Carsten
Geowizard
huzzel schrieb:Schön, und gibt es einen Anhaltspunkt, bei dem man damit rechnen kann, dass es OK geht?
Wenn die Örtlichkeit legal von der Öffentlichkeit betreten werden darf, darf auch ein Cache hin. Ich zitiere mich einfach mal selbst:
Quelle: http://blog.kescherbande.de/?p=505Für Caches in der Nähe von Bahnanlagen gilt in Deutschland wie schon vermutet also §62 EBO (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung). Die Definition, was unter Bahnanlagen zu verstehen ist, findet sich in §4 EBO. Grob zusammengefasst: Bahndamm und Gleiskörper sowie entsprechend als Bahngelände beschilderte Bereiche sind tabu.