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Bin bisher 3x problemlos in USA mit meinem in Germany erworbenen Garmin ein- und ausgereist.
Einmal davon sogar ausgereist mit in USA nagelneu erworbener Canon-Camera, weil ich meine importierte durch einfaches Draufsetzen meines Hinterns zerstört hatte und dringend eine neue benötigte und dort kaufte.
No problem!
Kollegin mit Kosmetica hatte problems und musste 150 Dollar zahlen.
Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro im persönlichen Reisegepäck.
die hier anderen diskutierten Wertgrenzen gelten im Postverkehr
Kauft man Ware über der Freigrenze und führt diese ein, besteht Anmeldepflicht.
Bei Nichtanmelden wird bis zu einem Abgabenbetrag von 130.- € ein Zuschlag in derselben Höhe erhoben, ab 130.-€ ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Verjährungsfrist ist 10 Jahre.
In Steuersachen hat der Beteiligte die Nachweisplicht, also z.B. wo er ein Gerät gekauft hat.