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Neues Naturschutzgebiet Bilstein / Rosenberg

robbi_kl

Geowizard
shapeshifter79 schrieb:
Das heißt, ich dürfte da aber trotzdem nicht durchgehen, um z. B. eine Kilometerentfernung von einem Wanderschild abzulesen, und damit außerhalb des Naturschutzgebiets einen Geocache zu heben oder zu legen?
Das bloße Hindurchlaufen, auch in Verbindung mit dem Lesen einer Infotafel, wird wohl von der Regelung nicht erfasst sein, weil ein solches Verhalten nicht dem Schutzzweck der Bestimmung zuwiderlaufen würde.

Anders als jha bin ich daher der Meinung, dass QTA-Stationen und Earthcaches auch nach Inkrafttreten der Verordnung zulässig bleiben, wenn dabei das Wegegebot eingehalten wird.
 

adorfer

Geoguru
robbi_kl schrieb:
Anders als jha bin ich daher der Meinung, dass QTA-Stationen und Earthcaches auch nach Inkrafttreten der Verordnung zulässig bleiben, wenn dabei das Wegegebot eingehalten wird.
Wenn in der Verordnung steht, dass das Abhalten und ausüben von bestimmten Sportarten untersagt ist und dabei Geocaching explizit genannt wird?
Ich glaube nicht, dass man dann mit spitzfindigen Argumentationen a la "QtA ist kein SoaM" und "ein Earthcache ist doch gar kein Geocache" weiterkommt.

Wenn dort Geocaching untersagt ist, dann ist es dort untersagt.

Nichtsdestotrotz gilt natürlich: Man muss sich ja nicht erwischen lassen!

Nur falls eben irgendwer mit dem Hinweis auf die Verordnung einen SBA logt, dann hätten die die Reviewer die Pistole auf der Brust und wären zum Handeln gezwungen, weil sie ab diesem Zeitpunkt eben Kenntniss hätten und somit der ganze Rattenschwanz von Störerhaftung&Co greift.
 

robbi_kl

Geowizard
Die Verordnung verbietet das "Betreiben" und das "Ausüben" solcher Sportarten. Beim bloßen Hindurchlaufen unterscheidet sich ein Cacher nicht von anderen Spaziergängern. Und schließlich sind in § 2 der VO die Schutzzwecke genannt, denen man mit einem solchen Hindurchlaufen nicht zuwiderhandeln würde.

Infotafeln werden genau aus dem Grund angebracht, dass interessierte Personen davor stehenbleiben und sich die Informationen durchlesen können. Wenn ich zusätzlich zum Informationsgehalt des Textes noch etwas anderes in Erfahrung bringe ("Welche Jahreszahl steht unten rechts auf dem Schild?") beeinträchtigt das den in der VO genannten Schutzzweck nicht.

Mit deiner wortwörtlichen Auslegungsmethode wirst du bei vielen Rechtsvorschriften nicht weit kommen, weil es immer auslegungsbedürftige Regelungen geben wird.
 

adorfer

Geoguru
Interessant finde ich, was von dieser Verordnung übrig bleibt, wenn man sie zusammenfasst:

- Wegegebot für Fußgänger, Befahren und Reiten verboten, es sei denn man ist Besitzer, Pächter, Jäger oder Forstwirt
- Vegetation zu verändern (pflanzen, ausreissen, fällen), es sei denn man ist der Forstwirt und deklariert die Maßnahme als "nachhaltig".
- Tieren nachzustellen oder diese zu beunruhigen, es sei denn man ist der Jäger
- Zäune zu bauen, es sei denn man ist der Forstwirt
- Materialien (Maschinen, Holz...) zu lagern, es sei denn es handelt sich um solche der Forstwirtschaft
- Reklametafeln aufzustellen, es sei denn es sind Wanderwegsbeschilderungen
- Schädlingsbekämpfungsmittel, Düngemittel oder Herbizide auszubringen, es sei denn man ist selbst der Forstwirt.
- Hund laufen zu lassen, es sei denn es dient der Jagd.
- Wild zu füttern und Kirrungen anzulegen ohne "Abstimmung" mit der Landschaftsschutzbehörde (nicht: Genehmigung)
- Hochsitze errichten, offene Ansitzleitern sind hingegen zulässig.


Will sagen: Außer dass in dem Wald jetzt nicht mehr großflächig aufgeforstet werden darf mit Tannenbaumkulturen und kein Jagdhundeprüfungen mehr durchgeführt werden dürfen ändert sich für Forstwirt und Jäger in dem Waldstück nicht viel. Dafür ist eben im Detail gesorgt.
Geocaching ist jedoch -wie Veranstaltungssport- explizit verboten, ohne detaillierte Ausnahmen.

slowfox schrieb:
Entweder knapp drin oder knapp draußen: http://coord.info/GC1RF4M
Das wird davon abhängen, ob der Cache nördlich oder südlich der Straße "Am Rosenberg" liegt. die Grenze des NSG verläuft auf der Straßenmitte.
Nach dem Hint "etwas höher gelegen", der Geländeform und den Bildern in der Galerie tippe ich mal "drin". Wird aber nur jemand beurteilen können, der selbst vor Ort war.
 

Beleman

Geowizard
-jha- schrieb:
hustelinchen schrieb:
Dann sollte http://coord.info/GC34388 knapp drin liegen.
Nein, liegt knapp außerhalb, zumindest von den Koordinaten her.
Völlig sicher kann ich mir freilich nicht sein, wir haben die Dose vor 14 Tagen ja nicht gefunden, aber das NSG fängt erst auf der anderen Seite des Weges an.

Das Final von GC2WTYH liegt möglicherweise ebenfalls nahe der Burg und damit auf dem Rosenberg. Leider war's mir nicht vergönnt, das Rätsel zu knacken.
 

cahhi

Geowizard
Ich frag mich die ganze Zeit, ob dieser § gerichtsfest wäre, nochmal als Erinnerung:

Sport- und Kulturveranstaltungen aller Art
durchzuführen sowie Einrichtungen für den
Wasser-, Eis-, Motor-, Ball-, Luft und Schießsport
sowie für entsprechenden Modellsport
bereitzustellen, anzulegen oder zu ändern und
diese sowie vergleichbare Sportarten (Geocaching)
zu betreiben bzw. auszuüben. Hierzu
gehört auch das Überfliegen des Schutzgebietes
mit Flugmodellen.

Ich halte Geocaching weder für eine Sportart noch mit den aufgezählten Sportarten vergleichbar.
Zudem: Was soll das in der Klammer sein? Eine Konkretisierung? Warum dann Sportarten?
Ein Beispiel? Warum steht das dann dort nicht?

Für mich sieht das so aus, als soll hier mit blindem Aktonismus Geocaching verhindert werden, ohne dass es hierfür eine passende Grundlage gibt. Daher wird das eben mal schnell zur "vergleichbaren" Sportart erklärt, anders bekommt man es nicht in den §. Das halte ich aber nicht für rechtens.
 

isiraider

Geocacher
Wenn man sich so anschaut,wer alles GC betreibt,da stellt sich doch ernsthaft die Frage,ob man unser Hobby als "Sport" bezeichnen kann.
Ich persönlich wander/beweg mich einfach gern und bin aber vom "Sport-GC" meilenweit entfernt....

Na ja,egal.

Besteht denn bei so einem Amtsblatt dann überhaupt die Möglichkeit,so einen Passus streichen zu lassen?Und wenn ja,wer ist dafür verantwortlich?

Gruß
Isiraider
 

cahhi

Geowizard
Nein, das Amtsblatt ist "nur" das Verkündungsorgan. Wenn etwas geändert werden soll, muss es erneut im Amtsblatt verkündet werden....
 

Migido

Geocacher
-jha- schrieb:
Da die Rentnerin über Einkommen (in Form der Rente) verfügt, musste sie ihr Ordnunggeld auch zahlen. Bei den beiden Sozialleistungsempfängern sah's anders aus.

Soso. Wie sah es denn bei den beiden Sozialleistungsempfängern aus?

Gruß aus Dortmund
Migido
 

quercus

Geowizard
-jha- schrieb:
Interessant finde ich, was von dieser Verordnung übrig bleibt, wenn man sie zusammenfasst:

- Wegegebot für Fußgänger, Befahren und Reiten verboten, es sei denn man ist Besitzer, Pächter, Jäger oder Forstwirt
- Vegetation zu verändern (pflanzen, ausreissen, fällen), es sei denn man ist der Forstwirt und deklariert die Maßnahme als "nachhaltig".
- Tieren nachzustellen oder diese zu beunruhigen, es sei denn man ist der Jäger
- Zäune zu bauen, es sei denn man ist der Forstwirt
- Materialien (Maschinen, Holz...) zu lagern, es sei denn es handelt sich um solche der Forstwirtschaft
- Reklametafeln aufzustellen, es sei denn es sind Wanderwegsbeschilderungen
- Schädlingsbekämpfungsmittel, Düngemittel oder Herbizide auszubringen, es sei denn man ist selbst der Forstwirt.
- Hund laufen zu lassen, es sei denn es dient der Jagd.
- Wild zu füttern und Kirrungen anzulegen ohne "Abstimmung" mit der Landschaftsschutzbehörde (nicht: Genehmigung)
- Hochsitze errichten, offene Ansitzleitern sind hingegen zulässig.

(Ich habe die Verordnung nicht gelesen, sondern beziehe mich auf das was jha geschrieben hat. Sollten diese oder einige der Punkte in der Verordnung stehen ist das gut, ändert aber nichts an meiner allgemeinen Aussage.)

Will sagen: Außer dass in dem Wald jetzt nicht mehr großflächig aufgeforstet werden darf mit Tannenbaumkulturen und kein Jagdhundeprüfungen mehr durchgeführt werden dürfen ändert sich für Forstwirt und Jäger in dem Waldstück nicht viel. Dafür ist eben im Detail gesorgt.
Geocaching ist jedoch -wie Veranstaltungssport- explizit verboten, ohne detaillierte Ausnahmen.

ich denke so etwas nennt sich Lobbyarbeit.
Du hast vollkommen Recht mit dem was zwischen den Zeilen steht. Hier hat sich eine Interessengruppe ihren Claim abgesteckt. Ich erlebe das immer wieder. Da werden Naturschutzgebiete ausgewiesen, eine Menge Regeln erlassen, aber die dort herrschende Wirtschaftsform nicht eingeschränkt oder ernsthaft geändert.
Wenn ich es wirklich ernst meine mit dem Naturschutz, dann muss es auch Regeln für die Forstwirtschaft und Jagd geben. Beispiele wären:
- naturgemäße Waldwirtschaft nach dem Plenterprinzip
- Waldumbau wenn nötig hin zu stabilen Mischwäldern
- Kahlschlagsverbot
- Pflicht zum Einsatz bodenschonender Erntetechnik
- Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln
- Verbot der ganzflächigen Befahrung (Anlage von Rückegassen)
- Reduktion des Wildbestandes das eine natürliche Walderneuerung zulässt
- Mindestabschusspläne
- Bewegungsjagden statt Ansitzjagd
- Verbot von Fütterungen in Notzeit, strenge Auflagen für Kirrungen u.ä.

Das wäre konsequent. Dann kann ich dem Bürger auch klar machen, dass hier die Natur an erster Stelle steht und der Bürger leider zurück treten muss. Dann kann man als Cacher auch sagen: OK, hier dann halt nicht, andere dürfen ja auch nicht.

Aber so sieht man sehr deutlich: Das NSG ist das Feigenblatt für die Forst und Jagdlobby (ich gehe davon aus, dass die Jagdpacht dort ordentlich steigen dürfte) und in der Umweltstatistik des Landkreises macht sich das auch ganz toll.

PS: Eines ist klar, NSGs sind nicht immer nur dafür da, die Tiere und Pflanzen zu schützen. Meine Frau bewirtschaftet selber einen Wald in einem NSG, der quasi ein Kiefern-Reinbestand ist, so wie überall. Aber die Bodenformationen hier sind sehr selten und das Gebiet sollte vor der nahegelegenen Kiesgrube gerettet werden. Aber hier gibt es auch keine Auflagen bezüglich der Freizeitnutzung (außer z.B. dem klassischen Wegegebot)
 

adorfer

Geoguru
quercus schrieb:
Da werden Naturschutzgebiete ausgewiesen, eine Menge Regeln erlassen, aber die dort herrschende Wirtschaftsform nicht eingeschränkt oder ernsthaft geändert.
Wenn ich es wirklich ernst meine mit dem Naturschutz, dann muss es auch Regeln für die Forstwirtschaft und Jagd geben. Beispiele wären:
- naturgemäße Waldwirtschaft nach dem Plenterprinzip
- Waldumbau wenn nötig hin zu stabilen Mischwäldern
- Kahlschlagsverbot
- Pflicht zum Einsatz bodenschonender Erntetechnik
- Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln
- Verbot der ganzflächigen Befahrung (Anlage von Rückegassen)
- Reduktion des Wildbestandes das eine natürliche Walderneuerung zulässt
- Mindestabschusspläne
- Bewegungsjagden statt Ansitzjagd
- Verbot von Fütterungen in Notzeit, strenge Auflagen für Kirrungen u.ä.
Kahlschlagsverbot, Wurzelrodung, Waldumbau und Verbot von Herbiziden/Pestiziden ist im konkreten Fall durchaus mit drin.
Dass jedoch hinsichtlich der Jagd überhaupt nichts geregelt wurde lässt für mich den Schluss naheliegen, dass die Jägerschaft hier mindestens einen großen Fuß in der Tür hatte.
 
OP
D

Die Baumanns

Geowizard
Ich glaube es ist vollkommen Schnuppe wer da welche Interessen unterstützt,
das ändert nichts daran, das dieses Verbot nun besteht.

Gruß Guido
 
A

Anonymous

Guest
-jha- schrieb:
Dass jedoch hinsichtlich der Jagd überhaupt nichts geregelt wurde lässt für mich den Schluss naheliegen, dass die Jägerschaft hier mindestens einen großen Fuß in der Tür hatte.
Auch wenn Du immer wieder darauf herumreitest: Es ist nunmal Fakt, das die Jäger eine Lobby haben und dadurch ihre Interessen immer mal wieder durchgesetzt bekommen. Du musst aber keineswegs neidisch darauf sein, bist Du doch schließlich einer derjenigen, die am lautesten dagegen tösen, wenn Überlegungen geäußert werden, auch dem Geocaching eine Lobby zu verschaffen. Anderen etwas vorwerfen, was man selbst auch tun könnte, ist nämlich irgendwie schlechter Stil.
 

Bodybuilder

Geocacher
quercus schrieb:
-jha- schrieb:
Aber so sieht man sehr deutlich: Das NSG ist das Feigenblatt für die Forst und Jagdlobby

Das ist nicht derselbe Verein, zumindest nicht hier.
Das Gros der Jäger hat keinen größeren Grundbesitz mit Waldflächen
und umgekehrt sind auch nicht die Waldbesitzer immer mit allem einverstanden,
was von der Flintenlobby angeleiert wird.
 
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