JackSkysegel
Geoking
spaziergaenger schrieb:Also ich bin eigentlich der Ansicht, dass Cacher ausschließlich selbstbestimmt und eigenverantwortlich handeln sollten, so wie im normalen Leben auch.
Das sehe ich genauso.
spaziergaenger schrieb:Also ich bin eigentlich der Ansicht, dass Cacher ausschließlich selbstbestimmt und eigenverantwortlich handeln sollten, so wie im normalen Leben auch.
baer schrieb:Wobei auch immer das Prinzip der Eigenverantwortung gilt: Wenn ich durch den Wald gehe und mir fällt ein Ast auf den Kopf, dann bin erst mal ich selbst verantwortlich dafür. Ich hätte ja nicht in den Wald gehen brauchen.
Nun, aber das ist doch irgendetwas, das man nur DEM erklären muß, der die Hosen mit der Beißzange anzieht.yrcko schrieb:....Ein cacheowner ist nicht nur für die exakte cachelocation zuständig, sondern auch für den üblichen Suchradius. Wenn hier Gefahren drohen, muß im listing deutlich darauf hingewiesen werden oder der cache halt doch anderswo platziert werden. ....
Ich finde, das mit dem "über das Betretungsrecht hinausgehenden Verkehr" eine völlig hanebüchene Überinterpretation. Eventuell rechtlich ok, aber trotzdem ziemlicher Quatsch. Wenn ich im Rahmen einer Cachesuche auf nem öffentlichen Weg laufe, ist doch der Anspruch an die Nutzung derselbe wie wenn ich dem Wanderführer folge oder ner Ausflugsempfehlung aus der Apothekenumschausatanklaus schrieb:....Insofern ist der Owner tatsächlich in der Pflicht. Denn er schafft einen über das allgemeine Betretungsrecht hinausgehenden "Verkehr" und ist damit verantwortlich, dass dabei keine nicht erkennbaren Gefahren bestehen....
yrcko schrieb:Ich sehe das anders als Spaziergänger.
Der Wanderwegbetreiber ist für den Wanderweg zuständig. Wer den Wanderweg verläßt, handelt auf eigene Gefahr.
Ein cacheowner ist nicht nur für die exakte cachelocation zuständig, sondern auch für den üblichen Suchradius. Wenn hier Gefahren drohen, muß im listing deutlich darauf hingewiesen werden ...
Zappo schrieb:Ich finde, das mit dem "über das Betretungsrecht hinausgehenden Verkehr" eine völlig hanebüchene Überinterpretation. Eventuell rechtlich ok, aber trotzdem ziemlicher Quatsch. Wenn ich im Rahmen einer Cachesuche auf nem öffentlichen Weg laufe, ist doch der Anspruch an die Nutzung derselbe wie wenn ich dem Wanderführer folge oder ner Ausflugsempfehlung aus der Apothekenumschausatanklaus schrieb:....Insofern ist der Owner tatsächlich in der Pflicht. Denn er schafft einen über das allgemeine Betretungsrecht hinausgehenden "Verkehr" und ist damit verantwortlich, dass dabei keine nicht erkennbaren Gefahren bestehen..... Incl. Risiko. Immerhin ist ja Geocaching rechtlich gesehen auch keine Veranstaltung.
Ich kanns auch nicht - offensichtlichspaziergaenger schrieb:yrcko: Zitieren geht übrigens durch Klick auf das Anführungszeichen am entsprechend zu zitierenden Beitrag.
Das ist richtig - dann hab ich das falsch verstanden.satanklaus schrieb:Mir ging es eher um das, was ich weiter oben schon mal schrob: wenn ich Leute auffordere, auf einen Baum zu klettern statt nur drunter durch zu laufen ist das nichts, was der Waldeigentümer absichern muss.....
Nein, grade nicht!!! Das ist ja das tragische Missverständnis! Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrssicherungspflicht: "Eine Haftung des Waldbesitzers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht besteht grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren."satanklaus schrieb:baer schrieb:Wobei auch immer das Prinzip der Eigenverantwortung gilt: Wenn ich durch den Wald gehe und mir fällt ein Ast auf den Kopf, dann bin erst mal ich selbst verantwortlich dafür. Ich hätte ja nicht in den Wald gehen brauchen.
Falsch. Das ist ja genau der Sinn der Verkehrssicherungspflicht:
bluesaturn schrieb:Er sagte mir, dass er von einem Reviewer angesprochen wurde, da in drei seiner Cache wohl drinnen stand, dass der Geocacher den Cache auf eigenes Risiko ausfuehren wuerde und er, der Owner, nicht dafuer die Verantwortung uebernehme. Der Reviewer bat ihn daraufhin, diese Passage aus dem Listing zu entfernen.
Aber macht es nicht doch einen Unterschied, wenn man auf ein Privatgelaende geht, oder sich in den Bergen tummelt?