Doch. Problematischer sind Ratehaken, Multis usw. Es sei denn die Polizei kriegt auch per default Zugriff auf die hidden waypoints. (ist das vielleicht so?)machmalhalblang schrieb:Trifft hier zwar nicht zu, aber es wenn es ein PMO-Cache ist, dann hilft der Blick auf die Karte auch nichts.
Doch, als nicht angemeldeter Webseitenbesucher kann man alle Locations sehen.machmalhalblang schrieb:Trifft hier zwar nicht zu, aber es wenn es ein PMO-Cache ist, dann hilft der Blick auf die Karte auch nichts.
Nicht wirklich oder?spaziergaenger schrieb:Doch, als nicht angemeldeter Webseitenbesucher kann man alle Locations sehen.machmalhalblang schrieb:Trifft hier zwar nicht zu, aber es wenn es ein PMO-Cache ist, dann hilft der Blick auf die Karte auch nichts.
Eine Schadensersatzpflicht aus unerlaubter Handlung könnte sich nach § 823 BGB ergeben. Das liegt aber hier nicht vor und es ist auch nicht notwendig, dass eine strafbare Handlung begangen wurde. Die Kostentragungspflicht kann sich, je nachdem, ob eine Bundes- oder eine Landesbehörde tätig wurde, nach dem Verwaltungskostengesetz bzw. seinem Nachfolger, dem Bundesgebührengesetz oder dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben oder der hessischen Allgemeinen Verwaltungskostenordnung ergeben. Da hier verschiedene Institutionen tätig waren (Schutzpolizei, Kampfmittelbeseitigungsdienst des hessischen LKA, Feuerwehr, Rettungsdienst) kann es auch sein, dass verschiedene Rechtsgrundlagen gelten, obwohl es sich, soweit ich das erkennen kann, alles um Organisationen des Bundeslandes handelte.Isebar schrieb:Auf welcher Grundlage wollen sie denn die Kosten vom Owner zurückhaben?
Vorbereiten eines Sprengstoffverbrechens, Vortäuschen einer Straftat, grober Unfug, vorsätzliches Auslösens eines falschen Alarms, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Landfriedensbruch...?
Greifbarer: Es gilt eine Art Verursacherprinzip. Der Owner hat zwar keine Straftat begangen, aber die Ursache für den kostspieligen Einsatz gesetzt.spaziergaenger schrieb:Gehts auch etwas greifbarer?
Mir sagt der gesunde Menschenverstand etwas ganz anderes, vor allem, dass die "Fehlinterpretation" offenbar nicht vermeidbar war. Man muss sich ja mal überlegen, dass der verdächtige Gegenstand nicht sofort ohne weitere Überprüfung einen Großalarm nach sich zog, sondern dass es mehrfache Überprüfungsinstanzen gab: Zunächst die Zeugen, dann eine normale Streifenwagenbesatzung der örtlichen Schutzpolizei, die den Anfangsverdacht auch nicht ausräumen konnte, schließlich die Sprengstoffexperten des LKA, die ebenfalls nicht ohne weiteres (durch einfaches Betrachten) den Gegenstand als harmlos identifizieren konnten. Es ist recht unwahrscheinlich, dass all diese Personen blind und blöd gewesen sein müssen.spaziergaenger schrieb:... der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass der Owner nicht für Fehlinterpretationen und Fehlentscheidungen irgendwelcher Behörden zur Verantwortung gezogen werden kann.
Fadenkreuz schrieb:Es ist recht unwahrscheinlich, dass all diese Personen blind und blöd gewesen sein müssen.
All diese Personen (oder nur einer davon) müssen nur sagen "ich weiß nicht recht, bin mir nicht ganz sicher" und schon wird gesprengt. Was verständlich ist - wer will nachher irgendwelche Verantwortung für Fehlentscheidungen übernehmen?Fadenkreuz schrieb:….. vor allem, dass die "Fehlinterpretation" offenbar nicht vermeidbar war. Man muss sich ja mal überlegen, dass der verdächtige Gegenstand nicht sofort ohne weitere Überprüfung einen Großalarm nach sich zog, sondern dass es mehrfache Überprüfungsinstanzen gab: Zunächst die Zeugen, dann eine normale Streifenwagenbesatzung der örtlichen Schutzpolizei, die den Anfangsverdacht auch nicht ausräumen konnte, schließlich die Sprengstoffexperten des LKA, die ebenfalls nicht ohne weiteres (durch einfaches Betrachten) den Gegenstand als harmlos identifizieren konnten. Es ist recht unwahrscheinlich, dass all diese Personen blind und blöd gewesen sein müssen.
Dann sind wir ja schon wieder bei der Frage, was "bombenartiges Aussehen" ist. Ist ein Rohr mit Schraubverschluss nun eine Rohrbombe oder ein Cache? Das Foto zeigt eine selbst gebastelte Rohrbombe. Ich kenne aber Caches, die genau so aussehen.Zappo schrieb:Ein Verschulden in gesetzlichen Belangen sähe ich bei tatsächlich bombenartigem aussehen/Beschriftung ...
Fadenkreuz schrieb:Ich finde es erstaunlich, dass die Cacher (hier im Forum und "draußen") trotz vieler ähnlicher Vorfälle so beratungsresistent sind. Anstatt die Ursache abzustellen, wird sich lustig gemacht über die angeblich dummen Zeugen und die angeblich übertriebenen Reaktionen der Polizei.
Eine Personengruppe steht einige Zeit an einem Baum, an dem es eigentlich nichts zu sehen gibt und entfernt sich dann rasch. Die Zeugen finden dann Rohre und Drähte, auf die sie sich keinen Reim machen können. Die Stelle liegt auch nicht "im Niemandsland", wie geschrieben wurde, sondern in unmittelbarer Nähe zu einer Verbindungsstraße zwischen zwei Orten. Genau so hatte die RAF einige Attentate mit automatischen Sprengfallen verübt und auch der NSU hat harmlos aussehende Fahrräder für Nagelbomben benutzt.
'nen ist die umgangssprachliche Abkürzung für "einen". Bei dir vor dem Haus steht aber bestimmt nicht "einen Auto", oder?feinsinnige schrieb:bei mir vor dem Haus steht 'nen Auto
Ich sach mal so - jedem Bürger mit BastelvergangenheitFadenkreuz schrieb:….Dann sind wir ja schon wieder bei der Frage, was "bombenartiges Aussehen" ist. Ist ein Rohr mit Schraubverschluss nun eine Rohrbombe oder ein Cache? Das Foto zeigt eine selbst gebastelte Rohrbombe. Ich kenne aber Caches, die genau so aussehen…….