skybeamer schrieb:Im hessischen Waldgesetz kann ich diesbezügliche keine Aussage finden.Jaga schrieb:Es gibt meines Wissens nur im hessischen Waldgesetz Einschränkungen, nachts die Wege zu verlassen.
Na wenn der Waldbesitzer eh zustimmen muss, gibts da ja kein Problem, allerdings frage ich mich, warum man ihn dann ueberhaupt fragen mussDemnach muss der Waldbesitzer Veranstaltungen zustimmen
Naja, in Deutschland mache ich mir ganz andere Sorgen als vor einem Jagdunfall. Und da das Ursprungsthema das normale Wandern auf Wegen war, schon hundertmal nicht.SammysHP schrieb:Dann brauchen wir uns in Deutschland ja keine Sorgen machen, denn hier sind solche Optiken verboten.
Heimo schrieb:...Jagdzeit ist deshalb 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag, bei jedem Licht und auch bei Nebel oder anderen Sichtbehinderungen.
Auch auf dem Rücken?Jaga schrieb:.... und möglichst - die Männer jedenfalls - rasieren.
Weder Nacht-SICHT-Geräte, noch Wärmebildgeräte gehören zu den verbotenen Gegenständen, wenn sie nicht für Schusswaffenbestimmt sind. Sie gelten als für Schusswaffen bestimmt, wenn sie ein Absehen (Fadenkreuz) oder eine Montagevorrichtung für Schusswaffen haben.SammysHP schrieb:Dann brauchen wir uns in Deutschland ja keine Sorgen machen, denn hier sind solche Optiken verboten.
moenk schrieb:...was ist denn aus jagdlicher Sicht nun von diesen Stirnlampen zu halten? Sollte der Geocacher so etwas verwenden oder tut sich das nichts zur normalen Taschenlampe?
moenk schrieb:Hut schwenken wohl nicht, aber was ist denn aus jagdlicher Sicht nun von diesen Stirnlampen zu halten? Sollte der Geocacher so etwas verwenden oder tut sich das nichts zur normalen Taschenlampe?
Kalleson schrieb:....
Bei uns (im Emsland) ist mir bislang nicht bekannt, dass sich Jäger auf die Jagd begeben, wenn ein ordnungsgemäßes Ansprechen des Wildes nicht möglich ist.....
Und umgekehrt.Heimo schrieb:....Die Botschaft für die Geo-Cacher lautet: Es gibt keine Tage mehr an denen nicht mit Jagd oder dem Jäger im Revier zu rechnen ist.