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Gelände frei zugänglich - Verboten?

moenk

Administrator
Teammitglied
Aliverable schrieb:
Ich bin etwas ratlos, was die rechtliche Seite einiger Lost-Places angeht. An einem Lost Place ist nichts umzäunt und es stehen keine Verbotsschilder. Derjenige, der das Gebäude betritt, kann also nur ahnen, dass es sich hierbei um privatgelände handelt, das nicht
Es gibt auch so Vorgärten, da ist nur so eine Steinkante, kein richtiger Zaun, da kann nur ahnen, dass man da nichts zu suchen hat ;)
 

D-Thorolf

Geocacher
Aliverable schrieb:
Ich bin etwas ratlos, was die rechtliche Seite einiger Lost-Places angeht. An einem Lost Place ist nichts umzäunt und es stehen keine Verbotsschilder. Derjenige, der das Gebäude betritt, kann also nur ahnen, dass es sich hierbei um privatgelände handelt, das nicht betreten werden darf. Kann man also ohne böses erwachen davon kommen, wenn man erwischt wird?
Bei einem anderen Cache ist lediglich der Vordereingang versperrt und mit Warnschildern versehen.
Wenn man von einer Wiese von hinten kommt, warnt einen kein Schild, kein Zaun, nichts. Das Gelände und das Gebäude kann ohne Probleme betreten werden.
Möchtest du einen Persilschein fürs betreten? Wirst du hier nicht bekommen :^^:

Das betreten von Lost Places á la verlassene Fabriken oder Wohnhäuser, egal ob nun ohne Schilder (oben) oder mit Schildern nur an der Vorderseite oder aber "die Tür stand auf" ist dein persönliches Risiko.

Aliverable schrieb:
So weit ich informiert bin, ist der Eigentümer der Lost Places selbst dafür verantwortlich, seine Gebäude entsprechend zu sichern und Schilder aufzustellen. Ist das nicht der Fall, kann man auch nicht zur verantwortung gezogen werden. Man wusste ja von nichts. Rechtlich gesehen gilt hier also das Recht dieses Gelände zu betreten.
In der Tat hat ein Besitzer eine Verkehrssicherungspflicht und wird auch darüber von offizieller Seite informiert, wenn die Polizei dich dort antrifft und von dort entfernt.
Rein rechtlich hast du nur in den seltesten Fällen ein Recht dort zu sein.

Im einfachsten Falle erhälst du eine Art "Platzverweis", in anderen Fällen kann es anders ausgehen. Spätestens wenn, auch sehr selten, ein Richter der Ansicht ist, dass ein einzelnes Schild am Vordereingang eines Gebäudes das Betreten verbietet und man dir auch gesunden Menschenverstand unterstellen kann. Dann nützt es dir gar nichts, dass auch der Besitzer eine Ordnungsstrafe zu zahlen hat, weil die Tür offen stand. Denn das Ordnungsgeld, was du aufgebrummt bekommst, mußt auch du zahlen.

Sollte nach Ansicht des Besitzers, meißt bei Behörden (als Besitzer oder Verwalter nicht mehr existierender Besitzer) oder noch existierenden Firmen (mit eigener Rechtsabteilung), sogar mehr als deutlich zu erkennen sein, dass du da nichts zu suchen hast und sie "Lust" drauf haben dich in die Schranken zu weisen und ein Richter dem statt gibt kann das auch ganz deutliche finanzielle Konsequenzen haben...

Aliverable schrieb:
Übrigens fast jeder Wald ist auch privatgelände, betreten darf man es trotzdem. Für solche Orte gilt also sozusagen ein "begehungsrecht"?
Birnen sind keine Äpfel. Vielleicht solltest du dir ein gefahrloseres Hobby suchen?
 

adorfer

Geoguru
Knollies schrieb:
Nur weil er hier ganz normal nachfragt, wei andere die Lage sehen? Den Kommentar finde ich persönlich unpassend.
Nein, unpassend ist es, hier einen Thread loszutreten zu einem Thema was schon x-mal in allen Geschmacksrichtungen diskutiert wurde und wo es zwar immer leicht abweichende "Ergebnisse" gab, aber immer etwas total anderes als der Threadstarter hier zu behaupten versucht hat.

Daher würde ich die Reaktionen als ziemlich zahm einordnen. Das Feedback hätte auch ganz anders ausschauen können.
 
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