stammt:

Urteilsgründe mit kritischer Urteilsbesprechung

Ich habe mir das jetzt zwar nicht im Einzelnen durchgelesen, aber demnach hätten der Waldbesitzer sowie sein Forstwirt durchaus große Chancen, mit ihrer Berufung vor dem BGH Erfolg zu haben, womit dann auf jeden Fall endlich etwas mehr Rechtssicherheit (in dieser oder jener Richtung) bei solchen Fällen bestehen würde.

danke für den sehr aufschlussreichen link
der satz des autors gfällt mir gut:
Eine Verletzung durch Realisierung waldtypischer Gefahren ist ein Unglück und kein Unrecht und ist dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen.
 

Zappo

Geoguru
The New Catchers schrieb:
......Prompt kam von meiner KK ein Fragebogen, wie denn das passiert ist und wo den usw. usf. Wenn ich nun geschrieben hätte: "Bin auf dem Gehweg vor dem Anwesen xyz aufgrund von glätte ausgerutscht" Hätte sich wohl die KK an den Grundstückseigentümer wegen etwaigem Regress gehalten, denke ich.
Wenn die Krankenversicherung sowas macht, finde ich das ja noch ok - die tragen ja die Kosten und MÜSSEN eigentlich nachfragen, ob nicht das Verschulden bei jemand anders liegen könnte. Anders liegt der Fall, wenn es gar kein Verschulden irgendeiner Person gibt - und da zähle ich solche Sachen wie z.B. die Klage der Eltern gegen den Spielplatzbetreiber, weil sich der kleine beim Schaukeln den Arm gebrochen hat, dazu. Oder den Besucher der Burg, der ohne Taschenlampe unbedingt in die unteren Keller wollte und sich den Fuß verstaucht hatte und dann den Burgverein haftbar machen konnte. Mann, ich seh doch selbst, obs dunkel ist und ich lieber die Treppe nicht laufe :kopfwand:
The New Catchers schrieb:
......Ich finde, wir werden mittlerweile einfach dazu "erzogen" das immer jemand anderes Schuld haben muss! Sehr schade solche Entwicklungen!
Nur mal als Geheimtipp (selbst erprobt) - Erziehungsversuchen kann man sich erfolgreich widersetzen :D :D :D

Ich glaube allerdings auch, daß ein gut Teil der Entwicklung damit zusammenhängt, daß dem Menschen so langsam nicht mehr klar ist, daß auch einmal was nicht klappen kann, daß man auch mal verlieren, die A***karte ziehen kann. Das wird aber dann als persönliches Versagen definiert und ist total geächtet. Damit umzugehen, eigene Unzulänglichkeiten zu akzeptieren ist anscheinend nicht mehr im Repertoire - woher auch? Jeder Handwerker weiß, daß es schlechte Tage gibt - ein Bürohengst kennt das eher nicht.

Zappo
 

treemaster

Geoguru
Zappo schrieb:
Jeder Handwerker weiß, daß es schlechte Tage gibt - ein Bürohengst kennt das eher nicht.

EIIIIIIIIIIIIIIIIIIINEN? Ständig..... ich erinnere mich nur zu gerne an den Besuch des BG-Heinis letztes Jahr im Juli, der allen ernstes nachfragte, warum ich mir denn einen Apfeldornen in die Fußsohle getrreten habe.... er konnte es überhaupt nicht verstehen, dass alte Apfelsorten an den Ästen eben bis zu 7cm lange Fruchtspieße haben können... er kannte Äpfel nur aus dem Laden :kopfwand: :kopfwand: :kopfwand:
 

MadCatERZ

Geoguru
Zappo schrieb:
Jeder Handwerker weiß, daß es schlechte Tage gibt - ein Bürohengst kennt das eher nicht.
Zappo

Einspruch: Ich kenne beide Welten und auch am Schreibtisch kann ganz schnell mal die Shyce auf Dich einprasseln, ich habe jederzeit die Möglichkeit, mit einer Unachtsamkeit alle Telefonleitungen der Hotline auf Trab zu bringen :shocked:
 
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