robbi_kl
Geowizard
Das bloße Hindurchlaufen, auch in Verbindung mit dem Lesen einer Infotafel, wird wohl von der Regelung nicht erfasst sein, weil ein solches Verhalten nicht dem Schutzzweck der Bestimmung zuwiderlaufen würde.shapeshifter79 schrieb:Das heißt, ich dürfte da aber trotzdem nicht durchgehen, um z. B. eine Kilometerentfernung von einem Wanderschild abzulesen, und damit außerhalb des Naturschutzgebiets einen Geocache zu heben oder zu legen?
Anders als jha bin ich daher der Meinung, dass QTA-Stationen und Earthcaches auch nach Inkrafttreten der Verordnung zulässig bleiben, wenn dabei das Wegegebot eingehalten wird.