V-Twin-Sailors
Geocacher
Hat sich schon mal jemand ernsthaft mit dem Thema Haftung als Owner auseinandergesetzt?
Reicht der Haftungsauschluß im Listing wirklich aus? Aus dem Kaufmännischen weiß ich, dass man zwar vieles ausschließen kann, es aber juristisch oftmals im Ernstfall vor dem Richter keine Rolle spielt.
Gerade hat ein Nicht-Kletterer in meiner direkten Umgebung ohne Sicherungsgerät nur mit einer Leiter einen acht Meter hohen Cache machen wollen und ist natürlich prompt abgestürzt. Glücklicherweise ist ihm außer ein paar lehrreichen schmerzhaften aber ungefährlichen Blessuren nichts passiert. Was aber wäre wenn er tot oder berufsunfähig wäre?
Könnte er selbst, seine Witwe, seine Versicherung oder der Staatsanwalt vom Owner Schadenersatz fordern?
Da ich selbst kurz vor dem Legen einiger T5 er Caches stehe, würde ich mich hier über Infos oder Präzedenzfälle feruen.
Viele Grüße
V-Twin-Sailors
Reicht der Haftungsauschluß im Listing wirklich aus? Aus dem Kaufmännischen weiß ich, dass man zwar vieles ausschließen kann, es aber juristisch oftmals im Ernstfall vor dem Richter keine Rolle spielt.
Gerade hat ein Nicht-Kletterer in meiner direkten Umgebung ohne Sicherungsgerät nur mit einer Leiter einen acht Meter hohen Cache machen wollen und ist natürlich prompt abgestürzt. Glücklicherweise ist ihm außer ein paar lehrreichen schmerzhaften aber ungefährlichen Blessuren nichts passiert. Was aber wäre wenn er tot oder berufsunfähig wäre?
Könnte er selbst, seine Witwe, seine Versicherung oder der Staatsanwalt vom Owner Schadenersatz fordern?
Da ich selbst kurz vor dem Legen einiger T5 er Caches stehe, würde ich mich hier über Infos oder Präzedenzfälle feruen.
Viele Grüße
V-Twin-Sailors