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SBA in Mainz

carhu

Geocacher
tobsas schrieb:
Damit andere nicht zu lange zweifeln: carhu spielt auf ein SBA von mir bei mutmaßlich seinem Cache "The Spice" an,
Danke, die Unterstellung der Cache stamme von mir ehrt mich sehr, dem ist aber nicht so.

tobsas schrieb:
den man nur besuchen kann, wenn man in ein eindeutig mit Schildern und zugenagelten Fenstern gegen unbefugtes Betreten gesichertes Gebäude eindringt (d.h. meines Erachtens vorsätzlich Hausfriedensbruch begeht).
Also, soweit ich den §123 StGB verstanden habe, kommt es darauf an, dass ein Eigentümer sein Besitztums durch physische Hindernisse gegen beliebiges Betreten sichert.
Überwindet man ein solches Hindernis, macht man sich des Hausfriedensbruches strafbar. Als ich den Cache gemacht habe, war dem nicht so (Details gerne per PN).
Hätte man irgendwo drüber klettern oder gar in ein zugenageltes Fenster eindringen müssen, dann hätte ich den Cache nicht gesucht.

tobsas schrieb:
Möge sich jeder sein eigenes Bild machen, nur sollte die Diskussion dazu in einem anderen Thread ablaufen.
Das ist dann wohl hier. :wink:
 

yogman

Geocacher
Hi carhu,

komisch zwischen Krassdackel und carhu gibt es doch Parallen ..... aber sei es wie es ist ... man muss froh sein, dass Du mit Deiner Rechtsauffassung nicht auf der Entscheider-Seite bist und eigenes Unrecht mit dem Unrecht anderer zu begründen hat ja wohl seit G.W. Bush Konjunktur.

Fakt ist, dass das Ordnungsamt der Stadt Mainz - bisher mit zugegebenermassen bescheidenem Erfolg versucht den bestehenden Denkmalschutz des Turmes umzusetzen. Dabei werden die Versuche der Stadt von allen möglichen Gruppen - einschliesslich bezahlten Sachbeschädigern - torpediert. Hier ist eine Immobilie, ein innerstädtisches Spekulationsobjekt im politschen Fokus und keineswegs ein Lost Place (deshalb finde ich auch Don Cerebros Vergleich mit der Maginot Linie etwas bedenklich - er kommt ja aus Flörsheim und da wird von den ownern quasi jeder Cache als lost place bezeichnet - insofern ist die Einstufung zumindest nachvollziehbar).

Bei der Moguntia Mühle verbietet es sich - und das übrigens im Einklang mit der gängigen Rechtssprechung - das gekennzeichnete Gelände/Gebäude zu betreten - zumindest ist in dem laufenden Verfahren gegen Sachbeschädiger das Rechtsempfinden so. Im übrigen schützt bekanntlich ja auch Unwissenheit nicht vor Strafe; denn der Zaun ist niedergetreten und das Schloss zum Keller ist mit mechanischer Gewalt geöffnet - unbenommen nicht von Geocachern, aber dadurch wird das Betreten keineswegs Rechtens.

Aber da haben Qualitätscacher ja andere Vorstellungen ......

Grüße aus dem gewöhnlich gut informierten Mainz

Yogi
 

Lakritz

Geowizard
Genau der Spekulationsaspekt lässt dieses Industriedenkmal vermutlich noch lange einen Lost Place bleiben. Ich beiße mir aber auf die Zunge und lasse mich nicht zu Vergleichen hinreißen, die als beleidigend aufgefasst werden könnten.
 

yogman

Geocacher
... aber Katja, die Diskussion ist doch fruchtlos - ich habe ich meiner beruflichen Laufbahn immer wieder Leute kennengelernt die "den Status eines geschützten Objektes" - sei es Denkmal- oder Naturschutz - verletzt haben und es auch noch begründeten - warum ist das so habe ich mich immer gefragt und dieses Beispiel hier zeigt, das auch Geocacher einen Querschnitt unserer Gesellschaft abbilden und Geocacher auch " keine besseren Menschen" sind und da schließe ich mich ein!

..... im Übrigen will ich niemanden mit Vergleichen beleidigen (attackieren vielleicht, provozieren, aus der Reserve locken, Emotionen herauskitzeln - da braucht es schon starke Reize - so bin ich eben), ich will polarisieren und verdeutlichen - weiterhin kann ich auch einstecken ...... also nur Mut!

Gruß Yogi
 
OP
C

carhu

Geocacher
yogman schrieb:
...man muss froh sein, dass Du mit Deiner Rechtsauffassung nicht auf der Entscheider-Seite bist und eigenes Unrecht mit dem Unrecht anderer zu begründen hat ja wohl seit G.W. Bush Konjunktur. ...

Hi yogman,

völlig im Einklang mit der gängigen Rechtssprechung möchte ich dich bitten den Vergleich zwischen mir und G.W. Bush zurück zu nehmen.
 

yogman

Geocacher
Hallo carhu,

wieder wird die Rechtsprechung (Rechtssprechung hast Du geschrieben) zitiert, ........ aber der Vergleich mit einem demokratisch gewählten, amtierenden Präsidenten einer Weltmacht ist doch nicht ehrantastend??? - außerdem ist das Zitat NUR ein Vergleich der eine Handlung beschreibt und "keinesfalls als die Personen gleichsetzend aufgefasst werden kann".

Grüße

Yogi (Hans-Joachim Schneider) aka yogman
 

greiol

Geoguru
000490.gif
 
OP
C

carhu

Geocacher
Hi yogman,

yogman schrieb:
wieder wird die Rechtsprechung (Rechtssprechung hast Du geschrieben)
Das ist nur bedingt richtig, da ich diesen Teil aus deinem Posting kopiert hatte:
yogman schrieb:
... übrigens im Einklang mit der gängigen Rechtssprechung - das gekennzeichnete Gelände/Gebäude zu betreten...
carhu schrieb:
... völlig im Einklang mit der gängigen Rechtssprechung möchte ich dich bitten den Vergleich zwischen mir und G.W. Bush zurück zu nehmen.

Ich empfinde den von dir gewählten Vergleich als eine persönliche Herabsetzung und möchte dich deshalb nochmals bitten ihn zurück zu nehmen.
 

yogman

Geocacher
... sorry für die Verspätung, aber wir hatten uns heute Abend zu einem persönlichen Jubiläumscache verabredet ......

...... tja, bevor ich mich in dem "Kampf um MEIN Wohnumfeld" aus der Cacher-Gemeinde "herauseitere", kann ich mich hier im Sinne Carstens schon entschuldigen - ich will niemanden herabsetzen .....

Gruß Yogi
 

wutzebear

Geoguru
carhu schrieb:
tobsas schrieb:
den man nur besuchen kann, wenn man in ein eindeutig mit Schildern und zugenagelten Fenstern gegen unbefugtes Betreten gesichertes Gebäude eindringt (d.h. meines Erachtens vorsätzlich Hausfriedensbruch begeht).
Also, soweit ich den §123 StGB verstanden habe, kommt es darauf an, dass ein Eigentümer sein Besitztums durch physische Hindernisse gegen beliebiges Betreten sichert.
Überwindet man ein solches Hindernis, macht man sich des Hausfriedensbruches strafbar. Als ich den Cache gemacht habe, war dem nicht so (Details gerne per PN).
Hätte man irgendwo drüber klettern oder gar in ein zugenageltes Fenster eindringen müssen, dann hätte ich den Cache nicht gesucht.
Don Cerebro schrieb im Parallelthread von einem Zaun, der zu überwinden war. Dass der inzwischen niedergetrampelt war, muss nichts heißen. Er existiert, und das kann nur heißen, dass der Eigentümer irgenwann einmal sein Besitztum durch physische Hindernisse gesichert hat. Nach Deiner Argumentation dürfte das für den 123 StGB ausreichen.
 
OP
C

carhu

Geocacher
yogman schrieb:
... tja, bevor ich mich in dem "Kampf um MEIN Wohnumfeld" aus der Cacher-Gemeinde "herauseitere", kann ich mich hier im Sinne Carstens schon entschuldigen - ich will niemanden herabsetzen ...
Danke!

Darauf sollten wir auf dem nächsten Event mal ein Bier trinken (du darfst auch gerne bezahlen :wink: ).

wutzebear schrieb:
Don Cerebro schrieb im Parallelthread von einem Zaun, der zu überwinden war. Dass der inzwischen niedergetrampelt war, muss nichts heißen. Er existiert, und das kann nur heißen, dass der Eigentümer irgenwann einmal sein Besitztum durch physische Hindernisse gesichert hat. Nach Deiner Argumentation dürfte das für den 123 StGB ausreichen.
Ich habe ja schon in diesem Fred angedeutet, dass ich keinerlei physische Hindernisse überwinden musste um zum Cache zu kommen (sonst hätte ich die Suche auch abgebrochen). Du kriegst gleich eine PN mit den Details.
 

wutzebear

Geoguru
carhu schrieb:
Ich habe ja schon in diesem Fred angedeutet, dass ich keinerlei physische Hindernisse überwinden musste um zum Cache zu kommen (sonst hätte ich die Suche auch abgebrochen).
PM ist angekommen. Irgendwo stand ja auch schonmal was von einem offenen Tor, das den Weg aufs Grundstück zuließ. Wenn ich Wikipedia so lese
Wikipedia (Hausfriedensbruch) schrieb:
Das befriedete Besitztum sind Bereiche, die in äußerlich erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert sind. Umstritten ist in der Rechtswissenschaft, wie stark der Befriedungsschutz sein muss (Mauer, Absperrung, Zaun).
Würde ich trotzdem nichts drauf verwetten, dass eine evtl. Anzeige abgelehnt bzw. eine Klage niedergeschlagen werden würde. Noch dazu: die Scherereien hast Du trotzdem.

Und selbst wenn nicht: der Cache verstößt weiterhin gegen die Groundspeak-Regelungen von wegen Privatbesitz und Zustimmung des Eigentümers. Von daher sehe ich weiterhin den SBA als einziges angemessenes Mittel.
 

yogman

Geocacher
@ kollnauer

..... nur mal so geantwortet - isch bin keine Italiener ..... - beruflich muss ich da leider in letzter Zeit viel zu häufig hin ......

Gruß Yogi
 

B44

Geocacher
Es gibt eine Regel unter Cachern, die besagt, dass man sich bei Problemen zuerst an den Cacheowner wendet, bevor man Onkel Sam stört.
Das ist zwar keine “offizielle Regel“ aber eine Frage der Ehre und auch im Interesse von GC.
Kommt man zu keiner Einigung oder stellt fest, dass der Cacheowner seit Monaten nicht mehr eingeloggt war, mag man den anderen Weg gehen.
Auf diese Art regelt man Probleme, bevor sie größer werden und niemand verliert sein Gesicht!

[Nachsatz auf Wunsch der guten Fee gestrichen]
 

wutzebear

Geoguru
B44 schrieb:
Es gibt eine Regel unter Cachern, die besagt, dass man sich bei Problemen zuerst an den Cacheowner wendet, bevor man Onkel Sam stört.
Und in der Zeit, bis der Owner sich meldet (der mir hier übrigens sehr nach Sock-Puppet-Account aussieht), kümmert sich der Trachtenverein Grün-Weiß um Cache und Cacher.

Normalerweise erscheint mir die von Dir vorgeschlagene Vorgehensweise richtig, aber hier war Eile geboten.

[Edit]Ich kaufe ein "r"
 

B44

Geocacher
wutzebear schrieb:
... aber hier war Eile geboten.
Das mit dem Trachtenverein mag wohl witzig sein, ... egal ...

Eile geboten ist, wenn ein Sprayer oder Randalierer das Grundstück betritt, und das ist fast täglich der Fall.
Ich denke doch, dass Geocaching nichts mit solchen Aktionen zu tun hat und dass der Eigentümer der Immobilie ohne Rumpetzerei nichts erfahren hätte. Das ist schon eine üble Nestbeschmutzung gewesen.
 

wutzebear

Geoguru
B44 schrieb:
Das mit dem Trachtenverein mag wohl witzig sein,
Nein, das war purer Ernst von mir. In dem Gespräch mit dem Verantwortlichen fiel auch das Wort "Anzeige", und zwar nicht von mir.
B44 schrieb:
Ich denke doch, dass Geocaching nichts mit solchen Aktionen zu tun hat und dass der Eigentümer der Immobilie ohne Rumpetzerei nichts erfahren hätte.
Falsch. Und das denke ich nicht, sondern weiß es inzwischen. Werde aber nichts weiter mitteilen, außer dass der Eigentümer ohne Petzereien auf die Sache aufmerksam wurde.

Allerdings stimme ich Dir zu, dass Geocaching nichts mit potentiellem Hausfriedensbruch zu tun haben sollte.
 
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