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Negativschlagzeile in unserer Lokalzeitung Fränkischer Tag

McForrester

Geocacher
Hallo Community!

Ich habe am Samstag den Artikel "Geocaching im Visier" im Fränkischen Tag gelesen. Leider ist der Artikel nicht online, deswegen kann ich den hier nur frei wiedergeben.
In dem Artikel geht es um einen Geocache, der in Düsseldorf in der Nähe von Gleisen an einer Eisenbahnbrücke versteckt ist. Ein Zugführer hat die Polizei alarmiert, da er Kinder auf den Gleisen beobachtete. Die Ordnungshüter sind dann mit Blaulicht an die Stelle gefahren, konnten aber nur die "Dose" sicherstellen. Die Polizei teilt mit, dass sich in der Dose ein Logbuch, eine Medaille (Geocoin) und diverse Andenken befanden. Ferner macht sie darauf aufmerksam, dass ein solcher Ort, an dem Züge teilweise mit 120 km/h vorbeifahren, für solche Spiele nicht geignet ist.

So, da ich diesen Artikel so nicht in den Medien stehen lassen wollte, habe ich an die Redaktion folgendes geschrieben (wenn ich Glück habe, wird meine E-Mail vielleicht veröffentlicht):

Ich habe den Artikel "Geocaching im Visier" in der Ausgabe vom Samstag, 28.02.09 gelesen. Dabei geht es um einen Cache, der an einer Eisenbahnbrücke versteckt ist. Ein Zugführer alarmierte die Polizei, die dann mit Blaulicht dort nach dem rechten sah, und eben eine solche Dose gefunden hatte.
Dazu möchte ich folgendes sagen:
In den offiziellen Geocache Regeln steht eindeutig geschrieben, dass ein Mindestabstand von 150 m zu solchen Anlagen oder ähnlichen Gefahrstellen einzuhalten ist. Ferner werde alle Caches vor der Veröffentlichung im Internet von Personen anhand der Koordinaten überprüft, ob alle Regeln eingehalten worden sind. Erst dann werden die Beschreibungen publiziert. Deshalb ist es mir unklar, wie solch ein Fehler passieren konnte.
In der Regel werden Geocaches nicht an Stellen versteckt, die andere in Gefahr bringen würden, den Hausfrieden der Anwohner stören oder sogar die Würde von Gotteshäusern gefährden würden.
Ich möchte den Artikel so nicht im Raum stehen lassen, sondern die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen, dass soetwas ein Einzelfall ist und ich möchte - auch im Namen der Geocache-Gemeinde - mich von solchen "schwarzen Schafen" ausdrücklich distanzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Walz
(Geocaching: McForrester)

Also bitte nochmal an dieser Stelle an alle Cacher: bitte vermeidet es, Caches an Gefahrstellen zu legen! Wurde ja in der Vergangenheit öfters geschrieben, diskutiert und was weiss ich noch alles...
Grüße
 

Beleman

Geowizard
McForrester schrieb:
In den offiziellen Geocache Regeln steht eindeutig geschrieben, dass ein Mindestabstand von 150 m zu solchen Anlagen oder ähnlichen Gefahrstellen einzuhalten ist.
Man sollte aber besser bei der Wahrheit bleiben, sprich: 46 Metern, und das auch nur bei GC, nicht aber zwangsläufig auch bei anderen Portalen.
 

TweetyHH

Geomaster
150meter ... soweit kommt es noch :D
Dann können wir in Hamburg das Cachen gleich ganz einstellen ;-)

Naja, außerdem solltest du beachten, dass der Cache bereits einige Monate archiviert war ...
 
OP
McForrester

McForrester

Geocacher
Ja, ich hab nochmal sicherheitshalber nachgelesen. Bei GC.com sind es 150 YARDS also umgerechnet 46 Meter. Ich habe das bereits auch telefonisch beim Fränkischen Tag richtiggestellt. Ich bitte auch hier nochmal meinen Fehler zu entschuldigen.
 

adorfer

Geoguru
Beleman schrieb:
radioscout schrieb:
Gut das die nicht wissen, daß diese Regel in .de nicht mehr angewendet wird.
Wenn sie's aber rausfinden, haben wir bösen Cacher freilich aus lauter Bosheit gelogen ...

a) Der Cache lag -wie ich inzwischen von einer Vorfinderin weiss- im Schotterbett, keine 50cm (eher weniger) von der äußeren Schwellenkante entfernt.
b) Obwohl der EBO-Verstoß offensichtlich ist hat kein Vorfinder hat die Eier gehabt, ein SBA zu loggen.
c) Dieser Bonus war wegen gemuggelter Stationen schon seit mehr als einem halben Jahr nicht mehr findbar
d) Der Owner hat den Cache vor mehreren Monaten archiviert, aber den Geomüll nicht weggeräumt
e) der Owner hat es nicht mal geschafft, den noch in der Dose enthaltenen Coin abzubergen
f) Nichtmal einer der Vorfinder hat sich des Coins erbarmt und diesen gerettet und dabei vielleicht gleich die Dose für den Owner eingesammelt.

Klingt für mich nicht direkt nach einer gut funktionierenden Community dort in Düsseldorf/Neuss.
 

huzzel

Geowizard
-jha- schrieb:
a) Der Cache lag -wie ich inzwischen von einer Vorfinderin weiss- im Schotterbett, keine 50cm (eher weniger) von der äußeren Schwellenkante entfernt.
b) Obwohl der EBO-Verstoß offensichtlich ist hat kein Vorfinder hat die Eier gehabt, ein SBA zu loggen.
radioscout schrieb:
Gut das die nicht wissen, daß diese Regel in .de nicht mehr angewendet wird.
Also ist es doch wieder erlaubt :irre: :irre:.
 

TweetyHH

Geomaster
Hach, mal wieder Zitate aus dem Kontext gerissen ...

huzzel schrieb:
-jha- schrieb:
a) Der Cache lag -wie ich inzwischen von einer Vorfinderin weiss- im Schotterbett, keine 50cm (eher weniger) von der äußeren Schwellenkante entfernt.
b) Obwohl der EBO-Verstoß offensichtlich ist hat kein Vorfinder hat die Eier gehabt, ein SBA zu loggen.
radioscout schrieb:
Gut das die nicht wissen, daß diese Regel in .de nicht mehr angewendet wird.
Also ist es doch wieder erlaubt :irre: :irre:.
Radioscout meinte die Guidelines von Groundspeak, nach denen es jetzt in Deutschland erlaubt ist (naja, eigentlich die ganze Zeit war), Caches näher als 46 Meter neben Bahngleisen zu legen.
Die EBO (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung) sagt hingegen aus, dass du nicht auf Gleisen spielen darfst. Auch dann nicht, wenn du nicht cachen bist. (Und die ist, zumindest meines Wissens, gerade nicht geändert worden.)

Ein Cache im Schotter einer aktiven Bahnstrecke ist eben ein deutlicher Verstoß gegen eben die EBO, dafür braucht es keine Guidelines!
 

mic@

Geoking
huzzel schrieb:
Also ist es doch wieder erlaubt :irre: :irre:.
Unter einer Eisenbahnbrücke schon, aber direkt neben dem Gleis bleibt es
nach wie vor verboten. Dazu lasse ich mal MissJenn zu Wort kommen:

Third, let's move on to today: In order to accommodate local differences, the local reviewers may exercise some flexibility to make decisions that are appropriate for this community. Again, "your local area's trespassing laws may be different." I am fairly sure that you cannot legally place anything directly on the railroad tracks in Germany, for example.
Quelle: http://forums.groundspeak.com/GC/index.php?showtopic=215695
 

jmsanta

Geoguru
huzzel schrieb:
-jha- schrieb:
a) Der Cache lag -wie ich inzwischen von einer Vorfinderin weiss- im Schotterbett, keine 50cm (eher weniger) von der äußeren Schwellenkante entfernt.
b) Obwohl der EBO-Verstoß offensichtlich ist hat kein Vorfinder hat die Eier gehabt, ein SBA zu loggen.
radioscout schrieb:
Gut das die nicht wissen, daß diese Regel in .de nicht mehr angewendet wird.
Also ist es doch wieder erlaubt :irre: :irre:.
Wie schön, daß die Welt nicht digital ist. Es findet nur kein pauschales Verbot mehr von Caches innerhalb dieser Zone statt!
 

huzzel

Geowizard
-jha- schrieb:
Wenn hier jemand "irre" ist, dann bestimmt nicht der Radioscout oder ich.
Habe ich doch auch nicht behauptet :roll: . Ich wollte damit sagen, dass es in Zukunft wohl wieder mehr Caches recht nah an Bahnlinien geben wird, da sich ja einige Cacher anscheinend magisch zu Bahnlinien hingezogen fühlen (warum auch immer). Und so, wird es dann evtl vermehrt zu solchen Meldungen wie im Ausgangspost kommen.
 

huzzel

Geowizard
Christian und die Wutze schrieb:
Das hattest du aber besondersextramissverständlich ausgedrückt. :roll:
Ja, geb ich ja auch zu. Man sollte nix "noch schnell" machen, vor allem, wenn der :irre: vorkommt.

Sorry, an alle
Ich gelobe (mal wieder) Besserung.
 

huzzel

Geowizard
Aber um auf das Kernproblem zurückzukommen:

Wie wird es denn jetzt in D-Land gehandhabt?
Die Aussage, dass nicht mehr fest an den 46 Metern festgehalten wird sagt mir nicht, was jetzt nicht erwünscht ist. Verboten ist ja das Gleisbett (richtig?). Und 1 Meter daneben ist dann ja eigentlich OK (ich meine OK, nicht geschickt). Denn ich frage mich, ob es für einen Zugführer einen Unterschied macht, ob sich Personen auf dem Gleisbett oder einen Meter daneben befinden. Und irgendwo muss (sollte) ja eine Grenze gezogen werden. Doch wo ist sie jetzt?
(Zur Klarstellung: Ja, die Frage ist so naiv gemeint. Denn ich weiß es jetzt wirklich nicht (mehr) was Sache ist. Und ich meine auch nicht Caches unter Eisenbahnbrücken, sondern die am/beim Bahndamm)
 
Die Grenze ist doch nicht fest. 1 Meter neben dem Gleisbett (auf der Karte/Luftbild) kann 10 Meter Höhenunterschied bedeuten oder auf der anderen Seite einer Wand sein (ok, dann eher 2 Meter). Die neue Auslegung der Regel für DE besagt doch, dass eine Einzelfallbetrachtung durchgeführt werden soll.
 

huzzel

Geowizard
Christian und die Wutze schrieb:
Die neue Auslegung der Regel für DE besagt doch, dass eine Einzelfallbetrachtung durchgeführt werden soll.
Schön, und gibt es einen Anhaltspunkt, bei dem man damit rechnen kann, dass es OK geht? Und nochmal, ich meine jetzt nur die Caches, die neben dem Bahndamm liegen, ohne Brück/Mauer/Radweg/Straße dazwischen. Also die, wo es früher mal die 46-Meter-absolut-ohne-Ausnahme gab.
 
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