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Bußgelder im Naturschutzgebiet?

Ob ein Bußgeld verhängt werden kann: Theoretisch ja. Praktisch jedoch: Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, daß die Kommune in Zeiten knapper Kassen das Wegegebot durch Kontrollen und Bußgelder durchsetzen kann und will, mag sich jeder selbst ausrechnen.
Und die Bußgeldhöhe hängt vom Grad des Verstoßes ab. Das maximal angedrohte Bußgeld wird nur in den allerübelsten Fällen verhängt. Den Weg ein paar Meter zu verlassen ist wohl der geringste denkbare Eingriff. Das Einbringen z.B. von Giftmüll mit der Folge, daß das Naturschutzgebiet nachhaltig zerstört wird, wohl der schwerwiegenste.
Also dürfte das Verlassen des Weges geschätzt 0 bis 20 oder 50 Euro (abhängig davon, wie weit und ob was zertrampelt wurde) kosten und der Giftmüll wird am teuersten werden.

PaulHarris
 

adorfer

Geoguru
lordmacabre schrieb:
NSG und Naturdenkmal haben im Bußgeldkatalog den gleichen Stellenwert.
Gibt es Naturdenkmale, die nicht als solche mit einer Plakette gekennzeichnet sind?

Bei NSGs gibt's doch leider häufig Wegführungen, bei denen man solche betritt, an einem entsprechenden Schild vorbeizukommen. Und seit sich Garmin entschieden hat, mit der 2010er-Topo die NSGs nicht mehr als solche zu bezeichnen, hilft noch nichtmal mehr der Garmin, ein solches sicher zu erkennen.

Sprich: Bei NSGs kann's mit dem Versehen plausibel sein. Bei den Naturdenkmalen sicher nicht.
 

argus1972

Geowizard
Um mal wieder zur Ausgangsfrage zu kommen:
Die Höhe der möglichen Bußgelder sind ja jetzt bekannt und vermutlich werden, die, die bereits mal richtig zur Kasse gebeten wurden, das hier niemals zugeben. :roll:

Also: Wenige Meter neben dem Weg im NSG, ohne Schaden anzurichten, ohne Feuer zu legen, ohne Müll hinterlassen zu haben, nur aus einem liegenden Baumstamm sitzend und rastend, kostet in der Wahner Heide bei Köln 15.- mögliches Bußgeld!

Ich habe übrigens nicht bezahlt, sondern es auf einen Streit ankommen lassen, weil ich mich im Recht sah!

Mir wollte eine MP-Streife die Strafe aufdröhnen, weil ich mich mit meiner Freundin an einem auf jeder Karte ausgewiesenen Aussichtspunkt aufhielt, der aber dummerweise einige Meter neben dem Weg liegt. Ich habe scharf protestiert, einfach weil ich es nicht einsah und nachdem eine Gruppe Reiter und diverse Joggels, die locker und grußlos den Ort noch HINTER uns ganz selbstverständlich passierten und meine Karte mit dem dick im Wegenetz vermerkten Aussichtspunkt die Ordnungshüter schließlich überzeugt hatte, war das Thema zu deren Ärger und meiner Genugtuung gegessen.

Andere Erfahrung: NSG am Rothaarsteig, Wanderer mit 75l-Rucksack rastet auf einem Baumstumpf 3m neben dem Weg. Ranger kommt, größt freundlich, Wanderer grüßt freundlich zurück, kurzer Smalltalk und dann in etwa der Dialog: Ranger: "Wo wollen sie denn übernachten?" "Wanderer: "Gasthof Hilleberg." Ranger: "Kenne ich nicht" Wanderer: "Der macht auch heute Abend erst auf" Ranger: (Grins) "Schönen Tag noch!"

Es hängt auch immer ganz davon ab, an wen man gerät, wenn man mal bei der bösen Straftat, im NSG neben dem Weg zu stehen, ertappt wird.
Jeder halbwegs vernünftige Ranger und Ordnungshüter wird wahrscheinlich sehr genau unterscheiden können, ob man bußgeldwürdig und schädlich für die Natur ist oder nicht. Als 17jähriger mit 3 Kumpanen am Lagerfeuer und einem Bollerwagen voll Bier würde ich mich aber lieber nicht erwischen lassen, denn das gibt garantiert Ärger. ;)
 
OP
Marschkompasszahl

Marschkompasszahl

Geowizard
DerTonLebt schrieb:
Es ist auch zu bedenken, dass die grün-weißen NSG Schilder nicht zwangsläufig an der direkten Grenze des Gebiets stehen. Die Schilder sollen schließlich gesehen werden und stehen daher an gut einsehbaren Stellen an Wegen und Kreuzungen.

Danke!

Um es mal deutlicher zu machen, hier die Koordinaten:
50.031999 8.207699 bzw. N50° 1.91993 E8° 12.46193

An dieser Stelle steht - inmitten des Gebiets und da wo sich die Wege kreuzen - noch einmal eine Infotafel über das einzigartige Biotop der Auenlandschaft, usw.
Der Weg, der von diesem Schild nach Südosten verläuft, ist der angeblich "offizielle" Weg; der von West nach Ost verlaufende Weg, den ich in Richtung Westen gegangen bin, angeblich der verbotene Weg. Nirgends ein Hinweis, welcher Weg betreten werden darf und welcher nicht.

Im Nachhinein wundere ich mich auch, wo der Typ (mit Fahrrad und Hund!), der mich (bei ca. 50.032418 - 8.20272) ansprach her kam und wohin er verschwand. Denn obwohl wir uns recht langsam zurück (nach 50.030882 - 8.209784) bewegten und ich mich immer wieder mal (allein der Kinder wegen) umdrehte, sah ich den Typen nicht nachkommen.
:???:

Wie gesagt: im Nachhinein kommt mir die Situation sehr seltsam vor.
Glück im Unglück - es ist ja nichts passiert. Weder Namen, noch Kennzeichen hatte er erfahren. Aber wo der Typ her kam und wie er wieder verschwand, ist mir dann doch ein Rätsel...
 

argus1972

Geowizard
Es scheint sich ja offenbar um einen einfachen Passanten gehandelt zu haben, der sich als Aufseher oder Gutmensch betätigte.
Denk am besten nicht mehr darüber nach und lass Dich ansonsten einfach nicht von jemandem erwischen, der eine Handhabe gegen Dich hat. ;)
 

radioscout

Geoking
Mir wurde berichtet, daß im NP Eifel das Verlassen des Weges 40 Euro und Beeren, Pilze usw. sammeln 100 Euro kosten. Und dort begegnet man ständig Rangern.
 

SabrinaM

Geowizard
Im NP Harz hat man keine Probleme mit Caches, die wenige Meter neben dem Weg liegen. Das wurde mit den Rangern so abgesprochen und abgesegnet, zumindest damals fürs Walpurgis-Event 2008 (und ich nehme an für alle weiteren Caches ebenso). Laut Ranger-Aussagen könnten sie eh nicht verhindern, das die Besucher des NP den Weg verlassen, um zu Pinkeln, da könne auch ein Cache nahe am Weg liegen, solange sich die Cacher vernünftig verhalten. Querfeldein durch die Kernzonen des NP ginge allerdings nicht (was verständlich ist).
 

argus1972

Geowizard
radioscout schrieb:
Mir wurde berichtet, daß im NP Eifel das Verlassen des Weges 40 Euro und Beeren, Pilze usw. sammeln 100 Euro kosten. Und dort begegnet man ständig Rangern.
Zum Glück sieht man sie auf der Dreiborner Hochebene aber kilometerweit. :D
Überhaupt habe ich die Erfahrung gemacht, dass dort sehr viele Wanderer und gerade Wandergruppen das Wegegebot sehr geschmeidig sehen.
Die Ranger können ja auch nicht überall gleichzeitig sein.
Mich würde interessieren, ob sie bei Nacht auch bestimmte inoffizielle Grill- und Lagerplätze im NP gezielt aufsuchen und die Leute dort einnorden. Die Feuerstellen sind sogar manchmal vom Weg aus zu sehen, daher gehe ich davon aus, dass die Orte bekannt sein dürften.
In manchen NSG werden nämlich gerade solche Stellen von den Ordnungshütern wegen der kopfstarken und vielfach volltrunkenen Chiller bewusst gemieden, damit es keine Tracht Prügel gibt, wenn man dort für Ordnung sorgen will.
 

Rockbar

Geocacher
Darf man denn in einem Gebiet, das nicht NSG ist, einfach querfeldein laufen ??
Mal davon abgesehen, dass es nicht "Gute Praxis" ist?
 

adorfer

Geoguru
Rockbar schrieb:
Darf man denn in einem Gebiet, das nicht NSG ist, einfach querfeldein laufen ??
Nur wenn es keine Siedlung, keine Gewerbefläche, kein Acker, kein Feld, keine Wiese, keine Weide, keine Wildäsungsfläche, kein Einstand, keine Schonung und kein Kampfmittelrest-Sperrfläche ist.
(Habe ich was vergessen?)
 

radioscout

Geoking
Rockbar schrieb:
Einstand, Schonung, Dickung, woher weiß man das, ob sowas vorliegt?
Die einzige Möglichkeit, die ich sehe: entweder man erkennt es oder man bleibt auf dem Weg.
Schonungen sind z.B. oft eingezäunt, um Wildverbiss zu verhindern.
 
radioscout schrieb:
Rockbar schrieb:
Einstand, Schonung, Dickung, woher weiß man das, ob sowas vorliegt?
Die einzige Möglichkeit, die ich sehe: entweder man erkennt es oder man bleibt auf dem Weg.
Schonungen sind z.B. oft eingezäunt, um Wildverbiss zu verhindern.
Wenn eine Schonung umzäunt ist, damit kein Wild rein kann, dann darfst du dort gerne Pilze äh Caches suchen, da du ja kein Wild erschrecken kannst. Oder sehe ich da was falsch? Verweigertes Betretungsrecht wegen Zaun vielleicht?
 
Rockbar schrieb:
Einstand, Schonung, Dickung, woher weiß man das, ob sowas vorliegt?
Sobald du den Boden nicht mehr einsehen kannst, weil Gebüsch, tief hängende Zweige oder hoch stehendes Gras oder Fahne die Sicht verdecken. Überall kann eine Sau liegen.
 

BlueGerbil

Geowizard
@Marschkompasszahl: Welche Handhabe hätte der erwähnte Bürger denn gegen dich gehabt?

@Argus: Die Militärpolizei wollte Dir eine "Strafe" aufbrummen? Müßte es da nicht erst Anzeige, Anhörung, Verfahren geben oder mache ich da einen Denkfehler?

@all: Bitte um Info, welche Befugnisse "Ranger" haben. Gibt es sowas in Deutschland überhaupt? Sind das Staatsbedienstete? Haben diese irgendwelche rechtsstaatlichen Befugnisse? Ich hatte bisher diese Herrschaften noch nicht getroffen und wüßte gerne, was es damit auf sich hat.
 

argus1972

Geowizard
@Argus: Die Militärpolizei wollte Dir eine "Strafe" aufbrummen? Müßte es da nicht erst Anzeige, Anhörung, Verfahren geben oder mache ich da einen Denkfehler?
Ein Großteil des Geländes steht noch unter Verwaltung der Bundeswehr, weil es ein Trüpi und lange mil. Sperrgebiet war. Offenbar dürfen die Jungs von der MP da entsprechend tätig werden. Mir ist mehr als ein Fall bekannt, wo Besitzer freilaufender Hunde von der MP empfindlich zur Ader gelassen wurden.
@all: Bitte um Info, welche Befugnisse "Ranger" haben. Gibt es sowas in Deutschland überhaupt? Sind das Staatsbedienstete? Haben diese irgendwelche rechtsstaatlichen Befugnisse?
Die Rothaarsteigranger sind z.B. Angestellte der Forstverwaltung und verfügen meines Wissens auch über Weisungsbefugnis dem Bürger gegenüber.
 
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