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BahnCaches ich glaub es nicht

-tiger-

Geowizard
radioscout schrieb:
feinsinnige schrieb:
RS, kannst Du etwas zur Gefahrenlagen und dem Terror-Verdachts-Potential bei diesem Cache schreiben?
Absolut unbedenklich.
Hast du eine neue Wünschelrute, arbeitest du jetzt im allwissenden Innenministerium oder woher hast du das Wissen, daß ausgerechnet die Bahnlinie nicht für einen potentiellen Terroranschlag in Frage kommt?
 

feinsinnige

Geomaster
radioscout schrieb:
feinsinnige schrieb:
RS, kannst Du etwas zur Gefahrenlagen und dem Terror-Verdachts-Potential bei diesem Cache schreiben?
Absolut unbedenklich.

Obwohl Du den Cache innerhalb der 45m-Terrorgefahrzone gefunden hast?

zunahanderbahnju5.jpg


Lieber nicht daran denken, was passieren kann, wenn die Bäume wieder grün und der Empfang schlecht sind, Nebel durch den Wald zieht und das Navi den nichtsahnenden Geocacher auf die Schienen lenkt, auf denen er dann stecken bleibt.
Ach, nein, das war ein Autofahrer auf dem Bahnübergang. ;)
 

radioscout

Geoking
Willst Du den Cache unbedingt ins Archiv schicken?
Es sieht so aus, als würden da ca. 10 m fehlen.

Wie Du der Beschreibung entnehmen kannst, ist das dem zuständigen Reviewer bekannt.
Es ist eindeutig erkennbar, auf welcher Seite vom Gleis gesucht werden muß. Und das meiner Meinung nach wichtigste: Es gibt eine deutlich sichtbare Unterführung in unmittelbarer Cachenähe, die auch in der Beschreibung erwähnt wird. Es gibt keinen Grund, das Gleis zu überqueren, wenn man doch auf der falschen Seite steht.

Ein eindeutiges Spoilerbild sorgt dafür, daß keiner an einer ungeeigneten Stelle sucht.

Auf dem Luftbild und erst recht vor Ort ist klar zu erkennen, daß nichts an der Cachelocation verstecktes das Gleis oder den Zug gefährden kann.
Und wer in der Lage ist, einen gefährlichen Gegenstand zu bauen, der von dort aus Schaden anrichten kann, würde ihn garantiert nicht dort anbringen.

Hier hat der Owner wahrscheinlich freudlich gefragt und belegt, daß die Location trotz der fehlenden wenigen Meter geeignet ist.
Der Reviewer hat völlig zu recht von seinem Ermessensspielraum Gebrauch gemacht.
 

feinsinnige

Geomaster
radioscout schrieb:
Willst Du den Cache unbedingt ins Archiv schicken?
Nicht im geringsten. Ich habe keine Zweifel an der Harmlosigkeit der Location und ich freue mich, daß Du diese Einschätzung als Augenzeuge bestätigen kannst. Es waren andere, die damit argumentiert haben, daß insbesondere in Gebieten mit schlechtem Empfang (hier Wald) und in der Nacht Caches näher als 45m am Gleis gefährlich seien.
Wie Du schreibst
Es sieht so aus, als würden da ca. 10 m fehlen.
Wie Du der Beschreibung entnehmen kannst, ist das dem zuständigen Reviewer bekannt.
hat die Reviewerin auch keine Zweifel. Daher sehe ich ganz speziell hier auch keine Gefahr der Archivierung. :)


Es ist eindeutig erkennbar, auf welcher Seite vom Gleis gesucht werden muß. Und das meiner Meinung nach wichtigste: Es gibt eine deutlich sichtbare Unterführung in unmittelbarer Cachenähe, die auch in der Beschreibung erwähnt wird. Es gibt keinen Grund, das Gleis zu überqueren, wenn man doch auf der falschen Seite steht.
Ausser der eigenen Dummheit gibt es selten einen Grund, so stark befahrene Gleise zu überqueren. Ob der nächste Übergang nun 45 oder 450m entfernt ist, spielt dabei keine Rolle.

Ein eindeutiges Spoilerbild sorgt dafür, daß keiner an einer ungeeigneten Stelle sucht.
Wer so dämlich ist, an den Schienen zu suchen oder über diese herüber zu laufen, dem hilft auch kein Spoilerbild.

Für den Cache-Owner bleibt es weiter ein Lotterie-Spiel, auf wessen Desktop sein Cache zum Reviewing landet.
 

eigengott

Geowizard
feinsinnige schrieb:
Für den Cache-Owner bleibt es weiter ein Lotterie-Spiel, auf wessen Desktop sein Cache zum Reviewing landet.

Wenn ich einen Cache legen möchte, der eine *Ausnahme* von den Guidelines erfordert, frage ich doch ohnehin *vorher* beim Reviewer nach, ob es da eine Möglichkeit gibt. Und da es um eine Ausnahme geht, muss ich auch damit rechnen, daß der Reviewer "Njet!" sagt. Wo ist also das Problem?
 

whiterabbit

Geocacher
radioscout schrieb:
...

Hier hat der Owner wahrscheinlich freudlich gefragt und belegt, daß die Location trotz der fehlenden wenigen Meter geeignet ist.
Der Reviewer hat völlig zu recht von seinem Ermessensspielraum Gebrauch gemacht.
Bisher hatte ich den Eindruck, dass du für einen generellen Gleismindestabstand warst. Hast du dich nun durch die Praxis eines besseren belehren lassen? Mein Weltbild steht auf dem Kopf.
Falls ich mit meiner Einschätzung falsch liegen sollte und mich nicht korrekt an deine Posts erinnere, möchte ich mich schon einmal vorab entschuldigen.
 

feinsinnige

Geomaster
eigengott schrieb:
feinsinnige schrieb:
Für den Cache-Owner bleibt es weiter ein Lotterie-Spiel, auf wessen Desktop sein Cache zum Reviewing landet.

Wenn ich einen Cache legen möchte, der eine *Ausnahme* von den Guidelines erfordert, frage ich doch ohnehin *vorher* beim Reviewer nach, ob es da eine Möglichkeit gibt. Und da es um eine Ausnahme geht, muss ich auch damit rechnen, daß der Reviewer "Njet!" sagt. Wo ist also das Problem?

Anmerkung 1)
Habe bereits einige Caches gesucht, die selbst oder mit einer Station weniger wie 45m an einem Gleis liegen und noch aus der Zeit vor der Berücksichtigung der 45m-Empfehlung stammen. Die haben alle das Potential zur Ausnahme. An einen Cache auf den Gleisen oder an/ in noch aktiven Betriebsanlagen oder verdächtiger Dosen in anderen sensiblen Bereichen kann ich mich nicht erinnern. So etwas, wie der hier mehrfach zitierte Fall, wo ein Cache auf einer noch aktiven Bahnbrücke versteckt war, ist mir noch nicht begegnet. Eigentlich waren es immer öffentlich zugängliche Verkehrsflächen vor dem Bahnhof, Brachen oder Wäldchen abseits der Gleise wie in dem oben dokumentierten Fall.
Daher sehe ich in den sogenannten *Ausnahmen* den Regelfall.

Anmerkung 2)
Angenommen, ich spreche meinen Fall mit Reviewer A ab, dieser hat ein Einsehen und gewährt die *Ausnahme*. Dann mache ich das Häkchen in meinem Cache. Gib mir mal'nen Tip, wie ich's mache, daß mein Cache-Listing auch bei Reviewer A auf dem Desktop landet, und nicht bei Reviewer B, der den Standpunkt vertritt, daß Ausnahmen nicht gemacht werden können?
 

eigengott

Geowizard
feinsinnige schrieb:
Angenommen, ich spreche meinen Fall mit Reviewer A ab, dieser hat ein Einsehen und gewährt die *Ausnahme*. Dann mache ich das Häkchen in meinem Cache.

Zusätzlich solltest du noch den Mailverkehr mit Reviewer A (die relevanten Passagen) in die Reviewernote schreiben.
 

radioscout

Geoking
whiterabbit schrieb:
Bisher hatte ich den Eindruck, dass du für einen generellen Gleismindestabstand warst. Hast du dich nun durch die Praxis eines besseren belehren lassen? Mein Weltbild steht auf dem Kopf.
Nach allem, was ich hier gelesen und nach einigem, was ich selber gesehen habe, ist der Sicherheitsabstand sinnvoll.

Wie man sieht, gibt es auch Locations, an denen Abweichungen unproblematisch sind.
 

-tiger-

Geowizard
eigengott schrieb:
Zusätzlich solltest du noch den Mailverkehr mit Reviewer A (die relevanten Passagen) in die Reviewernote schreiben.

Ist das jetzt eine offizielle "Arbeitsanweisung" der deutschen Reviewer, die uns wirklich weiter bringt, oder ist das nur deine ganz private Meinung?
 

eigengott

Geowizard
-tiger- schrieb:
eigengott schrieb:
Zusätzlich solltest du noch den Mailverkehr mit Reviewer A (die relevanten Passagen) in die Reviewernote schreiben.

Ist das jetzt eine offizielle "Arbeitsanweisung" der deutschen Reviewer, die uns wirklich weiter bringt, oder ist das nur deine ganz private Meinung?

Meine private Überlegung. Woher sollen andere Reviewer sonst wissen, daß über den Cache schon diskutiert wurde? So, wie man ganz generell alle zusätzlichen Infos in die Reviewernote schreiben sollte, da ein Reviewer auch nicht hellsehen kann.

Kommunikation scheint ja echt schwierig zu sein. :roll:


Aber falls du es offiziell willst: "If you believe that your cache may be questionable, you are encouraged to add a note to the cache page. For example, you could add an explanation in the “notes to reviewer” section such as: "The train tracks running through this park are inactive and have been converted to a rails-to-trails path." The reviewer will read the note and take the information into consideration." Guidelines, 4. Absatz
 

radioscout

Geoking
eigengott schrieb:
Zusätzlich solltest du noch den Mailverkehr mit Reviewer A (die relevanten Passagen) in die Reviewernote schreiben.
Seit wann ist es üblich, die Inhalte von Emails ohne Einverständnis des Absenders an dritte weiterzugeben?
Hier kommt sicher nur eine Zusammenfassung mit eignen Worten in Frage.
 

GeoFaex

Geowizard
radioscout schrieb:
eigengott schrieb:
Zusätzlich solltest du noch den Mailverkehr mit Reviewer A (die relevanten Passagen) in die Reviewernote schreiben.
Seit wann ist es üblich, die Inhalte von Emails ohne Einverständnis des Absenders an dritte weiterzugeben?
Hier kommt sicher nur eine Zusammenfassung mit eignen Worten in Frage.
In dem Fall sind es ja keine Privatgespräche sondern Schriftverkehr mit GC.com. Wenn der eine Reviewer nicht wissen darf was der andere schreibt, dann läuft irgendwas verkehrt…
 

feinsinnige

Geomaster
radioscout schrieb:
Nach allem, was ich hier gelesen und nach einigem, was ich selber gesehen habe, ist der Sicherheitsabstand sinnvoll.

Kannst Du das quantifizieren und mit Beispielen etwas belegen, bei welchen Caches ein Sicherheitsabstand von 45m (!) sinnvoll war?
Ich kann mich hier nur an den Fall eines Caches auf einer Eisenbahnbrücke irgendwo am Mittelrhein erinnern und an den Bericht von einem weiteren Cache in einer Eisenbahnbrücke hier im Geoclub, der erst kürzlich reviewt wurde. Da gehört eindeutig kein Cache hin.
Für die Caches mit Bahnbezug, die ich gesehen habe, kann ich durchweg Harmlosigkeit attestieren. Von der größtanzunehmenden Dummheit des Suchenden ausgehend, müßte der 45m-Bann auf Straßen, Abgründe etc erweitert werden. Im Hinblick auf die Terror-Paranoia müßte er auch für Autobahnbrücken, Tunnel etc gelten.

f
 

morsix

Geowizard
feinsinnige schrieb:
radioscout schrieb:
Nach allem, was ich hier gelesen und nach einigem, was ich selber gesehen habe, ist der Sicherheitsabstand sinnvoll.
weiteren Cache in einer Eisenbahnbrücke hier im Geoclub,

Genau da gehört ein Cache hin :) Zumindest einer von mir - aber der hat zum Glück Altersbestandsschutz.

In einer Eisenbahnbrücke heisst in diesem Fall - eine völlig geschlosse Metallkonstruktion, dunkel wie in einem Bärenarsch, drüber donnern schwere (Müll)Güterzüge.

Der Cache selbst ist ein stabiler durchsichtiger Behälter und wurde mehrfach von Brückinspektueren gefunden, wurde aber nie entfernt und einmal ein Logeintrag gemacht.

Also eine Location:
- mit Null Gefahr für den Cacher (ausser Rübe irgendwo anstossen)
- mit Null Terrorhysteriegefahr

Ich sehe keine Grund, wesswegen dieser Cache auch heute nicht reviewt werden sollte - ausser man pocht natürlich auf die (teils vernünftige, teils unvernünftige) 45m Regel.

Es kommt grundsätzlich auf die Location an ob eine Nähe zur Bahn akzeptabel ist oder nicht.

Grüße
Rudi
 
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