TantchensOnkelchen
Geowizard
melkorka schrieb:Ich möchte gerne wissen, ob es gesetzlich (STVO) verboten ist Kreisel zu betreten.
Warum sollte es verboten sein ?
Viele Grüße
Onkelchen
melkorka schrieb:Ich möchte gerne wissen, ob es gesetzlich (STVO) verboten ist Kreisel zu betreten.
Als "Marketing-Gag" finde ich die Idee klasse. Ich habe einen Kreiselcache gemacht - danach war ich davon geheilt. Ein zweiter danach war dann wirklich die oft erwähnte Ausnahme (am Aachener Europaplatz - den radioscout ja schon erwähnt hat)Nerre schrieb:Deswegen habe ich die folgende Serie ins Leben gerufen, die in der Umgebung schon einigen Anklang gefunden hat.
Die KreiselCacheAbwehrDivision, kurz KslCacAbwDiv:
http://www.geocaching.com/seek/cache_details.aspx?guid=b41db3b8-c3d1-4594-a1bd-ec825dd1b011
Nochmal: Dabei geht es nicht darum alle Kreisel zu blockieren, sondern nur die gefährlichen und/oder die, die keinen besonderen Anreiz bieten (also keine Kunstinstallation, parkähnliche Aufmachung etc.).
Ich sehe das Problem in der (im Listing genannten) Intention: wenn der Cache zu blockieren gelegt wird, ist es nicht ok. Wird er "einfach so" oder zum zeigen des Kreisverkehrs "von außen" gelegt, ist es ok.bene66 schrieb:Ich hoffe, das Eure Aktion nicht dazu ausufert, das andere Cacher aufspringen, nach dem Motto "Hey, da ist ein Kreisel noch nicht blockiert"
radioscout schrieb:Brauchen wir für alles Gesetze und Verbotsschilder?
Schlecht gefrühstückt oder ist es der Freitag, der 13.?TantchensOnkelchen schrieb:Nö, es reichen schon solche Leute wie Du, die alles verboten haben wollen, was nicht in ihren eigenen Kram passt.
Unabhängig von erlaubt oder verboten: was ist, wenn es zu einem Unfall mit schweren Verletzungen kommt?TantchensOnkelchen schrieb:eine junge Mutter, die ihren eineinhalbjährigen Knirps an den Händen gesichert auf einem Geländer Balancieren lässt, tut dies nämlich absolut nicht illegal,
radioscout schrieb:Unabhängig von erlaubt oder verboten: was ist, wenn es zu einem Unfall mit schweren Verletzungen kommt?
Zugegeben - einen konstruktiven Beitrag hab ich grad nicht - ist eh schon alles gesagt. Wenn ich aber die zu obigem Beitrag gehörigen "Smilies" aktiviere, wird das wieder als Newbie-Bashing interpretiert........Dann schreib ich halt nixchriesel schrieb:wenn man da nachts mal kurz draufgeht und nicht gesehen wird ist es meines errachtens nicht verboten und wenn dann egal.........
Nachtfalke schrieb:Mir fällt auch kein Paragraph ein, der das explizit verbieten würde, aber da heisst noch lange nicht, daß es im schlimmsten Fall keinen Ärger gibt. Man könnte es zum Beispiel als Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auslegen. .
§30 (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.Nachtfalke schrieb:Analoges Beispiel wäre das ziellose Herumfahren in der Stadt. Das ist auch nirgendwo explizit verboten, ....
Aber: § 25 (3)!steingesicht schrieb:Die Mittelinsel des Kreisverkehres gehört zur Strasse (genauso wie Fahrbahn, Gehweg usw.) und dafür gilt die StVO - siehe hierzu §25(1): "Fußgänger müssen die Gehwege benutzen."Nachtfalke schrieb:Mir fällt auch kein Paragraph ein, der das explizit verbieten würde, aber da heisst noch lange nicht, daß es im schlimmsten Fall keinen Ärger gibt. Man könnte es zum Beispiel als Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auslegen.