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Cache im Naturschutzgebiet

DerFichtelzwerg

Geocacher
Ich habe momenten Probleme mit einem Reviewer der mir nicht glauben will das ein Cache
der NICHT in einem Naturschutzgebiet liegt, doch dort liegt. Obwohl der Cache an einem eingezeichneten
Höhenweg nahe dran liegt.

Meine Frage: Gibt es irgendwo eine offizielle Naturschutz-Karte an dem ich belegen kann,
dass eine GPS-Koordinate NICHT in einem "grünen" Gebiet steckt? Die BfN-Karte is zu wenig,
da nur geschätzt werden kann.
 

Guido-30

Geowizard
Schau mal auf die Internetseite Deiner Landesregierung. Wobei ich bezweifeln möchte, dass Du dort genauere Angaben findest.

Lässt sich die genaue Grenze des NSG anhand von mehreren Fotos nachvollziehen?
 
OP
DerFichtelzwerg

DerFichtelzwerg

Geocacher
na klar, hab ein Vergleich gemacht zu der BfN-Karte und der von Opencaching.de,
dazu einen Linie von einem markanten Punkt in der Nähe. Is zwar nur ca. aber reicht normal aus.

Koordinaten kann ich ja keine nennen, is eine suchbare die nicht veröffentlich wird.
 

UF aus LD

Geowizard
Welche Hilfe erwartest du, wenn du die Kords nicht rausgibst?
Thomas (kDb) hat sehr sehr viele Daten von NSGs (von den Ländern) und könnte dir eine recht genaue Antwort geben - deshalb hat er (vermute ich) gefragt!

Aber wenn du nicht willst .....
 

Anhänge

  • NSG.jpg
    NSG.jpg
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OP
DerFichtelzwerg

DerFichtelzwerg

Geocacher
Ham ihm die Koordinaten gemailt,
Außerdem ist der Cache nah an einem offiziellen Wanderweg, selbst wenn er in einem Naturschutzgebiet wäre, sollte er konform sein. Sind ca. 2-3 Meter Abstand. Ich verstehs einfach nicht.
 
OP
DerFichtelzwerg

DerFichtelzwerg

Geocacher
Das hat ich leider nicht gewusst, dass ein Bein auf dem Weg bleiben muss. Dann kann man diese Gebiete gleich sperren weil selten ein Cache 50cm an einem Weg liegt und dann dazu nicht durch Abweichung einer Messung genau geordet und nachgewiesen werden kann.
Allerdings wird aber auch nicht immer so regelkonform ausgelegt, kenn einige Stages die nicht 0,5 m am Weg im NSG liegen und dennoch OK waren.

Außerdem kann bei korrekter obiger Reviewer-Regel NIEMALS in solchen Gebieten gedost werden. Keine Höhe, kein Loch, etc.? Würde auch vorschlagen NSG komplett zu entdosen und -damit ich wenigstens ein Gesetz darin sehe- ein Abstandsbereich von min. 1000m zum Schutzgebiet ebenfalls dosenfrei zu halten. Dann wäre mein Cache (der in diesem Randgebiet liegt) auch rechtmäßig verboten. So muß ich morgen los und dem Reviewer durch Foto glaubhaft machen das meine Dose nicht "im grünen Bereich" liegt.
 

UF aus LD

Geowizard
Ich stimme dir persönlich zu. Ich bin der Meinung in NSGs darf nichts zurückbleiben, auch kein Cache. Ablesestationen, Wegführung auf den Wegen durch das NSG gerne, Dose immer außerhalb!!!!

Ich verstehe auch nicht, warum GC das nicht so einfach und klar regelt.

Ich prüfe meine Dosen immer mit dem NSG Atlas Cache Checker, dass sie nicht im NSG liegt.
 

radioscout

Geoking
UF aus LD schrieb:
Dose immer außerhalb!!!!
Warum? Wenn die Dose direkt am Weg liegt, der Weg keinen Millimeter verlassen werden muß und durch Beschreibung und Versteckwahl sichergestellt ist, daß niemand den Weg verlässt bzw. Schäden entstehen, sollte es keine Probleme geben.
 

radioscout

Geoking
DerFichtelzwerg schrieb:
Das hat ich leider nicht gewusst, dass ein Bein auf dem Weg bleiben muss.
Ich auch nicht denn ich ging bisher davon aus, daß beide Füße auf dem Weg bleiben müssen.

DerFichtelzwerg schrieb:
Dann kann man diese Gebiete gleich sperren weil selten ein Cache 50cm an einem Weg liegt
Caches wachsen nicht an irgendwelchen Stellen aus dem Boden. Sie liegen da, wo man sie versteckt. Und wenn das 50 cm neben dem Weg sind, dann liegen sie 50 cm neben dem Weg.

DerFichtelzwerg schrieb:
und dann dazu nicht durch Abweichung einer Messung genau geordet und nachgewiesen werden kann.
Vernünftige Leute brauchen keine Kontrolle und nicht die GPS-Ungenauigkeit als Ausrede. Sie halten sich an das Wegegebot denn sie wissen, daß der Schutz der Natur wichtig ist und das Reviewer beschummeln nur zu Problemen, schärferen Regeln, mehr Kontrolle und Verboten führt.

DerFichtelzwerg schrieb:
Allerdings wird aber auch nicht immer so regelkonform ausgelegt, kenn einige Stages die nicht 0,5 m am Weg im NSG liegen und dennoch OK waren.
Du meinst wohl, daß sie bisher niemandem aufgefallen sind?

DerFichtelzwerg schrieb:
So muß ich morgen los und dem Reviewer durch Foto glaubhaft machen das meine Dose nicht "im grünen Bereich" liegt.
IMHO sollte ein Spoilerbild für JEDE Stage und das Final in NSG (von mir aus auch überall) Pflicht sein. Auf dem Bild muß die genaue Position des Caches und die Umgebung erkennbar sein. Nur damit kann verhindert werden, daß die Reviewer ausgetrickst werden und daß Schäden in der Landschaft entstehen.


Ich kenne einige NSG-Caches, die an den Pfählen der Schilder direkt am Weg liegen. Dort gibt es keine Schäden, weil jeder sofort an die richtige Stelle greift und der Weg nicht einen Millimeter weit verlassen werden muß.
 

UF aus LD

Geowizard
@ radioscout:
Weil ich persönlich das für richtig halte und für mich so praktiziere; gerade in NSG sollte gelten "leave nothing but footprints".

Und das "am Wegrand" wird ja schon ausgiebig ausgelebt und die Grenzen ausgetestet: z.B. Baumklettercache im NSG, da der Baum ja am Weg steht.

Meine Mail an den Reviewer wurde mit "In der Verordnung zum NSG steht nix von "Das Kletter auf Büme ist verboten!"." beantwortet.
 
OP
DerFichtelzwerg

DerFichtelzwerg

Geocacher
radioscout schrieb:
Vernünftige Leute brauchen keine Kontrolle und nicht die GPS-Ungenauigkeit als Ausrede. Sie halten sich an das Wegegebot denn sie wissen, daß der Schutz der Natur wichtig ist und das Reviewer beschummeln nur zu Problemen, schärferen Regeln, mehr Kontrolle und Verboten führt.
[

Augrund deswegen lege ich keinen Cache in NSG. Finde es nur äußerst seltsam das man sich noch dafür rechtfertigen muss es NICHT getan zu haben.
 

UF aus LD

Geowizard
DerFichtelzwerg schrieb:
Augrund deswegen lege ich keinen Cache in NSG. Finde es nur äußerst seltsam das man sich noch dafür rechtfertigen muss es NICHT getan zu haben.

Ich habe momenten Probleme mit einem Reviewer der mir nicht glauben will das ein Cache der NICHT in einem Naturschutzgebiet liegt, doch dort liegt. Obwohl der Cache an einem eingezeichneten Höhenweg nahe dran liegt.....
Wenn ich dein erstes Posting richtig verstehe, musst du dich nicht dafür rechtfertigen, dass er nicht im NSG liegt sondern sollst nachweisen, dass er tatsächlich nicht im NSG liegt.

Das ist ein gewaltiger Unterschied.
 
OP
DerFichtelzwerg

DerFichtelzwerg

Geocacher
Wenn wir schon mal dabei sind: Wie ist die Regelung bei Naturdenkmälern? Ich habe diese allerdings nicht in den BfN-Karten gefunden. Diese sind anscheinend nicht eingetragen.
 

UF aus LD

Geowizard
Meine Meinung:

Der Cache hat unmittelbar an Naturdenkmälern nichts verloren um auch die geringste Gefahr der Beschädigung o.ä. durch Sucher zu vermeiden.

Mein Tipp: Hinführen ans Naturdenkmal zum Anschauen, von dort (mit Aufgabe wie ablesen rechnen, peilen ......) zum Finale in einiger (sicherer) Entfernung mit schöner großer Dose.

es gilt § 28 BNSchG.

Grob gesagt:
Als Naturdenkmale werden Gegebenheiten (Einzelschöpfungen) der Natur bezeichnet wie Felsen, Höhlen, Quellen, Wasserfälle, seltene Bäume usw. Auch können reine Flächen (bis fünf Hektar) Naturdenkmale im Sinne des § 28 BNatSchG sein (sogenannte flächenhafte Naturdenkmale).

Flächenhafte Naturdenkmale können insbesondere kleinere Wasserflächen, Wasserläufe, Moore, Streuwiesen, Röhrichte, Haine, Heiden, Felsgruppen, Steinriegel, erdgeschichtliche Aufschlüsse, Steilufer, Bodenformen, bedeutsame Grünbestände, besondere Pflanzenvorkommen, Laich- und Brutgebiete, Einstände und Wechsel (Migrationswege) von Tieren sein.

In den Naturschutzgesetzen der Länder, in denen die Definition des Naturdenkmals nicht auf flächenhafte Naturdenkmale ausgeweitet wird, können die o.a. Flächen - soweit sie nicht bereits unter den Begriff der Einzelschöpfung gefasst werden können - als eine "für den Schutz des Naturdenkmals notwendige Umgebung" festgesetzt werden (vgl. z.B. § 22 LG,NW).

Naturdenkmale unterfallen nicht dem Schutzsystem des Denkmalschutzrechts (Denkmalschutz). Sie sind ausschließlich im Bundesnaturschutzgesetz und den Naturschutzgesetzen der Länder geregelt.

Ein Naturdenkmal ist ein Schutzgebiet im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes.

Der Schutz als Naturdenkmal setzt grundsätzlich eine entsprechende Unterschutzstellung, also eine rechtsverbindliche Festsetzung voraus. Überwiegend erfolgt die Festsetzung in Form von Naturdenkmalverordnungen, in denen zudem nähere Bestimmungen zu erlaubten bzw. verbotenen Handlungen im Zusammenhang mit den Naturdenkmälern geregelt sind. Zum Teil erfolgt die Festsetzung der Naturdenkmäler (auch) in den Landschaftsplänen (vgl. § 19 i.V.m.§ 16 Abs. 2 S. 1 u. Abs. 4 Nr. 2 LG,NW).

Hinsichtlich des Rechtsschutzes gegen die Festsetzung als Naturschutzdenkmal bzw. gegen auf die jeweilige Naturschutzverordnung gestützten Verwaltungsakte siehe die Ausführungen in dem Beitrag Schutzgebiete.
aus http://www.juraforum.de/lexikon/naturdenkmal
 
radioscout schrieb:
UF aus LD schrieb:
Dose immer außerhalb!!!!
Warum? Wenn die Dose direkt am Weg liegt, der Weg keinen Millimeter verlassen werden muß und durch Beschreibung und Versteckwahl sichergestellt ist, daß niemand den Weg verlässt bzw. Schäden entstehen, sollte es keine Probleme geben.
Weil manche meine, direkt daneben sind auch 10m erlaubt. Einfacher ist es zu sagen: "Nichts in einem NSG hinterlassen" das versteht jeder.
 
DerFichtelzwerg schrieb:
Ham ihm die Koordinaten gemailt,
Außerdem ist der Cache nah an einem offiziellen Wanderweg, selbst wenn er in einem Naturschutzgebiet wäre, sollte er konform sein. Sind ca. 2-3 Meter Abstand. Ich verstehs einfach nicht.
Du hattest mir eine Koordinate gesendet und die liegt weit von einem NSG entfernt. Es müssen alle Koordinaten überprüft werden.
 

Zappo

Geoguru
UF aus LD schrieb:
...... Als Faustregel gilt dabei: Ein Bein bleibt immer auf dem Weg. Als offizielle Wege zählen markierte Wanderwege sowie Straßen. Unmarkierte Trampelpfade, Holrückewege usw. sind keine offiziellen Wege!......

Aus eigenblog, Blog des Reviewers "eigengott"

Naja. Irgendwie gehts mir bei solchen (hier noch "eigen"mächtig erfundenen :D ) Regeln ein bisschen wie mit der z.Zt. diskutierten Winterreifenpflicht. Man kann alles zu Tode regulieren. Allerdings trainiert man dadurch beim Einzelnen die Fähigkeit zur Entscheidungsfähigkeit, zum Selbstdenken und zum vernünftigen Handeln in eigener Verantwortung ab. Das mag ja im Straßenverkehr vielleicht noch angehen - aber auch da fahren alle aufeinander, wenn mal die Ampel ausfällt.

In einer früheren Diskussion war mal die Rede des Naturschutzbeauftragten von 2-3 m neben dem Weg stört niemand - jetzt kommt EG mit einem halben Schritt* - das bringt uns doch nicht weiter. Der DAC (Dümmster anzunehmender Cacher) wird auch schaffen, direkt AUF dem Weg einen naturstörenden Cache zu legen, der sinnvoll Agierende wird schaffen, ein Versteck nicht störend (auch bei Suchbetrieb) anzulegen - selbst wenn das 2 m abseits vom Weg ist.

Mit der Regel "nix im NSG" könnte/müsste ich leben - insbesonders da man ja auch mit Ablesestationen usw. arbeiten kann. Ich sehe aber in der Diskussion mal wieder eher den Buchstaben des Gesetzes als den Sinn.

ALLE Caches sind GRUNDSÄTZLICH so anzulegen, daß sie niemand und nichts stören oder schädigen.

Im NSG stört eben schon das Verlassen der Wege - zumindest an vielen Stellen. Ich hab gerade mal nachgeguckt - ich habe letztens auch einen Cache geloggt, der im NSG liegt. Erst wollte ich mein Log löschen - vor Ort war das aber nicht zu erkennen - und außerdem 1 m weg vom Weg, aber direkt am Anglerparkplatz gegenüber dem Traktor des Bauern - DAS kann ich dann auch auf meine Kappe nehmen.

Ich fürchte, wenn der Naturschutzgedanke nicht in die Köpfe gelangt, nützen auch die tollsten Regeln nichts mehr - bzw. soviele detaillierte Regeln wird man gar nicht aufstellen können. Und die NSG-Regelung verhindert z.B. auch nicht, daß Caches außerhalb NSGs völlig schmerzfrei in Buschinseln u.a. Wildrückzugsgebiete gelegt werden - da kam ich auch mal mit einem entsprechenden Log beim Owner nicht durch.

Gruß Zappo

* Damit komm ich ja nicht mal hinters Schild :D
 
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