Planlos
Geocacher
Eigentlich darf auf einer Waffe nur ein Zielfernrohr ohne Restlichverstärker/IR Aufheller o.ä. sein. Noch sonstige geräte, die das Ziel anstrahlen (Surefire, IR Scheinwerfer)Alex3000 schrieb:Die Knicklichter sind mir etwas zu fragwürdig.
Ich weiß ja nicht, was für Geräte die Jäger verwenden, aber irgendsoein Freak hat ein LIDL-Nachtsichtgerät für 3,98 € auf seine Buffn draufgeklebt und da ist dann das Knicklicht vielleicht gar nicht zu sehen und schon wird rumgeballert, weil der Typ auch mal à la Columbine sich austoben will. Da ist dann eine Kopflampe schon besser zu sehen.
Auzug aus dem WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4):
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z.B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z.B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z.B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;
Umgang bedeutet hierbei allein den Besitz!
Sollte einer so nen Ding trotzdem haben, ist man mit einer 08/15 Lampe am besten bedient, das der Restlichtverstärker u.U. den Geist aufgibt oder zumindest nur ein grell weiss/grünes Bild liefert und IR Aufheller die den IR Anteil des Lampenlichtes wahrnehmen.
Ein Knicklicht kann man da afaik knicken, da sie keinen signifikanten IR Anteil abstrahlen. ;-)