adorfer
Geoguru
Wenn ich es richtig deute, dann hat die Anstalt für Immobiliendingens mal wieder den Praktikanten losgeschickt, zu schauen, was denn auf ihren Flächen liegt.
Zumindest legt dieses Reviewer-Disable-Logs den Schluss nahe.
(Gibt mehrere dieser Art)
Da es im konkreten Fall ein Gelände betrifft, welches weder durch Schilder für Fußgänger gesperrt ist (Zäune, Tore/Schranken gibt's nicht), auch keine "Wege nicht verlassen, Munitionsverseuchung", noch nichtmal für KFZ ist's verboten (kein "Privatweg" oder "Durchfahrt verboten, Landwirtschaft frei"), eigentlich also ein klassicher KFZ-Multi... Station suchen, Auto fahren zur nächsten Station, suchen, wieder fahren...
Aber zurück zum Thema: Es scheint Gelände im Eigentum der Bundesanstalt zu geben, die für den gewöhnlichen Wanderer/Radler ausschauen wie normaler Wald.
Hat diese Behörde irgendwelche "Betretungsrechts-Verbotsmöglichkeiten", die sie von anderen Wald- und Flurbesitzern unterscheidet?
Und wenn ja, wie sollte man solche Rechte erkennen, wenn es weder Zäune noch Schilder gibt?
Zumindest legt dieses Reviewer-Disable-Logs den Schluss nahe.
(Gibt mehrere dieser Art)
Da es im konkreten Fall ein Gelände betrifft, welches weder durch Schilder für Fußgänger gesperrt ist (Zäune, Tore/Schranken gibt's nicht), auch keine "Wege nicht verlassen, Munitionsverseuchung", noch nichtmal für KFZ ist's verboten (kein "Privatweg" oder "Durchfahrt verboten, Landwirtschaft frei"), eigentlich also ein klassicher KFZ-Multi... Station suchen, Auto fahren zur nächsten Station, suchen, wieder fahren...
Aber zurück zum Thema: Es scheint Gelände im Eigentum der Bundesanstalt zu geben, die für den gewöhnlichen Wanderer/Radler ausschauen wie normaler Wald.
Hat diese Behörde irgendwelche "Betretungsrechts-Verbotsmöglichkeiten", die sie von anderen Wald- und Flurbesitzern unterscheidet?
Und wenn ja, wie sollte man solche Rechte erkennen, wenn es weder Zäune noch Schilder gibt?