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Prickstöcke

A

Anonymous

Guest
GermanSailor schrieb:
Wofür braucht man so einen Prickstock?
Was kann das Ding, was ein aufgesammelter Ast nicht auch kann?

er ist stabiler und passt zusammengerollt in die Hosentasche, dazu bleiben die Hände sauber. Magnetische Dinge kann man ab und an auch noch damit holen.

GermanSailor schrieb:
Wie verhält sich so ein Prickstock vor allem im Hinblick auf Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4), genauer die Nummer 1.3.2 die sog. "Waffenliste"?

wow, die Frage hab ich mir noch nie gestellt, werde ich wohl auch weiterhin nicht tun :D

MfG Jörg
 

Torstiko

Geocacher
Ich bin der Meinung, dass man jemandem mit nem Prickstock bestimmt erhebliche Verletzungen zufügen kann.
Wie erheblich? Etwa so erheblich, wie man das mit einem Regenschirm, einem Wanderstock, einer Krücke oder einem gefunden Stock machen kann.
Ist dem Gesetzgeber egal, wofür diese Dinge eigentlich gedacht sind?

Gruß
Torstiko
 
A

Anonymous

Guest
Torstiko schrieb:
Ich bin der Meinung, dass man jemandem mit nem Prickstock bestimmt erhebliche Verletzungen zufügen kann.
Wie erheblich? Etwa so erheblich, wie man das mit einem Regenschirm, einem Wanderstock, einer Krücke oder einem gefunden Stock machen kann.
Ist dem Gesetzgeber egal, wofür diese Dinge eigentlich gedacht sind?

Gruß
Torstiko

du wirst sicher eine schöne Juristengruppe finden die darüber diskutiert und vielleicht ergibt sich da ja sogar die Möglichkeit der Abmahnung :roll:
Wie ist das eigentlich mit dem GPS-Gerät, könnte ich das nicht auch nutzen um einem den Kopf einzuschlagen, oder den Stift könnte ich jemandem ins Auge rammen und erst das Mehrzweckmesser, oh mein Gott, wenn ich das ziehe kommt wahrscheinlich die GSG9 :shock:

Sei mir nicht böse, aber ich halte das einfach für Paranoid und frage mich ob das in dieser Gruppe wirklich was zu suchen hat.

MfG Jörg
 

Torstiko

Geocacher
D-Buddi schrieb:
Torstiko schrieb:
Ich bin der Meinung, dass man jemandem mit nem Prickstock bestimmt erhebliche Verletzungen zufügen kann.
Wie erheblich? Etwa so erheblich, wie man das mit einem Regenschirm, einem Wanderstock, einer Krücke oder einem gefunden Stock machen kann.
Ist dem Gesetzgeber egal, wofür diese Dinge eigentlich gedacht sind?

Gruß
Torstiko

du wirst sicher eine schöne Juristengruppe finden die darüber diskutiert und vielleicht ergibt sich da ja sogar die Möglichkeit der Abmahnung :roll:
Wie ist das eigentlich mit dem GPS-Gerät, könnte ich das nicht auch nutzen um einem den Kopf einzuschlagen, oder den Stift könnte ich jemandem ins Auge rammen und erst das Mehrzweckmesser, oh mein Gott, wenn ich das ziehe kommt wahrscheinlich die GSG9 :shock:

Sei mir nicht böse, aber ich halte das einfach für Paranoid und frage mich ob das in dieser Gruppe wirklich was zu suchen hat.

MfG Jörg

Sorry, ich habe den rot-blinkenden Satirerahmen vergessen.
 

bumpkin

Geocacher
GermanSailor schrieb:
... Ich möchte hier nicht die Radioscout-Preis für Paranoia bekommen, aber in D kommt man leicht mit dem Gesetz in Konflikt, ohne es Ahnen zu können. Sollte beispielsweise ein Prickstock wie ein Teleskopschlagstock bewertet werden (was unwahrscheinlich ist, da dafür feste unflexible Rohre gefordert sind), ist man eben dran, wenn man ihn auf einem Event dabei hat. (öffentliche Veranstaltung).
Nur weil man mit einem Gegenstand jemanden verletzen kann macht ihn das noch lange nicht zu einer Waffe im Sinne des Waffenrechts.
Genausowenig zählen z.B. Äxte oder Macheten als Waffen.

Nach dem Waffengesetz dürftest Du anstandslos mit Axt, Kettensäge oder Schlachtermesser zu einer Veranstaltung gehen.
Dort greift vielmehr das Hausrecht des Veranstalters und dieser kann verbieten was er möchte.

Gruß Thomas 8)
 
A

Anonymous

Guest
bumpkin schrieb:
Nach dem Waffengesetz dürftest Du anstandslos mit Axt, Kettensäge oder Schlachtermesser zu einer Veranstaltung gehen.
Dort greift vielmehr das Hausrecht des Veranstalters und dieser kann verbieten was er möchte.

Gruß Thomas 8)

Das ist falsch. Eine öffentliche Veranstaltung hat bestimmte Auflagen, über die sich auch ein Veranstalter nicht hinwegsetzen kann.

Die Unterscheidung nach dem "gedachten Verwendungszweck" gilt im WaffG nur für Messer, nicht für andere Gegenstände und ist auch völlig unerheblich, sobald was als Verbotener Gegenstand eingestuft wird.

Hier noch ein interessantes Faltblatt der Hamburger Polizei:

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/polizei/broschueren/das-neue-waffenrecht-eine-kurzuebersicht-pdf,property=source.pdf

Möchte nicht wissen, wie viele Bundesbürger irgendwo auf dem Dachboden ein längst vergessenes Butterfly- oder Bundeswehrfallmesser lliegen haben. Kann teuer werden.

Wer kann mir erklären, warum ein Prickstock keine "Stahlrute" sein soll?

"Der ist aber für was anderes Hergestellt worden" zieht nicht, das ist nämliche eine Sportpistole auch, dennoch gibt es die nur auf WBK und sie fällt selbstverständlich unter das Waffengesetz.

GermanSailor
 
GermanSailor schrieb:
Wer kann mir erklären, warum ein Prickstock keine "Stahlrute" sein soll?
Vermutlich, weil er nicht aus Stahl gefertigt wurde? Die einzelnen Segmente bestehen aus Aluminium - und es gibt auch kein Endgewicht. Siehe auch hier:
Totschläger

Ansonsten würde wohl auch ein Besenstiel oder ein zusammenlegbarer Blindenstock als Stahlrute gelten.
 
A

Anonymous

Guest
Mr. Schwertfisch schrieb:
zusammenlegbarer Blindenstock als Stahlrute gelten.

braucht man für den demnächst auch einen Waffenschein? Nicht zu vergessen der Blinden-/Kampfhund... Könnte es sein das dieser Thread so langsam ausgelutscht ist?? :D

MfG Jörg
 

radioscout

Geoking
GermanSailor schrieb:
Wer kann mir erklären, warum ein Prickstock keine "Stahlrute" sein soll?
Weil er beim ersten Schlag auseinanderfallen wird. Er ist in Längsrichtung sehr stark auf Druck belastbar, in Querrichtung fast gar nicht.
Damit kann man nicht mal keine Steinchen wegräumen.

Ein Wanderstock mit Bergstockspitze ist da schon viel gefährlicher.
 
A

Anonymous

Guest
Brauche ich jetzt für die MAG 3D einen Waffenschein? :shock: :shock:
 
A

Anonymous

Guest
grisu1702 schrieb:
Brauche ich jetzt für die MAG 3D einen Waffenschein? :shock: :shock:
Nein natürlich nicht! Wobei es durchaus Zubehör für die Maglite in den USA gibt, die sie in D zu einen Verbotenen Gegenstand macht. Hier ist eben vieles Verboten und manchmal kann man es gar nicht glauben.

Nur so ein Beispiel:

Jemand kauft eine "Nanny Cam" in Deutschland per Teleshopping und bekommt Besuch von der Polizei und ein Ermittlungsverfahren wird eröffnet.

http://www.spiegel.de/netzwelt/spielzeug/0,1518,454388,00.html
 

Mega Man

Geocacher
Hallolo,
bitte gebt mir doch mal eine aktuelle Bezugsadresse von den Stöcken.
Hab eine ganze Weile gesucht, doch leider funktionierten die Links nicht mehr! Vielen Dank!

Gruß Marc
 
A

Anonymous

Guest
Mega Man schrieb:
Hallolo,
bitte gebt mir doch mal eine aktuelle Bezugsadresse von den Stöcken.
Hab eine ganze Weile gesucht, doch leider funktionierten die Links nicht mehr! Vielen Dank!

Gruß Marc

hab mir jetzt einen bei Geocoinshop.de gekauft. Der ist nach meinem Empfinden etwas teuer und der Griff ist zwar hochwertig aber klobig, nur hab ich keinen anderen auftreiben können. Der Vorgänger war damals von irgendwem Privat gebaut worden und hat mir jahrelang gute Dienste geleistet bis irgendwann das Drahtseil gerissen ist :?

MfG Jörg
 

radelcacher

Geocacher
Also ich hab mir im Sanitätshaus einen Faltstock gekauft. Griff geändert und in der Spitze ein M8 Gewinde eingelassen. Da kommt wechselweise
eine Spitze, ein Spiegel, die Digicam, ein Magnet ......
Jedesmal wenn etwas fehlt wirds anschließend gebaut.
Fazit: Kosten 20 Euro, sehr stabil und ausbaufähig
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Mega Man

Geocacher
Vielen dank schon mal für die Hinweise bis hier!
Ich weiß auch noch nicht genau wie "er" aussehen soll... mal schauen...
 
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