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Nutzung von Privatwegen, Urteil in SH

adorfer

Geoguru
"Privatwege können zum Zwecke der Erholung unentgeltlich genutzt werden."

Hat sich von diesem Urteil schon jemand den Origiantext durchgelesen? "Passt" das auch für Cacher?

Verwaltungsgericht Schleswig; Urteil vom 24.02.2009; Aktenzeichen: 1 A 13/08, leider kostenpflichtig.
 

UF aus LD

Geowizard
1. Betrifft nur SH
2. Das Betretensrecht gibt § 39 LNatG SH - muss jeder in seinem Bundesland gucken
3. Es ist kein Urteil sondern ein Beschluss
4. Beschluss sagt nur dass eine Verfügung der Behörde (UNB), die dem Eigentümer das Kassieren von Maut untersagt hat.
5. Der Beschluss sagt nichts über ein strafrechtliches (Hausfriedensbruch) oder zivilrechtliches (Besitzstörung) Verbot.
6. Auch Cacher dürfen nach dem LNatG SH private Wege im Aussenbereich ("freien Landschaft") begehen oder mit Rädern befahren, wohl aber nicht mit dem Auto.
Das bedeutet nicht, dass sie auf dem Privatgrund Dosen verstecken dürfen
7. Das Gericht scheint sich Gedanken gemacht zu haben, ob es hier "freie Landschaft" ist, da hier ein Gebiet mit Schafzucht betroffen war. Es ist aber hinsichtlich des konkreten Gebietes zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich um freie Landschaft i.S. des LNatG SH handelt. Das scheint von dem Grad der landwirtschaftlichen Nutzung abzuhängen.

Aber mir das ganze Urteil reinpfeifen, dazu habe ich null Bock es ist

WOCHENENDE!!!!!

Morgen gehe ich Cachlegen :D :^^: :D und tschüss
 

KBreker

Geomaster
Mir kommt auch die Fragestellung viel zu speziell vor; ich denke, daraus könnten wir nichts ableiten.
 

kukus

Geowizard
Ich hab die Hoffnung, daß sich mal ein oder mehrere Juristen unter uns an einen Gesetzteskommentar Geocaching ran trauen, noch nicht aufgegeben. Im Moment ist Geocaching noch eine absolute juristische Grauzone.
 

kukus

Geowizard
Stramon schrieb:
Für uns gelten doch die gleichen Gesetze, wie für jeden anderen auch!? :???:

Es geht doch schon bei zwei grundlegenden Fragen los:
Darf ich in freier Natur eine Tupperdose hinterlassen?
Ist Geocaching eine anzeige-/genehmigungspflichtige, organisierte Veranstaltung im Sinne des Naturschutzgesetzes?
 

Stramon

Geowizard
kukus schrieb:
Stramon schrieb:
Für uns gelten doch die gleichen Gesetze, wie für jeden anderen auch!? :???:

Es geht doch schon bei zwei grundlegenden Fragen los:
Darf ich in freier Natur eine Tupperdose hinterlassen?
Wenn du so willst, ist das legen von Caches wohl, in ca.90% der Fälle illegal.
kukus schrieb:
Ist Geocaching eine anzeige-/genehmigungspflichtige, organisierte Veranstaltung im Sinne des Naturschutzgesetzes?
Ich bin kein Jurist, ich verstehe nicht mal die Frage. :/

Gruß Stramon
 

kukus

Geowizard
Stramon schrieb:
Ich bin kein Jurist, ich verstehe nicht mal die Frage. :/

Genau das ist das Problem. Ich versteh die Gesetzte ja auch nur rudimentär. Daher hoffe ich, daß ein Jurist die Paragraphen irgendwann mal deutet.
 
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