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Entwurf Änderung im Bundeswaldgesetz / Routenaufzeichnung im Wald

lolyx

Geowizard
Änderungen im Bundeswaldgesetzt von 1975
Erst heute morgen entdeckt, wie heiß das gegessen wird weiß ich deswegen nicht.

https://www.forstpraxis.de/neues-bundeswaldgesetz-das-plant-cem-oezdemir-fuer-die-waldbesitzer-22545


Der Artikel in forstpraxis.de beschreibt unter "Der Komoot-Paragraf":
[...]
den §33 zur Anlage und Ausweisung von neuen Wegen und Routen im Wald. Während im Moment nämlich vielfach durch Nutzer von Outdoor-Apps wie z.B. Komoot irgendwelche Trails durch die Wälder aufgezeichnet werden, die dann mehr oder weniger öffentlich zur Verfügung stehen, soll das in Zukunft nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der Grundstückseigentümer zulässig sein.
[...]

Es sind auch einige andere interessante Änderungen im Entwurf enthalten, aber ich denke die obige Änderung in der Form wäre (nicht nur) für freie Karten eine große Einschränkung.
 

moenk

Administrator
Teammitglied
Da gehts um Komoot, bei denen Wanderrouten durch den Forst veröffentlicht werden. Das sind sozusagen deren virtuelle Dosen. Berechtigtes Anliegen, die kommerzielle Nutzung des eigenen Waldes durch ein anderes Unternehen zu verbieten. Wie so oft ist das Gesetz schlecht gemacht und schlägt auch so einiges andere mit tot.
§ 33 Anlage und Markierung von Wegen und Routen im Wald (1) Das Anlegen oder Eröffnen von neuen Wegen, Fußpfaden, Trails oder Fahrspuren im Wald durch Dritte ist nur mit Zustimmung des Waldbesitzenden zulässig. (2) Die erstmalige Ausweisung und Markierung von Wander-, Reit- oder Radwegen, von Sport- und Lehrpfaden auf bestehenden Wegen außerhalb bereits ausgewiesener Wanderwege bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde. (3) Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf der Zustimmung des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde. - 34 - (4) Die Länder können weitere Vorschriften für die Ausweisung und Markierung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Wege und Routen erlassen. Sie können insbesondere regeln, unter welchen Voraussetzungen die Ausweisung und Markierung der Wege zu genehmigen, abzulehnen oder mit Auflagen zu versehen ist.
Außerdem sind hier vermutlich auch die Mountainbiker im Visier, die ihre neuen Pisten veröffentlichen könnten, genannt "Trails durch weglose Flächen".
Geocaching-Multis dürften übrigens auch darunter fallen.
Die reine Kartierung wie für OSM einzuschränken ist sicherlich nicht beabsichtigt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 14291

Guest
Moin,
ich sehe da einen Riesenunterschied zwischen dem ausweisen von Stationen / Wegpunkten von Geocaching Multis im Wald und dem Anzeigen oder Ausweisen von digitalen Pfaden oder Fahrspuren durch die Pampa (Weglose Flächen).

Der typische Mountainbike Trail führt idealerweise abseits der Wege, wäre ja sonst auch langweilig.
Die Wegpunkte eines typischen Multis liegen i.d.R. an vorhandenen Wegen oder knapp von ab.
Die Zeiten wo man spannende Multis quer durch den Wald legen konnte sind vorbei.
Dazu kommt der Unterschied zwischen Wegpunkten und Tracks / Pfaden. Aber das ist eher spitzfindig und akademisch.
Locker bleiben, wir sind hier nicht die Zielgruppe.

Z.
 
OP
lolyx

lolyx

Geowizard
Moin,
ich sehe da einen Riesenunterschied zwischen dem ausweisen von Stationen / Wegpunkten von Geocaching Multis im Wald und dem Anzeigen oder Ausweisen von digitalen Pfaden oder Fahrspuren durch die Pampa (Weglose Flächen).
Das bestimmt, aber viele hier dürften mit OSM Kartenmaterial unterwegs sein, und das wäre so wie ich das verstehe direkt betroffen.

Im Artikel ist vermutlich Komoot erwähnt, weil das vielen Wanderern oder Mountainbikern, die sich nicht bewusst sind das das Kartenmaterial auf der OSM baisert
 

DL3BZZ

Geoguru
War im Urlaub in Südhessen auf einer kleinen Cacherunde unterwegs. Auf dem Schlauphone eine OSM Karte, da waren Trampelpfade zu einigen Caches mit drin. Und auch einige, wo mal wohl ein Cache lag.
 
G

Gelöschtes Mitglied 14291

Guest
Dann liegt das Problem aber beim Kartenersteller, nicht bei demjenigen der Wegpunkte an einem Weg auf der OSM Karte erstellt.
Woher soll man als OSM Nutzer, oder Garmin ToPo Map Nutzer, das die Wege ohne Erlaubnis des Grundeigentümers dokumentiert / erstellt worden sind.
Es gibt Unmengen an Karten, die auf OSM basieren.
Das kann dann eigentlich nicht OSM betreffen sondern nur Dienste die Tracks auf OSM oder anderem Material darstellen.

Z.
 

Vio-la

Geocacher
Geocaching-Multis dürften übrigens auch darunter fallen.
Denke ich nicht. Dadurch werden ja (hoffentlich) keine Wege angelegt, sondern zwischen den einzelnen Wegpunkten befinden sich (hoffentlich) bereits vorhandene Wege.
Außerdem sollte der Geocacher vor der Veröffentlichung eines Waldcaches ja ohnehin die Zustimmung des Waldeigentümers eingeholt haben ;)
 

jennergruhle

Geoguru
Dann liegt das Problem aber beim Kartenersteller, nicht bei demjenigen der Wegpunkte an einem Weg auf der OSM Karte erstellt.
Aber wie soll derjenige, der das Kartenmaterial aus den OSM-Daten baut, wissen was legal betreten werden darf und was nicht? Nein, die Verantwortung für den "unpassenden" Weg hat derjenige, der ihn bei OSM eingetragen hat. Und wenn es Beschwerden gibt, muss der "Weg" wieder entfernt werden, damit er bei der nächsten Generierung von Karten für GPS-Geräte bzw. Apps nicht mehr drin ist.
 
OP
lolyx

lolyx

Geowizard
Ein häufiger Irrtum. Der Weg muss als gesperrt eingetragen werden. Solange er physisch existiert, gehört er auch in den Datensatz.
Finde ich auch logischer.
Wenn ein Weg physisch existiert, aber nicht in der OSM vorhanden ist würde er vermutlich irgendwann wieder eingetragen werden.
(Es steht ja nicht immer ein Schild da "gesperrter Weg" oder "Privatweg")
Wenn er in der OSM als gesperrt vorhanden ist, geht das sowie für einen Mapper, als auch für einen Kartennutzer direkt aus der Karte hervor.
 

ColleIsarco

Geowizard
Wie so oft ist das Gesetz schlecht gemacht und schlägt auch so einiges andere mit tot.
Bevor hier falsche Vermutungen aufkommen: Es ist ein Entwurf und kein Gesetz. Ob der Paragraph in dieser Form oder überhaupt kommt steht noch gar nicht fest. Und von schlecht gemacht würde ich auch nicht reden. Es ist zum Vorteil einer Interessengruppe und zum Nachteil einer anderen Interessengruppe. Hier stellt sich eher die Frage, welche Interessengruppe die bessere Lobbyarbeit betreibt und sich am Ende durchsetzt.
Also erst mal abwarten und wer Handlungsbedarf sieht, darf sich vertrauensvoll an die Wahlkreisvertreter des Bundestages und/oder des jeweiligen Landesparlament wenden. Diese Möglichkeit gibt es übrigens immer und es ist durchaus Beteiligung der Bürger in einer Demokratie und damit ist nicht gemeint mit populistischen Parolen durch die Straßen zu ziehen.
Das Landesparlament habe ich übrigens deswegen erwähnt, weil das Bundesgesetz nur ein Rahmengesetz ist, welches durch Landesgesetze näher bestimmt wird. Von daher sollten die Länder ein gewisses Interesse haben, dass das Gesetz ihren Interessen, auch was die Durchführung betrifft, entspricht.

:my2cents:
 

Zappo

Geoguru
Nun ja, so wie ich es verstehe, geht es um die Anbieter, auf deren Plattformen Trails veröffentlicht werden.
Und nicht um den Weg an sich und auch nicht um dessen Betretbarkeit.

Spätestens bei der Frage, wo Fahrräder* fahren dürfen bzw. sinnvollerweise weg bleiben sollen - bzw. durch diese ungeprüfte Trailveröffentlichungen angelockt werden - kann ich mir da nen gewissen Handlungsbedarf vorstellen.

Aber

a ) kann es sein, dass ich das falsch verstehe :)
b ) ist es durchaus nicht ungewöhnlich, dass eine Bestimmung für Problem X gebastelt wird, aber in realo bei Unproblem Y seine Anwendung findet.

Gruss Zappo

*zu Fahrrädern im Wald habe ich so meine eigene Meinung.
 
OP
lolyx

lolyx

Geowizard
§ 33 Anlage und Markierung von Wegen und Routen im Wald
(3) Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf der Zustimmung des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde.

Ich bin auch kein Jurist, aber ist das "erstmalige digitale Anzeigen" nicht die Aufnahme/Auszeichnen und einpflegen einer neuen Route?
 

ColleIsarco

Geowizard
Nun ja, so wie ich es verstehe, geht es um die Anbieter, auf deren Plattformen Trails veröffentlicht werden.

a ) kann es sein, dass ich das falsch verstehe :)
Das verstehst Du IMHO richtig.
b ) ist es durchaus nicht ungewöhnlich, dass eine Bestimmung für Problem X gebastelt wird, aber in realo bei Unproblem Y seine Anwendung findet.
Den zugrundeliegenden Gedanken verstehe ich. Nur leider kommte es (IMHO) aufgrund fehlender Sachkenntnis zu einer juristisch gerpägten Formulierung, die das eigentlich Problem nicht abdeckt, dafür aber ein anderes. (also im Grunde das, was Du sagst, nur in genauso geschwollen, wie so mancher Gesetzestext :D
Machmal wäre es sinnvoll, solche Texte mal von Normalbürger(m/w/d) formulieren zu lassen, dann versteht sie möglicherweise jemand, der nicht Jura studiert hat. Im Idealfall ist der Text auch so formuliert, dass man auch den fachlichen Inhalt verstehen kann...

*zu Fahrrädern im Wald habe ich so meine eigene Meinung.
Ich auch. Und ich fürchte, dass die nicht deckungsgleich ist, aber das ist ein anderes Thema und hat mit Geocaching nichts zu tun.
 
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