Danke, die Unterstellung der Cache stamme von mir ehrt mich sehr, dem ist aber nicht so.tobsas schrieb:Damit andere nicht zu lange zweifeln: carhu spielt auf ein SBA von mir bei mutmaßlich seinem Cache "The Spice" an,
Also, soweit ich den §123 StGB verstanden habe, kommt es darauf an, dass ein Eigentümer sein Besitztums durch physische Hindernisse gegen beliebiges Betreten sichert.tobsas schrieb:den man nur besuchen kann, wenn man in ein eindeutig mit Schildern und zugenagelten Fenstern gegen unbefugtes Betreten gesichertes Gebäude eindringt (d.h. meines Erachtens vorsätzlich Hausfriedensbruch begeht).
Überwindet man ein solches Hindernis, macht man sich des Hausfriedensbruches strafbar. Als ich den Cache gemacht habe, war dem nicht so (Details gerne per PN).
Hätte man irgendwo drüber klettern oder gar in ein zugenageltes Fenster eindringen müssen, dann hätte ich den Cache nicht gesucht.
Das ist dann wohl hier.tobsas schrieb:Möge sich jeder sein eigenes Bild machen, nur sollte die Diskussion dazu in einem anderen Thread ablaufen.
