SNEQX2
Geocacher
Zappo schrieb:Da leg ich jetzt mal Wert darauf, das ich DAS weder gesagt noch gemeint habe - selbst wenn Du das so verstanden hast![]()
Hmm, Du hast aber schon meinen kompletten Beitrag gelesen, ne!? Theorie und Praxis und so?
Zappo schrieb:Da leg ich jetzt mal Wert darauf, das ich DAS weder gesagt noch gemeint habe - selbst wenn Du das so verstanden hast![]()
Wer hatte denn nach dem Sinn gefragt? Ich kenne viele sinnlose Dosen an sinnloser Location, vorgeschaltet ein sinnloses Rätsel. Hier ging es doch aber um die rechtliche Fragestellung, oder nicht?Zappo schrieb:Sorry, das DAS Sinn gibt, sollte einfach niemand glauben.
Auch wenn ich mich unbeliebt mache: Genau das passiert und es ist auch gut so. Beispiel: Ein Cache liegt im Schrebergarten von Herr Meier. Da dieser weder gefragt wurde noch etwas davon weiß, liegt keine Erlaubnis vor.Nur WENN etwas geregelt ist, müssen die Regeln auch konsequent angewendet werden. Sonst passiert es, dass der eine Cache durchgewunken wird, obwohl er gegen die Guidelines verstößt, während der andere, gleichartige mit Verweis auf die Guidelines abgelehnt wird.
SNEQX2 schrieb:Fast. Aus rechtlicher Sicht gibt es keinen Unterschied zwischen fremdem Privateigentum und fremdem Gemeindeeigentum. Beide gehören jemand anderem, daher darf man mit beiden nicht anstellen, was man will. Der Unterschied ist, daß öffentlich zugängliches Gemeindeeigentum der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Und zwar in vielen Fällen zweckgebunden. Ich darf beispielsweise eine öffentliche Parkbank auf dem Rathausplatz benutzen, um mich draufzusetzen. Ich darf die selbe Parkbank aber ganz sicher nicht (ohne Zustimmung) benutzen, um sie in ein Kunstobjekt einzubeziehen. Oder um auf ihr Skateboard zu fahren. Oder um sie als Lagerplatz für meine Winterreifen zu nutzen. Oder um ein Zelt drumherum aufzuschlagen und sie als Einrichtungsteil zu nutzen.
SNEQX2 schrieb:Nur weil es keine Vorschrift gibt in der ausdrücklich benannt wird, daß man keine Caches verstecken darf, bedeutet nicht automatisch daß es nicht eine andere Vorschrife gäbe, unter der das nicht schon mit abgedeckt ist. Du kannst hundertprozentig davon ausgehen, daß es bestehende Regelungen gibt, mit denen dir untersagt werden kann einen Cache unter der Bank vorm Rathaus zu platzieren. Es passiert nur nicht. Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis lässt sich da auch nicht wegdiskutieren.
SNEQX2 schrieb:Oder würdest Du es tatsächlich auch vor Gericht darauf ankommen lassen, daß ja nirgends explizit das Platzieren von Tupperdosen verboten wurde?![]()
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(Fettung von mir)Zappo schrieb:Sorry, das DAS Sinn gibt, sollte einfach niemand glauben. Was passiert, wenn das wirklich so gehandhabt würde? Nix wie raus mit den Dosen, bis einer schreit?robbi_kl schrieb:Übrigens: Wenn das Betreten einer Fläche keine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit ist, dann ist auch das Auslegen einer Dose keine rechtswidrige Tat. Der Eigentümer hätte schlimmstenfalls einen Unterlassungsanspruch. Also leg die Dose einfach hin und fertig.
Nur zur Info: Es schreien tatsächlich schon einige - zurecht. Was dazu führt, daß Gemeinden und Verwaltungen ihre Flächen fürs Geocaching sperren - da hast Du dann sicher viel Freude dran, das vor Gericht auszufechten!
Zappo, kopfschüttelnderweise
PS: Ich steig hier aus - ich schaff es grad noch, meine Tastatur zu beherrschen.
AoiSora schrieb:SNEQX2 schrieb:Falls du irgendwo was anderes finden solltest nur zu zeig es mir.
Können die Reviewer mit Hinweis darauf keine Caches ablehnen, die zwar "eigentlich" zulässig (weil nicht explizit verboten) sind, bei denen Probleme aber vorhersehbar sind?OnkelFedja schrieb:Genau DAS tun inzwischen schon einige, auch Waldbesitzer, Landwirte etc.
Dann hat man endlich das geforderte explizite Verbot, nachdem hier anscheinend gerufen wird und das dem Reviewer dann auch die Möglichkeit einerWillküretwas lockereren Sicht nimmt.
radioscout schrieb:Warum kann man z.B. keine Caches in Straßen mit dem Zeichen 325 (Verkehrsberuhigter Bereich, oft als "rote Straße" im Luftbild erkennbar) ablehnen?
...und deshalb bezog sich mein Post auch nicht auf sinnvolle oder -lose Dosen, sondern auf Deine Anregung, einfach Dosen zu legen, bis jemand einen Unterlassenanspruch anmeldet. Das finde ich in der Tat "suboptimal" und ist eigentlich entgegengesetzt der sinnvollen Meinung, beim Cachelegen auch zu beachten, daß sich niemand von der Dose gestört fühlt, daß die Location nicht unter den anrückenden Cacherhorden leidet und viele andere vernünftige "Howtos" mehr.robbi_kl schrieb:Wer hatte denn nach dem Sinn gefragt? Ich kenne viele sinnlose Dosen an sinnloser Location, vorgeschaltet ein sinnloses Rätsel. Hier ging es doch aber um die rechtliche Fragestellung, oder nicht?.......aber das ist überhaupt nicht Thema dieses Threads.Zappo schrieb:Sorry, das DAS Sinn gibt, sollte einfach niemand glauben.
Genau so war es aber gemeint, weil ich mich mit meiner Antwort an der rein rechtlichen Fragestellung orientiert habe. "Leg die Dose einfach hin und fertig" war also keine Aufforderung langweilige Dosen an uninteressanten, vermuggelten Locations hinzuwerfen, sondern nur der persönliche Rat, auf das Einholen einer Genehmigung zu verzichten, wenn es sich um eine der Stellen handelt, die im Ausgangsbeitrag genannt wurden.Zappo schrieb:Dein Post machte aber auch nicht den Eindruck, das wäre nur unter "rein rechtlich" gemeint.
Na, dann hab ichs wohl falsch verstanden - und Du wohl auch mich. Ich wollte keine Qualitätsdiskussion über die Hintertür einbringen, sondern darauf hinweisen, daß das "rein Rechtliche" nur ein Aspekt ist - ein anderer, daß man niemand stört oder belästigt.robbi_kl schrieb:Genau so war es aber gemeint.....Zappo schrieb:Dein Post machte aber auch nicht den Eindruck, das wäre nur unter "rein rechtlich" gemeint.