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Wie kann man die GC-Namen in der Beobachterliste sehen?

schatzi-s

Geowizard
Nämlich einfach nur jemand der seinem Hobby nachgeht.
naja ... ich denke/ hoffe, dass der Jaeger sich per Definition und auf Grund seiner Ausbildung ein wenig mehr mit der Materie Wald auskennt und fuer den Wald interessiert, als ein Cacher. Und ausserdem ist die Jaegerei kein solches Massenproblem.
Siehe
https://www.geocaching.com/geocache/GCAZT3X
320 Funde in einer Woche!!!
Ok, das ist ein neuer Powertrail in der Naehe eines Megas, aber die Dosen in direkter Naehe zu Megas schaffen aehnliche Werte vermutlich sogar an einem Tag ...
 

jennergruhle

Geoguru
Selbst wenn "Cacheowner" dieses unsägliche Auditlog noch einsehen könnten: soweit ich weiß werden Listingabrufe über PQ nicht eingetragen und falls doch, wären sie noch wertloser weil das Auditlog voll mit Abrufen wäre, die aus PQs für einen bestimmten Umkreis resultieren. Und Abrufe über die App wurden wohl auch nicht erfaßt.
Exakt so habe ich das auch in Erinnerung, das war die offizielle Aussage. Und da viele Cacher nur die GC-App nutzen und (fast) nie die Webseite, sind auch alle sonstigen Zugriffslogs wie "zuletzt eingeloggt am..." nutzlos, um Nutzern hinterherzuspionieren.
 

radioscout

Geoking
Ich vermute, daß sich das geändert hat denn Listings, die ich mit der App angeschaut habe, sehe ich auf der Website in der Zuletztbesuchtliste.
 
G

Gelöschtes Mitglied 49503

Guest
Ja, sowas kenne ich auch. Dose zunächst mehrfach zerstört, später, nachdem sie nur noch durch billigere ersetzt war, wurden die ständig geklaut. Habs mit einer Wildkamera gelöst. Den Rest hat dann auch die Polizei erledigt.
War übrigens der junge Jagdpächter, dem man dann erklärt hat, dass auch dies Diebstahl ist. Seither ist Ruhe. Habe freiwilligen Schadenersatz bekommen, sowie die Dosen zurück und daraufhin auf eine Anzeige verzichtet.
 

Fadenkreuz

Geoguru
Wer sagt denn, daß eine Anzeige wegen Diebstahls erfolgt ist oder erfolgen müßte?
Der User selbst schrieb doch von Diebstahl: "... dem man dann erklärt hat, dass auch dies Diebstahl ist." Und das ist es eben nur, wenn eine rechtswidrige Zueignungsabsicht besteht. Diese besteht nicht bei Müll, den man entsorgt oder bei einer herrenlosen Sache.
Bitte unterscheide zwischen Strafrecht und Zivilrecht. Sachbeschädigung und Diebstahl sind Straftaten. In deinem verlinkten Fall geht es um Schadensersatz, das ist Zivilrecht. Der sehr tendenziös geschriebene Artikel dürfte ursprünglich auf einer anderen Website zu finden gewesen sein. Die Schilderung in deinem Link geht an der Realität ziemlich vorbei. Dort ist die Rede von einem "eigentlich hilfsbereiten Jäger", bei dem sich der Cacher besser bedankt hätte als Schadensersatz von ihm zu verlangen. In Wahrheit ging es dort nicht um etwas ganz Neues, sondern nur um die Bestätigung der langjährigen Rechtsprechung zum Umgang mit einer Fundsache. Dass der Beklagte auch derjenige war, der die Kiste zerstört hat, wurde angenommen und war auch naheliegend, konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden und war in der Berufungsverhandlung auch nicht mehr Teil der Klageerhebung. Statt des tendenziös geschriebenen Artikels empfehle ich den Volltext des Urteils: https://openjur.de/u/617994.html
 
G

Gelöschtes Mitglied 49503

Guest
Juristisch sehr zweifelhaft.
Und ich verstehe nach wie vor nicht, warum man partout Krawall mit Waldbesitzern und Jägern haben will. Das ist doch der beste Weg zur Vernichtung unseres Hobbies.
Wieso zweifelhaft? Und wieso will ich Krawall mit Waldbesitzer und Jägern haben?
Der Wald ist für jedermann begehbar, die Art der Nutzung nicht beschränkt, und der Jagdpächter ist ebenso wenig Eigentümer des Waldes wie ich. Das ist Staatsforst und ich wüsste nicht, dass das Auslegen von Geocaches dort verboten ist. Ganz im Gegenteil. Es ist ausdrücklich erlaubt!

Wer sucht findet folgendes:
"Das Suchen nach und Verstecken von Geocaches im Wald ist, wenn Sie unsere Tipps berücksichtigen, ohne weiteres möglich, da es vom allgemeinen Waldbetretensrecht gedeckt (§ 14 BWaldG, § 11) ist.
Gern möchten wir Ihnen einige Tipps und Hinweise geben, damit Ihr Schatz auch ein Schatz bleibt und
andere Geocacher Ihren Schatz finden:
Die Caches sollten:
▌ nicht besonders groß sein, sondern maximal die Größe einer Keks- oder Frühstücksdose haben,
▌ keine Beeinträchtigung für den Waldeigentümer darstellen,
Bsp.: Platzieren Sie keine Caches auf Flächen, auf denen sich Jungpflanzen befinden. Diese
könnten anderenfalls durch Suchende beschädigt oder sogar zustört werden.
Befestigen Sie keine Caches mit Nägeln oder sonstigen die Rinde beeinträchtigenden
Befestigungen an Bäumen.
▌ ohne Hilfsmittel (z. B. Kletterausrüstung) versteckt und gesucht werden können,
▌ mit den Kontaktdaten des Cache-Owners versehen sein."

aber auch:

Der Waldeigentümer ist aus verschiedenen Gründen berechtigt (in einigen Fällen sogar verpflichtet),
Caches zu entfernen, weil:
▌ naturschutzrechtliche Bestimmungen missachtet werden,
Bsp.: Wegegebote (z.B. im Nationalpark oder Naturschutzgebiet) werden missachtet. Mögli-
che Folgen sind Trittschäden, Schäden an Wurzeltellern oder Baumstümpfen.
Biotope, wozu auch höhlenreiche Einzelbäume zählen, werden als Versteck genutzt.
Wildlebende Pflanzen und Tiere, vor allem der besonders geschützten Arten, werden
gestört (durch Niedertreten von Pflanzenbeständen oder durch das Verstecken von
Caches in Astlöchern sowie Baum- und Erdhöhlen).
▌ die Lebensgemeinschaft Wald gestört wird (vgl. § 11 Abs. 2 BWaldG),
Bsp.: Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten von Wild werden als Versteck genutzt
Caches werden in der Dämmerung und Dunkelheit gesucht (Störung des Wildes durch
die Verwendung von Taschenlampen)
▌ die Möglichkeit für andere Waldbesucher zur Erholung im Wald beeinträchtigt wird,
▌ von Caches eine erhebliche, für den Suchenden nicht zu erwartende (durch Geocacher geschaffe-
ne) Gefahr ausgeht und der Waldeigentümer darüber Kenntnis erlangt hat."

und:

"Hinweis: Daher ist es notwendig, den Cache mit Kontaktdaten zu versehen, um ihn an den Cache-
Owner übergeben zu können."

Meine Dosen sind allerdings sowas von konform mit dem oberen Teil, dass der untere Teil gar nicht in Betracht kommt.

Der Jagdpächter hat ebenso wenig das Recht meine Dosen zu zerstören oder zu entfernen, wie ich das Recht habe seine Hochsitze und Unterstände zu zerstören oder zu entfernen. Und genauso, wie der Jagdpächter Wildkameras anbringen kann um seine Futterstellen und das Wild zu beobachten, kann ich Wildkameras anbringen um meine Dosen zu überwachen. Da dies nur für meine private Nutzung stattfindet und nicht irgendwo ins Web hochgeladen wird, greift hier auch die DSGVO nicht, zudem besteht berechtigtes Interesse.
Der Jagdpächter und ich sind hier rein rechtlich völlig gleich gestellt.

So ist es. Dem Jagdpächter müsste man die Absicht des Diebstahls auch erst mal nachweisen. Hält er einen Behälter für Müll oder für eine herrenlose Sache, scheidet Diebstahl aus.
So ist es eben nicht! In der Dose befindet sich ein Logbuch, wo der Name des Caches, der Eigentümer und der Zweck vermerkt sind.
Weiterhin befindet sich im Behälter die allseits bekannte Stashnote mit der Erklärung worum es sich handelt, was damit bezweckt wird und zudem der Hinweis, dass diejenigen die damit nicht einverstanden sind, die folgende Email anschreiben, bzw. die eigentlich für Cacher (die nicht weiter wissen) gedachte Telefonnummer anrufen sollen.
Er weiß also sehr wohl, dass dies eben KEIN Müll ist und müsste sich zuerst bei mir melden, damit ICH den Cache entferne. Bzw. müsste ER ihn, wenn ER ihn selber entfernt, mir danach unversehrt aushändigen. Womit wir bei seinem! Problem wären. Da ihm der Wald ebenso wenig gehört wie mir, müsste er, wenn ich mich weigere, über die entsprechende Verwaltung des Staatsforstes gehen und diese könnten mich auffordern den Cache zu entfernen. Aus welchem Grund?
Somit ist das Zerstören oder Entfernen seinerseits eben Sachbeschädigung und/oder Diebstahl.

Der Jagdpächter wird durch die Pacht nicht Besitzer oder Mieter des Waldes, sondern bekommt lediglich in diesem bestimmten Stück Wald nicht mehr und nicht weniger als das Jagdrecht. Dies ist genauso gleichgestellt, wie das allgemeine Waldbetretungsrecht.
Nur seine Befürchtungen, dass durch meine Dosen mehr Leute in den Wald gelockt werden als ohne und er dadurch möglicherweise ein paar Stücke Wild weniger haben könnte, rechtfertigt noch längst nicht seine Aktionen.
Ich will keinen Ärger mit dem Pächter - er wollte welchen mit mir! Ich war noch sehr human. Hätte ich Ihn angezeigt, hätte er nicht nur noch ein Bußgeld und Gerichtskosten zu zahlen gehabt, sondern auch sein Jagdschein wäre in Gefahr gewesen. Leute, die es mit Recht und Gesetz und Eigentumsverhältnissen nicht geregelt bekommen, lässt man ungern mit einer Flinte draußen rumrennen.
 

JackSkysegel

Geoking
Mit den Wildkameras wäre ich mir nicht so sicher dass für dich da ein berechtigtes Interesse besteht. Du würdest damit ja schließlich auch Geocacher und andere Waldbesucher aufnehmen.
 

Fadenkreuz

Geoguru
Wieso zweifelhaft?
Weil du nicht einfach so den öffentlichen Raum mit einer Kamera überwachen darfst.

"Das Suchen nach und Verstecken von Geocaches im Wald ist, wenn Sie unsere Tipps berücksichtigen, ohne weiteres möglich, da es vom allgemeinen Waldbetretensrecht gedeckt (§ 14 BWaldG, § 11) ist.
Eine Quellenangabe für den langen Text wäre nicht schlecht gewesen - offenbar vom "Sachsenforst". Dass auch das Verstecken eines Caches vom allg. Waldbetretungsrecht gedeckt ist, dürfte aber eine Fehleinschätzung sein.
Da dies nur für meine private Nutzung stattfindet und nicht irgendwo ins Web hochgeladen wird, greift hier auch die DSGVO nicht, zudem besteht berechtigtes Interesse.
Das ist jetzt eine ganz krasse Fehleinschätzung. Mit einem eventuellen "Hochladen ins Netz" hat das gar nichts zu tun. Was sagen eigentlich die ganzen Cacher dazu, dass sie von dir gefilmt wurden? Gab es da einen Hinweis auf die Videoüberwachung? Wohl eher nicht, denn das hätte ja auch der Jagdpächter gesehen, womit die Kamera ihren Zweck nicht mehr erfüllt hätte.
Hätte ich Ihn angezeigt, hätte er nicht nur noch ein Bußgeld und Gerichtskosten zu zahlen gehabt, sondern auch sein Jagdschein wäre in Gefahr gewesen.
Ein Bußgeld gibt es nur bei Ordnungswidrigkeiten, nicht bei Straftaten. Wie schon erwähnt, hätte man ihm eine Straftat erst mal nachweisen müssen. Sachbeschädigung ist nur strafbar, wenn sie vorsätzlich begangen wird und Diebstahl erfordert die rechtswidrige Zueignungsabsicht. Beides ist in dem von dir geschilderten Fall nicht offenkundig. Und ganz so schnell hätte der Jagdpächter seinen Jagdschein auch nicht verloren.
 
G

Gelöschtes Mitglied 49503

Guest
Mit den Wildkameras wäre ich mir nicht so sicher dass für dich da ein berechtigtes Interesse besteht. Du würdest damit ja schließlich auch Geocacher und andere Waldbesucher aufnehmen.
Das stimmt schon, nur werden diese Bilder gelöscht und nirgendwo veröffentlicht. Für Dein privates Fotoalbum darfst Du alles knipsen - Du darfst es nur nicht beispielsweise nach Youtube hochladen. Zumindest nicht solange, wie Du nicht das Einverständnis der jeweiligen Person hast. Sonst könntest Du schließlich im Urlaub auch kein Gebäude mehr fotografieren - oder willst Du vorher alle Leute fragen die davor herum rennen?

Weil du nicht einfach so den öffentlichen Raum mit einer Kamera überwachen darfst.


Eine Quellenangabe für den langen Text wäre nicht schlecht gewesen - offenbar vom "Sachsenforst". Dass auch das Verstecken eines Caches vom allg. Waldbetretungsrecht gedeckt ist, dürfte aber eine Fehleinschätzung sein.

Das ist jetzt eine ganz krasse Fehleinschätzung. Mit einem eventuellen "Hochladen ins Netz" hat das gar nichts zu tun. Was sagen eigentlich die ganzen Cacher dazu, dass sie von dir gefilmt wurden? Gab es da einen Hinweis auf die Videoüberwachung? Wohl eher nicht, denn das hätte ja auch der Jagdpächter gesehen, womit die Kamera ihren Zweck nicht mehr erfüllt hätte.

Ein Bußgeld gibt es nur bei Ordnungswidrigkeiten, nicht bei Straftaten. Wie schon erwähnt, hätte man ihm eine Straftat erst mal nachweisen müssen. Sachbeschädigung ist nur strafbar, wenn sie vorsätzlich begangen wird und Diebstahl erfordert die rechtswidrige Zueignungsabsicht. Beides ist in dem von dir geschilderten Fall nicht offenkundig. Und ganz so schnell hätte der Jagdpächter seinen Jagdschein auch nicht verloren.
Erster Satz, Stichwort: "nicht so einfach" Bei berechtigtem Interesse ist auch das erlaubt - unter bestimmten Voraussetzungen. Und Wald ist zwar öffentlich - zählt aber nicht zu öffentlichem Verkehrsraum.

Zweiter Satz, Stichwort "Fehleinschätzung" Wenn die Jungs das so schreiben wird es wohl auch so sein. Guck einfach mal ins Waldgesetz.

Dritter Satz, "krasse Fehleinschätzung" Das gilt nicht bei berechtigtem Interesse. Und außerdem wären dann auch Wildkameras für den Jagdpächter tabu, denn da bin ich auch schon vor einigen vorbei gelatscht. Der filmt oder fotografiert auch nicht nur Wild.

Vierter Satz, "hätte man ihm eine Straftat erst mal nachweisen müssen. Sachbeschädigung ist nur strafbar, wenn sie vorsätzlich begangen wird"
Wenn sich jemand einen Vogelkasten besieht, sich das Schloss ansieht, einen Knüppel aufhebt und den Kasten vom Baum drischt, wird das ja wohl nur schwer mit "aus Versehen passiert" zu begründen sein.

"erfordert die rechtswidrige Zueignungsabsicht. Beides ist in dem von dir geschilderten Fall nicht offenkundig."
Doch! Wenn ich eine Dose finde, rein gucke, oder auch schon von außen sehe, was es ist und diese Dose dann nicht zurücklege sondern mitnehme und auch anderweitig nicht dem Besitzer zurückgebe - was ist das dann, wenn nicht Aneignung? Das ist und bleibt Diebstahl.
 

JackSkysegel

Geoking
Das berechtigte Interesse der Jagdrechtsinhaber und Jagdausübungsberechtigten, Wildkameras in zu verwenden, kann aus der Hegeverpflichtung nach § 1 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes abgeleitet werden. Demnach hat die Hege u.a. die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes zum Ziel.

Woraus möchtest du dein berechtigtes Interesse ableiten?
 

Termite2712

Geoguru
Sehr geil:
"Nach dem Urteil des Landgerichts Heidelberg stehe man als Finder eines Geochaces in der Pflicht das gefundene Objekt in das nächste Fundbüro zu bringen."

Wenn ich nahe Heidelberg wohnen täte, ginge ich dann dort schon mal Dosen sammeln ... :cool:
 

HHL

Geowizard
was ist das dann, wenn nicht Aneignung? Das ist und bleibt Diebstahl.
Dann klage doch einfach. Du wirst dennoch langfristig den Kürzeren ziehen.
Ab sofort werden jetzt nicht nur deine Dosen (nur dann getarnt) geklaut, sondern erst recht deine Kameras. Dein Vorgehen ist also nicht nur suboptimal, sondern auch recht aussichtslos, was die zukünftige Dauerhaftigkeit deiner Caches betrifft. Recht haben hin oder her. Es lohnt sich nicht. Vor allem dann nicht, wenn bedenkt, worum es hier geht: eine Dose.
Mein Fazit: Den Jägern macht es keinen Spaß - Dir macht es keinen Spaß. Wenn man dann trotzdem weitermacht, bleibt eigentlich nur noch Rechthaberei übrig.
 
G

Gelöschtes Mitglied 49503

Guest
Woraus möchtest du dein berechtigtes Interesse ableiten?
Nicht gelesen? Mehrfacher Diebstahl und mehrfache Sachbeschädigung! Nicht unerhebliche finanzielle Verluste. Sollte schon ersteres reichen.
Ich empfehle einfach mal die entsprechenden Gesetzestexte zu lesen.
Oder- als Geheimtipp: Man kann, wenn man eine Rechtsschutz hat, auch eine halbe Stunde kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Je nach Versicherung mehrmals pro Jahr oder auch bei jedem neuen Fall.
Dann ist man auf der sicheren Seite und braucht nicht rum zu rätseln. Hätte ich was falsch gemacht, hätte mich die Polizei dran gekriegt und nicht den Jäger. Und wären meine Beweisfotos illegal, hätte ich den Datenschutzbeauftragten am Hals. Hab ich aber nicht.
Also alles gut und keine Grundlage für weitere Diskussionen ober rechtliche Grundlagen.;)
 

Fadenkreuz

Geoguru
Sonst könntest Du schließlich im Urlaub auch kein Gebäude mehr fotografieren - oder willst Du vorher alle Leute fragen die davor herum rennen?
Da gelten die Personen als Beiwerk, was man ja bei den Personen, die von deiner Wildkamera erfasst werden, kaum behaupten kann.
Und Wald ist zwar öffentlich - zählt aber nicht zu öffentlichem Verkehrsraum.
Soll der "öffentliche Verkehrsraum" jetzt ein Begriff aus dem Verkehrsrecht sein?
Und außerdem wären dann auch Wildkameras für den Jagdpächter tabu, denn da bin ich auch schon vor einigen vorbei gelatscht.
Das sind sie auch in manchen Fällen. Nur weil eine Wildkamera von einem Jagdpächter angebracht wurde, ist sie nicht automatisch zulässig. Deine Kamera hatte aber von vornherein den Zweck Menschen heimlich zu fotografieren und war auch an einer Stelle angebracht, an der Menschen regelmäßig vorbeikommen.

Wenn sich jemand einen Vogelkasten besieht, sich das Schloss ansieht, einen Knüppel aufhebt und den Kasten vom Baum drischt, wird das ja wohl nur schwer mit "aus Versehen passiert" zu begründen sein.
Und lag denn dieser Fall vor? Oder war das jetzt ein völlig übertriebenes Beispiel, das mit deinem Fall nichts zu tun hat?
 

Fadenkreuz

Geoguru
Ich empfehle einfach mal die entsprechenden Gesetzestexte zu lesen.
Gähn. Der Spruch kommt immer von Leuten, die selbst nur wenig Ahnung haben.
Und wären meine Beweisfotos illegal, hätte ich den Datenschutzbeauftragten am Hals. Hab ich aber nicht.
Falsche Schlussfolgerung. Es hat lediglich niemand deine eigene rechtswidrige Tat verfolgt. Hättest du das in Bayern so gemacht, dann wären deine Kameraaufzeichnungen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit an das Landesamt für Datenschutzaufsicht weitergeleitet worden, von wo du dann Post bekommen hättest.
 
G

Gelöschtes Mitglied 49503

Guest
Dann klage doch einfach. Du wirst dennoch langfristig den Kürzeren ziehen.
Ab sofort werden jetzt nicht nur deine Dosen (nur dann getarnt) geklaut, sondern erst recht deine Kameras. Dein Vorgehen ist also nicht nur suboptimal, sondern auch recht aussichtslos, was die zukünftige Dauerhaftigkeit deiner Caches betrifft. Recht haben hin oder her. Es lohnt sich nicht. Vor allem dann nicht, wenn bedenkt, worum es hier geht: eine Dose.
Mein Fazit: Den Jägern macht es keinen Spaß - Dir macht es keinen Spaß. Wenn man dann trotzdem weitermacht, bleibt eigentlich nur noch Rechthaberei übrig.
Warum klagen? Der hats doch auch so begriffen. Meinen Dosen - im übrigen kostete das eine Ding inklusive Elektronik und Aufbau 115€ - haben jetzt Ruhe. Der verbrennt sich nicht nochmal die Finger daran. Langfristig den kürzeren ziehen? Wenn der nochmal dabei erwischt wird, ist er Wiederholungstäter und dann gehts nicht mehr so billig ab. Dann gehts tatsächlich vor Gericht. Genauso wie mir auch die Polizei geraten hatte. Der Jagdschein ist dann weg. Der wird sich hüten.

"Ab sofort werden jetzt nicht nur deine Dosen (nur dann getarnt) geklaut," Ab sofort wäre dann aber schon vor 2 Jahren gewesen und aussichtslos kann man das auch nicht nennen. Ich hab keine Probleme mehr. War also eher sehr erfolgreich meine Methode. Hab schon als kleines Schulkind gelernt mich zu wehren und mir nicht alles gefallen zu lassen. Bin sehr erfolgreich damit.:)
 
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