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Neue Cachepolizei im Saarland...

DrAlzheimer

Geocacher
Da isser:
Log Date: 4/9/2013
Hallo Conker91,

Ihr Cache GC3582W " Der Untergrund am Fuß des Stiefels" beinhaltet Stationen welche nur von speziell
befugten Personen betreten werden darf. Das Betreten von Kanalisationen ist strengstens verboten und äußerst gefährlich. Bauwerke dieser Art dürfen, wie bereits erwähnt, nur von speziell befugten und unterwiesenen Personen unter beachtung besonderer Auflagen ( wie z.B. UVV, persönliche Schutzausrüstung, messung der Athmosphäre mit speziellen Gasmessgeräten auf gefährliche Gase, usw. ) betreten werden.
Durch fehlende Messungen der Athmosphäre sind in der Vergangenheit betreits befugte Personen zu Tode gekommen. Diese Gefahr sollte nicht unterschätzt werden. Da es strengstens verboten ist dieses Bauwerk zu betreten und auch vielen Geocachern die Gefahren nicht bewusst sind, wurde die ortsansässige Feuerwehr und der Netzbetreiber bereits über diesen Cache in Kenntis gesetzt. Weiterhin bitten wie Sie zu bedenken das ein Einsatz von Rettungskräften hier schnell vier- bis fünfstellige Kosten verursachen kann, welche Ihnen als Cachebetreiber dann in Rechnung gestellt werden können. Auch die Entfernung des Caches durch den Netzbetreiber kann erhebliche Kosten verursachen. Die ist bereits auch schon in anderen Kommunen in der Vergangenheit Cachebetreibern in Rechnung gestellt worden. Bitte sorgen Sie für eine sofortige Schließung dieses Caches. Weiterhin möchte ich Sie bitten sich umgehend mit dem Netzbetreiber in Verbindung zu setzen um diesen Cache ordnungsgemäß aus dem Bauwerk zu entfernen. Sollte innerhalb von 7 Tagen keine Reaktion erfolgen, so werde ich zusätzlich eine Anzeige einreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Geofox

Profile for geofox3000:
http://coord.info/PR85J0D

Übrigens, das ist allgemein bekannt, oder? http://www.geocaching.com/parksandpolice/
Parkverwaltungen und Polizeiabteilungen sind willkommen und integraler Bestandteil der Geocaching-Gemeinschaft. Es ist unsere Absicht, diese Partnerschaften aufzubauen und zu pflegen, in dem wir Werkzeuge entwickeln und Bildungsmaterialien verteilen, um das Bewusstsein und das gegenseitige Verständnis zu erhöhen.

Offizielle Vertreter von Parkanlagen sowie Landverwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden sind zu einer kostenlosen Premium-Mitgliedschaft berechtigt ...
 

COMiSAAR

Geocacher
Also, ich habe, ohne weitergehende Schriftprobenanalyse und Rechtschreibgutachten, vermutet, dass es sich tatsächlich um einen, wie auch immer mit diesem Loch beschäftigten Professionellen handelt.

Es ist auch durchaus denkbar, dass z.B. ein "einfacher" Gemeindemitarbeiter, der nicht über den von manchem erwarteten Spezialwortschatz verfügt, dennoch einen evtl. sogar tatsächlich gut gemeinten Warnschuss abzugeben in der Lage und Rolle ist.

Der Besitzer hat hier denke ich gut daran getan, sofort zu reagieren und es nicht darauf ankommen zu lassen.
Eine Anzeige wäre mit aller Wahrscheinlichkeit zu Lasten des Cachebesitzers ausgegangen. Ob da jetzt ein Netzbetreiber tangiert ist oder eine Gemeinde, Forst, sonstwer.
Dass es sich hierbei um unbefugtes Betreten handelt, ist wohl unstrittig und ein Richter würde das sicher genau so sehen. Also gab es gar keine Alternative zur Archivierung. Das Recht ist hier nicht auf "unserer Seite".

Würde mich mal interessieren, was Gemeinde und Feuerwehr wirklich wussten und wie diese Gespräche des Besitzers mit den Institutionen gelaufen sind. Schließlich war das ja eine Forderung des Meldenden.

Die Gefahr durch diverse Gase würde ich übrigens keinesfalls herunterspielen. Ob das der Meldende nun professionell dargestellt hat oder nicht (ich fand´s nicht so falsch).
Die Feuerwehren steigen in jedes unbekannte Loch mit kleinen Öffnungen nur z.T. mehrfach gesichert durch Feuerwehrleine, evtl. Abseileinrichtung mit Gurt, der angesprochenen PSA (persönliche Schutzausrüstung), Umluft unabhängigem Atemschutz und vorheriger und kontinuierlicher Freimessung mit Dräger Multiwarn o.Ä. ein (Jedenfalls, wenn sie es richtig machen). Draußen stehen dann Posten bereit, die per Funk in ständigem Kontakt mit dem Personal drinnen sind.
Da überlässt man auch nichts dem Zufall.

Schachtrettungen bzw. Rettungsmaßnahmen aus abgeschossenen Räumen ohne ausreichende Frischluftzufuhr werden dort regelmäßig geübt. Eben weil man weiß, dass in solcher Umgebung schon viele, auch Fachpersonal, zu Schaden gekommen sind, die teilweise auch schon viele Jahre Erfahrung hatten. Unfälle durch Vergiftungen oder Sauerstoffmangen geschehen leider sehr häufig, obwohl es eindeutige Vorschriften gibt (die erwähnten UVV).

Daher, seien wir froh, dass Geocacher nicht häufiger verunfallen und verzichten wir doch auf einen auf diese Weise angemahnten Punkt.

Ob es sich hierbei um eine Sockenpuppe oder einen irgendwie "Offiziellen" handelt, werden wir wahrscheinlich nie erfahren. Recht hatte er jedenfalls. Unfälle können in diesen, nicht öffentlichen Bauten auch auf andere Weise, als durch Gase, geschehen.

Nebenbei: Ich kann mir vorstellen, dass, wenn ich mich zur einzig möglichen Kontaktaufnahme (welche Kontaktinformation stand eigentlich im Logbuch??) extra bei gc.com angemeldet hätte und einen Log verfassen würde (weil ich vielleicht gar nicht weiß, dass man den Besitzer auch nichtöffentlich dort anschreiben kann), ich bei der Zwangsauswahl des Loggrundes wahrscheinlich auch "Archivierung" gewählt hätte. Das ist ja genau das, was er in kürzester Zeit haben wollte. Warum also noch lang Schnacken?
 
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