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T5-Cache-Abbau

PASUUL

Geonewbie
Hallo zusammen,

ich habe einen Cache, welcher im Naturschutzgebiet am Wegrand im Baum hängt.
Jetzt habe ich folgende E-Mail bekommen:
Sehr geehrter xxx,

ich bedanke mich bei Ihnen für die umgehende Kontaktaufnahme und möchte Ihre Fragen gerne beantworten. Zusätzlich habe ich Ihnen ein paar Hinweise als Anhang beigefügt, die Ihnen die zukünftige Arbeit erleichtern sollen.
Ihr Geocache "xxx" hängt in einer Pappel im Natura 2000 Gebiet "xxx", das sowohl als Flora-Fauna-Habitat- sowie auch als Vogel- schutzgebiet ausgewiesen ist. Ziel dieser Ausweisungen ist es, den Schutz und die möglichst ungestörte Entwicklungen von Tier- und Pflanzenarten zu gewährleisten. Deshalb ist es nach der Natura 2000 Richtlinie verboten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu stören, zu beschädigen oder zu zerstören. Das gilt für Eier, Nester oder Lebensräume der geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz geht noch weiter, indem die europäischen Vogelarten nicht in ihrer Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten gestört werden dürfen. Ihr Geocache hängt in einer Pappel, die als Teil des Schutzgebietes sehr wohl als Brut-, Aufzucht- oder Überwinterungsstätte genutzt werden kann oder in unmittelbarer Nähe eines solchen Baumes steht. Wenn nun Ihre Aktivitäten, die sich ja nicht nur auf die Tageszeiten erstrecken, dazu führen, dass die genannten Störungen eintreten, sind die Behörden zum Einschreiten verpflichtet. Um diese Situation erst gar nicht aufkommen zu lassen, ist es sinnvoll, die Schutzgebiete zu vermeiden. Da in Hessen nur rund 20 % der Landesfläche als Schutzgebiete ausgewiesen sind, dürfte es nicht schwer fallen, einen geeigneten Ausweichplatz für Ihr Geocache zu finden. Sie können sich gerne wieder an mich wenden, wenn Sie einen neuen Standort nutzen möchten. Ich kann Ihnen vorab mitteilen, ob es sich wieder um ein Schutzgebiet handelt.
Sie haben darauf verwiesen, dass auch in Schutzgebieten in unmittelbarer Wegenähe Geocaches abgelegt werden können. Aus meiner Erfahrung kann ich nur dazu raten, in Schutzgebieten keine Trampelpfade und nur leichte Ts dafür auszusuchen. Es gibt ansonsten wieder Kollisionen mit dem Naturschutz.
Ich möchte Sie auch noch auf den rechtlichen Aspekt hinweisen. Wenn Sie Geocaches anbringen oder ablegen, müssen Sie dafür die Zustimmung des Grundstückseigentümers einholen. Bei den schwierigen und damit auch gefährlichen Geocaches, zu denen ich Ihren zähle, der nur durch Besteigen des Baumes erreichbar ist, trifft im Falle eines Unfalls den Eigentümer des Baumes eine Mitschuld, wenn er dieser Einrichtung zustimmt oder sie auch nur duldet. Das kann zu erheblichen finanziellen Auswirkungen führen.
Abschließend muss ich Sie auffordern, den Geocache "xxx" aus dem Schutzgebiet zu entfernen. Sie haben in Ihrer Mail die Entfernung schon angeboten, worauf ich mich beziehen möchte. Ich wäre Ihnen auch sehr verbunden, wenn Sie die Hinweise auf den Geocache aus dem Internet entfernen könnten, damit nicht zusätzlich Störungen dadurch entstehen, dass vergeblich danach gesucht wird.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

Im Anhang ist besagte Datei.
Wie würdet ihr reagieren?
Wie sieht es mit dem rechtlichen aus?
Kann man als Owner wirklich haftbar gemacht werden bzw. der Grundbesitzer?
Mich würden eure Erfahrungen interessieren.

Viele Grüße,
PASUUL
 

Anhänge

  • Geocaching naturverträglich.pdf
    755,4 KB · Aufrufe: 166

adorfer

Geoguru
Ich weiss zwar nicht, welcher Vogel in einer Pappel brütet oder schläft, aber um eine Pappel am Wegesrand ist es doch nicht so sonderlich schade, dass man sie nicht etwas verlegen könnte, oder?
 
Naja, die E-Mail ist verdammt höflich geschrieben... Aufgeflogen ist der Cache eh, da bleibt nur entfernen. Es gibt da noch ganz andere Reaktionen von Leuten die sich an Caches, warum auch immer, stören...
 
... deeskalation lautet das Zauberwort.
Diskussion bringt da sicherlich nichts. Vielleicht hat er nicht in allen Punkten 100% recht, aber wirklich Unrecht hat er auch nicht.
Er scheint mir durchaus gut informiert zu sein !

Außerdem gehe ich mit -jha- absolut konform: Um so einen komischen Pappel-Vertikalleitplankencache ist es weder schade, noch kann es sonderlich schwer sein den irgendwo hinzulegen wo kein Naturschutzgebiet ist.

Damit wird er zwar nicht wirklich plötzlich 'legaler' oder erlaubt - denn der Baum und das Grundstück gehört nicht dir (und ich denke die wenigsten werden das beklettern von Bäumen unter dem allgemeinen Waldbetretungsrecht abhandeln) aber es gibt zumindest schonmal den Problempunkt 'Naturschutzgebiet' nicht mehr !

Thomas
 

Mille1404

Geowizard
Die Frage ist ganz klar zu beantworten.

Ob es nun ein Wegesrand ist oder nicht, ist völlig egal.
Die nachfolgenden Cacher werden alle Probleme mit dem Eigentümer bekommen.
Dieser hat dich höflich gebeten den Cache zu entfernen was du ihm wohl auch angeboten hast.
Interessant wäre die Mail die du vorher geschrieben hast.
Willst du mit deinen Caches anderen Leuten Spass bringen oder hälst du es für Lustig wenn die Cacher anreisen ihr gerödel auspacken und dann den Hinweis bekommen bitte wieder gehen?
Ich unterstelle mal erstes.

Er hat dir sogar angeboten, dass er dir bei einer Verlegung hilft. (Wie ist auch egal)

Grundsätzlich sind Caches im Naturschutzgebiet nur am Weg erlaubt.
Aber ob man dann unbedingt in einen Baum muss?
Ich würde klar verlegen um etwaige Probleme mit anderen Cacher und dem Förster (oder wem auch immer) einfach gar nicht erst aufkommen zu lassen!

Viel Erfolg weiterhin mit dem (hoffentlich dann) verlegten Cache!
 

Mille1404

Geowizard
Achja, ganz vergessen:

Wenn etwas passiert auf Privatem Grundstück, dann kann auch der Besitzer des Grundstücks dafür haftbar gemacht werden.

Das ist genau das gleiche, als wenn du vor deiner Haustür nicht den Schnee gefegt hast und es bricht sich deßhalb einer den Arm.

In wie weit der Owner des Caches nun mit heran gezogen werden kann ist die andere Sache.
Aber es gibt sicherlich Mittel und Wege die Schuld auf den Owner abzu schreiben.
Denn Streng genommen ist es ja Anstiftung zum Hausfriedensbruch.

Aber wir wollen schliesslich alle nicht hoffen, dass es soweit kommt.
 

Chris Race

Geowizard
Mille1404 schrieb:
Wenn etwas passiert auf Privatem Grundstück, dann kann auch der Besitzer des Grundstücks dafür haftbar gemacht werden.
und
Mille1404 schrieb:
Das ist genau das gleiche, als wenn du vor deiner Haustür nicht den Schnee gefegt hast und es bricht sich deßhalb einer den Arm.
Das ist eben genau nicht das Gleiche! Zum Schneeräumen bin ich gesetzlich verpflichtet, aber ich muss ganz sicher nicht alle meine Bäume auf meinen Ländereien so umbauen, dass sie nicht mehr beklettert werden können :irre: !

Unabhängig davon würde ich ihn auch verlegen, andernfalls hättest du ganz sicher keinen Spaß mehr daran. Und die Sucher vermutlich auch nicht.
 

cherokee

Geomaster
Ich würde den selbstredend verlegen. So eine freundlichen und sachliche Brief dazu findet man selten und sollte diesen schon daher absolut respektieren!
 

Mille1404

Geowizard
Chris Race schrieb:
Das ist eben genau nicht das Gleiche! Zum Schneeräumen bin ich gesetzlich verpflichtet, aber ich muss ganz sicher nicht alle meine Bäume auf meinen Ländereien so umbauen, dass sie nicht mehr beklettert werden können !

Der Grundstückbesitzer ist aber verpflichtet, wenn er kenntniss davon hat dies zu Unterbinden.
Oder eben es zu erlauben, dann haftet er aber voll für etwaige Probleme.

Das mit dem Schnee ist auch nur ein Beispiel. Ich schreibe auch gerne kurz warum:

Viele Denken, dass wenn sich jemand vor meiner Tür ein Bein bricht, ist er es selber Schuld. Liegt es aber am Ausrutschen an dem von mir nicht gefegten Schnee (von 7 Uhr morgens bis zum einbruch der Dunkelheit) bin ich Schuld daran, denn ich hatte natürlich kentniss darüber, dass dort Schnee vorhanden ist.
Man kann also seine Schuld nicht abschreiben.
Ist zwar jetzt etwas OT aber ich wollte kurz beschreiben, wieso ich das geschrieben hatte.
Dachte eigentlich das sei verständlich, aber ich kann mich ja auch irren...
 

adorfer

Geoguru
Mille1404 schrieb:
Der Grundstückbesitzer ist aber verpflichtet, wenn er kenntniss davon hat dies zu Unterbinden.
Oder eben es zu erlauben, dann haftet er aber voll für etwaige Probleme.
Ich habe gerade ein Deja-Vu.
 

tux69

Geocacher
Also das liest sich ja nach einem guten Miteinander, bzw. dem Willen dazu. Das würde ich keinesfalls ablehnen sondern eher noch ausbauen. Nimm doch seine Hilfe an, vielleicht ergeben sich dadurch noch gute Ideen bzw. Locations und der Verfasser freut sich darüber sicherlich auch.
 
OP
P

PASUUL

Geonewbie
Ich hatte ihm in einer vorigen E-Mail angeboten ihn abzubauen,
was ich auch tun werde.

Ein "langweiliger Pappelcache am Wegrand" ist es zwar nicht,
da der Cache auf einer Insel am Rhein liegt und man vom Baum
eine super Sicht über den Rhein und über Mainz mit all seinen Wahrzeichen hat.

Mich würde mehr interessieren ob jemand genauer weiß, wie das mit dem Rechtlichen ist.
 

adorfer

Geoguru
PASUUL schrieb:
Mich würde mehr interessieren ob jemand genauer weiß, wie das mit dem Rechtlichen ist.
Wie es rechtlich ist, das wurde doch schon erläutert.

Wenn ein Cache aufgeflogen ist und sich irgendwer meldet, dem der nicht passt (egal ob berechtigt oder nicht, ob Eigentümer oder nur "gut im wichtige Mails schreiben"): Leider verloren. Cache muss weg.


(Und das gilt nicht nur für Klettercaches, sondern für jeden Cache. Daher ist Geocaching eben nicht geeignet als Massensport.)
 

Stramon

Geowizard
Moin,
noch mein Senf dazu...
Pappeln sind zum beklettern absolut ungeeignet! Bei Pappeln können auch gesund aussehende, dicke Äste ohne Vorwarnung brechen.
Such dir eine schöne Buche oder Platane für den neuen Cache, da macht das klettern auch viel mehr Spaß.

Gruß Stramon
 

adorfer

Geoguru
Stramon schrieb:
Bei Pappeln können auch gesund aussehende, dicke Äste ohne Vorwarnung brechen.
Weshalb die Vögel die Pappeln ja auch meiden, wenn es nur irgendwie geht.
Für mich gilt an Pappeln: Nur direkt am Hauptstamm, nur im unteren Drittel der Höhe, weil der Astwurf bei Trockenheit oder anderen Problemen im Außenbereich bis in der oberen Hälfte stattfindet.
 

cherokee

Geomaster
Ich würde aber Eichen favorisieren, da Buchen und Platanen recht dünne Rinde haben und bei einer gewissen Cacherfrequenz doch arg leiden, da die Einbaupunkte sehr oft die gleichen sein dürften.
 

dermönch

Geocacher
Bei Eichen würde ich mich allerdings sehr nach den Eichenprozessionspinnern umschauen.

Ich hatte auch mal einen Cache auf einer Eiche versteckt, die mit den Viechern befallen war und ihn umgehend archiviert!
Alles was recht ist, aber das nenne ich nichtmher Geocaching. ;)

Dabei gibt es wirklich so viele schöne andere Bäume.


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Edith: Also nichts gegen Eichen, aber wirklich auf die Eichenprozessionsspinner achten!!!
Ich hab schon eine Allergie und will ehrlich gesagt nicht noch mehr davon!
Die bremst mich jetzt schon genug aus..... :D
 

Heidencacher

Geocacher
PASUUL schrieb:
Ein "langweiliger Pappelcache am Wegrand" ist es zwar nicht,
da der Cache auf einer Insel am Rhein liegt und man vom Baum
eine super Sicht über den Rhein und über Mainz mit all seinen Wahrzeichen hat.

Mich würde mehr interessieren ob jemand genauer weiß, wie das mit dem Rechtlichen ist.

Schon etwas älter, aber dazu möchte ich als ehem. Sportschiffer (Heimatrevier Rhein zwischen Mainspitze und BIN) was dazu schreiben:
Ausnahmslos alle Inseln auf dem Rhein stehen in Privatbesitz, manchmal ausgewiesen als Naturschutzgebiet, andermal als "Kleinster Wingert (Ökoweinbau) des Rheingaus".

Anlegen aus wichtigem Grund ist erlaubt, jedoch kein Aufenthalt (ausser bei Notfällen), definitiv gehört Grillen, Baumklettern oder Camping nicht zu den tolerierten, akzeptierten oder gar erlaubten Tätigkeiten auf den Inseln und Rheinauen.

Wegen Vogelschutz gehören auch die Auen auf dem Festland (Uferbewuchs) dazu, der Röhricht (Schilf) ist grundsätzlich schützenswertes Gebiet, auch wir Sportschiffer haben dazu Abstand zu halten, Sog und Wellenschlag zu vermeiden. Gilt für Angler übrigens auch.

HTH und Happpy Hunting, Olli
*jetziges Heimatrevier Hochwald ;-)*
 
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