Schnüffelstück
Geoguru
Da ich einige Zeit weg war und sich in der Zwischenzeit einiges geändert hat möchte ich nach der konkreten Regelauslegung fragen, damit ich nicht viel Arbeit in etwas stecke was dann unzulässig ist.
Bitte auch gerne einschränken falls es nur bei einer bestimmten Cache-Art zulässig ist.
Es geht um einen Cache der mit dem Cacher kommuniziert. Es gab mal die PMR-Caches, da musste man nen bestimmten Kanal anfunken und bekam die Koordinaten gesagt. Ist sowas noch erlaubt? Gibt es zum Kommunikationsmedium Richtlinien? Also statt PMR vielleicht Bluetooth, WLAN, NFC? Natürlich alles streng legal, also kein Amateurfunk o. ä. sondern im Laden erhältliche Sachen.
Gibt es Richtlinien was die Kommunikation enthalten darf? Also wenn der Cache auf dem Cachernamen (Alias) basiert, keinerlei Daten gespeichert werden, keine Memory Sticks, keine verpflichtende spezielle Software („um diesen Cache zu finden brauchst Du die GC12345-App“) wäre es ok wenn der Cacher sagen muss „Hallo hier ist User „Schnüffelstück“, gib mir die nächsten Koordinaten“ und der Cache sagt „Hallo Schnüffelstück, an diesen Koordinaten geht es weiter“ ohne den Cachernamen zu speichern?
Zur App. Dass es keine GC12345-App sein darf ist klar. Auf dem anderen Ende der Skala kann ich natürlich sagen: Quasi jeder Cache braucht einen Browser - es ist völlig egal welchen, aber einen Browser. Wie wird hier die Grenze gezogen? Ab wann ist Software (natürlich NICHT Cache-spezifisch) nicht mehr erlaubt? Auch hier ist natürlich absolute Legalität, universelle Verfügbarkeit und breite Nutzung gegeben, es wird also nur eine bestimmte Funktionalität erfordert.
Wie wird die Erreichbarkeit „größter Teil der Woche“ ausgelegt? Wenn es jeden Tag machbar ist, aber man muss um genau 12:00 starten, wäre das zulässig?
Bitte auch gerne einschränken falls es nur bei einer bestimmten Cache-Art zulässig ist.
Es geht um einen Cache der mit dem Cacher kommuniziert. Es gab mal die PMR-Caches, da musste man nen bestimmten Kanal anfunken und bekam die Koordinaten gesagt. Ist sowas noch erlaubt? Gibt es zum Kommunikationsmedium Richtlinien? Also statt PMR vielleicht Bluetooth, WLAN, NFC? Natürlich alles streng legal, also kein Amateurfunk o. ä. sondern im Laden erhältliche Sachen.
Gibt es Richtlinien was die Kommunikation enthalten darf? Also wenn der Cache auf dem Cachernamen (Alias) basiert, keinerlei Daten gespeichert werden, keine Memory Sticks, keine verpflichtende spezielle Software („um diesen Cache zu finden brauchst Du die GC12345-App“) wäre es ok wenn der Cacher sagen muss „Hallo hier ist User „Schnüffelstück“, gib mir die nächsten Koordinaten“ und der Cache sagt „Hallo Schnüffelstück, an diesen Koordinaten geht es weiter“ ohne den Cachernamen zu speichern?
Zur App. Dass es keine GC12345-App sein darf ist klar. Auf dem anderen Ende der Skala kann ich natürlich sagen: Quasi jeder Cache braucht einen Browser - es ist völlig egal welchen, aber einen Browser. Wie wird hier die Grenze gezogen? Ab wann ist Software (natürlich NICHT Cache-spezifisch) nicht mehr erlaubt? Auch hier ist natürlich absolute Legalität, universelle Verfügbarkeit und breite Nutzung gegeben, es wird also nur eine bestimmte Funktionalität erfordert.
Wie wird die Erreichbarkeit „größter Teil der Woche“ ausgelegt? Wenn es jeden Tag machbar ist, aber man muss um genau 12:00 starten, wäre das zulässig?