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Verkehrsinseln

hcy

Geoguru
Heute schrieb mir ein Reviewer:
"Das Legen von Caches auf Verkehrsinseln ist schon seit Jahren verboten, sorry"

Davon hab ich noch nie was gehört. Ist da eine Guideline-Änderung an mir vorbei gegangen?
 

storc

Geomaster
Verkehrsinseln sind aber auch kritisch.
Siehe: https://geoclub.de/forum/viewtopic.php?f=9&t=47485

Und hier:
http://jr849.de/allgemein/jr-fragt-nach-betreten-eines-kreisverkehrs/
 
OP
hcy

hcy

Geoguru
Oh, viel Text, schon ziemlich alt. Als Zusammenfassung lese ich raus: Betreten ist nicht verboten.
 

Kocherreiter

Geowizard
Das ist nicht von Groundspeak verboten sondern hängt mit der deutschen Strassenverkehrsordnung zusammen.

Ich habe einem früheren Nachbarn (Polizist) genau diese Frage gestellt. Ich weiss den genauen Wortlaut nicht mehr, aber sinngemäss war es so:

Verkehrsinseln dürfen von KFZ nicht be-/überfahren werden; Fussgänger sieht das Gesetz nicht vor -> erlaubt weil nicht verboten
ABER
Die Fahrbahn um eine Verkehrsinsel sei ein geschützter Bereich (wie eine Autobahn) der von Fussgängern nur dann betreten werden darf, wenn dort ein ausgewiesener Fussweg hinführt und somit der Tritt auf die Fahrbahn durch einen abgesenkten Bordstein, Zebrastreifen, Ampel, etc. ermöglicht und vorgegeben wird. Gehst du also auf eine VI zu der kein "offizieller Weg" führt, machst du dich des unberechtigten Betretens der Fahrbahn "schuldig".

Ich mag es nicht auf VI zu suchen. Daher wandern bei mir diese Listings mittlerweile sofort auf die Ignore-Liste.
 

Zappo

Geoguru
hcy schrieb:
Oh, viel Text, schon ziemlich alt. Als Zusammenfassung lese ich raus: Betreten ist nicht verboten.
Aber warum sollte man das tun? Betreten - und dort Caches legen?

Daß das doof ist, sollte jedem einleuchten, der einmal auf dem Kreisel stand und den Blicken Vorbeifahrender ausgesetzt war - oder um den Kreisel fuhr und wegen eines Menschen darauf erschrocken ist.

Ich sehe da durchaus einen Zusammenhang zwischen dem Verhalten, daß man alles macht, was nicht direkt verboten ist - und dem Aufschrei, daß es in Deutschland immer mehr Gesetze und Beschränkungen gibt. Ich befürchte (Unterstellung): Von denselben Leuten.

Gruß Zappo
 

Zappo

Geoguru
hcy schrieb:
Nicht alles was doof ist, ist auch verboten.
Das aber gerade deswegen und trotzdem zu tun, ist auch irgendwie.... doof ?

Aber Germanys Topcacher interpretieren eben alles, was nicht mit "bei Todesstrafe verboten" belegt ist, als Aufforderung, genau DAS zu machen. Absichtlich. Ein "sollte nicht" ist für freiheitshörige Dosenleger gleichbedeutend mit "das muß genau so sein". Und nicht nur bei Kreiseln :)

Gruß Zappo
 
OP
hcy

hcy

Geoguru
Zappo schrieb:
hcy schrieb:
Nicht alles was doof ist, ist auch verboten.
Das aber gerade deswegen und trotzdem zu tun, ist auch irgendwie.... doof ?
Gerade deswegen sicher schon, trotzdem eher nicht (zumindest nicht grundsätzlich). Wenn's in dem Kreisel ein interessantes, sehenswertes Objekt mit schönen Versteckmöglichkeiten gäbe und das Betreten nicht verboten ist, warum sollte man dort nichts verstecken?
 

Zappo

Geoguru
hcy schrieb:
Wenn's in dem Kreisel ein interessantes, sehenswertes Objekt mit schönen Versteckmöglichkeiten gäbe und das Betreten nicht verboten ist, warum sollte man dort nichts verstecken?
Fährst Du gerne um Kreisel, in denen Leute rumturnen, die man dort nicht erwartet, erst spät und überraschend sieht - und deren (Überquerungs-)verhalten man nicht einschätzen kann?

Ich nicht. Und unzählige Muggels eher auch nicht. Warum sollte ich mit meinem Hobby jemand zuleide leben? Nur weil ichs kann? Für mich ist das das Äquivalent zum Aufenthalt am Bahngleis. Der Lokführer hat da auch seinen Spaß dran.

gruß Zappo
 
OP
hcy

hcy

Geoguru
Zappo schrieb:
Fährst Du gerne um Kreisel, in denen Leute rumturnen, die man dort nicht erwartet, erst spät und überraschend sieht - und deren (Überquerungs-)verhalten man nicht einschätzen kann?
Stört mich jetzt nicht mehr als andere merkbefreite Verkehrsteilnehmer wobei in der Regel gilt, je motorisierter desto störender.

Aber das war ja auch nicht der Punkt, die Frage war ob's in den GS-Richtlinien (bzw. der lokalen deutschen Ausprägung) da einen konkreten Punkt gibt den ich übersehen habe oder nicht. Ich sag ja nicht, dass man da einen Cache legen MUSS, wenn nicht dann halt nicht.
 

kohlenpott

Geowizard
Zappo schrieb:
Fährst Du gerne um Kreisel, in denen Leute rumturnen, die man dort nicht erwartet, erst spät und überraschend sieht - und deren (Überquerungs-)verhalten man nicht einschätzen kann?
Das stört mich nicht die Bohne, schon eher die ganzen Pappnasen von Autofahrern, die Kreisel durch konsequentes Nichtblinken scheitern lassen.

Wir hatten im Pott mal vor Jahren ein "Treffen" auf einer Verkehrsinsel und die Jungs in Grün wollten nur wissen, ob wir demonstrieren oder nicht. Da hat keiner was davon gesagt, wir dürften da nicht sein. Die haben sogar extra in der Zentrale nachgefragt.
 

yrcko

Geocacher
Kann es sein, dass hier eine gewisse Verwirrung besteht, was Verkehrsinseln und was Mittelinseln sind? Verkehrsinseln dürfen von Fußgängern durchaus betreten werden.
 

Bergbauer

Geocacher
Kocherreiter schrieb:
Die Fahrbahn um eine Verkehrsinsel sei ein geschützter Bereich (wie eine Autobahn) der von Fussgängern nur dann betreten werden darf, wenn dort ein ausgewiesener Fussweg hinführt und somit der Tritt auf die Fahrbahn durch einen abgesenkten Bordstein, Zebrastreifen, Ampel, etc. ermöglicht und vorgegeben wird. Gehst du also auf eine VI zu der kein "offizieller Weg" führt, machst du dich des unberechtigten Betretens der Fahrbahn "schuldig".

Da hat dein Nachbar ziemlichen Unsinn erzählt. Der Vergleich mit Autobahnen ist unpassend, denn für Autobahnen und Kraftfahrstraßen kennt die StVO ein explizites Betretungsverbot. Das sind aber auch die einzigen Stellen mit einem allgemeinen Verbot für Fußgänger. Darüber hinaus gibt es im Einzelfall noch das beschilderte Verbot durch Zeichen 259. https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/f6/Zeichen_259_-_Verbot_f%C3%BCr_Fu%C3%9Fg%C3%A4nger%2C_StVO_1992.svg

Dass mit dem Betreten keine Gefährdung, Behinderung oder Belästigung verbunden sein darf, ist klar und ergibt sich aus § 1 StVO. Das Argument mit der angeblichen Gefahr ist aber keines, denn ein Fußgänger darf sogar Bundesstraßen benutzen, auch wenn keine Gehwege vorhanden sind. Es gibt dann lediglich die Vorschrift, dass er außerorts am linken Fahrbahnrand gehen muss.

Die StVO regelt ja sogar, wo und wie Fahrbahnen überschritten werden dürfen, nämlich zügig und auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung. Auch bei einigen der verlinkten Antworten verschiedener Polizeibehörden und -Dienststellen war eher der Wunsch Vater des Gedankens.

Richtig ist der Hinweis auf eine eventuell vorhandene kommunale Grünflächensatzung. Die Bußgelder bei Verstößen hiergegen können übrigens höher sein als jene bei verkehrsrechtlichen Verstößen.

Die Unterscheidung zwischen Mittelinsel eines Kreisverkehrs und Verkehrsinsel als Fahrbahnteiler kann dann sinnvoll sein, wenn die Verkehrsinsel zum Betreten eigens angelegt wurde. Das gibt es als sog. Querungshilfe, mit oder ohne Lücke in der Insel. Da sollte niemand Zweifel haben, dass man die betreten darf. https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Querungsanlage_ohne_Zebrastreifen.jpg

Die Frage, ob man an solchen Stellen etwas verstecken soll, ist eine andere. Ich persönlich finde es nervig und es wäre für mich ein Grund einen solchen Cache nicht zu suchen.
 

JackSkysegel

Geoking
Bergbauer schrieb:
Die Frage, ob man an solchen Stellen etwas verstecken soll, ist eine andere. Ich persönlich finde es nervig und es wäre für mich ein Grund einen solchen Cache nicht zu suchen.

Lobenswerte Einstellung! Ich finde es nicht nur nervig sondern unnötig. Das ist nicht das was ich beim Geocaching suche.
 

Zappo

Geoguru
kohlenpott schrieb:
Das stört mich nicht die Bohne, schon eher die ganzen Pappnasen von Autofahrern, die Kreisel durch konsequentes Nichtblinken scheitern lassen
Dafür, daß der Kreisel scheitert, funktioniert er aber durchaus gut :)

Und es war nicht die Rede davon, was DICH mehr stört, sondern davon, daß Otto Normalmensch nicht damit rechnet, daß auf nem Kreisel ohne Überweg Leute rumstehen. Und eventuell verunsichert reagiert. IRGENDEINE -egal wie sie aussieht- Beeinträchtigung von Unbeteiligten brauche ich bei Caches, die ich owne oder suche, nicht. So wichtig sind weder Cachen noch Cacher.

Abgesehen davon - die allermeisten Kreiselinseln bei uns sind bepflanzte Flächen, Blumenbeete usw. Also wer ein Gesetz braucht, damit er gemeindeeigene Beetbepflanzungen nicht betritt und Leute drauflockt, hat wohl den Schuß nicht gehört.

Aber hcy hat Recht - es ging eigentlich darum, ob und welches Gesetz in D dagegen spricht. Das ist eben nicht abschließend oder zweifelsfrei oder deutschlandweit (gleich) geklärt - in JRs Bericht stehen aber ein paar poizeiliche Stellungnahmen, die sich dagegen aussprechen. Wird vielleicht im Falle eines Unfalls geklärt werden.

Gruß Zappo
 

El_Rolfo

Geomaster
Bergbauer schrieb:
...
Die StVO regelt ja sogar, wo und wie Fahrbahnen überschritten werden dürfen, nämlich zügig und auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung. Auch bei einigen der verlinkten Antworten verschiedener Polizeibehörden und -Dienststellen war eher der Wunsch Vater des Gedankens.
...

Hier (s.o.) wurde doch alles gesagt. Die Insel eines Kreisverkehrs ist sicher nicht der kürzeste Weg um eine Fahrbahn zu überqueren. Und da diese Insel in der Regel auch keinen Fusweg haben, hat der Fussgänger dort nichts zu suchen - auch keinen Cache.

Viele Grüße

Rolf
 
Wirklich toll, wie hier wieder Fakten verdreht und Meinungen aufgezwungen werden, nach denen gar nicht gefragt wurde:
  • gefragt wurde, ob es erlaubt ist, geantwortet wurde, dass es doof ist
  • gefragt wurde nach einer Verkehrsinsel, geantowrtet wurde für einen Kreisverkehr.

In Berlin gibt es einige U-Bahn Eingänge auf Verkehrsinseln. Da werden durchaus Dosen versteckt (und vom Reviewer durchgewunken).

Auch Kreisverkehre (falls es tatsächlich darum ging) können in ihren Dimensionen so ausfallen, dass man da durchaus was verstecken kann. Widerum in Berlin stehen in der Mitte solcher Kreisverkehre gerne auch mal touristische Anziehungspunkte (Siegessäule).

Aber grundsätzlich erstmal alles doof finden hilft dem Fragesteller auch nicht weiter.
 

Zappo

Geoguru
machmalhalblang schrieb:
  • gefragt wurde nach einer Verkehrsinsel, geantowrtet wurde für einen Kreisverkehr.

  • Das Ding im Kreisverkehr IST ne Verkehrsinsel. Verkehrsinseln trennen gegenläufige Verkehrsflüsse - in verschiedenster Couleur.

    Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, daß bei der Frage des Threaderstellers bzw. bei der Ablehnung des Reviewers eine Verkehrsinsel gemeint ist, auf der ein Kiosk/Museum/whatever steht und die fürs Betreten gedacht ist.

    Ich geb aber zu, das ist eventuell ne Überinterpretation

    Gruß Zappo
 

Fadenkreuz

Geoguru
El_Rolfo schrieb:
Die Insel eines Kreisverkehrs ist sicher nicht der kürzeste Weg um eine Fahrbahn zu überqueren.
Wenn ich mich am Rande des Kreisels befinde, dann führt der kürzeste Weg auf die andere Seite direkt über die Mittelinsel. Der Weg ist dann nämlich genau der Durchmesser des Kreisels. Laufe ich außen herum, dann muss ich mind. den halben Umfang des Kreisels laufen. Über die Insel ist die Strecke also der Durchmesser d, außen herum ist es 1/2 x Pi x d, also mehr als die 1,5-fache Strecke.
El_Rolfo schrieb:
Und da diese Insel in der Regel auch keinen Fusweg haben, hat der Fussgänger dort nichts zu suchen - auch keinen Cache.
Fußgänger dürfen auch dort laufen, wo keine Fußwege sind.
 
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