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Was ist Gemeindeeigentum, was Privatbesitz?

SNEQX2

Geocacher
Zappo schrieb:
Da leg ich jetzt mal Wert darauf, das ich DAS weder gesagt noch gemeint habe - selbst wenn Du das so verstanden hast :D


Hmm, Du hast aber schon meinen kompletten Beitrag gelesen, ne!? Theorie und Praxis und so? ;) Ich war derjenige, der den selben Standpunkt wie Du vertritt. :D
 

robbi_kl

Geowizard
Zappo schrieb:
Sorry, das DAS Sinn gibt, sollte einfach niemand glauben.
Wer hatte denn nach dem Sinn gefragt? Ich kenne viele sinnlose Dosen an sinnloser Location, vorgeschaltet ein sinnloses Rätsel. Hier ging es doch aber um die rechtliche Fragestellung, oder nicht?

Der TE wollte lediglich den offenkundigen Widerspruch zwischen Theorie und Praxis geklärt wissen. Die Theorie sind die Guidelines, die ausnahmslos eine "landowner's permission" für das Auslegen einer Dose verlangen. Die Praxis ist, dass für eine Dose im Wald, am Verkehrszeichen, unter der Parkbank oder an der Leitplanke niemand eine Genehmigung hat und Reviewer auch keine verlangen. Bildest du mit deinen Caches da eine Ausnahme?

Es ist ja schön, wenn du dich in all deinen Beiträgen als Qualitäts- und Genusscacher präsentierst, der "Drecksdosen" gar nicht erst loggt, aber das ist überhaupt nicht Thema dieses Threads.
 

Thaliomee

Geowizard
Nur WENN etwas geregelt ist, müssen die Regeln auch konsequent angewendet werden. Sonst passiert es, dass der eine Cache durchgewunken wird, obwohl er gegen die Guidelines verstößt, während der andere, gleichartige mit Verweis auf die Guidelines abgelehnt wird.
Auch wenn ich mich unbeliebt mache: Genau das passiert und es ist auch gut so. Beispiel: Ein Cache liegt im Schrebergarten von Herr Meier. Da dieser weder gefragt wurde noch etwas davon weiß, liegt keine Erlaubnis vor.
Ein anderer Cache liegt in einem städtischen Wald. Auch hier liegt keine Erlaubnis der Stadt vor. Ein gerechter Reviewer müsste beide Caches genau gleich behandeln... ein guter wird bei einem Stadtwald vielleicht ein Auge zudrücken!
 

cahhi

Geowizard
Nö, es gibt einen großen Unterschied: Im städtischen Wald gibt es ein allgemeines Betretungsrecht. Wenn man hingegen einfach den Schrebergarten von Herrn Meier betritt, begeht man Hausfriedensbruch.
 

AoiSora

Geocacher
SNEQX2 schrieb:
Fast. Aus rechtlicher Sicht gibt es keinen Unterschied zwischen fremdem Privateigentum und fremdem Gemeindeeigentum. Beide gehören jemand anderem, daher darf man mit beiden nicht anstellen, was man will. Der Unterschied ist, daß öffentlich zugängliches Gemeindeeigentum der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Und zwar in vielen Fällen zweckgebunden. Ich darf beispielsweise eine öffentliche Parkbank auf dem Rathausplatz benutzen, um mich draufzusetzen. Ich darf die selbe Parkbank aber ganz sicher nicht (ohne Zustimmung) benutzen, um sie in ein Kunstobjekt einzubeziehen. Oder um auf ihr Skateboard zu fahren. Oder um sie als Lagerplatz für meine Winterreifen zu nutzen. Oder um ein Zelt drumherum aufzuschlagen und sie als Einrichtungsteil zu nutzen.

Also abgesehen, dass du dich selbst widersprichst, beschädigt man die Bank beim Kunstobjekt? Wahrscheinlich. Beim Skateboarden sehr wahrscheinlich. Behindert man andere beim Lagern von Reifen oder wenn ich ein Zelt drumrumbaue die eigentliche Funktion der Bank zu nutzen? Aber da kannste ein drauf lassen.
Beschädige oder schränke ich die Bank in irgendeiner Art ein sie korrekt zu nutzen? Klares NEIN

Zudem geht es hier nur um Grundeigentum und nicht um Sacheigentum. Aber das nur am Rande.

SNEQX2 schrieb:
Nur weil es keine Vorschrift gibt in der ausdrücklich benannt wird, daß man keine Caches verstecken darf, bedeutet nicht automatisch daß es nicht eine andere Vorschrife gäbe, unter der das nicht schon mit abgedeckt ist. Du kannst hundertprozentig davon ausgehen, daß es bestehende Regelungen gibt, mit denen dir untersagt werden kann einen Cache unter der Bank vorm Rathaus zu platzieren. Es passiert nur nicht. Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis lässt sich da auch nicht wegdiskutieren.

Ich meine auch nicht, dass in der Regelung explizit das Wort Geocaching oder Tupperdose vorkommen muss. Es gibt jedoch zu 100% keine Regelung die es dir verbietet, solange die eigentlich Nutzung uneingeschränkt und unbeschädigt fortbesteht. Falls du irgendwo was anderes finden solltest nur zu zeig es mir.

SNEQX2 schrieb:
Oder würdest Du es tatsächlich auch vor Gericht darauf ankommen lassen, daß ja nirgends explizit das Platzieren von Tupperdosen verboten wurde? :D ;)

Kurz: JA
 

OnkelFedja

Geocacher
Zappo schrieb:
robbi_kl schrieb:
Übrigens: Wenn das Betreten einer Fläche keine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit ist, dann ist auch das Auslegen einer Dose keine rechtswidrige Tat. Der Eigentümer hätte schlimmstenfalls einen Unterlassungsanspruch. Also leg die Dose einfach hin und fertig.
Sorry, das DAS Sinn gibt, sollte einfach niemand glauben. Was passiert, wenn das wirklich so gehandhabt würde? Nix wie raus mit den Dosen, bis einer schreit?
Nur zur Info: Es schreien tatsächlich schon einige - zurecht. Was dazu führt, daß Gemeinden und Verwaltungen ihre Flächen fürs Geocaching sperren - da hast Du dann sicher viel Freude dran, das vor Gericht auszufechten!

Zappo, kopfschüttelnderweise

PS: Ich steig hier aus - ich schaff es grad noch, meine Tastatur zu beherrschen.
(Fettung von mir)
Genau DAS tun inzwischen schon einige, auch Waldbesitzer, Landwirte etc.
Dann hat man endlich das geforderte explizite Verbot, nachdem hier anscheinend gerufen wird und das dem Reviewer dann auch die Möglichkeit einer Willkür etwas lockereren Sicht nimmt.
Zappo, ich schüttel mit Dir. :)
 

SNEQX2

Geocacher
AoiSora schrieb:
SNEQX2 schrieb:
Falls du irgendwo was anderes finden solltest nur zu zeig es mir.


Nein, das ist nicht meine Aufgabe. Frag doch einfach mal bei der Stadtverwaltung Wittenberg an, ob Du an der Location XY einen Cache verstecken darfst. Der Grund, mit dem dir abgesagt wird, ist dann der "richtige". So einfach.

Abgesehen davon kann ich auf Wortklaubereien mit dir verzichten. Ich wünsche dir ehrlich, daß Du nicht mal irgendwann die Kadiprobe aufs Exempel durcharbeiten mußt. Und jetzt lasse ich dich Recht haben, bringt ja doch nichts, wenn Du mit aller Gewalt nicht verstehen willst, worauf ich hinaus will.

Ebenfalls --> Bin kopfschüttelnd raus.
 

radioscout

Geoking
OnkelFedja schrieb:
Genau DAS tun inzwischen schon einige, auch Waldbesitzer, Landwirte etc.
Dann hat man endlich das geforderte explizite Verbot, nachdem hier anscheinend gerufen wird und das dem Reviewer dann auch die Möglichkeit einer Willkür etwas lockereren Sicht nimmt.
Können die Reviewer mit Hinweis darauf keine Caches ablehnen, die zwar "eigentlich" zulässig (weil nicht explizit verboten) sind, bei denen Probleme aber vorhersehbar sind?
Ich denke hier ganz primär an "Muggelcaches", Dosen und Stages, die nicht direkt vom Weg erreichbar sind, Abandoned Places usw.

Warum kann man z.B. keine Caches in Straßen mit dem Zeichen 325 (Verkehrsberuhigter Bereich, oft als "rote Straße" im Luftbild erkennbar) ablehnen?
Dort fällt üblicherweise jeder Fremde sofort auf.

Oder geht das nicht, weil "wir" so lange "alles" machen, was nicht explizit verboten ist, bis es verboten wird?
 

cahhi

Geowizard
radioscout schrieb:
Warum kann man z.B. keine Caches in Straßen mit dem Zeichen 325 (Verkehrsberuhigter Bereich, oft als "rote Straße" im Luftbild erkennbar) ablehnen?

Weil auch das zu pauschal wäre, mit dieser Regelung gäbe es http://coord.info/GC17BTN nicht - und das wäre wirklich ein Verlust.
Das ist übrigens erst der zweite "verkerhsberuhigte" Cache, den ich angegangen ist, der erste war ein "Multi-Mystery", der bei mir mit vorhandenen Final-Coords auf Ignore gewandert ist, weil er nach dem Motto: "Ich will beim Frühstück die Cacher von der Terrasse aus beobachten können" ausgelegt wurde und dort noch ein paar Terrassen mehr waren...

So groß scheint dieses Problem nicht zu sein.

Viel wichtiger fände ich es, wenn seitens der Reviewer darauf besser geachtet wird, dass alles ok scheint (wie kann ein 1/1-Tradi ohne jedes Attribut durchkommen?) und mit Textbausteinen auf evtl. erkennbare Probleme hingewiesen wird (wie es bei Spielplatzcaches teilweise auch geschieht).

Und am wichtigsten: Gerade der FTF-Jäger sollte sich nicht scheuen, ein SBA zu loggen, dann ist eine Problemdose weg, bevor sie ein echtes Problem macht.
 

Zappo

Geoguru
robbi_kl schrieb:
Zappo schrieb:
Sorry, das DAS Sinn gibt, sollte einfach niemand glauben.
Wer hatte denn nach dem Sinn gefragt? Ich kenne viele sinnlose Dosen an sinnloser Location, vorgeschaltet ein sinnloses Rätsel. Hier ging es doch aber um die rechtliche Fragestellung, oder nicht?.......aber das ist überhaupt nicht Thema dieses Threads.
...und deshalb bezog sich mein Post auch nicht auf sinnvolle oder -lose Dosen, sondern auf Deine Anregung, einfach Dosen zu legen, bis jemand einen Unterlassenanspruch anmeldet. Das finde ich in der Tat "suboptimal" und ist eigentlich entgegengesetzt der sinnvollen Meinung, beim Cachelegen auch zu beachten, daß sich niemand von der Dose gestört fühlt, daß die Location nicht unter den anrückenden Cacherhorden leidet und viele andere vernünftige "Howtos" mehr.
Daß das in keinem Gesetzbuch steht, ist mir allerdings auch klar - Dein Post machte aber auch nicht den Eindruck, das wäre nur unter "rein rechtlich" gemeint. Zumindest hab ich das so verstanden.

Gruß Zappo
 

robbi_kl

Geowizard
Zappo schrieb:
Dein Post machte aber auch nicht den Eindruck, das wäre nur unter "rein rechtlich" gemeint.
Genau so war es aber gemeint, weil ich mich mit meiner Antwort an der rein rechtlichen Fragestellung orientiert habe. "Leg die Dose einfach hin und fertig" war also keine Aufforderung langweilige Dosen an uninteressanten, vermuggelten Locations hinzuwerfen, sondern nur der persönliche Rat, auf das Einholen einer Genehmigung zu verzichten, wenn es sich um eine der Stellen handelt, die im Ausgangsbeitrag genannt wurden.

Der PETling an der Leitplanke wird natürlich auch mit Genehmigung nicht zu einem schöneren Cache.
 

Zappo

Geoguru
robbi_kl schrieb:
Zappo schrieb:
Dein Post machte aber auch nicht den Eindruck, das wäre nur unter "rein rechtlich" gemeint.
Genau so war es aber gemeint.....
Na, dann hab ichs wohl falsch verstanden - und Du wohl auch mich. Ich wollte keine Qualitätsdiskussion über die Hintertür einbringen, sondern darauf hinweisen, daß das "rein Rechtliche" nur ein Aspekt ist - ein anderer, daß man niemand stört oder belästigt.

Gruß Zappo
 
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