Lichtinsdunkel
Geomaster
Ich erspare uns an dieser Stelle die Diskussion um ein "Rückgaberecht", das es laut Gesetzgeber nur bei Internet-Käufen gibt und setze einfach mal voraus, dass die Lampen in einem Online-Shop geordert wurden.
Wenn ein Händler einem Kunden das Recht einräumt, Lampen "zur Ansicht" zu erhalten und sie anschließend zurück bekommt, darf er sie ohnehin nicht mehr als neu verkaufen - egal, ob die Lampen keinerlei Gebrauchsspuren aufweisen, völlig versifft sind oder vielleicht sogar nicht mehr leuchten.
Will sagen: Egal in welchem Zustand der Händler die Lampen zurück bekommt - sie sind definitiv nicht mehr neu und dürfen folglich auch nicht als neu verkauft werden.
Dementsprechend kann xxmurdockxx die Lampen behandeln, wie er will. Am besten ist, er zerkratzt sie und saut sie richtig ein, dann kommt der Händler gar nicht erst auf die Idee, die Lampen als neu verkaufen zu wollen.
Bitte nicht falsch verstehen - es ist sicherlich lobenswert, wenn ein Händler jemandem dieses Recht einräumt - aber ich möchte nicht derjenige sein, der von diesem Händler eine "neue", weil offensichtlich äußerlich makellose Lampe kauft, die vielleicht schon etliche Betriebsstunden hinter sich hat und im schlimmsten Fall vielleicht sogar mit höheren Strömen als zulässig betrieben wurde.
Letztendlich ist allein der Händler in der Verantwortung - und bei jemandem, der Lampen "zur Ansicht" bereitstellt und diese Lampen hinterher als "neu" verkauft, möchte ich nicht Kunde sein.
Ich unterstelle keinem Händler, in dieser Art zu verfahren. Wenn er es jedoch tut, macht er sich strafbar.
Gruß
Walter
Wenn ein Händler einem Kunden das Recht einräumt, Lampen "zur Ansicht" zu erhalten und sie anschließend zurück bekommt, darf er sie ohnehin nicht mehr als neu verkaufen - egal, ob die Lampen keinerlei Gebrauchsspuren aufweisen, völlig versifft sind oder vielleicht sogar nicht mehr leuchten.
Will sagen: Egal in welchem Zustand der Händler die Lampen zurück bekommt - sie sind definitiv nicht mehr neu und dürfen folglich auch nicht als neu verkauft werden.
Dementsprechend kann xxmurdockxx die Lampen behandeln, wie er will. Am besten ist, er zerkratzt sie und saut sie richtig ein, dann kommt der Händler gar nicht erst auf die Idee, die Lampen als neu verkaufen zu wollen.
Bitte nicht falsch verstehen - es ist sicherlich lobenswert, wenn ein Händler jemandem dieses Recht einräumt - aber ich möchte nicht derjenige sein, der von diesem Händler eine "neue", weil offensichtlich äußerlich makellose Lampe kauft, die vielleicht schon etliche Betriebsstunden hinter sich hat und im schlimmsten Fall vielleicht sogar mit höheren Strömen als zulässig betrieben wurde.
Letztendlich ist allein der Händler in der Verantwortung - und bei jemandem, der Lampen "zur Ansicht" bereitstellt und diese Lampen hinterher als "neu" verkauft, möchte ich nicht Kunde sein.
Ich unterstelle keinem Händler, in dieser Art zu verfahren. Wenn er es jedoch tut, macht er sich strafbar.
Gruß
Walter