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Frage zu QTA Stage vor Bahnhof

jhohn

Geomaster
Ich hätte mal gerne ein eine Aussage von Reviewern zu folgendem:

In den Guidelines steht:
Off-limit (Physical) Caches
...
Caches may be quickly archived if we see the following:
....
Caches hidden in close proximity to active railroad tracks. In general we use a distance of 150 ft (46 m) but your local area’s trespassing laws may be different. All local laws apply.
...

In der Übersetzung auf die-reviewer.info steht:
Verbotene (materielle) Caches
...
Unter anderem werden folgende Arten von unzulässigen Caches meistens schnell archiviert:
...
Caches, die in der Nähe von befahrenen Bahngleisen versteckt wurden. Für gewöhnlich gehen wir von einem Mindestabstand von 46 m (150 ft) aus, aber die Vorschriften können in deiner Gegend auch anders sein. Alle vor Ort geltenden Vorschriften sind zu beachten.

Mal abgesehen davon das das nicht ganz das Selbe ist (Law != Vorschrift) verstehe ich diese Aussage so, das physikalische Caches, also ein versteckter Behälter, sich nicht in dem Bereich befinden dürfen wenn es die lokalen Gesetze (oder meinetwegen auch Vorschriften) so vorsehen. In dem Abschnitt geht es Ausdrücklich um Dosen die Versteckt wurden.
Wie ist das bei QTA Stages? Im konkreten Fall wäre da eine Infotafel des Geonaturpark Bergstrasse, die sich vor dem Bahnhof befindet.

Es nervt einfach nur wenn man sich die Guidelines durchliest, sich dann noch die Mühe macht Eure Übersetzung durchzulesen um dann hinterher seinen Cache doch wieder ändern zu müssen weil die Aussagen in den Guidelines einfach nicht das wiederspiegeln was Ihr dann haben wollt. Im konkreten Fall habe ich einfach nur einen Mystery aus dem Multi gemacht, die Koordinaten sind genau so geblieben wie sie waren und es wurde ein einziger Satz im Listing verändert.
Und dann gleich noch eine Frage hinterher:
Darf das Rätsel eines Mysteries auch vor Ort zu lösen sein oder muss es zwangsläufig nur übers Internet lösbar sein?
 

Schnueffler

Geoguru
QTA-Stages dürfen meines Wissens nach auch vor dem Bahnhof liegen. Es geht sich bei der Abstandsregel nur um physikalisch versteckte Behälter.
 
OP
jhohn

jhohn

Geomaster
Schnueffler schrieb:
QTA-Stages dürfen meines Wissens nach auch vor dem Bahnhof liegen. Es geht sich bei der Abstandsregel nur um physikalisch versteckte Behälter.

So stehts in den Guidelines, ich möchte aber wissen wie das in Deutschland von unseren Reviewern ausgelegt wird.
 

huzzel

Geowizard
jhohn schrieb:
So stehts in den Guidelines, ich möchte aber wissen wie das in Deutschland von unseren Reviewern ausgelegt wird.
Maile Deinen zuständigen Reviewer an und frage ihn gleich, ob Du seine Antwort hier posten darfst.
Dann weißt Du es genau und wir dann auch.
 

Wolfsvater

Geocacher
Nach meinen Erfahrungen mit einem bestimmten Reviewer ist es nicht erlaubt QTA Stages dichter an der Bahn zu haben. Ich mußte meinen Multi abändern oder eben in die Tonne treten. Aber das sind nur die Erfahrungen mit einem Reviewer der selbst Dosen!! als Owner in einem Abstand von 3 Meter neben eine Hauptbahntrasse hat. Ein anderer Reviewer gibt dir den Cache vielleicht auch frei.
 

-tiger-

Geowizard
jhohn schrieb:
Schnueffler schrieb:
QTA-Stages dürfen meines Wissens nach auch vor dem Bahnhof liegen. Es geht sich bei der Abstandsregel nur um physikalisch versteckte Behälter.
So stehts in den Guidelines, ich möchte aber wissen wie das in Deutschland von unseren Reviewern ausgelegt wird.
Ich hoffe doch schwer, daß QTA Stages genauso unter die Bahn-Abstandsregel fallen wie alle anderen Stages. Wenn es 30 meter neben dem Gleis zu gefährlich ist, ne Dose zu finden, dann ist es keine Spur angenehmer, beim Ablesen eines Schilds draufzugehen. Entweder die Bahnregel ist kompletter Quatsch oder sie muß auch für QTAs gelten, alles andere wäre inkonsequent.
 
OP
jhohn

jhohn

Geomaster
Zum hunderttausendsten Mal:

es geht bei dieser Regel nicht darum das es gefährlich sein könnte sondern darum das in Amerika das Gelände neben den Gleisen in der Regel der Bahngesellschaft gehört und somit Privatgelände ist. Die Bahngesellschaften dort erlauben das Betreten dieses Geländes nicht und setzen auch ihr Hausrecht in dieser Beziehung durch.

Ich kenne Caches die liegen mittig unter oder über Gleisen und sind kein bisschen Gefährlich (es gibt Brücken über und Tunnel unter Bahnlinien) aber nach den Guidelines wären sie heute nicht mehr zulässig.

Bei dem Beispiel im Ursprungspost geht es um eine Infotafel vor dem Bahnhof. Die steht da schon seit Jahren und wird vermutlich auch noch Jahre da stehen. Diese zu betrachten ist nicht gefährlich. Man befindet sich nicht mal auf Bahngelände. Aber selbst wenn ich auf die andere Straßenseite gehe bin ich noch keine 46 Meter von den Gleisen weg. Dafür ist aber zwischen mir und Gleis eine Straße, ein Bürgersteig, ein schmaler Grünstreifen, ein Zaun und dann kommt noch der Bahnsteig. Was bitte soll da gefährlich sein?

Ja die Bahnregel ist, so wie sie in Deutschland angewendet wird, meiner Meinung nach, kompletter Quatsch. Es steht ja auch dahinter "All local laws apply" und hier gibt es keine entsprechenden Gesetze.
 

-tiger-

Geowizard
jhohn schrieb:
es geht bei dieser Regel nicht darum das es gefährlich sein könnte sondern darum das in Amerika das Gelände neben den Gleisen in der Regel der Bahngesellschaft gehört und somit Privatgelände ist. Die Bahngesellschaften dort erlauben das Betreten dieses Geländes nicht und setzen auch ihr Hausrecht in dieser Beziehung durch.
Jo.. also müsste die Stage so gestaltet sein, daß man von einem Beobachtungspunkt 46m von den Gleisen weg das Schild per Fernglas ablesen muss und alle sind glücklich :D
jhohn schrieb:
Ja die Bahnregel ist, so wie sie in Deutschland angewendet wird, meiner Meinung nach, kompletter Quatsch
Blöd nur, daß die Reviewer auf deine Meinung zu dem Thema (wie auf die vieler anderer Cacher) auf gut deutsch sch..en und noch in 100 Jahren US Gesetze in Deutschland anwenden werden, obwohl es so nicht in den Guidelines steht.

Mal ne Frage an die Statistiker, die wievieltausenste Thread ist das hier zum Thema Bahn-Abstandsregel?
 
OP
jhohn

jhohn

Geomaster
Evtl. könnte sich ja mal ein Reviewer dazu äussern. Guideline lesen und Vermutungen anstellen kann ich selbst. Aber das machen die lieber nicht weil dann könnte ja jemand kommen und schreiben "Im Forum hast Du aber mal geschrieben das ....". Also lieber Klappe halten und von Fall zu Fall so entscheiden wie gerade die Nase oder sonstwas juckt denn
-tiger- schrieb:
Blöd nur, daß die Reviewer auf deine Meinung zu dem Thema (wie auf die vieler anderer Cacher) auf gut deutsch sch..en und noch in 100 Jahren US Gesetze in Deutschland anwenden werden, obwohl es so nicht in den Guidelines steht.
 

feinsinnige

Geomaster
huzzel schrieb:
jhohn schrieb:
So stehts in den Guidelines, ich möchte aber wissen wie das in Deutschland von unseren Reviewern ausgelegt wird.
Maile Deinen zuständigen Reviewer an und frage ihn gleich, ob Du seine Antwort hier posten darfst.
Dann weißt Du es genau und wir dann auch.
S c h ö n wäre dat! Aber selbst wenn wir hier eine Aussage von einem Reviewer dazu bekämen, wär sie net viel wert, denn wir haben gelernt:
- Jeder Reviewer kann die Sache anders sehen.
- Alle Geocacher sind gleich, aber manche sind gleicher.
- Es gibt keine Präzedenzfälle (selbst wenn es bisher hundert Mal so gehandhabt wurde).
- Es gibt kein funktionierendes Clearing von Streitfällen auf einer höheren Ebene sondern et bleibt im Klüngel.
f
 

FDW

Geocacher
Generell fände ich es aber totalen Quatsch, wenn QTAs z.B. auf einem Bahnhof nicht zugelassen würden. Man bringt sich doch nicht in Gefahr oder betritt unerlaubt verbotenes Gelände wenn man z.B. die Aufgabe hat "Zähle sie Anzeigetafeln im Bahnhof".

Ich glaube ich werde mal einen Multi in Kassel legen und gucken was passiert. Die QTAs fallen ja auch nicht unter die 160m-Grenze...

jhohn schrieb:
Aber selbst wenn ich auf die andere Straßenseite gehe bin ich noch keine 46 Meter von den Gleisen weg. Dafür ist aber zwischen mir und Gleis eine Straße, ein Bürgersteig, ein schmaler Grünstreifen, ein Zaun und dann kommt noch der Bahnsteig. Was bitte soll da gefährlich sein?


Mir wurde ein Cache genau in dieser Situation nicht zugelassen. Straßenbahnschienen->große Straße->Bürgersteig->Schild/Zaun. War eben unter den 45 Metern.
 

huzzel

Geowizard
Eigentlich wollte ich wissen, ob es schon Beispiele in D gibt, dass dieses Statement auch angewandt wird.
Wenn ja, dann ist ja schön. Aber Aussagen sind erst dann was wert, wenn man auch Ergebnisse sehen kann.
Und bis heute habe ich noch keine Aussage gefunden, wie es in D-Land nun tatsächlich gehandhabt wird. Ein bissel aufgedröselt:
Was ist mit QTA?
Was ist mit Stage an öffentlich zugänglichen Orten?
Was ist mit Stages an sonstigen Orten, die nicht illegal sind, aber weit unter die 46 Meter fallen?
[beliebig erweiterbar]
Eigentlich nun alles erlaubt. Aber gibt es nun wirklich schon neue Caches, die unter die neue Auslegung fallen?
 

FDW

Geocacher
radioscout schrieb:
Es gibt ein Statement von einem GC-Offiziellen. Das sollte doch reichen?

Wo steht das Statement und von wem ist es? Schwarz auf weiss, sonst hilft es eh nicht. Wie gesagt, mir wurde gerade erst ein Cache nicht zugelassen.
 
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