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Thema Grauimporte / Support

Peter Steiner

Geonewbie
Hallo,

ich habe spezielle Fragen zu diesem Thema wie folgt:

- Wenn ich ein Gerät aus den Staaten nach Deutschland importiere bezahle ich legalerweise Einfuhrumsatzsteuer von 16%. Sind auf den amerikanischen Geräten bereits die Steuern im Preis enthalten bzw. müssten diese nicht beim Export runter gerechnet werden?

- Laut Zoll beläuft sich der Tarif bei GPS-Geräten auf 3,7% Zuschlag. Entstehen zusätzlich Kosten in der Abwicklung bzw. Pauschalen?

- Wer hat Erfahrungen mit Grauimporten hinsichtlich Ganrantie bzw. Gewährleistung? Laut meinem Kenntnisstand ist Garmin UK für die Abwicklung verantwortlich. ABER: Die Garantie ist laut Garmin 1 Jahr (US Import), was passiert danach?

- Der Händler Navifuture.de bietet zudem die gesetzl. Gewährleistung 2 Jahre. Wie kann er das machen? Wird er die Geräte nach dem einem Jahr Garantie auf eigene Kosten bei Garmin UK reparieren lassen?

- Die GPS-GmbH bietet eine Reparatur bzw. Kostenvoranschlag nach Ablauf von 2 Jahren an. Wer kümmert sich danach um eine Reparatur (Garmin UK oder gibt es noch andere author. Werkstätten?)?

Ja ich weiß, das ist schon harter Tobak, aber ich würde mich sehr über fachkundige Aussagen bzw. Hilfe freuen !!!

MfG
Peter
 

sparrow

Geocacher
Hallo Peter,

im Laufe dieses Threads weredn viele deiner Fragen beantwortet:

http://www.geoclub.de/ftopic1472.html


Peter Steiner schrieb:
- Der Händler Navifuture.de bietet zudem die gesetzl. Gewährleistung 2 Jahre. Wie kann er das machen? Wird er die Geräte nach dem einem Jahr Garantie auf eigene Kosten bei Garmin UK reparieren lassen?

Zum einen ist Gewährleistung etwas anderes als Garantie.
Sieh es doch am Beispiel Deutsches Recht, wenn du dir bei einem Autohaus der Marke X eine Gebrauchtwagen der Marke Y kaufst ist das Autohaus (ich glaube seit 2001) dazu verpflichtet dir eine Gewährleistung von mindesten einem Jahr zu geben.
Ich nehme mal an navifuture weiß aus Erfahrung, dass es sich "rentiert" eine erweiterte Gewährleistung zu geben.


Gruß
Sparrow
 
Die Gewährleistung oder Mängelhaftung bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks.

Nach § 438 Abs.1 Nr.3 BGB beträgt die gesetzliche Gewährleistung seit 1. Januar 2002 zwei Jahre, sie kann jedoch bei einem Privatverkauf komplett ausgeschlossen werden. Im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 BGB) kann die Gewährleistung für gebrauchte Waren gemäß § 475 Abs.2 BGB einzelvertraglich oder in den AGB auf 12 Monate verkürzt werden, eine Verkürzung bei Neuwaren ist hingegen nicht möglich.
 
OP
P

Peter Steiner

Geonewbie
Vielen Dank sparrow - der Thread hat mir schonmal sehr weitergeholfen.

Mich würden die Probleme des Imports aus Sicht eines Händlers interessieren wie folgt:

- Wie kann man als Importeur (Händler) selbst die Gewährleistung dem Kunden bieten, wenn man selbst auf das eingekaufte Gerät nur die weltweite Garmin-Garantie von einem Jahr hat. In diesem Fall würde man doch bei gutem und fairen Kundenservice das defekte Gerät nach dem ersten Jahr (2 Jahre Gewährl.) kostenpflilchtig auf eigene Kosten reparieren lassen oder?

- Unabhängig davon, ob man als Händler oder als Selbsteinkäufer ein Gerät aus den Staaten bezieht, wo kann ich es denn "kostenpflichtig" nach Ablauf der Garantie reparieren lassen? Wer bietet also Reparaturservice bei einem Importgerät an?

- Da der Handel mit Grauimporten von Garmin.com nicht erwünscht ist, kann ein Importeur ohne Weiteres selbst im Sinne des Kunden die Geräte an Garmin.uk einschicken ohne das die sich quer stellen?

Vielleicht ist auch der Ein oder Andere Wirtschaftsrechtler unter Euch, der fundierte Kenntnisse auf diesem Gebiet hat???

MfG
Peter
 
Peter Steiner schrieb:
Vielen Dank sparrow - der Thread hat mir schonmal sehr weitergeholfen.

Mich würden die Probleme des Imports aus Sicht eines Händlers interessieren wie folgt:

- Wie kann man als Importeur (Händler) selbst die Gewährleistung dem Kunden bieten, wenn man selbst auf das eingekaufte Gerät nur die weltweite Garmin-Garantie von einem Jahr hat. In diesem Fall würde man doch bei gutem und fairen Kundenservice das defekte Gerät nach dem ersten Jahr (2 Jahre Gewährl.) kostenpflilchtig auf eigene Kosten reparieren lassen oder?

Dazu ist der Importeur als gewerblicher Händler sogar verpflichtet! Wie in meinem Post schon geschrieben, kann ein gewerblicher Händler nur bei GEBRAUCHTEN Waren die Gewährleistung auf 12 Monate beschränken. Bei Neuwaren sind es in D immer 24 Monate. Auch ist Garantie etwas ganz anderes als die Gewährleistung!

Peter Steiner schrieb:
- Unabhängig davon, ob man als Händler oder als Selbsteinkäufer ein Gerät aus den Staaten bezieht, wo kann ich es denn "kostenpflichtig" nach Ablauf der Garantie reparieren lassen? Wer bietet also Reparaturservice bei einem Importgerät an?

Kostenpflichtig wird dir die GPS GmbH (garmin.de) wohl auch reparieren. Sonst Garmin UK.

Peter Steiner schrieb:
- Da der Handel mit Grauimporten von Garmin.com nicht erwünscht ist, kann ein Importeur ohne Weiteres selbst im Sinne des Kunden die Geräte an Garmin.uk einschicken ohne das die sich quer stellen?

Das ist mir neu. Die GPS GmbH ist der exklusive Generalimporteur für Garmin in D. Garmin selbst hat wohl kein Problem mit selbstimportierten Geräten. Du hättest ja auch in den Staaten wohnen können, dort ein Gerät gekauft und bist dann nach Europa umgezogen (als sehr konstruiertes Beispiel). Wollen die dir das verbieten? Also: Garmin UK wickelt Garantiefälle ab, wenn die GPS GmbH nicht weiterhelfen will.

Peter Steiner schrieb:
Vielleicht ist auch der Ein oder Andere Wirtschaftsrechtler unter Euch, der fundierte Kenntnisse auf diesem Gebiet hat???

MfG
Peter

Wirtschaftsrechtler bin ich nicht, daher stellt obiger Text natürlich auch keine Rechtsberatung dar! :wink:
 
A

Anonymous

Guest
Bei nem Import z.B. aus den USA muß man aber wissen, dass dann die U.S.-basemap drauf ist - und die läßt sich nicht bzw. nur seeeehr schwer durch eine andere ersetzen!
 
Albsucher schrieb:
Bei nem Import z.B. aus den USA muß man aber wissen, dass dann die U.S.-basemap drauf ist - und die läßt sich nicht bzw. nur seeeehr schwer durch eine andere ersetzen!

Was bei einem USA Aufenthalt sogar ganz praktisch ist. In Europa lade ich ohnehin Detailkarten hinzu und habe eine Europabasemap aus dem Netz dazu geladen. (siehe anderer Thread)

Meine Frage nach einer Asien Basemap hat aber immer noch niemand beantwortet.
 

sparrow

Geocacher
Peter Steiner schrieb:
- Wie kann man als Importeur (Händler) selbst die Gewährleistung dem Kunden bieten, wenn man selbst auf das eingekaufte Gerät nur die weltweite Garmin-Garantie von einem Jahr hat. In diesem Fall würde man doch bei gutem und fairen Kundenservice das defekte Gerät nach dem ersten Jahr (2 Jahre Gewährl.) kostenpflilchtig auf eigene Kosten reparieren lassen oder?

Ja, würde man.
Und das ist eine ganz einfache Rechenaufgabe wie der Händler das macht (und machen muss, eine andere Chance hat er nicht).
Wir spielen mal mit ein paar Hausnummern.
Nehmen wir an er kauft in USA Geräte von Garmin, jedes Gerät kostet 90 Euro. Darauf rechnet er seine weiteren Kosten (Miete, ...) und kommt auf einen Einkaufspreis von genau 100 Euro.
Nun weiß er aus Erfahrung (ansonsten muss er Schätzen): 4 % der Geräte gehen aus irgend einem Grund im 1. Jahr kaputt. Das ist ihm egal, da greift die Garmin Garantie.
Weitere 5% (der gesammten von ihm verkauften Geräte) gehen aus irgend einem Grund im 2. Jahr kaputt. Hier steht er mit der Gewährleistung in der Pflicht.
Da er weiß, dass eine Reperatur der Geräte teurer als der Neukauf ist rechnet er auf seinen Verkaufspreis zusätzlich zu Spanne und Marge 5% vom EK für die Gewährleistung drauf. Aus diesen bildet er eine entsprechende Rücklage die dafür verwendet wird bei Gewährleistungsfällen die Kosten zu tragen.

Alle Zahlen oben sind natürlich frei erfunden.

Ich hoffe das hilft dir, so würde ich es machen (und so macht es eigentlich jeder Kaufmann ;) ).

Gruß
Sparrow
 

Wolfi2000

Geonewbie
sparrow schrieb:
Weitere 5% (der gesammten von ihm verkauften Geräte) gehen aus irgend einem Grund im 2. Jahr kaputt. Hier steht er mit der Gewährleistung in der Pflicht.
nein, ist er nicht. er ist nur dann in der pflicht, wenn die geräte bereits bei der übergabe an den kunden defekt waren. das muß der kunde allerdings nach 6 monaten selber beweisen, daß das gerät bei der übergabe bereits defekt war. innerhalb von 6 monaten muß hingegen der händler beweisen, daß das gerät bei übergabe in ordnung war.
beides ist nur unter großem aufwand (gutachten, ...) möglich, so daß sich faktisch auch nach einführung der längeren gewährleistungsfristen nichts an der 6-monats-praxis ändert.
und bitte, bitte, bitte werft doch nicht immer gewährleistung und garantie durcheinander.
 
Etwas präziser:

Wikipedia schrieb:
Der Mangel muss bei Übergabe der Sache, also bei Gefahrenübergang vorliegen; jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie). Es gibt allerdings keine allgemeine Regel, dass ein innerhalb eines gewissen Zeitraums nach Gefahrübergang auftretender Mangel bereits im Keim angelegt war.

Das Gummiband der Etrex Serie von Garmin ist doch ein klassisches Beispiel: Klebt zwar bei Gefahrenübergang auf den Kunden, löst sich aber durch schlechte Kleberwahl bald ab: Im Keim angelegt...
 

Wolfi2000

Geonewbie
Christian und die Wutze schrieb:
Etwas präziser:

Wikipedia schrieb:
Der Mangel muss bei Übergabe der Sache, also bei Gefahrenübergang vorliegen; jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie). Es gibt allerdings keine allgemeine Regel, dass ein innerhalb eines gewissen Zeitraums nach Gefahrübergang auftretender Mangel bereits im Keim angelegt war.

Das Gummiband der Etrex Serie von Garmin ist doch ein klassisches Beispiel: Klebt zwar bei Gefahrenübergang auf den Kunden, löst sich aber durch schlechte Kleberwahl bald ab: Im Keim angelegt...
schon klar, aber beweise das mal schlüssig nach 6 monaten... möglicherweise gibt ja auch der hersteller zu, das er da mist gebaut hat. dann stehen die chancen natürlich besser. wie jetzt z. b. canon bei bestimmten objektiven oder nikon bei einigen camera-sensoren... :D
 
Ich wollte dir ja nicht widersprechen, sondern nur etwas präziser darstellen. Sonst kommt noch jemand auf die Idee, es nach 6 Monaten gar nicht erst zu versuchen! Das Beispiel eTrex war da auch Absicht: Allgemein bekanntes Problem :arrow: Hersteller hat kaum eine Chance, sich da zu drücken...
 

Wolfi2000

Geonewbie
Christian und die Wutze schrieb:
Ich wollte dir ja nicht widersprechen, sondern nur etwas präziser darstellen. Sonst kommt noch jemand auf die Idee, es nach 6 Monaten gar nicht erst zu versuchen! Das Beispiel eTrex war da auch Absicht: Allgemein bekanntes Problem :arrow: Hersteller hat kaum eine Chance, sich da zu drücken...
jo, und in diesen fällen bietet dann auch meist der hersteller selber eine kostenfreie reparatur an...
 

BS/2

Geocacher
Peter Steiner schrieb:
- Wie kann man als Importeur (Händler) selbst die Gewährleistung dem Kunden bieten, wenn man selbst auf das eingekaufte Gerät nur die weltweite Garmin-Garantie von einem Jahr hat. In diesem Fall würde man doch bei gutem und fairen Kundenservice das defekte Gerät nach dem ersten Jahr (2 Jahre Gewährl.) kostenpflilchtig auf eigene Kosten reparieren lassen oder?

1. Du weisst nicht, welche Vereinbarung navifuture.de mit seinem Vorlieferanten (oder gar garmin.com) hat;

2. garmin.com bietet offenbar eine Garantie, navifuture.de die gesetzliche Gewährleistung;

3. Garantie meint oft Ersatz von defekt gewordenen Teilen, Gewährleistung gibt es NUR für Schäden, die beim Kauf schon bestanden haben (dafür liegt die Beweislast für die ersten 6 Monate beim Verkäufer, für die restlichen 18 Monate beim Käufer);

4. In der Praxis heisst das, dass die deutschen Händler nur 6 Monate gewährleisten müssen, wenn du nicht beweisen kannst,dass der Defekt beim Kauf schon bestanden hat (oder zumindest zugrundegelegt war). Ein Jahr Garantie ist MEHR als sechs Monate Gewährleistung;

5. Siehe z.B.: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31999L0044:DE:HTML Ich gehe davon aus, dass die Mindeststandards in der EU gleich sind, daher zitiere ich oben die Rechtslage in .at.

HTH
BS/2
 
OP
P

Peter Steiner

Geonewbie
1. Du weisst nicht, welche Vereinbarung navifuture.de mit seinem Vorlieferanten (oder gar garmin.com) hat;

Doch! Für jedes Land gibt es nur einen Generalimporteur, der für den alleinigen (offiziellen) Vertrieb viel Geld bezahlt hat (Lizens)). In diesem Fall ist es die GPS GmbH. Navifuture wird es einfach bei einem heimischen Händler gekaut haben.

2. garmin.com bietet offenbar eine Garantie, navifuture.de die gesetzliche Gewährleistung;

Navifuture bietet beides. Da Garmin weltweite Garantie anbietet ist es egal wo das Gerät gekauft wurde. Der Kunde kann dies z.B. zu Garmin-Europe schicken. Die gesetz. Gewährleistung von 2 Jahren muss jeder Händler in Deutschland anbieten (wobei hierbei getrickst werden kann - nach 7-24 Monaten obliegt es dem Käufer einen Defekt nachzuweisen und dies geht nur mittels teurem Gutachten).
 
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