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Fledermausschutz - Reviewer Note

imprinzip

Geowizard
Code:
(6) Es ist verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen; dies gilt nicht zur Durchführung unaufschiebbarer und nur geringfügig störender Handlungen sowie für touristisch erschlossene oder stark genutzte Bereiche.

Nix gebastelt.
 

imprinzip

Geowizard
§39 BNatSchG schrieb:
(6) Es ist verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen; dies gilt nicht zur Durchführung unaufschiebbarer und nur geringfügig störender Handlungen sowie für touristisch erschlossene oder stark genutzte Bereiche.

Nix gebastelt.
 

UF aus LD

Geowizard
-jha- schrieb:
OnkelFedja schrieb:
Leider ist es gerade dieses massenhafte unnachdenkende Überrennen,
Deshalb ist ein Betreten von Höhlen vom 01. Oktober bis 30. April in Deutschland gesetzlich verboten.
Lüge! Oder darf sich jetzt jeder selbst seine Gesetze so zurechtbasteln, wie sie ihm gerade besser passen?
(Ich möchte ja nicht unterstellen, dass es nur unnachdenkendes Nachplappern war.)

Sorry, aber als Reviewer sollte man sich schon überlegen, was man so schreibt.
Ich denke das sollte Jeder .... vor allem bevor er sich so weit raushängt!

Ein Blick ins Gesetz schafft (manchmal) ungeahnte Kenntnisse
 

Starglider

Geoguru
UF aus LD schrieb:
Ich denke das sollte Jeder .... vor allem bevor er sich so weit raushängt!

Ein Blick ins Gesetz schafft (manchmal) ungeahnte Kenntnisse
Wenn es das von imprinzip zitierte Gesetz war dann gilt das Verbot nur für Fledermausquartiere und nicht für alle Höhlen so wie von OnkelFedja behauptet.
 

imprinzip

Geowizard
Chris Race schrieb:
UF aus LD schrieb:
Ein Blick ins Gesetz schafft (manchmal) ungeahnte Kenntnisse
Genau darum ging es doch: Das Gesetz enthält ein anderes Ende-Datum als vom Reviewer genannt!

Und die darauf erfolgte Reaktion ist das, was man "nicht mehr verhältnismäßig" nennt.
Aber es ist ja die Hölle.
Vielleicht sind's auch nur Nachwirkungen vom letzten DNF-Frust...
 

lesserl

Geocacher
Hi,

soweit mir bekannt ist, wurde am 19. Juni 2009 das neue BNatSchG beschlossen und trat am 1. März 2010 in Kraft, und "löst das bisherige Rahmenrecht ab. Das neue Gesetz bringt eine bundesweite Rechtsvereinheitlichung im Naturschutzrecht."

Bisher gestattete das Rahmenrecht dem Bund lediglich allgemeinere Naturschutzvorgaben, die von den Ländern in Landesnaturschutzgesetzen konkretisiert wurden. Mit der Abschaffung dieser Rahmenkompetenz erhält der Bund die Möglichkeit, das Naturschutzrecht im Rahmen der konkurrierenden
Gesetzgebung in eigener Regie zu gestalten.
Quelle: Das neue Bundesnaturschutzgesetz

Vorher galten andere Zeiträume, ich glaube bis 1. Mai, vielleicht auch viele verschiedene Länderregelungen. Und vielleicht beruht diese Reviewer-Aussage nur auf einem veralteten Gesetz.
Es ist ja nicht immer so einfach, von Neuerungen in Gesetzen überhaupt was mitzubekommen, zudem selbst die Reviewer keine Juristen sein dürften...

Zudem ist in gleicher Quelle zu lesen:
Die ausdrückliche Benennung der allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes: Diese können von den Ländern nicht geändert werden, sie sind „abweichungsfest“.
aber auch:
Den Ländern verbleiben auch künftig eigene Regelungsspielräume.
So sieht das Bundesnaturschutzgesetz dort, wo traditionelle Besonderheiten in den Landesgesetzen bestehen, etwa bei der Landschaftsplanung und ihrem Verhältnis zur räumlichen Gesamtplanung, Unberührtheits- und Öffnungsklauseln zugunsten des Landesrechts vor.
Ich bin zugegebenermaßen etwas verwirrt, und halt mich einfach an das was in BNatSchG § 39 Absatz 6 steht.

Gruß
Martin
 

Chris Race

Geowizard
lesserl schrieb:
Und vielleicht beruht diese Reviewer-Aussage nur auf einem veralteten Gesetz.
Es ist ja nicht immer so einfach, von Neuerungen in Gesetzen überhaupt was mitzubekommen, zudem selbst die Reviewer keine Juristen sein dürften...
"Schiedsrichter" sollten aber stets auf dem aktuellen Stand sein, was das zu betreuende Spiel angeht :???:
 

imprinzip

Geowizard
Und "Schiedsgerichtete" sollten auch mal den Ball halten können anstatt dauernd auf dicke E**r machen zu wollen.
Oder muss man (in dem Fall: nicht du) rumprollen, nur weil's die Hölle ist???
:D
 

adorfer

Geoguru
imprinzip schrieb:
Und "Schiedsgerichtete" sollten auch mal den Ball halten können anstatt dauernd auf dicke E**r machen zu wollen.
Wenn der Schiedsrichter seine Behauptungen einleitet mit
"gerade dieses massenhafte unnachdenkende Überrennen,",
dann stelle ich mir die Frage, wo da nachgedacht werden muss, wenn es eine klare Regelung gibt seitens des Gesetzes.

Natürlich kann man sich darüber unterhalten, ob eine Schutzzeit bis Ende April statt nur bis Ende März vielleicht sinnvoll wäre und ob man als Owner oder GC für alles Dosen, soetwas einführen sollte.
Aber schlicht zu behaupten, etwas "stände im Gesetz", was dann aber nachweislich falsch ist, das wirft Fragen auf.
 
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