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radioscout

Geoking
Leider stimmt das alles. Wenn wir nicht endlich dafür sorgen, daß wir nicht stören, werden wir bald Einschränkungen bekommen.
 

friederix

Geoguru
Ich muss da RS eindeutig zustimmen.

Solange sich die Verstecke in höher, besser und schwerer gegenseitig aufschaukeln, haben die Leute Recht.
Die Suchspuren an D3er und größer-Multies sprechen Bände...
Ich mach' die gar nicht mehr, - sind alleine und ohne TJ eh nicht zu schaffen.

Gruß friederix
 

Starglider

Geoguru
das Geocaching lasse sich auch nicht mehr unter das allgemeine Betretensrecht im Wald und in der Landschaft einordnen.

„Jedermann darf sich grundsätzlich im Wald und in der Natur frei bewegen, solange er es zum Zweck der Erholung tut und sich auf den angelegten Wegen und Pfaden aufhält.“
Fällt euch hier etwas auf?
 

Sejerlänner

Geowizard
Starglider schrieb:
Fällt euch hier etwas auf?
Es wird suggeriert, daß sich das Betretungsrecht auf Wege und Pfade beschränken würde :???:

Bundeswaldgesetz vom 2. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037), zul. geänd. d. Art. 213 der VO v. 31. 12 2006 (BGBl. I S. 2407)

§14
Betreten des Waldes

Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.

Bundesnaturschutzgesetz BGBl. 51 v. 6.8.2009, S. 2542 (ab. 01.3.2010)
§59
Betreten der Flur

(1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).
 

Schnueffler

Geoguru
„Jedermann darf sich grundsätzlich im Wald und in der Natur frei bewegen, solange er es zum Zweck der Erholung tut und sich auf den angelegten Wegen und Pfaden aufhält.“
Geocaching ist für die meisten Cacher wohl als Erholung anzusehen. Ich finde es entspannend nach dem Büro noch eine Runde durch den Wald zu drehen.


Zu prüfen bleibt laut der Verbände, inwieweit es sich bei dem in der Natur angelegten Cache um eine ungenehmigte Lagerung von Abfällen handelt.

Die Vorraussetzung, dass es Abfall ist, muss dafür aber erst mal gegeben sein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Abfall schrieb:
Entledigung (tatsächliche Entledigung, Entledigungswille oder Zwangsentledigung)
 
A

Anonymous

Guest
Schnueffler schrieb:
Zu prüfen bleibt laut der Verbände, inwieweit es sich bei dem in der Natur angelegten Cache um eine ungenehmigte Lagerung von Abfällen handelt.

Die Vorraussetzung, dass es Abfall ist, muss dafür aber erst mal gegeben sein.
So sucht sich eben jede "Interessenvertretung" ihre eigene Möglichkeit um gegen Das "Problem Geocaching" vorzugehen, woanders wird da bspw. geprüft ob Geocaching nicht als organisierte Veranstaltung komplett verboten werden könnte. Fakt ist jedenfalls, wenn wir uns nicht öffnen und gezielt den Dialog mit anderen Naturnutzern suchen, dann haben wir das Nachsehen. Denn nur wenn auch unsere Interessen vertreten werden, kann es zu Kompromissen kommen, mit denen alle Beteiligten leben können.
 
OP
frenocomio

frenocomio

Geowizard
Sejerlänner schrieb:
[Bundeswaldgesetz vom 2. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037), zul. geänd. d. Art. 213 der VO v. 31. 12 2006 (BGBl. I S. 2407)

§14
Betreten des Waldes

Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.

Abschnitt 2 sagt dann aber auch:

(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.
 

Sejerlänner

Geowizard
Und wer wissen will, wie es in seinem Bundesland geregelt ist kann hier nachlesen ;)
http://www.wald-prinz.de/landeswaldgesetz-forstgesetz/180
 
OP
frenocomio

frenocomio

Geowizard
Sejerlänner schrieb:
Und wer wissen will, wie es in seinem Bundesland geregelt ist kann hier nachlesen ;)

Danke für den Link.

Dann steht uns ja in NRW einiges bevor :erschreckt:

Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen (LFoG)

(4) Organisierte Veranstaltungen im Wald sind der Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen, sofern sie nicht mit geringer Teilnehmerzahl zum Zwecke der Umweltbildung durchgeführt werden. Die Forstbehörde kann die Veranstaltung von bestimmten Auflagen abhängig machen oder verbieten, wenn zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung eine Gefahr für den Wald, seine Funktionen oder die dem Wald und seinen Funktionen dienenden Einrichtungen besteht.
 

The New Cachers

Geowizard
Schrottie schrieb:
So sucht sich eben jede "Interessenvertretung" ihre eigene Möglichkeit um gegen Das "Problem Geocaching" vorzugehen, woanders wird da bspw. geprüft ob Geocaching nicht als organisierte Veranstaltung komplett verboten werden könnte. Fakt ist jedenfalls, wenn wir uns nicht öffnen und gezielt den Dialog mit anderen Naturnutzern suchen, dann haben wir das Nachsehen. Denn nur wenn auch unsere Interessen vertreten werden, kann es zu Kompromissen kommen, mit denen alle Beteiligten leben können.

Und woanders wird versucht, Geocaching vor den Tourismuskarren zu spannen!
 

The New Cachers

Geowizard
frenocomio schrieb:
[
Dann steht uns ja in NRW einiges bevor :erschreckt:

Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen (LFoG)

(4) Organisierte Veranstaltungen im Wald sind der Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen, sofern sie nicht mit geringer Teilnehmerzahl zum Zwecke der Umweltbildung durchgeführt werden. Die Forstbehörde kann die Veranstaltung von bestimmten Auflagen abhängig machen oder verbieten, wenn zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung eine Gefahr für den Wald, seine Funktionen oder die dem Wald und seinen Funktionen dienenden Einrichtungen besteht.

Ich denke, hier geht es wohl eher darum, das gleichzeitig mehere Personen sich im Wald aufhalten. Ein Event z.B. wäre das dann in meinen Augen (bezogen auf Geocaching). Ob aber das verstecken einer Dose und das daraufhin einsetzende "Besucheraufkommen" als "organisierte Veranstalltung" angesehen werden kann bezweifle ich.
 

Sejerlänner

Geowizard
Laut Auskunft "meines" Revierförsters ist es keine organisierte Veranstaltung, wenn ich (und auch wenn es 4-5 Personen sind) einen Cache im Wald aufsuche.
Und da es der Förster ist, der im Zweifel die Gesetzgebung im Wald vertritt (und nicht der Jagdpächter)
sehe ich da nicht ganz so schwarz :roll:
 

radioscout

Geoking
Wie gut, daß die nur die "normal" versteckten Dosen kennen und nicht wissen, daß es auch vergrabene "Caches" und Baumkletter"caches" gibt.
 

adorfer

Geoguru
The New Cachers schrieb:
frenocomio schrieb:
[
Dann steht uns ja in NRW einiges bevor :erschreckt:

Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen (LFoG)

(4) Organisierte Veranstaltungen im Wald sind der Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen,

Ich denke, hier geht es wohl eher darum, dass sich gleichzeitig mehrere Personen sich im Wald aufhalten.
Oder dass sich so viele Leute an an der gleichen Stelle knubbeln, dass es Schäden gibt.
Als diese Bestimmung eingeführt wurde, da dachte man eben nur an klassische Veranstaltungen, bei denen "alle auf einmal" dort sind.

Bei den Cachern entzerrt sich das jedoch zeitlich. Nur sind es dank der präzisen GPS-Technik trotzdem immer die gleichen Stellen an denen sich die Leute mindestens die Füsse in den Bauch stehen, meist jedoch auch noch alles begrabbeln.
(Pilzsucher und Beerenlsammler verteilen sich eben gleichmäßiger und stehen nicht immer an Stages herum, die über Cacherautobahnen verbunden sind)

Sprich: Nach dem Schadensbild macht es keinen Unterschied,

Denn ob jetzt ein Picknick mit 120 Leuten im Wald stadtfindet oder an 40 Wochenenden je drei Cacher über einen Wald-Multi laufen: Die Belastung wird nicht groß unterschiedlich sein. Vermutlich ist der Cacherschaden sogar größer, da sich die Schäden auf kleinere Räume bündeln und dann auch noch das ganze Jahr über auftreten. Es gibt also keine langen Erhohlungszeiten dazwischen.
 

Mineboy

Geocacher
Hier mal der gesamte Text der Pressemitteilung. Im o.g. Artikel wird nur ein Teil dieser Meldung verwendet.

Geocaching – Freizeitbeschäftigung contra Natur- und Eigentumsschutz!
Die moderne Form der „Schnitzeljagd“, die darin besteht, kleine und größere Gegenstände in der
Landschaft zu verstecken und sie dann im Internet durch die Angabe der entsprechenden Koordinaten
zur Suche freizugeben, erfreut sich einer wachsenden Zahl von Anhängern. Laut Angaben der
Veranstalter sind zur Zeit schon ca. 140.000 „Geocaches“ versteckt und entsprechend viele Menschen
beteiligen sich an der Suche. Trotz der sicherlich anerkennenswerten Versuche der Veranstalter,
die Beteiligten auf die Regeln des Tier- und Naturschutzes hinzuweisen, werden die Caches
weiterhin in Naturschutzgebieten, abseits von Wegen oder in unzugänglichen Waldbereichen versteckt,
teilweise sogar an Bäume genagelt!
Dieses Verhalten ist nicht hinzunehmen! Das Vorgehen der Geocacher beeinträchtigt nicht nur die
Belange des Naturschutzes und stört die Wildtiere in ihren Rückzugs- und Brutgebieten – das Geocaching
lässt sich auch nicht mehr unter das allgemeine Betretensrecht im Wald und in der Landschaft
einordnen. „Jedermann darf sich grundsätzlich im Wald und in der Natur frei bewegen, solange
er es zum Zweck der Erholung tut und sich auf den angelegten Wegen oder Pfaden aufhält.“
Das Ausschwärmen und Auslegen von nicht in die Natur gehörenden Gegenständen ohne Abstimmung
mit den Eigentümern verletzt dieses Recht! Zu prüfen bleibt, inwieweit es sich bei dem in der
Natur abgelegten cache um eine ungenehmigte Lagerung von Abfällen handelt! Den Geocachern
sollte zudem bewußt sein, daß die Grundeigentümer bei auftretenden Unfällen auf keinen Fall haften!
Wald, Wiesen und Äcker sind vor allem forst- und landwirtschaftliche Flächen und keine
öffentlichen Parkanlagen!
Weder die Waldbesitzer noch die Grundbesitzer verschließen sich dem Anliegen, Menschen über
den Weg des direkten Erlebens stärker an die Belange des Naturschutzes und der Land- und Forstwirtschaft
heranzuführen. Wir fordern jedoch, dass die Rechte der Eigentümer respektiert werden
und Geocaches nur noch in Abstimmung mit den Eigentümern versteckt werden dürfen.
Berlin, den 6. September 2010

Ich hab den Herrschaften mal eine Email geschickt, auf welcher Grundlage sie solche Behauptungen aufstellen. Mir ging es vor allem um das Verlassen der Wege und ob ein Cache Abfall ist. Bin ja mal gespannt, was da zurück kommt.
Übrigens, die Fettung stammt nicht von mir, die steht im Originaltext so drin.
 

exxxe

Geocacher
Irgendwo erscheid Artikel und alles geht wieder von vorne los. Man kaut das hundertfach gesagte noch mal durch.... :keks:

Hört auf zu reden und macht was, nur dann ändert sich was....

Gruss exxxe
 

coronar

Geowizard
Das Gute daran ist, dass, wenn Geocaching endlich verboten wird, die ganzen Newbies wieder abspringen. Dann haben wir endlich das subversive Gefühl wieder. Und konspiratives Verhalten wird endlich wieder sinnvoll.
 
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