Kalleson
Geowizard
Naja, also ich meine ja nur.... weil das hier:
ließ mich an das Landeswaldgesetz Schleswig-Holsteins denken, in dem irgendetwas anders war als im Niedersächsischen Waldgesetz... nämlich das hier:

KMundS schrieb:Bei einem NC ist man nun mal nachts unterwegs. Und auch, wenn die Grünen das nicht gerne sehen: Verboten ist es nicht.
M
ließ mich an das Landeswaldgesetz Schleswig-Holsteins denken, in dem irgendetwas anders war als im Niedersächsischen Waldgesetz... nämlich das hier:
LWaldG schrieb:Jeder Mensch darf den Wald zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr betreten. Das Betreten in der Zeit von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis zu einer Stunde vor Sonnenaufgang (Nachtzeit) ist auf Waldwege beschränkt.
