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Novellierung Jagdgesetz - Auswirkung auf NCs

Also gestern ist bei mir fast schon Verständnis aufgekommen das man irgendwas unternehmen will, allerdings sind Cacher da wohl die falsche Zielgruppe, die sind zwar nicht organisiert aber wenigstends etikettier- und anwisierbar:

Wir wollten einen Multi in einem nahen Naturschutzgebiet zu einem abendlichen Spaziergang nutzen der auch genau zu so einem Zweck gedacht ist.
Wenn Du Dich dann umschaust: Da haben irgendwelche Deppen sich Unterstände gebaut und Plastikstühle hingeschleppt (nach den Hinterlassenschaften zu urteilen wird da abends Party gemacht, das werden da aber wohl weniger Geocacher sein sondern eher die örtliche Dorfjugend ...), die Rollerfahrer die an uns vorbeigeflogen sind hatten wohl Schwierigkeiten mit dem Schilder lesen im Zugangsbereich (auch hier war kein GPS zu sehen und an den Schildern der Stationen haben die nicht gestoppt...) und das mit dem Leinenzwang war für einige normale Gassiegeher wohl auch nicht zu verstehen...

Das Problem das man mit den Geocachern hat ist inho wohl eher das die als Gruppe ortbar und herausstellbar sind, Anarchie und Chaos verbreiten wohl eher Leute die nicht zu packen sind, ausbaden müssen das dann eben die als hervorgehobene Zielgruppe in der offiziellen Darstellung die angreifbar sind.

LG
 

quercus

Geowizard
so ist es, stell dir mal vor, es gäbe eine öffentliche plattform für gute outdoor cross strecken, auf der sich dann die gelände-mopet fahrer eintragen würden und ihre letzten "fahrten" dokumentieren. :D kaum vorstellbar

ps: die oben erwähnte zielgruppe begegnet mir im übrigen sehr oft im wald, allerdings tagsüber.
 
Die sind mir jetzt noch nicht begegnet, da müsste ich mich wohl erst mal setzen! :D

Allerdings schon die "Geländeradfahrer" auch im Naturschutzgebiet, da bleibt einem erst mal der Mund offen stehen! ;) Irgendwie geht mir dann nicht in den Kopf das man bei einem schön gemachten Tradi aufpassen muss das der Jagdpächter nix mitbekommt (hat gedroht alle Caches sofort zu entfernen wenn er sie zu Gesicht bekommt) obwohl es da nicht mal eine AUtobahn gibt (warum auch, die Örtlichkeit ist so gewählt das das nicht muss) aber die oben Genannten immer noch die Landschaft platt fahren. Schade eigentlich sowas...
 

adorfer

Geoguru
º schrieb:
§ 23 wird wie folgt geändert:
(11) Das Stören des Wildes
durch unberechtigtes Verlassen
befestigter Wege im Wald zur
Nachtzeit ist verboten; § 19a des
Bundesjagdgesetzes bleibt hiervon
unberührt.“
Darf man mit der Vuvuzela nachts durch den Wald laufen solange man auf den Wegen bleibt?
Es fehlt dann bei Groundspeak soetwas wie eine "Audio-Challenge", also Upload eines Logproof-Videos.
"Blase hier zwischen 22h und 6h mindestens 60s lang mit 2 Personen Vuvuzela. Im Bild Dein GPS mit GPS-Koordinate mit Uhrzeit."
Koordinate streng gesetzeskonform mitten auf einem breiten Forstweg.

Soetwas könnte man dann zumindest dem Jäger als Ersatz anbieten, falls er auf Entfernung des NCs besteht.

(Ich hätte da noch ein nicht zugelassenes "Tuning-Modell", welches man nicht Menschenansammlungen benutzen darf....)
 

wutzebear

Geoguru
@Kringel, -jha-: Da wundert man sich nicht mehr, dass manche Jäger oder Förster einen dicken Hals kriegen, wenn sie nur das Wort "Geocaching" hören.

Tip: die Aufzählung im von Dir mitzitierten 19a BJagdG ist nicht abschließend.
 

Alpini

Geomaster
Danke wutzebear, dem ist nichts mehr hinzuzufuegen... oder wenn man was hinzufuegen wuerde, gaebe es zu recht Aerger mit dem Mod...
 

º

Geoguru
wutzebear schrieb:
Tip: die Aufzählung im von Dir mitzitierten 19a BJagdG ist nicht abschließend.
Leider schon - Ich hab 19a komplett zitiert. Worauf ich eigentlich hinaus will ist, dass sich mal wieder einer ein Gesetz aus den Fingern gesaugt hat was einfach nicht zuende gedacht ist.

Da das ganze nur eine Ordnungswidrigkeit ist wenn man tatsächlich das Wild gestört hat, ist das Gesetz sowieso Unfug: Wer soll einem das denn nachweisen können? Abseits der Wege laufen alleine ist nämlich noch keine Ordnungswidrigkeit.
 

adorfer

Geoguru
º schrieb:
Da das ganze nur eine Ordnungswidrigkeit ist wenn man tatsächlich das Wild gestört hat, ist das Gesetz sowieso Unfug: Wer soll einem das denn nachweisen können? Abseits der Wege laufen alleine ist nämlich noch keine Ordnungswidrigkeit.
Und Wildstörung ("aufsuchen von Wild in störender Absicht"), sowie Jagdstörung ("Jäger stören, wenn kein Wild da ist") war auch vorher schon nach Waldgesetz verboten.

Von daher verstehe ich immer noch nicht, was sich jetzt eigentlich geändert hat.

(robbi_kl meint aber, es gebe auch ein generelles nätliches Wegegebot, d.h. auch wenn "kein Wild gestört wird. Da fehlt mir leider immernoch die Einsicht, woraus sich das ableitet.)
 

wutzebear

Geoguru
º schrieb:
wutzebear schrieb:
Tip: die Aufzählung im von Dir mitzitierten 19a BJagdG ist nicht abschließend.
Leider schon - Ich hab 19a komplett zitiert.
Eben doch. Du hast es sogar mitzitiert
§ 19a Beunruhigen von Wild
Verboten ist, Wild, .... durch ... oder ähnliche Handlungen zu stören.
Jetzt dürfte es deutlich genug sein. Und ob tatsächliche Störung oder nur Getrolle ist spätestens bei dem Beispiel egal.
 

º

Geoguru
wutzebear schrieb:
Jetzt dürfte es deutlich genug sein. Und ob tatsächliche Störung oder nur Getrolle ist spätestens bei dem Beispiel egal.

... an seinen Zuflucht-,
Nist-, Brut- oder Wohnstätten ...
Wenn es die Einschränkung nicht geben wurde, dann würde ich Dir zustimmen, aber da haben unsere Politiker mal wieder ein 1A Beispiel von einem verwässerten Gesetz präsentiert. Eindeutig ist das nämlich nicht.

Mir geht's nicht darum Jäger zu ärgern (was derzeit sowieso für mich unmöglich ist), sondern wie gesagt darauf hinzuweisen, dass man nicht alles einfach runter schlucken muss, was der Klüngel aus Jägerschaft und Lokalpolitikern da verzapft hat. So klar wie manche es behaupten ist die Gesetzeslage nämlich nicht. Weder in die eine noch in die andere Richtung.
 

Galuvin

Geocacher
º schrieb:
Mir geht's nicht darum Jäger zu ärgern (was derzeit sowieso für mich unmöglich ist), sondern wie gesagt darauf hinzuweisen, dass man nicht alles einfach runter schlucken muss, was der Klüngel aus Jägerschaft und Lokalpolitikern da verzapft hat. So klar wie manche es behaupten ist die Gesetzeslage nämlich nicht. Weder in die eine noch in die andere Richtung.

Willst Du Dir das wirklich antuen da Haarspalterei zu betreiben? Im Zweifelsfall ziehst Du den kürzeren.. Nicht zwangsläufig vor Gericht (ich denke aber auch da) vor allem aber Vorort.
 

º

Geoguru
Galuvin schrieb:
Willst Du Dir das wirklich antuen da Haarspalterei zu betreiben?
Wie schon gesagt - ich muss mir das nicht antun, weil es hier kein vergleichbares Gesetz gibt. Die Alternative ist dass alle Nightcacher die Füße still halten und ihrem Hobby nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt nachgehen, damit das eben andere machen können. Großartig.

Wenn die jemand loopholes in einem System lässt darf er sich nicht wundern, wenn Leute versuchen diese zu nutzen >> vor allem wenn dabei eine Freizeitbeschäftigung höher bewertet wird als eine andere.
 

adorfer

Geoguru
Galuvin schrieb:
Willst Du Dir das wirklich antuen da Haarspalterei zu betreiben?
Die Frage ist: Wollen wir hier massenhaft NMs und SBAs stellen, weil wir selbst der Überzeugung sind, dass ein generelles Nächtliches Wegegebot im Wald gilt?

Oder können wir uns drauf einigen, dass es nur untersagt ist, das Wild zu stören, wenn man abseits der Wege unterwegs ist. Respektive dass man die Wege nicht verlassen darf, wenn dadurch Wild gestört würde.

Letzteres wäre natürlich ziemlich subjektiv, würde jedoch den Weg offen lassen, hier in der Gegend nicht >50% der NCs einzustampfen.
 

robbi_kl

Geowizard
-jha- schrieb:
robbi_kl meint aber, es gebe auch ein generelles nätliches Wegegebot, d.h. auch wenn "kein Wild gestört wird. Da fehlt mir leider immernoch die Einsicht, woraus sich das ableitet.
Es leitet sich aus dem mutmaßlichen Schutzzweck des Gesetzes ab. Es wäre doch sinnlos anzunehmen, dass man mit der Neufassung des hessischen Jagdgesetzes den nächtlichen Spaziergängern die Wahl lassen wollte: "Verboten ist euch das Verlassen der Wege mit gleichzeitigem Stören des Wildes, aber wenn ihr das Wild nicht stört, dürft ihr den Weg verlassen."

Wie soll denn ein Fußgänger, der den Weg verlässt, vorab entscheiden und beeinflussen können, ob er nun Wild stört oder nicht? Und die amtliche Begründung zur Gesetzesänderung besagt u.a.: "Das Betretungsrecht auf befestigten Wegen bleibt davon unberührt." Daraus kann man doch schließen, dass dieses Betretungsrecht abseits befestigter Weg jetzt eingeschränkt wurde.

Mit der Vorschrift wird also offenbar unterstellt, dass mit jedem Verlassen befestigter Wege das Wild zwangsläufig gestört wird, ohne dass dies im Einzelfall noch nachgewiesen werden müsste. Natürlich könnte man, wenn sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass tatsächlich Wild konkret gestört wurde, mit genau dieser Begründung gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Die Bußgeldvorschrift besagt, dass derjenige ordnungswidrig handelt, der vorsätzlich oder fahrlässig "Wildtiere während der Nachtzeit durch unbefugtes Betreten des Lebensraumes abseits befestigter Wege stört". Das Stören des Wildes gehört also zum gesetzlichen Tatbestand, ohne Störung fehlt dieses Tatbestandsmerkmal. Wenn aber eine Störung generell unterstellt wird, sobald der Weg verlassen wird, dann sieht es mit dieser Begründung schlecht aus.
 

º

Geoguru
robbi_kl schrieb:
Mit der Vorschrift wird also offenbar unterstellt, dass mit jedem Verlassen befestigter Wege das Wild zwangsläufig gestört wird, ohne dass dies im Einzelfall noch nachgewiesen werden müsste.
Wenn das wirklich so wäre, hätten sie das Gesetz so formuliert:

§ 23 wird wie folgt geändert:
(11) Um Störungen des Wildes zu verhindern, ist
das unberechtigtes Verlassen
befestigter Wege im Wald zur
Nachtzeit ist verboten; § 19a des
Bundesjagdgesetzes bleibt hiervon
unberührt.


... haben sie aber nicht.
 

wutzebear

Geoguru
º schrieb:
... an seinen Zuflucht-,
Nist-, Brut- oder Wohnstätten ...
Wenn es die Einschränkung nicht geben wurde, dann würde ich Dir zustimmen, aber da haben unsere Politiker mal wieder ein 1A Beispiel von einem verwässerten Gesetz präsentiert. Eindeutig ist das nämlich nicht.
Zuflucht- oder Wohnstätten - wo sind die denn nicht? Da viele Tiere eben nicht nur auf einem genau abgrenzbaren Areal bleiben, hast Du mit dieser "Einschränkung" nichts eingeschränkt im Sinne von ausgegrenzt, sondern den gesamten Wald in den Geltungsbereich hereingenommen.
º schrieb:
Mir geht's nicht darum Jäger zu ärgern (was derzeit sowieso für mich unmöglich ist), sondern wie gesagt darauf hinzuweisen, dass man nicht alles einfach runter schlucken muss, was der Klüngel aus Jägerschaft und Lokalpolitikern da verzapft hat.
Um was es Dir genau ging, ist herzlich egal. Anders als damals bei Deinem Thread im Jagd.de-Forum weiß inzwischen fast jeder Jäger, was Geocaching ist und hier lesen nicht mehr nur Geocacher, sondern auch genügend Jäger und Förster mit. Und dann halte es für eine deutlich gesagt Scheißidee, das mit der Vuvuzela nicht nur laut auszusprechen, sondern gleich noch eine Challenge dazu konstruieren zu wollen, egal ob alles von Einem kommt oder ob Mehrere was zusammenspinnen.
 

º

Geoguru
wutzebear schrieb:
... und hier lesen nicht mehr nur Geocacher, sondern auch genügend Jäger und Förster mit.
Die dürfen gerne mitlesen, dass ich den Zusammenhang zwischen Überbestand und Wildschutz immer noch nicht so ganz verstanden habe. Die dürfen auch mitlesen, dass das Gesetz meiner Meinung nach inkonsistent ist und eben doch einiges an Spielraum für unser Hobby lässt.
Dass hier keiner mit der Tröte durch den Wald laufen wird sollte allerdings auch klar sein.
 
Die Jägerschaft sollte mal den Ball ganz schön flach halten. Ich zitiere mal aus diesem Artikel

Dr. Eberhard Schneider schrieb:
Nach unserem heutigen Kenntnisstand stellt die Jagd unbestreitbar den größten Stör- und Beunruhigungsfaktor für freilebende Tiere dar. Keine andere vom Menschen verursachte Beeinträchtigung verursacht mehr Störung für die Tiere.

Und wer auf der Insel (Bild unten) war, hat selber erlebt wie man als Wanderer oder Geocacher durch das Rotwild läuft, ohne das sie in Panik davon laufen.

Macht nur so weiter und es bildet sich eine 2/3 Mehrheit. Und da helfen keine Kampagnen wie "Jäger=Heger" oder "Ökologisch Jagd". Alles alter Wein in neuen Schläuchen, wie man in der Blase nachlesen kann.
 
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