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Haft für Dosendiebe?

Weddlia

Geocacher
Ich bin immer wieder überrascht was versucht wird Leuten zu unterstellen. Aber du wirst mir bestimmt erklären wie Deine vermeintliche Frage zum Thema Ladendiebstahl in Zusammenhang mit meiner Person zustande kommt.
In Erwartung der Antwort
Andreas
 

HH58

Geomaster
Weddlia schrieb:
Ich bin immer wieder überrascht was versucht wird Leuten zu unterstellen. Aber du wirst mir bestimmt erklären wie Deine vermeintliche Frage zum Thema Ladendiebstahl in Zusammenhang mit meiner Person zustande kommt.
In Erwartung der Antwort Andreas

Zunächst einmal habe ich niemandem etwas unterstellt, sondern nur eine Frage gestellt. Wobei die Fragestellung "Oder gehörst Du (etwa) zu den Leuten, die ..." bereits die Annahme beinhaltet, dass das eben nicht so ist.

Weddlia schrieb:
Ein Polizist, der eine solche Anzeige entgegennehmen soll, sollte den Erstatter wegen groben Unfugs und Behinderung notwendiger Polizeiarbeit eine Zeit lang festhalten.

Nun, in beiden Fällen nimmt jemand etwas mit, von dem er weiß, dass es jemandem anderen gehört (der Vergleich bezog sich ausdrücklich nicht auf Fälle, wo die Dose für Müll gehalten wird). Bei einem Ladendiebstahl muss sich der Dieb nur etwas mehr Mühe geben, nicht erwischt zu werden. Wenn also Leute eingesperrt gehören, die einen Dosendiebstahl anzeigen, dann gehören Leute, die einen kleineren Ladendiebstahl anzeigen, auch eingesperrt. Oder man steht auf dem Standpunkt, dass Ladendiebe zu Recht angezeigt werden - dann muss aber auch das Anzeigen eines Dosendiebes erlaubt sein. Ich kann keinen großen Unterschied feststellen zwischen jemandem, der eine neue Lock-Lock-Dose (Notizbüchlein, Modellautos, Murmeln etc. ...) im Laden klaut und jemandem, der den Käufer der Dose bestiehlt.

Ob man sich die Mühe überhaupt machen sollte, sowas anzuzeigen, ist eine andere Frage, die aber nur der Geschädigte selbst beantworten kann.
 
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