GermanSailor schrieb:Wofür braucht man so einen Prickstock?
Was kann das Ding, was ein aufgesammelter Ast nicht auch kann?
GermanSailor schrieb:Wie verhält sich so ein Prickstock vor allem im Hinblick auf Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4), genauer die Nummer 1.3.2 die sog. "Waffenliste"?
Torstiko schrieb:Ich bin der Meinung, dass man jemandem mit nem Prickstock bestimmt erhebliche Verletzungen zufügen kann.
Wie erheblich? Etwa so erheblich, wie man das mit einem Regenschirm, einem Wanderstock, einer Krücke oder einem gefunden Stock machen kann.
Ist dem Gesetzgeber egal, wofür diese Dinge eigentlich gedacht sind?
Gruß
Torstiko
D-Buddi schrieb:Torstiko schrieb:Ich bin der Meinung, dass man jemandem mit nem Prickstock bestimmt erhebliche Verletzungen zufügen kann.
Wie erheblich? Etwa so erheblich, wie man das mit einem Regenschirm, einem Wanderstock, einer Krücke oder einem gefunden Stock machen kann.
Ist dem Gesetzgeber egal, wofür diese Dinge eigentlich gedacht sind?
Gruß
Torstiko
du wirst sicher eine schöne Juristengruppe finden die darüber diskutiert und vielleicht ergibt sich da ja sogar die Möglichkeit der Abmahnung
Wie ist das eigentlich mit dem GPS-Gerät, könnte ich das nicht auch nutzen um einem den Kopf einzuschlagen, oder den Stift könnte ich jemandem ins Auge rammen und erst das Mehrzweckmesser, oh mein Gott, wenn ich das ziehe kommt wahrscheinlich die GSG9 :shock:
Sei mir nicht böse, aber ich halte das einfach für Paranoid und frage mich ob das in dieser Gruppe wirklich was zu suchen hat.
MfG Jörg
Nur weil man mit einem Gegenstand jemanden verletzen kann macht ihn das noch lange nicht zu einer Waffe im Sinne des Waffenrechts.GermanSailor schrieb:... Ich möchte hier nicht die Radioscout-Preis für Paranoia bekommen, aber in D kommt man leicht mit dem Gesetz in Konflikt, ohne es Ahnen zu können. Sollte beispielsweise ein Prickstock wie ein Teleskopschlagstock bewertet werden (was unwahrscheinlich ist, da dafür feste unflexible Rohre gefordert sind), ist man eben dran, wenn man ihn auf einem Event dabei hat. (öffentliche Veranstaltung).
bumpkin schrieb:Nach dem Waffengesetz dürftest Du anstandslos mit Axt, Kettensäge oder Schlachtermesser zu einer Veranstaltung gehen.
Dort greift vielmehr das Hausrecht des Veranstalters und dieser kann verbieten was er möchte.
Gruß Thomas 8)
Ich würde mal sagen weil sie (besonders an der Spitze) viel zu wenig Masse besitzen.GermanSailor schrieb:Wer kann mir erklären, warum ein Prickstock keine "Stahlrute" sein soll?
Vermutlich, weil er nicht aus Stahl gefertigt wurde? Die einzelnen Segmente bestehen aus Aluminium - und es gibt auch kein Endgewicht. Siehe auch hier:GermanSailor schrieb:Wer kann mir erklären, warum ein Prickstock keine "Stahlrute" sein soll?
Mr. Schwertfisch schrieb:zusammenlegbarer Blindenstock als Stahlrute gelten.
Weil er beim ersten Schlag auseinanderfallen wird. Er ist in Längsrichtung sehr stark auf Druck belastbar, in Querrichtung fast gar nicht.GermanSailor schrieb:Wer kann mir erklären, warum ein Prickstock keine "Stahlrute" sein soll?
Nein natürlich nicht! Wobei es durchaus Zubehör für die Maglite in den USA gibt, die sie in D zu einen Verbotenen Gegenstand macht. Hier ist eben vieles Verboten und manchmal kann man es gar nicht glauben.grisu1702 schrieb:Brauche ich jetzt für die MAG 3D einen Waffenschein? :shock: :shock:
Mega Man schrieb:Hallolo,
bitte gebt mir doch mal eine aktuelle Bezugsadresse von den Stöcken.
Hab eine ganze Weile gesucht, doch leider funktionierten die Links nicht mehr! Vielen Dank!
Gruß Marc