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Garmin Software ist nicht übertragbar

Kabeljoh

Geocacher
Moin
hätte ich gewußt was das mit Garmin für ein Drama ist ...
Erst die umständliche Freischltung,
dann miese Gerätequalität
dann beim Geräteaustausch noch mehr Schreibereri
und die Karten gehen wieder nicht....
jetzt hab ich den Schrott endlich in der Bucht los bekommen und wieder gibts ärger mit der Freischaltung
Angeblich darf man die Software nicht weitergeben

Ich hab echt die faxen dicke
NIE WIEDER GARMIN
 
A

Anonymous

Guest
Kabeljoh schrieb:
Moin
hätte ich gewußt was das mit Garmin für ein Drama ist ...
Erst die umständliche Freischltung,
dann miese Gerätequalität
dann beim Geräteaustausch noch mehr Schreibereri
und die Karten gehen wieder nicht....
jetzt hab ich den Schrott endlich in der Bucht los bekommen und wieder gibts ärger mit der Freischaltung
Angeblich darf man die Software nicht weitergeben

Ich hab echt die faxen dicke
NIE WIEDER GARMIN

mit der Software geb ich dir Recht, ansonsten kann ich das nicht so nachvollziehen. Ich hatte bis vor kurzem noch einen Explorist 210 als Ersatzgerät und hab den in die Bucht gehauen weil ich den Legend besser bedienbar finde und auch als Gerät besser finde. Allein das Öffnen des Batteriefachs war beim Magellan ja schon eine echte Zumutung... Auch das Ansprechen aus GSAK ist beim Legend irgendwie runder. Bei den Karten gefiel mir die Topo von Garmin einen Tick besser als die von Magellan.

MfG Jörg
 
A

Anonymous

Guest
vonRichthofen schrieb:
D-Buddi schrieb:
Allein das Öffnen des Batteriefachs war beim Magellan ja schon eine echte Zumutung...

Wat? Das geht doch nun wirklich kinderleicht :shock:

also bei meinem Gerät verklemmt sich immer schön regelmässig dieser Bügel der dann dafür sorgte das Fingernägel sehr schnell sehr viel kürzer wurden... Die Schraube war dann auch nicht wirklich einfach mit den Fingern aufzubekommen, bei Garmin ist das allerdings wirklich kinderleicht.

MfG Jörg
 
Kabeljoh schrieb:
Angeblich darf man die Software nicht weitergeben

Natürlich darfst du die Software nicht weitergeben, weil sie dir nicht gehört!
Du hast keine Software gekauft, sondern eine Nutzungsberechtigung. Großer Unterschied.

Sowas kann man vermeiden indem man sich mal die Lizenzbedingungen durchliest, statt nachher rumzujammern..............
 

andreas301

Geocacher
Steffi & Andre HH schrieb:
Natürlich darfst du die Software nicht weitergeben, weil sie dir nicht gehört!
Du hast keine Software gekauft, sondern eine Nutzungsberechtigung. Großer Unterschied.

Natürlich darf man die Software verkaufen. Nach deiner Argumentation dürfte man ja auch z.B. sein Windows nicht verkaufen. Was Garmin da treibt ist so in Deutschland nicht zulässig.
 

vonRichthofen

Geomaster
Steffi & Andre HH schrieb:
Natürlich darfst du die Software nicht weitergeben, weil sie dir nicht gehört!
Du hast keine Software gekauft, sondern eine Nutzungsberechtigung. Großer Unterschied.

Sowas kann man vermeiden indem man sich mal die Lizenzbedingungen durchliest, statt nachher rumzujammern..............

Quatsch! Es ist zwar richtig, dass man nur die Nutzungsberechtigung kauft aber...

Kann der Weiterverkauf verboten werden?

Zumindest rechtlich fragwürdig ist es, wenn mit dem EULA durch ein so genanntes Weiterveräußerungsverbot untersagt werden soll, die Software weiter zu verkaufen. Das Urheberrecht sieht vor, dass materielle Werkträger (also zum Beispiel eine CD-ROM mit einem Computerprogramm) nach dem ersten In-Verkehr-Bringen durch den Berechtigten frei weiter verbreitet werden dürfen (so genannter Erschöpfungsgrundsatz).

Dies gilt jedenfalls für alle körperlichen Werkexemplare, die durch den Berechtigten (also den Rechtsinhaber), oder mit dessen Zustimmung, im Raum der Europäischen Union oder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf den Markt gebracht werden.

Beim Erschöpfungsgrundsatz handelt es sich um zwingendes Recht, das heißt er kann – zumindest durch Formular-Verträge (also AGB) – mit Verbrauchern weder verweigert noch eingeschränkt werden. So jedenfalls die herrschende Ansicht unter den Juristen; höchstgerichtliche Entscheidungen liegen bislang nicht vor. Steht also in den Lizenzbestimmungen für eine Software, dass man die Programmkopie nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen weiterverkaufen darf, ist diese Klausel im Zweifel unwirksam.
Quelle: http://irights.de/index.php?id=358
 

Picknicker

Geocacher
Kabeljoh schrieb:
Erst die umständliche Freischltung,
dann miese Gerätequalität
dann beim Geräteaustausch noch mehr Schreibereri
und die Karten gehen wieder nicht...

tzz.-- :roll: jammern auf hohem Niveau,...

schreibt noch nicht einmal um welches Gerät es geht (ging),..
jaja,.. sorry wer er nicht schafft die Software zu installieren, sollte vielleicht ein Gerät MIT Software im Laden kaufen...
Da hat er dann auch Service

ich liiiebe :twisted: diese pauschalen Aussagen :lol:
 
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