Hätte man sich aber denken können, da schon andere cacher von Polizei/Security angesprochen wurden.Ich denke allerdings, dass in diesem konkretem Fall weder dem Owner noch den Suchenden die Tragweite klar war.
Denn weiter oben steht:
Der owner hat dies zur Kenntnis genommen und gewußt, das er dort keinen cache legen darf. Nicht erwünscht heißt in dem Fall (da Privatgelände) verboten.Ich hatte vor fast 1 Jahr an diesem Cache schon ein Zusammentreffen mit DB Security. Ich habe damals entsprechend ausgerichtet, dass eine dose auf dem Gelände der Bahn nicht erwünscht sei. Es folgte eigentlich keine nennenswerte Reaktion des Owners.