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-tiger-

Geowizard
grisu1702 schrieb:
Diese Aussage wirst Du nicht finden, das Gelände der DB endet auf freier Strecke an der Schottergrenze, bzw. bei SFS an der Betongrenze.

Das mit der Schottergrenze hatte ich ja bereits vermutet, das hätte eine gewisse Logik. Ich kenne mehrere Privatgrundstücke direkt an der Bahn, da steht jeweils direkt am Schotter der Grundstückszaun, wo auch die Flurstücksgrenze verläuft. Selbstverständlich dürfen diese Grundstücke auch bis zum Zaun betreten werden. Auf freiem Feld geht die landwirtschaftliche Nutzung ebenfalls bis knapp an den Schotter (ohne Zaun), auch das ist offensichtlich erlaubt. Der Bauer muß sein Feld übrigens auch betreten, um es zu bestellen. Explizit verboten ist nur der Aufenthalt innerhalb der Gleise und was ein Gleis ist, muß man wohl kaum definieren. Zum Gleis gehören Schienen, Schwellen und Schotter.

Radioscout schrieb:
Und, ist das ein Gesetz in dem irgendwo genau das steht, was gesucht wird?
Gibt es da eine klare Aussage in der Art: "Es sind 60 m Abstand zu Gleisen einzuhalten"?

Nein, die Aussage gibt es nicht, da es keinen Mindestabstand gibt. Es gibt auch keine Aussage dazu, wie viel Abstand man beim Parken von einem Frisörladen einhalten muß, da es auch diese Regelung nicht gibt. Es gibt aber sehr wohl (auch im Internet nachlesbar) ein Gesetz, daß man 5m Abstand von einer Kreuzung halten muß. Kurz zusammengefasst: In Deutschland werden nur die Gesetze ausformuliert, die es gibt, daher wirst du mangels deren Existenz natürlich keine "Abstandsregel" zu Bahngleisen finden.
 

nightjar

Geowizard
Warum zäumen wir das Pferd nicht von der richtigen Seite auf? Streiten wir uns doch nicht um 46 Meter Abstand von den Gleisen, sondern beginnen wir dort, wo es tatsächlich kritisch, sprich gefährlich ist. Denn selbst die hier oft angesprochene Betonwand (oder Zaun etc) steht nicht direkt am Gleis, sondern mit einigen Metern Abstand davon. Wir dürften uns doch einig sein, dass inbesondere der Bereich vom Gleis bis zu fünf Meter Abstand auf jeden Fall zur Gefahrenzone gehört. Und dieser Bereich dürfte Grundeigentum der Bahn sein. Bleiben also 41 Meter mit eventuellem Diskussionsbedarf. Ich habe einmal versucht diese beiden Bereiche (5 m und 46 m) im Bild hervorzuheben.
Die beiden gelben Flächen stellen jeweils eine Breite von 5 Metern dar. Der im Kreis befindliche Mast steht also eindeutig auf Bahngrund. Der Bereich der Gleise und diese jeweils fünf Meter sollten meiner Ansicht nach, tabu sein.

Auf diesem größeren Bildausschnitt sind beidseitig der Gleise diese 46 Meter markiert. Und hier sollte unterschieden werden. Auf der östlichen Seite grenzen Ackerflächen, die sich nicht als Versteck eignen. Westlich der Gleisanlage finden sich neben der Straße die ersten Häuser und Gärten. Wenn man dann beim Erstellen eines neuen Listings ein entsprechendes Bild mit einfügt (das später wieder gelöscht werden kann) und in die Reviewernote mit hineinschreibt „das Versteck ist auf dem Foto mit einem Stern gekennzeichnet”, dürfte es bei allseitigem guten Willen kein Problem geben.

Einfach mal vorher miteinander reden und notfalls auch einmal ein Nein akzeptieren.

P.S.: an der markierten Stelle gibt es keine Dose !!
 

eigengott

Geowizard
-tiger- schrieb:
Die alberne 45m Regel ist doch deshalb da, weil Bahnstrecken extrem gefährlich sind oder?

Eher nicht. Jeremy hat zwar im November 2001 auf die Gefährlichkeit von Gleisanlagen hingewiesen, aber vor allem die gesteigerte Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden nach dem Anschlag auf das World Trade Center als Grund genannt.

Anlass war der Cache Tunnel Vision "1909", bei dem der Cache-Owner später vor Gericht ziemlich eines auf den Deckel bekommen hat. Kurze Zeit danach wurde die Regel in die Guidelines aufgenommen. Anfangs übrigens noch ohne Abstandsangabe.
 

-tiger-

Geowizard
eigengott schrieb:
Anlass war der Cache Tunnel Vision "1909", bei dem der Cache-Owner später vor Gericht ziemlich eines auf den Deckel bekommen hat. Kurze Zeit danach wurde die Regel in die Guidelines aufgenommen. Anfangs übrigens noch ohne Abstandsangabe.

Ok, wie dort zu lesen ist, wurde der Cacher vor Gericht belangt wegen "Criminal Trespass and Criminal Vandalism". Wie wir im Verlauf diverser Threads hier im Forum gelernt haben, gilt in den USA ein "right of way", letztendlich ein Besitzrecht der Bahngesellschaft an einem Streifen von 150 ft. links und rechts des Bahngleises. Dieser Streifen ist damit Privateigentum und darf nicht betreten werden. Trotzdem hat der Cacher dort einen Cache versteckt. Weiterhin hat der Cacher mit Sprühfarbe eine Markierung an Bahneigentum angebracht: "Hillwilly sprayed some gold paint where it wasn't suppose to be". Dies unterstreicht drei Erkenntnisse, die allesamt keine wirklichen Neuigkeiten sind:

1. Die 45m Regel (150ft.) ist in den USA angebracht, sie deckt sich mit nationalem Recht.

2. In Deutschland ist sie hinfällig, da es hier kein solches Gesetz gibt, ausschließlich der "Aufenthalt innerhalb der Gleise" stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

3. Farbschmierereien an Privateigentum sind in Deutschland und den USA strafbar.

Ein weiterer Unterschied zwischen Deutschland und den USA ist, daß hier Privatgelände prinzipiell betreten werden darf, so lange es nicht befriedet ist. In den USA ist es bereits "criminal trespassing", wenn der "Betreter" wusste, daß er das Gelände nicht betreten darf. Daher muß die 150 ft. Zone in den USA nicht eingezäunt sein. Für Bahngleise gilt in Deutschland eine besondere Regelung wie wir ebefalls bereits gelernt haben, Betreten der Gleise ist aber keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit.
 
A

Anonymous

Guest
Ich seh es so, alle Pro & Contra sind auf den Tisch gelegt worden. Langsam dreht sich alles im Kreis, 2 gelbe Karten habe ich verteilen müssen wegen persönlicher Beleidigungen.

Aus diesem Grund mache ich den Laden "erstmal" dicht, danke für die Postings.

grisu - Moderator
 
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