Fällt euch hier etwas auf?das Geocaching lasse sich auch nicht mehr unter das allgemeine Betretensrecht im Wald und in der Landschaft einordnen.
„Jedermann darf sich grundsätzlich im Wald und in der Natur frei bewegen, solange er es zum Zweck der Erholung tut und sich auf den angelegten Wegen und Pfaden aufhält.“
Es wird suggeriert, daß sich das Betretungsrecht auf Wege und Pfade beschränken würdeStarglider schrieb:Fällt euch hier etwas auf?
Bundeswaldgesetz vom 2. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037), zul. geänd. d. Art. 213 der VO v. 31. 12 2006 (BGBl. I S. 2407)
§14
Betreten des Waldes
Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.
Bundesnaturschutzgesetz BGBl. 51 v. 6.8.2009, S. 2542 (ab. 01.3.2010)
§59
Betreten der Flur
(1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).
Geocaching ist für die meisten Cacher wohl als Erholung anzusehen. Ich finde es entspannend nach dem Büro noch eine Runde durch den Wald zu drehen.„Jedermann darf sich grundsätzlich im Wald und in der Natur frei bewegen, solange er es zum Zweck der Erholung tut und sich auf den angelegten Wegen und Pfaden aufhält.“
Zu prüfen bleibt laut der Verbände, inwieweit es sich bei dem in der Natur angelegten Cache um eine ungenehmigte Lagerung von Abfällen handelt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Abfall schrieb:Entledigung (tatsächliche Entledigung, Entledigungswille oder Zwangsentledigung)
So sucht sich eben jede "Interessenvertretung" ihre eigene Möglichkeit um gegen Das "Problem Geocaching" vorzugehen, woanders wird da bspw. geprüft ob Geocaching nicht als organisierte Veranstaltung komplett verboten werden könnte. Fakt ist jedenfalls, wenn wir uns nicht öffnen und gezielt den Dialog mit anderen Naturnutzern suchen, dann haben wir das Nachsehen. Denn nur wenn auch unsere Interessen vertreten werden, kann es zu Kompromissen kommen, mit denen alle Beteiligten leben können.Schnueffler schrieb:Zu prüfen bleibt laut der Verbände, inwieweit es sich bei dem in der Natur angelegten Cache um eine ungenehmigte Lagerung von Abfällen handelt.
Die Vorraussetzung, dass es Abfall ist, muss dafür aber erst mal gegeben sein.
Sejerlänner schrieb:[Bundeswaldgesetz vom 2. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037), zul. geänd. d. Art. 213 der VO v. 31. 12 2006 (BGBl. I S. 2407)
§14
Betreten des Waldes
Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.
Sejerlänner schrieb:Und wer wissen will, wie es in seinem Bundesland geregelt ist kann hier nachlesen
Schrottie schrieb:So sucht sich eben jede "Interessenvertretung" ihre eigene Möglichkeit um gegen Das "Problem Geocaching" vorzugehen, woanders wird da bspw. geprüft ob Geocaching nicht als organisierte Veranstaltung komplett verboten werden könnte. Fakt ist jedenfalls, wenn wir uns nicht öffnen und gezielt den Dialog mit anderen Naturnutzern suchen, dann haben wir das Nachsehen. Denn nur wenn auch unsere Interessen vertreten werden, kann es zu Kompromissen kommen, mit denen alle Beteiligten leben können.
frenocomio schrieb:[
Dann steht uns ja in NRW einiges bevor
Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen (LFoG)
(4) Organisierte Veranstaltungen im Wald sind der Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen, sofern sie nicht mit geringer Teilnehmerzahl zum Zwecke der Umweltbildung durchgeführt werden. Die Forstbehörde kann die Veranstaltung von bestimmten Auflagen abhängig machen oder verbieten, wenn zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung eine Gefahr für den Wald, seine Funktionen oder die dem Wald und seinen Funktionen dienenden Einrichtungen besteht.
Oder dass sich so viele Leute an an der gleichen Stelle knubbeln, dass es Schäden gibt.The New Cachers schrieb:frenocomio schrieb:[
Dann steht uns ja in NRW einiges bevor
Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen (LFoG)
(4) Organisierte Veranstaltungen im Wald sind der Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen,
Ich denke, hier geht es wohl eher darum, dass sich gleichzeitig mehrere Personen sich im Wald aufhalten.
Geocaching – Freizeitbeschäftigung contra Natur- und Eigentumsschutz!
Die moderne Form der „Schnitzeljagd“, die darin besteht, kleine und größere Gegenstände in der
Landschaft zu verstecken und sie dann im Internet durch die Angabe der entsprechenden Koordinaten
zur Suche freizugeben, erfreut sich einer wachsenden Zahl von Anhängern. Laut Angaben der
Veranstalter sind zur Zeit schon ca. 140.000 „Geocaches“ versteckt und entsprechend viele Menschen
beteiligen sich an der Suche. Trotz der sicherlich anerkennenswerten Versuche der Veranstalter,
die Beteiligten auf die Regeln des Tier- und Naturschutzes hinzuweisen, werden die Caches
weiterhin in Naturschutzgebieten, abseits von Wegen oder in unzugänglichen Waldbereichen versteckt,
teilweise sogar an Bäume genagelt!
Dieses Verhalten ist nicht hinzunehmen! Das Vorgehen der Geocacher beeinträchtigt nicht nur die
Belange des Naturschutzes und stört die Wildtiere in ihren Rückzugs- und Brutgebieten – das Geocaching
lässt sich auch nicht mehr unter das allgemeine Betretensrecht im Wald und in der Landschaft
einordnen. „Jedermann darf sich grundsätzlich im Wald und in der Natur frei bewegen, solange
er es zum Zweck der Erholung tut und sich auf den angelegten Wegen oder Pfaden aufhält.“
Das Ausschwärmen und Auslegen von nicht in die Natur gehörenden Gegenständen ohne Abstimmung
mit den Eigentümern verletzt dieses Recht! Zu prüfen bleibt, inwieweit es sich bei dem in der
Natur abgelegten cache um eine ungenehmigte Lagerung von Abfällen handelt! Den Geocachern
sollte zudem bewußt sein, daß die Grundeigentümer bei auftretenden Unfällen auf keinen Fall haften!
Wald, Wiesen und Äcker sind vor allem forst- und landwirtschaftliche Flächen und keine
öffentlichen Parkanlagen!
Weder die Waldbesitzer noch die Grundbesitzer verschließen sich dem Anliegen, Menschen über
den Weg des direkten Erlebens stärker an die Belange des Naturschutzes und der Land- und Forstwirtschaft
heranzuführen. Wir fordern jedoch, dass die Rechte der Eigentümer respektiert werden
und Geocaches nur noch in Abstimmung mit den Eigentümern versteckt werden dürfen.
Berlin, den 6. September 2010