Hallo zusammen,
ich habe einen Cache, welcher im Naturschutzgebiet am Wegrand im Baum hängt.
Jetzt habe ich folgende E-Mail bekommen:
Im Anhang ist besagte Datei.
Wie würdet ihr reagieren?
Wie sieht es mit dem rechtlichen aus?
Kann man als Owner wirklich haftbar gemacht werden bzw. der Grundbesitzer?
Mich würden eure Erfahrungen interessieren.
Viele Grüße,
PASUUL
ich habe einen Cache, welcher im Naturschutzgebiet am Wegrand im Baum hängt.
Jetzt habe ich folgende E-Mail bekommen:
Sehr geehrter xxx,
ich bedanke mich bei Ihnen für die umgehende Kontaktaufnahme und möchte Ihre Fragen gerne beantworten. Zusätzlich habe ich Ihnen ein paar Hinweise als Anhang beigefügt, die Ihnen die zukünftige Arbeit erleichtern sollen.
Ihr Geocache "xxx" hängt in einer Pappel im Natura 2000 Gebiet "xxx", das sowohl als Flora-Fauna-Habitat- sowie auch als Vogel- schutzgebiet ausgewiesen ist. Ziel dieser Ausweisungen ist es, den Schutz und die möglichst ungestörte Entwicklungen von Tier- und Pflanzenarten zu gewährleisten. Deshalb ist es nach der Natura 2000 Richtlinie verboten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu stören, zu beschädigen oder zu zerstören. Das gilt für Eier, Nester oder Lebensräume der geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz geht noch weiter, indem die europäischen Vogelarten nicht in ihrer Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten gestört werden dürfen. Ihr Geocache hängt in einer Pappel, die als Teil des Schutzgebietes sehr wohl als Brut-, Aufzucht- oder Überwinterungsstätte genutzt werden kann oder in unmittelbarer Nähe eines solchen Baumes steht. Wenn nun Ihre Aktivitäten, die sich ja nicht nur auf die Tageszeiten erstrecken, dazu führen, dass die genannten Störungen eintreten, sind die Behörden zum Einschreiten verpflichtet. Um diese Situation erst gar nicht aufkommen zu lassen, ist es sinnvoll, die Schutzgebiete zu vermeiden. Da in Hessen nur rund 20 % der Landesfläche als Schutzgebiete ausgewiesen sind, dürfte es nicht schwer fallen, einen geeigneten Ausweichplatz für Ihr Geocache zu finden. Sie können sich gerne wieder an mich wenden, wenn Sie einen neuen Standort nutzen möchten. Ich kann Ihnen vorab mitteilen, ob es sich wieder um ein Schutzgebiet handelt.
Sie haben darauf verwiesen, dass auch in Schutzgebieten in unmittelbarer Wegenähe Geocaches abgelegt werden können. Aus meiner Erfahrung kann ich nur dazu raten, in Schutzgebieten keine Trampelpfade und nur leichte Ts dafür auszusuchen. Es gibt ansonsten wieder Kollisionen mit dem Naturschutz.
Ich möchte Sie auch noch auf den rechtlichen Aspekt hinweisen. Wenn Sie Geocaches anbringen oder ablegen, müssen Sie dafür die Zustimmung des Grundstückseigentümers einholen. Bei den schwierigen und damit auch gefährlichen Geocaches, zu denen ich Ihren zähle, der nur durch Besteigen des Baumes erreichbar ist, trifft im Falle eines Unfalls den Eigentümer des Baumes eine Mitschuld, wenn er dieser Einrichtung zustimmt oder sie auch nur duldet. Das kann zu erheblichen finanziellen Auswirkungen führen.
Abschließend muss ich Sie auffordern, den Geocache "xxx" aus dem Schutzgebiet zu entfernen. Sie haben in Ihrer Mail die Entfernung schon angeboten, worauf ich mich beziehen möchte. Ich wäre Ihnen auch sehr verbunden, wenn Sie die Hinweise auf den Geocache aus dem Internet entfernen könnten, damit nicht zusätzlich Störungen dadurch entstehen, dass vergeblich danach gesucht wird.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Im Anhang ist besagte Datei.
Wie würdet ihr reagieren?
Wie sieht es mit dem rechtlichen aus?
Kann man als Owner wirklich haftbar gemacht werden bzw. der Grundbesitzer?
Mich würden eure Erfahrungen interessieren.
Viele Grüße,
PASUUL