mattes + paulharris
Geomaster
Ob ein Bußgeld verhängt werden kann: Theoretisch ja. Praktisch jedoch: Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, daß die Kommune in Zeiten knapper Kassen das Wegegebot durch Kontrollen und Bußgelder durchsetzen kann und will, mag sich jeder selbst ausrechnen.
Und die Bußgeldhöhe hängt vom Grad des Verstoßes ab. Das maximal angedrohte Bußgeld wird nur in den allerübelsten Fällen verhängt. Den Weg ein paar Meter zu verlassen ist wohl der geringste denkbare Eingriff. Das Einbringen z.B. von Giftmüll mit der Folge, daß das Naturschutzgebiet nachhaltig zerstört wird, wohl der schwerwiegenste.
Also dürfte das Verlassen des Weges geschätzt 0 bis 20 oder 50 Euro (abhängig davon, wie weit und ob was zertrampelt wurde) kosten und der Giftmüll wird am teuersten werden.
PaulHarris
Und die Bußgeldhöhe hängt vom Grad des Verstoßes ab. Das maximal angedrohte Bußgeld wird nur in den allerübelsten Fällen verhängt. Den Weg ein paar Meter zu verlassen ist wohl der geringste denkbare Eingriff. Das Einbringen z.B. von Giftmüll mit der Folge, daß das Naturschutzgebiet nachhaltig zerstört wird, wohl der schwerwiegenste.
Also dürfte das Verlassen des Weges geschätzt 0 bis 20 oder 50 Euro (abhängig davon, wie weit und ob was zertrampelt wurde) kosten und der Giftmüll wird am teuersten werden.
PaulHarris